Erstgespräch Anwalt / 5 minuten am Telefon / kosten

@Pym

Öhm. Es handelt sich auch im vorliegenden Fall um eine vollendete Dienstleistung. "Soll ich bereits jetzt einen Anwalt einschalten? - Nein."

Es wurde ja vorher schon ausgeführt: Für dieses "Nein" muss der Sachverhalt einer Erstbeurteilung unterzogen werden.


Zur Bearbeitung der Frage hatte der Anwalt übrigens auch Aufwendungen: Sekretariat, Verschleiß an Büromaterial, womöglich eine ungewöhnliche Frage, welche Spezialwissen oder Recherche (Beck-Online/Juris-Kosten) erfordert, Ausstellung einer ordentlichen Rechnung, Versicherungsbeiträge zur Pflichthaftpflicht...

Und während der Handwerker von Tag 1 nach der Hauptschule als Azubi schon Geld verdienen konnte, hat sich der Anwalt durchs Abitur gequält und dann ~10 Jahre ohne Berufseinnahme studiert (+etwas Geld im Ref).
 
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Pym schrieb:
Wenn man fair ist, dann vergleicht man eher nur die telefonische Beratung und nicht die vollendete Dienstleistung selbst. Auf dieses Beispiel bezogen handelt es sich mit dem Öffnen der Tür um eine vollendete Dienstleistung, für dessen Ausführung der Handwerker auch Aufwendungen hat wie Fahrkosten, Mehrarbeit bei Spezialschlössern, Werkzeugverschleiß, Ausstellen einer ordentlichen Rechnung, Versicherungsbeiträge zur Absicherung von eventuellen Beschädigungen etc.
Er hat doch eine Dienstleistung in Form einer ersten Einschätzung bekommen?
Und glaubst Du, der Anwalt hat keine Aufwendungen? Kanzlei, Telefon, Bücher, Software etc?
Glaubst Du, das Wissen fällt ihm einfach so zu?
 
Der Anwalt haftet auch voll für die (kurze) Erstberatung. Ihr seid doch die Ersten, die mit den Mistgabeln ankommt, wenn der Anwalt sich geirrt hat.
 
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Smartin schrieb:
Er hat doch eine Dienstleistung in Form einer ersten Einschätzung bekommen?Und glaubst Du, der Anwalt hat keine Aufwendungen? Kanzlei, Telefon, Bücher, Software etc? Glaubst Du, das Wissen fällt ihm einfach so zu?
Zur Dienstleistung, ja. Den Rest habe ich nicht in Zweifel gezogen.

Eigentlich wollte ich darauf hinaus, dass Dein Vergleich hinkt und so wie Du die Serviceleistung des Schlüsseldienstes darstellst (Öffnen einer zugefallenen Tür = 10 Sek. Preis 90 Euro, unseriös auch mal 400 Euro) ist es schnell und leicht verdientes Geld ohne besondere Aufwendungen. Warum sollen beim Anwalt alle Aufwendungen etwas gelten, beim Schlüsseldienst des Handwerkers aber nicht?

Ferner beißt es sich der Vergleich, weil bei der telefonischen Beratung durch den Anwalt kein Notfall vorhanden war. Fällt aber die Tür ins Schloss und man kann nicht mehr in die Wohnung hinein, dann ist ein Notfall eingetreten. Der Schlüsseldienst hilft dem Kunden mit seinem Service aus der Notlage. Analog dazu müsste der Klient eines Anwalts sich ebenfalls in einer Notlage befinden, in der der Dienst des Anwalts dem Kunden in oder aus der Notlage helfen kann.
 
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Idon schrieb:
Es gibt natürlich Rechtschutzversicherungen ohne Selbstbeteiligung und/oder mit kostenloser (telefonischer) Erstberatung.

Die sind dann aber in aller Regel bei den monatlichen Kosten höher, weil sonst das Prinzip der Versicherung, Gewinn zu erwirtschaften, nicht belastbar erfüllbar ist.

Eben nicht.
Das Ganze bietet inzwischen jeder namhafte Anbieter an, um Kosten zu sparen.
Eine telefonische Rechtsberatung kostet den Versicherer ca. 40-50 Euro.
Dadurch sind viele Fälle gelöst und es ist für die Versicherung günstiger, als wenn der Kunde zu einem richtigen Anwalt geht und der dann wesentlich mehr aufschreibt-
 
Pym schrieb:
Zur Dienstleistung, ja. Den Rest habe ich nicht in Zweifel gezogen.

Eigentlich wollte ich darauf hinaus, dass Dein Vergleich hinkt und so wie Du die Serviceleistung des Schlüsseldienstes darstellst (Öffnen einer zugefallenen Tür = 10 Sek. Preis 90 Euro, unseriös auch mal 400 Euro) ist es schnell und leicht verdientes Geld ohne besondere Aufwendungen. Warum sollen beim Anwalt alle Aufwendungen etwas gelten, beim Schlüsseldienst des Handwerkers aber nicht?

Ferner beißt es sich der Vergleich, weil bei der telefonischen Beratung durch den Anwalt kein Notfall vorhanden war. Fällt aber die Tür ins Schloss und man kann nicht mehr in die Wohnung hinein, dann ist ein Notfall eingetreten. Der Schlüsseldienst hilft dem Kunden mit seinem Service aus der Notlage. Analog dazu müsste der Klient eines Anwalts sich ebenfalls in einer Notlage befinden, in der der Dienst des Anwalts dem Kunden in oder aus der Notlage helfen kann.
Hää? Ich habe mir dem Vergleich zum 10s Dienst des Schlüsseldienst nur eins gesagt: Dass nicht die Dauer der Dienstleistung entscheidend ist, sondern die Dienstleistung selbst. Ich weiß nicht, was Du mir zu erklären versuchst.
Im Übrigen ist die Mär vom Notfall beim Schlüsseldienst genauso ein Quatsch. Der Schlüsseldienst erbringt eine Dienstleistung das hat null,komma null mit Notfall zu tun, auch wenn Schlüsseldienste das immer gerne den Kunden erklären wollen. Das sagt sogar das seriöse Gewerbe selbst, dass das Quatsch ist!!! Ein Notfall ist es vielleicht, wenn Du Dich in der Nacht um 2 aussperrst. Das bringt mich fast zur nächsten Frage. Arbeitest Du vielleicht als Schlüsseldienst? Kommt mir fast so vor.
Im übrigen, kann man genauso beim Anwalt in einer Notfallsituation sein. Oder wie fühlst Du Dich wohl, wenn Du verhaftet wurdest und gerade den Anwalt Deines Vertrauens anrufst, damit er Dich aus der UHaft rausholt oder wenigstens ein paar notwendigste Sache für Dich organisiert?
 
Smartin schrieb:
Gegenbeispiel: Ein Schlüsseldienst verlangt für das Öffnen einer zugefallenen Tür 90 Eur. Ein unseriöser schnell auch mal 400 Eur. Er braucht dafür 10 s. Willst Du ihn auch nach "Stunde" bezahlen?
Das o.g. Beispiel ist so toll, das versuche ich zu erklären. Der Schlüsseldienst braucht nur 10 Sek. inkl. allem. Du guckst auf 10 Sekunden und blendest den Rest großzügig aus.

Es ist faszinierend, wenn man einfach eine Aussage erwartet und dann nur Fragen kommen, wie die vier in #42. So darf man sich als Gegenüber mit Fragen beschäftigen, die einem das Gefühl geben, sich rechtfertigen zu müssen. Das ist sicher beabsichtigt, aber wenn es sein muss: Mit Schlüsseldiensten habe ich nichts zu tun, ich finde nur den Vergleich nicht gut.

Smartin schrieb:
Im übrigen, kann man genauso beim Anwalt in einer Notfallsituation sein.
Auch das habe ich nicht in Zweifel gezogen. Dazu einfach meinen Text aus #44 nochmal lesen und richtig verstehen, anstatt nur das Argument von mir zu wiederholen, welches Dir genehm ist.
Ergänzung ()

5654 schrieb:
Nein, vor dem Gespräch würde nicht wegen Kosten erwähnt.. Erst nach dem Gespräch wurde gesagt, das eine Rechnung angefertigt wird. Nichts gegen die Rechnung nur über die Höhe bin ich etwas verwundert.
Heißt das, Du hast nach dem Gespräch Deine Zustimmung für die Rechnungsausstellung gegeben? Wenn ja, dann solltest Du die 58 Euro unter Erfahrungen verbuchen.
 
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Pym schrieb:
Das o.g. Beispiel ist so toll, das versuche ich zu erklären. Der Schlüsseldienst braucht nur 10 Sek. inkl. allem. Du guckst auf 10 Sekunden und blendest den Rest großzügig aus.
Vielleicht solltest Du mal meinen Ausgangspunkt richtig lesen. Ich habe gesagt, man darf nicht allein die verwendete Zeit für die Bewertung der Leistung herannehmen. Man bekommt eine Dienstleistung, die man bezahlt und nicht Zeit. Und habe das Beispiel mit dem Schlüsseldienst angeführt, der schnell fertig ist, trotzdem aber nicht nur die Arbeitszeit bezahlt bekommen möchte, sondern seinen Erfolg/Dienstleistung. Und so ist das auch bei einem Anwalt, der zwar vielleicht nur 5 Min gesprochen hat, aber in den 5Min eine Dienstleistung erbracht hat, die eben nicht nur aus 5 Min Lebenszeit besteht.

Also bevor Du mir irgendwelche komischen Sachen vorhältst, solltest Du vielleicht alles lesen.
 
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Ist auch ein bisschen wie beim Arzt, den man fragt, ob man "da was machen" muss oder die Erkältung mal wieder wie so oft von allein weggehen wird... nur fällt die Parallele vielleicht häufig nicht so auf, weil man das nicht unmittelbar selber löhnt.
 
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Idon schrieb:
Rechtschutzversicherungen haben üblicherweise einen Selbstbehalt, der (deutlich) über 58€ liegt. Außerdem gilt oft die Bedingung, dass vor Inanspruchnahme selbst ein Klärungsversuch mit der Gegenseite unternommen worden sein muss.

Zuletzt muss oft natürlich auch ein Rechtstreit vorliegen, nicht nur eine Informationseinholung (wie vermutlich hier).

Rechtsschutz hat eigentlich quasi jede eine kostenfreie Anwaltliche Erstberatung, die günstigeren gerne mit eigenen Anwälten / Vertragsanwälten per Hotline, teurere Versicherungen auch mit freier Anwalt Wahl.

Nach Unstimmigkeiten meiner Frau mit ihrem alten AG damals hab ich eine sehr umfassende Rechtsschutz für mich und meine Familie abgeschlossen.
Die kostenfreie Anwalt Hotline habe ich schon diverse Male verwendet um eine Einschätzung der Rechtslage zu erhalten, funktioniert super. Persönlich vor Ort finde ich deutlich zu aufwendig für eine schnelle Auskunft. SB wird erst fällig wenn mehr als eine erste Beratung angestrebt wird.
 
Ja, wie gesagt, meine Erfahrungen mit diesen Beratungen sind nicht besonders gut. Schön aber, dass es da auch andere Erfahrungen gibt. :)
 
Naja über die Qualität der Beratung will ich mir mal kein Urteil erlauben ;) , aber man erhält erstmal eine Einschätzung einer Person die vermutlich grundlegend sich besser auskennt als man selbst.
 
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