@Pym
Öhm. Es handelt sich auch im vorliegenden Fall um eine vollendete Dienstleistung. "Soll ich bereits jetzt einen Anwalt einschalten? - Nein."
Es wurde ja vorher schon ausgeführt: Für dieses "Nein" muss der Sachverhalt einer Erstbeurteilung unterzogen werden.
Zur Bearbeitung der Frage hatte der Anwalt übrigens auch Aufwendungen: Sekretariat, Verschleiß an Büromaterial, womöglich eine ungewöhnliche Frage, welche Spezialwissen oder Recherche (Beck-Online/Juris-Kosten) erfordert, Ausstellung einer ordentlichen Rechnung, Versicherungsbeiträge zur Pflichthaftpflicht...
Und während der Handwerker von Tag 1 nach der Hauptschule als Azubi schon Geld verdienen konnte, hat sich der Anwalt durchs Abitur gequält und dann ~10 Jahre ohne Berufseinnahme studiert (+etwas Geld im Ref).
Öhm. Es handelt sich auch im vorliegenden Fall um eine vollendete Dienstleistung. "Soll ich bereits jetzt einen Anwalt einschalten? - Nein."
Es wurde ja vorher schon ausgeführt: Für dieses "Nein" muss der Sachverhalt einer Erstbeurteilung unterzogen werden.
Zur Bearbeitung der Frage hatte der Anwalt übrigens auch Aufwendungen: Sekretariat, Verschleiß an Büromaterial, womöglich eine ungewöhnliche Frage, welche Spezialwissen oder Recherche (Beck-Online/Juris-Kosten) erfordert, Ausstellung einer ordentlichen Rechnung, Versicherungsbeiträge zur Pflichthaftpflicht...
Und während der Handwerker von Tag 1 nach der Hauptschule als Azubi schon Geld verdienen konnte, hat sich der Anwalt durchs Abitur gequält und dann ~10 Jahre ohne Berufseinnahme studiert (+etwas Geld im Ref).