Fahrtkostenerstattung bei Einladung zu Bewerbungsgesprächen

Ich kenne Fahrtkostenerstattung tatsächlich nur von der DB (quasi sinnlos es sei denn das VG ist direkt im/am Bahnhof und der wird bis dahin auch von der DB angefahren und ist keine NBE)

Oder von Bundeswehr/Behörden. Bw gibt einen Gutschein für ein Bahnticket herraus (oder alternativ Reisekostenabrechnung) und die meisten Behörden auch.

In der freien Wirschaft habe ich das noch nie gesehen. Lustig war auch ein Betreiber des ÖPNV in einer Stadt der hat das schon in er Einladung ausgschlossen und dann im VG mit Freifahrten geworben^^

Muss aber sagen, das ich seit Jahren nicht mehr in der Situation war. Ich habe quasi eine BC 100 mit Erstattung für ÖPNV die ich für sowas nutzen könnte (wird natürlich versteuert)




Zur Not kann man sich einen Teil ja wieder über die Steuer holen...
 
Zumindest als ich mich früher für Praktika oder Werkstudententätigkeiten beworben habe wurde immer klar kommuniziert, dass die Kosten übernommen werden. Habe es auch immer im Gespräch nochmal am Ende angesprochen, sodass im Anschluss das "Erstattungsformular" direkt an meine Mailadresse gesendet wurde.

Waren aber auch immer jeweils größere Konzerne - vllt. wird der "Einmannbetrieb" das eher nicht so handhaben.
Wie @brettler erwähnte, hat das die Bundeswehr früher auch schon gemacht und scheint das immer noch zu machen.

MfG, R++
 
Ich habe noch nie Fahrkosten für ein Bewerbungsgespräch erstattet bekommen, hatte jedoch auch nie danach gefragt.

Ich bewerbe mich ja schließlich auf die Stelle und wie ich zum Arbeitsplatz, auch später, komme ist ja meine Angelegenheit und nicht die des AG (bei der Haupttätigkeitsstätte). Dass ich z. B. 200 Km entfernt wohne ist ja nicht das Problem des AGs.

Meine Lebenserfahrung sagt mir auch dass die welche am lautesten nach Erstattungen rufen meist nicht die sind die ein Unternehmen produktiv voranbringen. Mit den Pflichten und Leistungsbereitschaft ist es dann meist nicht weit her, leider.
 
ass ich z. B. 200 Km entfernt wohne ist ja nicht das Problem des AGs.

Das ganz ergibt sich halt aus dem BGB. Man könnte ja die Fahrtkosten einklagen wenn man möchte, aber dann wird man vermutlich ehr nicht eingestellt werden
 
A415 schrieb:
Ich bewerbe mich ja schließlich auf die Stelle und wie ich zum Arbeitsplatz, auch später, komme ist ja meine Angelegenheit und nicht die des AG (bei der Haupttätigkeitsstätte). Dass ich z. B. 200 Km entfernt wohne ist ja nicht das Problem des AGs.
Naja, der Arbeitgeber sollte schon ein Interesse haben ob ein künftiger Angestellter den Weg zur Arbeit gut bewältigen kann. Bei Pendlern fragt man schon auch im Rahmen der Vorstellung nach den Unterstützungsmodellen der Firma. Gibt es eine Firmenbahncard? Firmen in Großstätten haben heute oftmals Jahrestickets für den Örtlichen Öffentlichen Nahverkehr (hier in Hamburg HVV-Ticket), teilweise gibt es Leih- und Miet- Fahräder bei größeren Firmen.
Da ist der Fakt, das man auf dem Arbeitsweg auch durch den Arbeitgeber versichert ist noch das geringste.

Und wenn es noch ein paar Km mehr werden ist es auch nicht unangebracht nach dem Unterstützungsangebot für einen Umzug zum Arbeitsplatzwechsel zu fragen. Firmen die International nach Talenten suchen halten oft sogar Wohnungen für solche Fälle vor.
Und ich kenne ein paar unter anderem meinen Bruder, die 3-4 Tage die Woche in einer kleinen von der Firma gestellten Wohnung unterkommen, um dann nur 2 mal die Woche die 350 Km zu Frau und Kind zu pendeln.

A415 schrieb:
Meine Lebenserfahrung sagt mir auch dass die welche am lautesten nach Erstattungen rufen meist nicht die sind die ein Unternehmen produktiv voranbringen. Mit den Pflichten und Leistungsbereitschaft ist es dann meist nicht weit her, leider.
Stimmt, immer diese Menschen, die wenig Kapital haben und trotzdem noch Arbeit suchen. Einfach widerlich.
Und dann noch auf seine Rechte bestehen, nur weil der Kühlschrank sonst nochmal ne Woche leer bleiben muss.
Aber keine Bange die paar € spart kein Arbeitgeber wenn er dafür endlich einen Angestellten gefunden hat. Laut schreien müssen nur die, welche die Stelle ohnehin nicht bekommen haben.
Das ist ja auch der Grund warum die Kosten beim AG liegen. Er hat in der Hand wen er Einlädt und auch Einstellt.
Also Potentieller AN hat man weniger Einblick, Expertise und Handlungsspielraum um zu Überblicken ob die Anfallenden Kosten gerechtfertigt sind, dass neben der deutlich schwächeren Wirtschaftlichen Situation.

brettler schrieb:
Das ganz ergibt sich halt aus dem BGB. Man könnte ja die Fahrtkosten einklagen wenn man möchte, aber dann wird man vermutlich ehr nicht eingestellt werden
Das BGB stellt diesen Rechtsrahmen ja nicht her, damit jeder fröhlich klagt. Sondern unter anderem um die Verantwortlichkeit und damit auch die Gesellschaftliche Norm klar zu regeln.
Wenn es nicht grade in die Hunderten von € geht können wohl die meisten darauf verzichten wenn sie denn eingestellt werden. Wenn ich aber wieder und wieder nicht eingestellt werde sind die Kosten eine ganz andere Belastung. Und auch aus Sicht des Arbeitgebers wäre es natürlich viel angenehmer sich dieser Verpflichtung zu entziehen, denn was will ich den noch von der Person die ich da gerade nicht Einstellen möchte?

Und wenn ich höre (zum Beispiel auf Bewertungsportalen) das ein Arbeitgeber die Reisekosten nicht zahlen möchte, dann ist der für mich sofort raus. Und da bin ich nicht der Einzige.
Ich brauche kein Firmen-Fittnesstudio, oder Büro-Massagen oder was weis ich an Firlefanz. Aber den respektvollen Umgang, und die Einhaltung der Gesetzlichen vorgaben zumindest in den einfachsten Fällen erwarte ich schon.
Und wenn mir die Kosten hier nicht erstattet werden, wie sieht es dann erst aus mit der Wertschätzung für geleistete Überstunden?
Wie sieht es aus wenn die Hilfsmittel mal erneuert werden müssten? Sei es das Notebook was nach 4 Jahren noch immer nicht erneuert wird, oder der Besen der nur noch die Hälfte der Borsten hat, oder der Bürostuhl der bald auseinanderfällt?

Und ich hoffe wir können hier jetzt mal aufhören mit diesen Unterstellungen, das Menschen die Fahrkostenerstattungen anfragen faul wären oder unmotiviert oder was da noch so alles durch kommt.

Wenn überhaupt sind diese Menschen informiert, organisiert und keine Duckmäuse die zu viel Angst haben damit einen schlechten Eindruck zu machen, wenn sie ganz normal nach dem Fragen was ihnen zusteht.
 
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. Gibt es eine Firmenbahncard? Firmen in Großstätten haben heute oftmals Jahrestickets für den Örtlichen Öffentlichen Nahverkehr (hier in Hamburg HVV-Ticket), teilweise gibt es Leih- und Miet- Fahräder bei größeren Firmen.

Das hat ja nun nichts mit der Kostenerstattung bei Gesprächen zu tun.
 
@brettler Wenn du mehr als eine Zeile Text im Kopf behalten kannst um Kontext zu erhalten, hat es sehr wohl mit dem zitierten Teil darüber zu tun in dem es darum geht, dass der Weg zur Arbeit wenn man erst mal Angestellt ist ja den AG nicht zu kümmern hätte.

Arbeitgeber sind rechtlich Verpflichtet die Reisekosten beim Bewerbungstermin zu tragen solange sie dies nicht explizit im Vorfeld ausschließen.
Komisch nur, das es nicht unüblich ist, dass Arbeitgeber für Angestellte dann erheblich über ihre rechtlichen Pflichten hinaus Interesse haben ihre Angestellten beim Arbeitsweg zu unterstützen.
Der Rechtsrahmen ist das Minimum was ich als Angestellter vom Arbeitgeber erwarten kann, nicht der übliche Mittelweg. Ich habe nun auch dem Pragmatismus geschuldet oftmals nicht auf die Einhaltung meiner Rechte gegenüber meiner AG's gepocht.

Aber es kann ja nicht sein, das hier Haufenweise Kommentare kommen die Menschen die einfach nur nach ihrem Recht fragen ... "Fragen" von Klagen und co. sind wir ja noch ein Stück entfernt.
Allein danach zu Fragen wird hier mit übelsten Unterstellungen zum Charakter begegnet und man solle sich schämen.
Dabei kann man sicher sein, dass der neue CEO den Flieger & Taxi zum ersten persönlichen Gespräch beim Vorstand auch bezahlt bekommen hat. Der soll sich nur komischerweise nicht schämen.

Es ist nicht peinlich nach den Fahrtkosten zu fragen. Es ist gut im Vorfeld nachzufragen insbesondere welche Reiseform wie getragen wird.
Üblich sind direkte Kostenübernahme von Regionalen ÖPNV Tickets, Bahntickets der 2. Klasse. Flugtickets oder Taxi sollte man in jedem Fall vorher klären.
Sonst gibt es Kilometergeld was meist nur die gesetzliche Mindestbemessung ist (ich glaube nur 0,30€/Km).

Auch Übernachtungskosten und dann ggf. anfallende Verpflegungspauschalen sollte man im Vorfeld erfragen.

Oftmals haben Firmen nämlich Stammhotels in der Nähe mit besonderen Konditionen (habe ich als Berater zu Hauf erlebt) und auch für den Transport gibt es oftmals einen Partner für den Flughafentransfer oder ähnliches.

Firmen die in Industriegebieten sitzen wissen auch, dass Personen ohne PKW in der Regel mit dem Taxi die letzte Etappe machen müssen. Den dann ggf. bestehenden Werksbus darf man zum Vorstellungsgespräch nämlich idr. noch nicht nutzen, und auch ÖPNV Busse fahren mancherorts nur morgens und abends in die Industriegebiete und nicht zum Vorstellungstermin um 14:00Uhr.
 
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