Fahrzeug nicht auf die Spur lassen im Stadtvekehr, wer ist der Schuldige wenns Kracht

Registriert
Jan. 2013
Beiträge
683
Guten Abend..

Ich wohne in Berlin und einige kennen mich sicher aus dem Thread mit der Blitzerampel wo ich über die Haltelinie rüber"gerutscht" bin, nunja ich hoffe das geht gut für mich aus, allerdings geht es mir hier um was anderes.

Ich erlebe, wie ihr wahrscheinlich auch sehr häufig das einige Fahrzeuge sehr stark Drängeln, sich vor einen Drängeln, etc. Da ich nicht wie ein Rowdy fahre sondern wirklich ordentlich ( mir ist in fast 1 1/2 Jahren nichts passiert, kein Strafzettel, kein Blitzer, keine Schramme ) frage ich mich wie die Rechtslage bei folgendem Fall aussieht. Dazu gesagt falls wieder einige meinen mich an den Pranger stellen zu müssen, ich lasse grundsätzlich Drängler vorbei, lasse sie die Spur wechseln auch wenn sie wie die letzten *** Fahren und fahre wirklich sehr ordentlich, schon aus dem Grund da ich Azubi bin und sehr lange auf mein Auto das nicht eine Macke hat gespart habe.


Jetzt zur Frage, mein bestes Beispiel ist von heute morgen. Ich bin zur Werkstatt gefahren, die Straße war Zweispurig, 50 Km/h, Stadt. Auf der Rechten Seite Stand weiter vorne ein Fahrzeug auf der rechten Spur am Rand und hatte Warnblinker an ( hatte grad entladen oder sowas ), neben mir klebte ein roter Skoda, irgendein Schlachtschiff mit nem Sonnenbrillen Tragenden ( 6 Uhr morgens, Bewölkt, nicht ein funken Sonne ) Typen der sich vermutlich sehr wichtig vorkam, ( hatte nach der Sache sein Fenster runtergemacht und aus dem Auto geblökt, leider hab ich keine E-Fenster, sonst hätt ich zurückgeblökt ;)


Nunja er fuhr halt neben mir, versetzt. Seine Motorhaube war ca. einen Halben Meter hinter dem Ende meines Autos. Denn kam halt rechts das stehende Auto langsam auf uns zu und er trat voll rauf, blinkte Nichtmal und zog immer mehr auf meine Fahrbahn neben mich, obwohl er auf der gleichen Höhe wie ich war ! Er konnte nicht weiter vor weil vor ihm einer Fuhr, ich musste schon weiter nach links und hab fast am Bordstein geschabt, denn gab er Gas und wollte sich sozusagen vor mich Drängeln, da ich solch eine Dreistigkeit überhaupt nicht verstehe fuhr ich meinem vordermann dicht auf, und habe ihn nicht rein gelassen. Ihn hat es nicht interessiert, er zog immer mehr auf meine Fahrbahn, mein Dauergehupe hat ihn auch nicht interessiert, schlussendlich MUSSTE ich Stark Bremsen da er mir immer näher kam und er mich gerammt hätte, nach dem Fahrzeug fuhr er wieder zurück auf seine Spur denn kam eine Ampel und er machte sein Fenster runter und hatte mich von oben bis unten Beschimpft, hatte ich durch meine geschlossenen Fensterscheiben Wort für Wort mitbekommen.



Im Endeffekt, klar ich hätte direkt stark bremsen können und er hätte sich vor mich einordnen können, aber solch eine Dreistigkeit kapiere ich nicht, viele andere hätten genau so reagiert, das könnt ihr nicht bestreiten.


Mich würde interessieren wer wäre rein theoretisch schuld ? Ich weil ich ihm im Berufsverkehr kein Platz gemacht hab, oder ehr weil er sich so frech vor mir gedrängelt hat und mein Kotflügel vorn Rechts fast halb abgerissen hat und ich auf der Linken Seite meine Felgen am Bordstein halb aufgeschlitzt hab...


Vielen Dank, würde mich einfach mal interessieren...

Hänge noch eine Skizze an...
 

Anhänge

  • 3.jpg
    3.jpg
    199,1 KB · Aufrufe: 729
Wäre wohl seine Schuld, wenn er den Spurwechsel macht und dich rammt. Aber ist doch auch kein Problem, ein wenig vom Gas zu gehen und ihn einfach rein zu lassen.
 
Wie gesagt das ist kein Problem, mache ich grundsätzlich immer, aber wer so *** fährt, dem tue ich doch nicht auch noch ein gefallen, aber recht hast du schon.
 
Es ist ganz einfach: Wenn eine Fahrspur blockiert ist, dann gilt Reißverschluss. Also: Wer vorn ist, hat recht. Das Einordnen ist zu ermöglichen. Aber gleichzeitig gilt immer das Prinzip der gegenseitigen Rücksichtnahme. Die liegt über allem anderen.
 
Er hat sozusagen richtig "gedrängelt" :freak:
Ergänzung ()

Alles Klar vielen Dank für eure Antworten :)
 
Leider weiß das nur schätzungsweise max 30% der Autofahrer das es so ist. Deshalb gibt es immer wieder Stau obwohl das System wirklich flüssig laufen kann wenn alle mitmachen.
Das größte Problem ist das die Leute viiiiiiel zu früh auf die "freie" Seite fahren und die lassen dann auch wieder welche rein usw usw. Deshalb geht es sehr oft auf der Seite wo das Hindernis ist ironischerweise viel schneller vorran als auf der freien Seite ;)
 
Hat er nicht. §7 Abs. 5 StVO sagt zum Spurwechsel....
In allen Fällen darf ein Fahrstreifen nur gewechselt werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Jeder Fahrstreifenwechsel ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.

Das so von dir beschriebene Drängeln ist niemals durch das Reißverschlussverfahren gedeckt. Aber deinen Schilderungen zufolge, hätte ich den Typen angezeigt. Siehe auch hier
http://www.anwalt-bauer.de/urteile/...unfall-beim-reissverschlussverfahren-114.html

Aber nur weil dieser Fall so ausgegangen ist, muss das keine Relevanz für gleiche Vorfälle in der Zukunft haben. Denn merke: Es bleibt jedoch dabei, dass kein Verkehrsteilnehmer sein – oft nur vermeintliches – Recht gegenüber dem anderen Verkehrsteilnehmer erzwingen darf. Haftungsrechtlich im Nachteil ist dazu immer der Fahrer, dessen Fahrspur „wegfällt“ und dem die Fahrer auf der „bevorrechtigten“ Fahrspur das Einordnen im Reißverschlussverfahren ermöglichen müssen.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Silica
Richtig gehandelt hat der Herr sicher nicht, er hätte auch beim Reißverschluss blinken müssen, außerdem hatte er ja keinen Grund zu beschleunigen - der Reißverschluss hätte also u.U. erst beim TE begonnen.
Um auf die eigentliche Frage zurückzukommen, ich denke mal wie bei so vielen Unfällen hätten wahrscheinlich beide Parteien eine Teilschuld bekommen, wobei ich hier denke, dass der Seatfahrer mehr Schuld zugesprochen bekommen hätte, jetzt mal ohne jede weitere Grundlage behaupte ich z.B. einfach mal 30 - 70.
 
airliveman schrieb:
da ich solch eine Dreistigkeit überhaupt nicht verstehe fuhr ich meinem vordermann dicht auf, und habe ihn nicht rein gelassen.

Vorausschauendes Fahren sieht anders aus.
Sag das so der Polizei und die Schuldfrage ist geklärt ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Ok, das mit dem "nicht Blinken " hatte ich überlesen, dennoch ist es so das das "Reisverschlussverfahren" heutzutage mehr beinhalten als es zb. vor 10 Jahren noch der Fall war.
Fakt ist das bei einen in so einem Fall beide drann sind. man schiebt sich die Schuldfrage hin und her, das ist Erzwingen was ich Vorrausschauendes Fahren usw usw. Eine Eindeutige Sache ist es vermutlich fast nie wenn es bei so etwas zum Unfall kommt und einer von beiden Klagt.
 
Ich hatte so eine ähnliche Situation, nur das ich von der versperrten auf die freie Fahrbahn musste.

Folgende Situation:

Ich stehe ganz vorne an einer Ampel, Fahrbahn ist zweispurig. Nach der Ampel ca. 200 Meter weiter vorne steht ein LKW mit Warnblinkanlange (rechte Spur).
Ampel wird grün, alle fahren los und da mein Auto nicht die beste Beschleunigung hat, wollte ich den Wagen neben mir durchlassen und direkt hinter ihm dann einordnen.
Also Blinker angemacht, leicht abgebremst damit der Linke schneller vorbeikommt und will grad überwechseln, als ich sehe das dem ein Golf am Arsch klebt und nicht daran denkt mich reinzulassen. Ich wollte es nicht darauf ankommen lassen, da ich bestimmt eine Teilschuld bekommen hätte (oder?) ....musste also Vollbremsung vor dem stehenden LKW machen und dann den kompletten Verkehr abwarten -.-
Es gibt wirklich assoziale Fahrer wo man nur kotzen kann.
 
Moinsen !

Ist noch ein wenig früh und die Augen müde...du bist links gefahren, richtig ?

Da ich ja nun auch seit 35 Jahren zur "Rennleitung" gehöre...das Reissverschlußprinzip findet in diesem speziellen Fall eher keine Anwendung.

Ist aber ne einfache Kiste: Fehler beim Fahrstreifenwechsel (§7 Abs. 5 StVO)...dazu käme ggfs. noch "mit Verkehrsunfall" (wenns kracht) und noch besser: mit Vorsatz bzw. "Erzwingen" so wie er es gemacht hat, ggfs. steht dann noch der Verdacht der Nötigung im Raum.
An besten droht er dir danach noch "Prügel" oder ähnliches an: charakterlich ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen.

Aus Gründen der Verkehrssicherheit würde ich dem an Ort und Stelle mal probeweise den FS sicherstellen/beschlagnahmen.
Hat schon mal prima funktioniert. :D

Zum Rest (Teilschuld etc. pp.) und den anderen Kommentaren enthalte ich mich aber. Für mich wäre er eindeutig "01", also der Verursacher.
 
Ganz ehrlich? Scheiß drauf. Lass diese Spinner einfach rein und weiter gehts. Alles andere ist Hörner abstoßen - mehr nicht. Es lohnt sich einfach nicht es drauf ankommen zu lassen nur weil man (eventuell) Recht hat. Die Lauferei und den Stress mit Gutacher, Werkstatt, Versicherung etc. wenns knallt ist um astronomische Verhältnisse größer als einmal nachgegeben. Zumal du, bei einem Schaden dann auf einmal ein "Unfallauto" (habe gerade den richtigen Begriff nicht parat) hast... Die Wertminderung bekommst du zwar von der gegnerischen Versicherung (mehr oder weniger) ersetzt. Macht sicht trotzdem nicht gut bei einem eventuellen Weiterverkauf.

Wie gesagt einfach cool bleiben reinlassen und du hast dir, dem anderen, der Polizei (wenn sie denn dafür rauskommt) ne Menge Zeit und Ärger erspart.

Erst gestern hab ich auf einem Autobahnzubringer so ein Gefecht zwischen zwei Fahrzeugen gesehen. Ausbremsen, rechts überholen (auf dem Standstreifen), wildes Gestikulieren, etc. Das volle Programm nur wegen 20m weiter vorne sein. Vollidioten.
 
airliveman schrieb:
Mich würde interessieren wer wäre rein theoretisch schuld ?

Auch wenn der andere die Hauptschuld hast, würde ich mich nicht darauf verlassen, dass dir keine Teilschuld zugeschrieben wird. Spätestens als du dem Vordermann dicht aufgefahren bist:

airliveman schrieb:
da ich solch eine Dreistigkeit überhaupt nicht verstehe fuhr ich meinem vordermann dicht auf, und habe ihn nicht rein gelassen.

hast du dich auch "schuldig" gemacht. Lass mal bei dem parkendem Auto jemand auf die Strasse laufen. Vordermann bremst plötzlich und du hängst ihm hinten drauf. Soweit ich das sehe, bist du noch in der Probezeit. Du hast also gedrängelt (dichtes auffahren) und einen Unfall verursacht. *

Im Falle eines Unfalls mit dem Drängler wird dir die gegnerische Versicherung eine Teilschuld aufladen wollen, da du dicht aufgefahren bist und ich denke, sie kommt damit durch.

*Nachtrag: Deinen Beschreibungen entnehmen ich, dass du viel Konzentration auf dem Drängler verschwendest hast:
airliveman schrieb:
irgendein Schlachtschiff mit nem Sonnenbrillen Tragenden ( 6 Uhr morgens, Bewölkt, nicht ein funken Sonne ) Typen der sich vermutlich sehr wichtig vorkam,

Ich kann nachvollziehen, dass dich diese Situation mitgenommen hast. Du bist noch jung und leicht zu provozieren. Damit riskierst du aber auch, andere Situationen nicht zu sehen und kannst Schuld an Unfällen haben, denen du sonst hättest entgehen können. Ich hoffe, du findest die Ruhe, Entspanntheit und Gelessenheit beim Autofahren, dass du so einen Drängler einfach reinlässt ohne im einen zweiten Gedanken zu zollen ohne das bis dahin etwas passiert.
 
Zuletzt bearbeitet: (Nachtrag)
Zurück
Oben