Frage zu Mindestmietdauer bei Wohnung

vengeance_1984

Lt. Commander
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Juli 2007
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Hallo zusammen,
ich habe folgende Frage:

In meinem Mietvertrag steht bei Mietzeit der Satz "Die Vertragspartner streben ein längerfristiges Mietverhältnis an." Direkt danach steht "Die Kündigungsvoraussetzungen richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften und den vertraglichen Absprachen (siehe $$8, 17-24) dieses Vertrages)."

In $8 steht gar nichts zur Mietzeit (nur was zum Thema Reparaturen), der in $$17-24 einzig relevante Teil steht unter Ordentliche Kündigung, nämlich: "Der Mieter kann den Mietvertrag von unbestimmter Dauer jederzeit unter Einhaltung der Kündigungsfrist von 3 Monaten kündigen."

Ich gehe zwar stark davon aus, dass ich eine Kündigungsfrist von 3 Monaten und keine Mindestmietdauer habe, nur der Satz "Die Vertragspartner streben ein längerfristiges Mietverhältnis an." macht mich etwas unsicher.
Hat dieser Satz irgendeine nicht offensichtliche, dennoch bindende Bedeutung (z.B. Mindestmietdauer von x Jahren)?

Vielen Dank schon mal!
 
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Eine Mindestmietdauer kenne ich nur von Gewerbeimmobilien. In unserem Anbau in der Firma ist eine Firma eingezogen die auf ihren Wunsch (!!) eine Mindestmietdauer von 10 Jahren wollte.
 
Es gibt auch Mindestmietdauern bei Wohngeimmobilien, die stehen aber sicher nicht als unpräziser Wunsch in der Präambel.

Wenn ich keinen Anwalt fragen wöllte, der mich beraten dürfte, würde ich wohl auf ThomasK hören. :)
 
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