News GEMA-Gebührenstreit: Gericht stuft YouTube als Hoster mit Privilegierung ein

Luxuspur schrieb:
Naja das spielt doch überhaupt keine Rolle! Da es sich dabei nachweislich um eine Urheberrechtsverletzung handelt ( anders als bei den Massenabmahnungen) findest du da problemlos einen Staatsanwalt der die IP Adressrausgabe unterzeichnet ... und das sogar alles im Rahmen der Gesetze!

Anders als bei den Massenabmahnungen? Die darauf spezialisierten Abmahn-Kanzleien kriegen die IP schneller als du bis 3 zählen kannst.
Früher mit dem Trick -> Addressenherausgabe anfordern -> vom Richter abgelehnt ->Einsicht in Ablehnung anfordern -> Addresse
Heute geht es ganz schnell über den Provider. Und Chancen hat man gar keine denn es muss nicht bewiesen werden das du eine Urheberrechtsverletzung begangen hast sondern du musst nachweisen das du nicht in Störerhaftung genommen werden kannst. Das heißt selbst wenn du beweisen kannst das du die UH-Verletzung nicht begangen hast bringt dir das gar nichts da du für deinen Anschluss haftest.

Wenn nun das auch für YT gilt fährt die Abmahnindustrie erst richtig an. Da kann es reichen das du dein Urlaubsvideo mit irgendeinem song unterlegst und schon sind 500€ fällig. Bei Musikfilmen schon bis zu 2000€. Und wie gesagt im Gegensatz zu den Blinden Massenabmahnungen von damals musst du jetzt zahlen denn die IP Ermittlungssoftware von Waldorf Frommer & Co gilt als unfehlbar vor Gericht (siehe Urteile).
 
Luxuspur schrieb:
Da es sich dabei nachweislich um eine Urheberrechtsverletzung handelt ( anders als bei den Massenabmahnungen) findest du da problemlos einen Staatsanwalt der die IP Adressrausgabe unterzeichnet ... und das sogar alles im Rahmen der Gesetze!

Laut Gesetz muss es schon eine "Urheberrechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß" sein, sonst gibt es keine Auskunftspflicht des Providers.

Wobei man sich von dieser Formulierung nicht verwirren lassen darf. "Gewerbliches Ausmaß" kann alles mögliche bedeuten, hat aber nichts mit der eigentlichen Definition eines Gewerbes (regelmäßige Tätitgkeit mit Gewinnerzielungsabsicht usw.) zu tun, denn das Ausmaß gehört gar nicht zu den Merkmalen eines Gewerbes. (Ein Gewerbe kann jedes beliebige Ausmaß haben.) Diese Formulierung im Gesetz ergibt somit ungefähr so viel Sinn, wie "rundes Ausmaß" oder "grünes Ausmaß" usw. :lol:

Also hängt es letztlich an Richtern, die sich einen Reim auf die unsinnige Formulierung machen müssen, falls z.B. ein Provider sich mal weigert die Infos rauszurücken und dagegen vor Gericht zieht. So gab es z.B. ein Urteil, nach dem das unrechtmäßige Verbreiten von Kinofilmen dann "gewerbliches Ausmaß" hat, wenn der zu dem Zeitpunkt noch in den Kinos läuft. Aber Urteile gelten halt auch nur für die jeweiligen Einzellfälle. Der nächste Richter kann es im nächsten Fall wieder ganz anders sehen.

Letztlich herrscht also komplette Rechtsunsicherheit. Das war wohl auch beanbsichtigt vom Gesetzgeber, bzw. den Lobbyisten, die für die den Gesetzestext formuliert haben. Es soll bei Urheberrechtsverletzungen gar keine klaren Grenzen geben, damit sich niemand sicher fühlen kann und ein Klima der Angst herrscht, in dem sich "hoffentlich" irgendwann niemand mehr irgendetwas traut, selbst dann, wenn es eigentlich völlig legal wäre.

Den Antrag zur Rausgabe der Daten durch den Provider muss inzwischen übrigens ein Richter unterschreiben, kein Staatsanwalt.

Das ist einer der Gründe, warum die direkte Providerauskunftspflicht überhaupt geschaffen wurde. Man wollte die Staatsanwaltschaften entlasten, die vorher von Abmahnanwälten systematisch mit Anzeigen gegen Unbekannt überhäuft wurden, nur um, wenn das Strafverfahren erwartungsgemäß wegen mangelnder Schwere eingestellt bzw. abgelehnt wurde, Akteneinsicht zu fordern und so an die Namen und Adressen der Abmahnopfer bzw. für Zivilprozesse zu kommen.

Jetzt dürfen sich die Abmahner und Zivilkläger direkt beim Provider bedienen, ohne damit die Strafverfolgungsbehörden zu blockieren, die ja besser richtige Verbrecher jagen sollen. Die Unterschrift des Richters ist dabei nur eine Formalität. Ob die Anfragen, die sich auf ihrem Schreibtisch stapeln, im Einzelfall berechtigt sind oder nicht, können die ja gar nicht beurteilen. Schon allein wegen der gewollt unklaren Rechtslage, aber auch, weil die Richter nicht die Möglichkeiten hat, alles selbst nachzuprüfen und blind glauben müssen, was in den Anträgen so alles behauptet wird.
Die Anträge werden in der Regel von den Richtern deshalb einfach ungeprüft "am Fließband" massenweise unterschrieben. So kam es z.B. vor einiger Zeit zu den absurden, offensichtlich illegalen Massenabmahnungen gegen Nutzer (nicht Uploader) einschlägiger Porno-Streamingportale. Ziemlich peinlich für die Richter, die das abgesegnet hatten. Aber Schlud sind nicht die armen, überlasteten Beamten eigentlich nicht an diesen Umständen. Das haben die Gesetzgeber im Auftrag der Rechteverwertungslobby angerichtet.
 
Urheberrechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß ist bereits dann gegeben wenn ein Werk einer größeren Öffentlichkeit bereitgestellt wird.
Das wurde auch bei Torrent&co immer als gegeben betrachtet warum z.b. das anti-abmahngesetzt bisher auch nicht ein einziges mal gegriffen hatte denn hier hat man definiert das es eben nur bei kleineren UH Verletzungen greift die es in der Praxis nach der Definition nicht gibt.
Für YT ist das erst recht gegeben.

Aber evtl hat das auch ein Vorteil. Wenn plötzlich 50% aller deutschen Internetnutzer abgemahnt werden wird der Aufschrei lauter und es erfolgt hoffentlich endlich ein Eingriff der Politik.
 
Andreas10000 schrieb:
Jetzt müssten sie gegen den Videoersteller vorgehen um geld zu sehen.
Google muss jetzt also die Videos nur löschen oder für den Deutschen raum abschalten und muss nicht generell die Haftung für das Video übernehemen.

Wie schon gesagt ist die GEMA nur für den Raum Deutschland zuständig. Wollen sich Urheber auch im Ausland schützen, müssen sie sich an die jeweiligen Verwertungsgesellschaften des Landes wenden. Diese Verwertungsgesellschaften haben jedoch mit youtube eine einvernehmliche Lösung ausgehandelt, ohne dass entsprechende Uploads gelöscht oder gesperrt werden müssen. Die GEMA steht somit auf verlorenem Posten. Mir unverständlich, warum sie trotzdem diesen Kampf weiterführen wollen oder müssen.
 
Die GEMA steht somit auf verlorenem Posten. Mir unverständlich, warum sie trotzdem diesen Kampf weiterführen wollen oder müssen.

Naja wenn du faktisch ohne eigene Arbeit zu leisten Gewinn abschöpfen kannst, wärst du ja schön blöd wenn du freiwillig darauf verzichtest!
 
Luxuspur schrieb:
Naja wenn du faktisch ohne eigene Arbeit zu leisten Gewinn abschöpfen kannst, wärst du ja schön blöd wenn du freiwillig darauf verzichtest!

Also ich finde den Grundgedanken so einer Verwertungsgesellschaft eigentlich nicht ganz verkehrt. Dabei geht es nicht darum, dass sich die GEMA an Werken anderer bereichern soll. Im Gegenteil.

Die Idee ist ja, dass immer dann, wenn mit dem Werk eines anderen Geld verdient wird, der Urheber einen Anteil an den Einnahmen bekommen soll. Da nicht jeder Musiker selbst hinter her rennen kann, bei jedem auf der Welt sein Recht geltend zu machen, der sein Werk kommerziell verwertet, wird diese Aufgabe halt einer dafür zuständigen Gesellschaft übertragen.

Was GEMA und Co. angeht, sehe ich das Problem weniger in der Existenz solcher Verwertungsgesellschaften, sondern darin, dass ihre Methoden oft fragwürdig oder einfach nicht zeitgemäß sind. Der Streit mit YouTube ist ein gutes Beispiel dafür. Die GEMA will bei YouTube unbedingt abkassieren, als ob die ein Schallplattenladen wären. Pro "verkaufter Einheit", in dem Fall pro Klick, wird ein fester Betrag abgezwackt. Das passt nur leider überhaupt nicht zu einer werbefinanzierten Videoplattform mit benutzergenerierten Inhalten. YouTube verdient nicht pro Klick, also können sie die GEMA auch nicht pro Klick bezahlen.
Die Alternativorschläge von YouTube mit Pauschalvergütung (so wie es früher mal war) oder Anteilen an den Werbeeinnahmen, die um die fraglichen Inhalte erzielt werden, will die GEMA sturerweise nicht akzeptieren. Das ist ganz und gar nicht im Interesse der durch sie eigentlich vertretenen Künstler, die jetzt gar kein Geld mehr sehen und obendrein noch der gratis Werbeeffekt wegfällt.

Die entsüprechenden Verwertungsgesellschaften anderer Länder haben sich da weit weniger unflexibel angestellt. Scheint ein Fall von typisch deutschem Behördendenken zu sein. Oder auch einfach Unverständnis, wie das Internet funktioniert. Im Land des "Leistungsschutzgesetzes" muss einen das leider gar nicht wundern.
 
Luxuspur schrieb:
Naja wenn du faktisch ohne eigene Arbeit zu leisten Gewinn abschöpfen kannst, wärst du ja schön blöd wenn du freiwillig darauf verzichtest!

Das beschreibt aber genau so die Position von Youtube in dem Fall.
 
Die Gema soll sich doch endlich von Youtube fernhalten. Man sollte nicht vergessen, dass es neben der Gema noch die Publisher für die Musiker gibt. Und die Publisher sind ja eigentlich die Hauptvertreter/Rechteinhaber für den jeweiligen Urheber. Und Musiker und Publisher können relativ einfach durch "content claimes" alle werbeeinnahmen von fraglichen Videos selbst in Anspruch nehmen und abkassieren. Die Gema ist eine zusätzlicher Diensleister für Musiker und Publisher, die speziell auf den deutschen Markt gerichtet ist (Discos etc.). Doch Youtube ist ein internationales Geschäft. Auf Youtube handelt die GEMA meistens sogar gegen den Willen des eigentlichen Urhebers/publishers, was man gut darin sehen kann, weil häufig Musikvideos von offiziellen Vevos channels für den deutschen Viewer gesperrt werden. Ich weiß garnicht, inwiefern das den großen international Publishern klar ist, wie ihr kleiner deutscher Dienstleister schon seit Jahren auf Youtube gegen sie arbeitet? Aber wahrscheinlich ist es ihnen egal, da YT (besonders beschränkt auf die deutschen zuschauer) längst nicht so groß und profitabel ist, wie manche glauben. (und daher ist die ihre Forderung auch jenseits von gut und böse)
 
Also bleibt es weiterhin beim "erst schießen, dann fragen". Die GEMA wird nun vermutlich massenhaft Löschanträge rausschicken, welchen Youtube/Google dann nachkommen muss. Beim neusten Muskikvideo eines von ihnen vertretenen Künstlers ist das noch in Ordnung, nur schießt die GEMA auch gerne mal völlig daneben. Video einer Party und im Hintergrund hört man den neusten Hit von Jan Delay? Löschen!

Bei trivialen Videos mag das nicht sonderlich ins Gewicht fallen, nur verdienen einige auch Geld mit Youtube und sind auf die Einnahmen angewiesen. Die Löschung eines Videos wegen (angeblicher) Urheberrechtsverletzung kann so schnell zum finanziellen Ausfall werden.
 
Cool Master schrieb:
@Luxuspur

Ne dafür wird kein Staatsanwalt was machen. Das ist ein kleiner Fisch der ein Video hochlädt.
Das würde ich so nicht unterschreiben. Jemand der sich nicht legal Musik oder ein Programm per Tauschbörse besorgt ist eigentlich auch nur ein kleiner Fisch und trotzdem hat es da schon viele erwischt. Selbst im meinen Bekanntenkreis gab es da schon einige Fälle. Aber die Chance das da was passiert ist natürlich sehr gering, bei der Masse an Videos die täglich neu im Netz landen.
 
Arjab schrieb:
Wieso haben One-Click-Hoster diese Privilegierung nicht auch?

Anbieter wie rapidshare (gibts nicht mehr?) müssen aber deutlich besser kontrollieren, als andere Hoster. Deswegen lohnt es sich in Deutschland nicht, wenn man bestimmte Zielgruppen bedient :)
 
O-Saft-Killer schrieb:
Würde ja bedeuten, das die Gema an die Personen die Videos hochgeladen haben, herangehen und von diesen Gema gebühren fordern können.

Na klar, weil jeder auch seinen Klarnamen mit Anschrifft und Geburtstag als Youtube Nick verwendet.

Oh man :hammer_alt:
 
Es wäre echt prima würden sich YouTube und andere Portale die von der GEMA genervt werden einfach aus dem deutschen Markt zurückziehen. Wir würden einfach VPN/Proxy nutzen und Unternehmen sowie Nutzer hätten ihre Ruhe.
Der Verein ist nur noch peinlich und gehört ....nein nicht abgeschafft.....dringend reformiert.
Urheberrechte sind wichtig aber sie müssen korrekt vertreten werden und dürfen den kleinen Mann nicht ruinieren der mal irgendwo was runterlädt. Eine Pauschalabgabe würde ich mir wünschen. Soli für die Gema und gut is... :)

Tipp: Raubkopien oder Urheberrechtsverstöße kann und wird man nie verhindern können.
Allein vernünftige Bezahlmodelle und gleichzeitige weltweite Releases können das.
Diese Info stelle ich der GEMA kostenlos zur freien Nutzung zur Verfügung :D
 
Und ich dachte, die Suisa wäre hier schlimm. Da kann man dann ja gerade froh sein darüber.

Klar, wenn ich daran denke, wie damals vor einigen Jahren ein Aufschrei durchs Land ging, als sie die Urheberechtsgebühr auf Datenträgern eingeführt haben... Will also heissen seit dann bezahlt man auf jeden potentiellen Datenträger (Festplatte, USB-Stick, Disc-Rohling, Handy, Mp3player etc.) eine Gebühr, weil man ja potentiell Uhrheberechtlich geschützte Mediien darauf abspeichern könnte.
Eigentlich frech, denn jemand der keine Musik o.ä. darauf abspeichert oder alle seine Musik legal erworben hat (iTunes, CDs etc.) bezahlt das ja mit. Daraufhin wurde natürlich einfach mal alles mit einem Speicher teurer... Ich weiss aber nicht, ob es diese Abgabe auch in Deutschland gibt, wenn man aber liest, was die GEMA alles macht, kann ich es mir nur schwer vorstellen, dass dies anders ist.

Da kann ich ja noch ziemlich froh sein, dass in der Schweiz kaum Videos gesperrt sind (ich habe zumindest noch nirgends eine Meldung gesehen, dass es wegen der Suisa gesperrt ist). Alle Sperrungen haben hier von anderen Vereinen gerührt (FOM Formula One Management oder sowas in der Art). Anders siehts natürlich mit Medien aus, die in der Schweiz geschützt worden sind (z.B. Zattoo alle schweizer Sender, die nur in der Schweiz gehen, oder die Livestreams auf SRF.ch usw...). Das liegt aber natürlich daran, dass die Sender die Gebühren für Geschützte Inhalte (sei es Musilk oder Sport) nur in der Schweiz bezahlen (wollen).

Genau dies war ja auch der Grund, wieso Eurosport beispielsweise keine Olympia Liveübertragungen zeigen konnte/wollte, weil das IOC von Eurosport die Gebühren von jedem einzelnen Land, in dem der Sender zu sehen ist haben wollte, und das ist für einen Sender natürlich nicht tragbar.
 
Na klar, weil jeder auch seinen Klarnamen mit Anschrifft und Geburtstag als Youtube Nick verwendet.

Oh man

als wenn man die bräuchte ;p ... wenn die wollen haben die deine Adresse schneller als du das Teil hochgeladen hast ;p
 
Also ich finde den Grundgedanken so einer Verwertungsgesellschaft eigentlich nicht ganz verkehrt. Dabei geht es nicht darum, dass sich die GEMA an Werken anderer bereichern soll. Im Gegenteil.

Es hat auch nie jemand was anderes behauptet! Der Grundgedanke dahinter ist OK nur wurde er von der GEZ / Gema pervertiert! die Ursprüngliche MAFIA als Interssensvertrettung des einfachen Harfenarbeiters war auch keine schlechte Idee ... nur das was draus wurde ;)
 
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