Inhaber einer Domain und einer Website

BlubbsDE schrieb:
Da stehst Du jetzt nicht gut da. Wenn das alles nur mündlich geregelt wurde. Ich rate Dir dringend, Dir einen Rechtsbeistand zu nehmen. Sonst kann das für Dich noch große Probleme bedeuten.
Das alles nur mündlich geregelt wurde, ist wohl eher gut für ihn. Denn da steht ja Aussage gegen Aussage und die Abschaltung wurde ja mehrere Monate vorher angekündigt.

Warum hier immer gleich zum Anwalt geraten wird, ist mir schleierhaft. Ein Anwalt kostet eine Menge Geld. Und derzeit ist ein Anwalt vollkommen unnötig.
Denn der TE hat ja an den Domains eh kein Interesse. Folglich ist es ja kein Problem die rauszugeben/übertragen und damit die Forderung zu erfüllen.

Bzgl Schadensersatz aufgrund der Abschaltung muss man abwarten. Das ist ja erstmal nur eine leere Drohung. Ob da überhaupt was kommt, ist ja fraglich. Denn auch der Kläger hat keinen schriftlichen Vertrag. Aber der TE hat die Ankündigung der Abschaltung ja schriftlich.
Da dürften die Chancen für den Kläger eher schlecht stehen.
Falls da wirklich Schadensersatz eingeklagt werden sollte (halte ich für sehr unwahrscheinlich), kann man immer noch Geld in nen Anwalt investieren.
 
Eine erste Einschätzung frage ich aber nicht in einem Community Forum, sondern vlt eher in einem Bereich der besser ist.
Es gibt auch Seiten, wo man gegen geringes Geld von einem Fachanwalt eine erste Einschätzung bekommt.
Aber nicht hier.
 
ich bin seit ka glaube ich 12 jahren hier unterwegs und finde das hier eine gute sichtweise der dinge an den tag gelegt wird, daher war mir schon wichtig mal die "masse" zu hören bzw. wie schon angesprochen halt auch falls vorhanden erfahrungsberichte mit ähnlichen fällen, ich bin jetzt etwas hin und her gerissen wie ich vorgehen werde.

aber wie gesagt ich bin für jede antwort dankbar :)

und wie einige schon sagten, wenn ich für alles was mir so in den letzten 8 jahren als selbstständiger wiederfahren ist oder ich an post bekommen hab gleich zum Anwalt gelaufen wäre würde das echt ganz schööön teuer werden, selbst wenn man im recht ist nervt es ;)
 
Wie gesagt, frag-einen-anwalt.de erlaubt dir fragen ab 50€ glaub. Das ist mehr als Beratung zu verstehen, fit sind die Leute dort mit höherer Wahrscheinlichkeit im Rechtsbereich als hier.
 
Offene Forderungen und Domaininhaberschaft sind zwei paar Schuhe. Erstere kann man auf dem Rechtswege erstreiten, letztere darf meiner Rechtsauffassung aber nicht zum Druckmittel für ersteres werden.

Nicht ganz frisch, aber:
Der Fall, dass ein Hoster einem berechtigten KK-Antrag nicht zustimmt, ist nicht vorgesehen. Jedoch, so berichtet United-Domains-Sprecher Eggensperger, "ist es in der Vergangenheit bei zwielichtigen Hostern schon vorgekommen, dass sie Domains in Geiselhaft genommen haben, um zum Beispiel die Zahlung von strittigen Rechnungsposten zu erzwingen". Allerdings, so fügt er hinzu, "sind das dann wirklich die schwarzen Schafe". Thomas Strohe, Vorstand der Intergenia AG, die hinter den Hosting-Marken Plusserver und Server4you steht, distanziert sich von solchen Geschäftsgebaren: "Wir stimmen eingehenden KK-Anträgen selbst dann zu, wenn der Kunde massive Zahlungsrückstände hat. Außerdem haben die Service-Mitarbeiter, die mit KK-Anträgen zu tun haben, keinen Einblick in die Zahlungsstände der Kunden." Auch Strato-Sprecher Zorger lehnt eine "Geiselhaft" für Domains strikt ab: "Das dürfen wir gar nicht. Schließlich gehört die Domain dem Kunden und nicht uns."
Quelle: http://heftarchiv.internetworld.de/2006/Ausgabe-12/Domains-unter-Kontrolle

Ergo: 1. Anwalt. 2. sich genau überlegen wie sehr man sich ins juristische Kreuzfeuer begeben mag und ob die offene Forderung den Stress wert ist.
 
Zurück
Oben