Ist das ein Grund für eine Abmahnung?

garfunkel74

Lt. Commander
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Hallo,

hab hier einen Fall, bei dem ich mal einige Meinungen benötige. Der Betrieb hat 8 Mitarbeiter. Mit dem Vertriebsmitarbeiter (11 Jahre im Betrieb) gab es zuletzt Probleme mit dem Vorgesetzten.
Vor ca. 2 Monate teilte der Mitarbeiter mit das ein Kunde in Südamerika einen Besuch von uns bestellt hat und gerne uns vor Ort sehen möchte. Es wurden dann entsprechend Flüge dafür gebucht. Letzte Woche nun meinte der Mitarbeiter:" wir haben ein Problem der Kunde hat doch noch nicht bestellt und will auch nicht bezahlen!" Es gibt dafür 3 Zeugen im Betrieb..... Nun gut - nun fliegen wir halt auf unsere Kosten dahin.
Dann das nächste: November 2012 hat ein Kunde per mail geschrieben das er in den nächsten Wochen 2 unsere Geräte für Australien bestellen will (Gesamtpaket 100.000€) Wie nun herausgefunden, hat der Mitarbeiter ihm dann im Januar eine mail mit Angebot geschrieben. Der Vorgesetzte machte dann etwas Druck und meinte man sollte da mal nachfassen, da großer Auftrag blüht. Ende Januar dann wurde eine Erinnerungsmail an den Kunden geschrieben, die aber unbeantwortet blieb. Er hat dann dem Mitarbeiter per mail geschrieben:" wenn Kunde sich nicht bis Mittwoch gemeldet hat bitte anrufen und telefonisch nachfragen" Auf Nachfrage am Freitag beim Mitarbeiter ob das gemacht wurde kam" hatte ihm doch damals eine Erinnerungsmail geschrieben, das reicht wohl" - Mitarbeiter wurde dann angesprochen das es aber wichtig sei - Antwort: "der fühlt sich dann bestimmt genervt"
Reicht denn sowas für eine schriftliche Abmahnung aus?
 
Na ja eine klare Anweisung wurde nicht befolgt. Seine Gegenargumente hätte der MA auch gleich bringen können.
 
Gegenfrage:

Sollte man solche Fragen nicht einem Experten stellen?
Im späteren Abfindungsprozess interessiert sich der Arbeitsrichter nämlich nicht für die im Computerbase Forum abgegebenen Meinungen, die überdurchschnittlich oft ohne jegliche Fachkenntnis geäußert werden.
 
richtig - trotzdem ist es doch nicht verboten hier nachzufragen, oder?
 
Die Missachtung der Arbeitsanweisung eines Vorgesetzten reicht als Abmahngrund aus.
 
Sehe ich auch so, dass der Mitarbeiter seinen Job nicht ordentlich erledigt hat - zwei mails schreiben ist keine Auftragsverfolgung!
Zumindest sollte man bei Angeboten (auch mit erheblich geringerem Wert) den persönlichen Kontakt (Besuch - wenn möglich, sonst aber Telefon) immer vorziehen! Umso mehr wenn es der Chef schon sagt!
Ein paar Mails ist enfach zu wenig.......
 
Ich würde die Nummer mit der Abmahnung auch bejahen, da hier nicht nur eine Misachtung einer Arbeitsanweisung vorliegt, sondern auch noch ggf. ein geschäftsschädigendes Verhalten, da ja ggf. ein großer Auftrag durch die Lappen ging, den man hätte bekommen können, wenn man den Kunden ein wenig intensiver und freundlicher bearbeitet hätte.

Die Aussage eines erfahrenen VERTRIEBLERS, dass der Kunde sich sicherlich genervt fühlen würde, kann ich +brigens mal so gar nicht nachvollziehen.

Die Vertriebler sind ja im Grunde die Drückerkolonne des Unternehmens und dafür zuständig, solange nachzuhaken und den Kunden zu erinnern, bis er unterschreibt und das Geld ins Unternehmen wandert.
Das ist ihr Job!
 
Doc Foster schrieb:
Gegenfrage:

Sollte man solche Fragen nicht einem Experten stellen?
Im späteren Abfindungsprozess interessiert sich der Arbeitsrichter nämlich nicht für die im Computerbase Forum abgegebenen Meinungen, die überdurchschnittlich oft ohne jegliche Fachkenntnis geäußert werden.

Das ist mit Abstand die beste Antwort die du hier erhalten hast. Abgesehen davon, es fehlen noch Informationen um dir eine rechtssichere Aussage zu geben.

Anhand dann dessen das einige dann noch schreiben "ich sehe das auch so" "ich glaube" oder "ich würde es bejahen" und ähnliches würde mir das als Fragensteller zu denken geben.
 
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