Kaufvertrag prüfen // 1.500,00 € per Überweisung

Skaiy

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Guten Tag,

ich würde gerne das erste Mal etwas von höherem Wert von eBay Kleinanzeigen kaufen.

Es handelt sich dabei um eine Ware im Wert von 1.500,00 € inklusive Versand per Spedition (39,00 €). Die Ware wurde im Mai 2020 erworben, sprich es gibt noch eine restliche Gewährleistung. Die UVP beträgt 3.015,00 €. Die Ware ist selten gebraucht im Angebot aber ich habe schon vorher welche für 1.500,00 € gesehen.

Die „Sicher bezahlen"-Funktion von eBay Kleinanzeigen gilt derzeit nur für Artikel bis 1.000,00 €. Zudem besitzt die Verkäuferin kein PayPal.

Aktiv seit 14.01.2021 mit dem Vornamen als Benutzername.

Der Kaufvertrag kam per E-Mail. Ihre E-Mail-Adresse setzt sich aus Vor- und Nachname zusammen. Die Bankdaten im Kaufvertrag laufen über den selben Namen. Unterschrieben ebenfalls mit dem selben Namen. Die Adresse gibt es zumindest laut Google Maps.

All das gibt mir spontan eine ausreichende Sicherheit.

Bisher wurde ich zwar nie beschissen (auch bei Versand nicht), weil ich eben auf solche Dinge achte, jedoch ist es für uns schon eine Stange Geld und deshalb wollte ich euch den Kaufvertrag präsentieren und fragen, ob soweit alles in Ordnung ist oder euch etwas auffällt.

Kaufvertrag über eine Musterware (nachfolgend der „Kaufgegenstand“) Musterware Zubehör: Musterzubehör zwischen Frau ... wohnhaft in ... (nachfolgend die „Verkäuferin“) und Herr ... wohnhaft in ... (nachfolgend der „Käufer“)

§ 1 Der Verkäufer verkauft dem Käufer den oben genannten Kaufgegenstand.

§ 2 Der Kaufgegenstand weist zum Zeitpunkt des Abschlusses dieses Kaufvertrages lediglich folgende Mängel auf: [X] Keine Mängel

§ 3 Der Verkäufer und der Käufer vereinbaren, dass dem Käufer die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zustehen. Die Herstellergarantie wird somit an den Käufer übertragen.

§ 4 Der Kaufpreis für den Kaufgegenstand beträgt 1500 Euro.

§ 5 Der Kaufgegenstand wird durch den Verkäufer versichert bis 2500€ zugesandt.

§ 6 Der Kaufpreis wird fällig mit Abschluss dieses Kaufvertrages. Der Anspruch des Verkäufers auf Kaufpreiszahlung ist zu erfüllen durch [X] Banküberweisung auf folgendes Konto: ... Im Verwendungszweck Namen mit Adresse angeben.

§ 7 Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen, Ergänzungen und Erläuterungen dieses Kaufvertrages einschließlich dieser Bestimmung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

§ 8 Dieser Kaufvertrag unterliegt deutschem Recht.

§ 9 Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieses Kaufvertrages unwirksam sein oder werden oder nicht durchführbar sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die unwirksame, nichtige oder nicht durchführbare Bestimmung wird so ergänzt oder ersetzt, dass der ursprünglich gewollte wirtschaftliche und rechtliche Zweck erreicht wird. Für den Fall, dass dieser Kaufvertrag Lücken enthalten sollte oder dass sich bei der Durchführung dieses Kaufvertrages Lücken herausstellen, verpflichten sich die Vertragsparteien, zur Ausfüllung der Lücke eine angemessene Regelung zu treffen, die - soweit rechtlich möglich - dem am nächsten kommt, was von den Vertragsparteien gewollt wurde oder was sie nach dem Sinn und Zweck dieses Kaufvertrages gewollt haben würden, sofern sie bei Abschluss dieses Kaufvertrages oder bei der späteren Aufnahme einer Bestimmung den Punkt bedacht hätten.

Sollen noch bestimmte Klauseln ergänzt werden, die in einem Kaufvertrag Gang und Gäbe sind?

Soll ich noch um den Austausch unserer Persos (geschwärzt) bitten?

Wie wickelt ihr solche Fälle ab?

Danke für eure Hilfe. :)

EDIT: Screenshots von der Anzeige und dem Chatverlauf habe ich gemacht. Nennt mich paranoid aber bisher bin ich damit immer gut gefahren. :D
 
Skaiy schrieb:
Wie wickelt ihr solche Fälle ab?
Hinfahren und abholen. Ohne Wenn und Aber bei allem ab einem gewissen Wert (~100€).
 
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Kaufverträge kann dein Anwalt prüfen.

In 3 jedenfalls werden Gewährleistung und Garantie vermischt.

Und da du nicht verrätst, was der Gegenstand ist, kann man da sowieso wenig weiter helfen.
 
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Oh nein, lass es lieber. Niemals Überweisung bei Kleinanzeigen.
 
Idon schrieb:
Kaufverträge kann dein Anwalt prüfen.

In 3 jedenfalls werden Gewährleistung und Garantie vermischt.

Und da du nicht verrätst, was der Gegenstand ist, kann man da sowieso wenig weiter helfen.
Ich habe keinen Anwalt.

Werde ich erwähnen, danke.

Es handelt sich um ein Fitnessgerät.
 
Das, was du möchtest, ist womöglich Rechtsberatung im konkreten Einzelfall.

Ich sehe hier einige Lücken im Kaufvertrag. Ob das Absicht ist? Keine Ahnung. Jura kann man halt nicht mal eben googeln.
 
@Idon Was fehlt denn deiner Meinung nach?
Damit könnte ich dann weiter arbeiten.

Ich möchte ja nicht, dass du mir dass auf Anwaltsniveau formulierst und mir einen Kaufvertrag auf die Beine stellst.
 
Ist deine Entscheidung, aber ich würde es persönlich nicht machen und ich habe schon wesentlich mehr Geld riskiert. Aber nicht so leichtsinnig und auch nicht für 1500€. Unnötiges Risiko !
 
Wenn du sichergehen willst fahre hin, geht zwar nen Hunni für die Fahrt + Zeit weg aber du hast Gewissheit.
Oder andersrum Du gehst Risiko und darfst dem Geld hinterlaufen bzw. siehst davon nichts mehr. Glaub mir Leute haben schon für viel weniger beschissen.

Gruß
 
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Über eBay-Kleinanzeigen holt man nur ab. Für alles andere ist das Risiko zu hoch! Wenn das ein Schnäppchen ist; dann fahr hin. Aber Überweisen!? Ich sehe schon die Tränen laufen!

Finger weg!
 
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@Skaiy

Och, zum Beispiel: Wann der Kaufpreis fällig ist steht ja drin. Und dann? Was ist mit der Ware?
 
Speditionsversand als Privatperson für 39€? Das alleine macht schon stutzig.
 
Auch ein juristisch perfekter Kaufvertrag nützt Dir nichts, falls die Verkäuferin Dich übers Ohr hauen will. Da Kaufverträge, außer bei Imobilien, keinen Formvorschriften genügen müssen, kommt mit dem von Dir geposteten Dokument ziemlich sicher ein gültiger Kaufvertrag zustande: Der Kaufgegenstand, dessen Zustand, der Preis, die Bezahlungs- und Versandmodalitäten sind benannt.
Der Absatz über Garantie/Gewährleistung ist in der Form zwar Schwachsinn, aber eher zu Gunsten des Käufers, ihm wird ja Gewährleistung zugesichert. Ist es ein gewerblicher oder privater Verkäufer?

Es sind jedenfalls ausreichende Angaben vorhanden, um als Grundlage für ein eventuell notwendiges Gerichtsverfahren zu dienen.

Du musst halt entscheiden, ob anhand der Dir vorliegenden Informationen (ggf. auch persönlicher Eindruck von der Verkäuferin durch ein Telefongespräch, besser mit Video) genügend Vertrauen da ist, um den Deal zu machen. Die große Mehrheit der Menschen, die etwas im Internet verkaufen sind ehrlich. Es nützt einem nur nichts, wenn man auf eine der wenigen Ausnahmen reingefallen ist. Schwierig wird es auch wenn Geschäfte durch Unachtsamkeit oder Unerfahrenheit schiefgehen. Z.B. Transportschaden durch mangelhafte Verpackung, ist gerade bei Gebrauchtartikeln mit fehlender Originalverpackung gerne ein Problem.


Ich habe einmal ein Problem mit einem Kleinsthändler erlebt, war zum Glück nicht für mich selbst, sondern ein Sportverein bei dem ich Mitglied bin. Wir hatten da ein Dieselstromaggregat gekauft, was einfach nur Chinaschrott war, das war noch nicht einmal in Deutschland verkehrsfähig.

Nach vergeblichen Versuchen der Rückabwicklung haben wir dann einen gerichtlichen Mahnbescheid erstellt. Der Verkäufer hat ihm noch nicht mal widersprochen, aber der Gerichtsvollzieher konnte nur Insolvenz sowohl des Unternehmens als auch des Geschäftsführers als Privatperson feststellen.
Wie sich ausserdem herausstellte, hat der Verkäufer als Einzelunternehmer uns Ware aus einer insolventen GmbH, deren Geschäftsführer er war, verkauft.
Soviel zu der Frage was ein Kaufvertrag wert ist….
 
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Verträge schützen nur, wenn man sie auch durchsetzen kann. Du bist bereits jetzt zu geizig für einen Anwalt. Als ob du hinterher genug Geld für einen hättest.
Das Problem bei Privatpersonen ist nicht der Vertrag, sondern die Durchsetzung. Wenn du nicht weißt wer die Verkäufer ist oder sie pleite ist oder sie abtaucht, dann ist dein Geld weg.
 
Das ist nicht nur bei Privatpersonen so, sondern auch bei Firmen, das Insolvenzrisiko trägt man als Kunde immer. Auch ein vermeintlich renomierter, bekannter Versandhändler kann, für den Kunden unerwartet, insolvent gehen. Natürlich kommt es bei größeren Firmen meist zu einem regulären Insolvenzverfahren, sodass man eine größere Chance hat, wenigstens ein Teil seines Geldes wiederzusehen.
 
Ich bin zu geizig für einen Anwalt? Okay.

An Geld mangelt es nicht aber ich renne für ein paar Tipps nicht direkt zu einem Anwalt, bevor ich nicht einmal in einem Forum nachgefragt habe. Schließlich habe ich niemanden beauftragt mir einen Vertrag aufzusetzen, sondern nur um Meinungen zu erhalten.

Die habe ich erhalten, danke dafür. :)

Höchstwahrscheinlich gibt es einfach deutlich bessere Musterkaufverträge im Internet. Es kommt mir zwar alles (auch aus Erfahrung) seriös herüber aber im Zweifel würde ich das Ding tatsächlich abholen, da es sich das erste Mal um eine solch hohe Summe über Kleinanzeigen handelt.

EDIT: Und natürlich kann ein Kaufvertrag nicht einmal das Papier wert sein auf den er steht.
 
Musterverträge sind alle Mist. Auch die bei Beck-Online. Gute Muster werden im Laufe vieler Monate und Jahre durch stetige Erfahrungserweiterungen- und verkleinerungen geschaffen. Und die sind dann natürlich nicht frei verfügbar. Und müssen sowieso immer wieder auf den jeweiligen Kaufgegenstand angepasst werden.


Ich persönlich würde vermutlich den Vertrag unterschreiben (aus 1-2 Gründen) und das Gerät persönlich abholen gegen Bargeld (und den Punkt im Vertrag auch vermerken). Bei der Fahrtstrecke eventuell kombiniert mit 1-2 Tagen Urlaub...
 
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