Kindesunterhalt, merkwürdige Konstellation- wie berechnen?

Joker (AC)

Lt. Commander
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Feb. 2006
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1.571
Situation:
Partner ohne Ehe trennen sich.
Frau (Witwenrente ~1200) hat Tochter (Halbweise 19 Jahre, noch Schule mit Halbwaisenrente an ~400€)
Gemeinsamer Sohn 14 Jahre, mit gemeinsamen Sorgerecht.
Tochter bleibt bei Frau
Sohn bleibt beim Mann (freiwillig)

Unterhalt:
Selbsterhalt Erwerbslose 1120€,
Kindesunterhalt Düsseldorfer Tabelle 588€ abzüglich 50% Kindergeld (250€) 463€

Frage: Werden die Einkünfte Haushalt "Frau" zusammengezählt und dann nötigenfalls bis zum Selbsterhalt an den Mann gezahlt?
Oder ist die Halbweisen Rente unantastbar?
Einkunft Frau und verbleibenden Kind 1600€, 463€ zu zahlen an Vater?
1137 zum Leben für Frau und Tochter? (ist ja echt wenig)

Hoffe, ich habe das einigermaßen verständlich aufgeschrieben?

PS: Wenn "Frau" das als ungerecht/unangebracht empfindet (weil der Mann Einkommen hat) und on Top dann noch die 463€ bekommen soll- nicht zahlt (oder nicht kann?)
Kann er dann zum Jugendamt und Unterhaltvorschuss beantragen?...Die sich das bei Frau holen?
 
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Da bitte einen Rechtsanwalt aufsuchen, hier geht es ja schließlich um viel viel Geld was in den nächsten Jahren gezahlt werden muss. Da ist die Beratung im Forum der falsche Ansatz zum sparen.
 
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Das kannst du entweder über das Jugendamt oder mit Hilfe eines Anwalts klären lassen.
Da das aber im allgemeinen eine schwierige Entscheidung ist, wird dir hier im Forum keiner helfen können.
 
Laien Meinung: Die halbwaisenrente gehört zur Tochter, nicht zur Frau und darf entsprechend nicht mit einberechnet werden.

Du willst ne klare Aussage? Dann Anwalt.
 
Zwei Gründe für den Anwalt:

1. Bei Unterhaltszahlungen kommt man über die Laufzeit sehr schnell auf mehrere 10-tausend Euro
2. Wenn dir die Antwort aus dem Forum gefällig ist, aber die Gegenseite Einwände hat braucht man eh den Anwalt

Ich wüsste bei mir aus dem Bekanntenkreis, wo eine Trennung mit Kinder nicht irgendwie durch Scheidungsanwälte begleitet wurde.
 
Bin halt gefragt worden. Sagte auch, dass es da Stellen gibt, die kostenlos fachkundigen Rat geben.
Daher auch meine Einwand Waisenrente.
Andererseits geht es ja auch an Witwenrente. Und das schulpflichtige Kind ist ü18 (also erwachsen)
Weil es knifflig ist, habe ich es hier vorgetragen. Es gibt ja nichts zu "sparen". (solche Infos bekommt bestimmt von Ämtern kostenlos)
Weder in Situation Frau, noch Situation Mann würde ich ohne fachliche Unterstützung reagieren.


_killy_ schrieb:
Scheidungsanwälte
Keine Scheidung- und nur Kindesunterhalt.
 
Es braucht dennoch ein Anwalt. Grad beim Unterhalt gibt es ja diverse Parameter die Einfluss auf ggf Zahlungshöhe und Verpflichtungen ergeben. Da muss man schon ein bisschen mehr offenlegen. Dann lieber alles einen entsprechenden Fachanwalt vorlegen lassen.
 
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Ja, natürlich. Sehe ich auch so.
Der RA soll wohl angedeutet haben, dass grade bei Kindesunterhalt tatsächlich jeden Euro in Haushaltrechnung einbeziehen und Forderungen stellen.
Der Rest des Scharmützels wird dann wahrscheinlich vor Gericht ausgetragen und je nach Laune gerichtet.
Argument ist: So würde auch Jobcenter bei Unterhaltvorschuss reagieren: Nämlich einklagen, mit anteilig Abzüge (?)
Also der RA wird erstmal Unterlagen Einkommen erfragen....usw,usw,usw
 
Zur Ergänzung möchte ich darauf hinweisen, dass es verschiedene Online-Rechner zum Kindesunterhalt gibt. Das kann interessant sein, um eine ungefähre Vorstellung von den späteren Zahlungen zu bekommen. Hier ist ein Beispiel für eine Webseite mit Unterhaltsrechner.
 
Unterhalt ist zu kompliziert für das Forum.
Das Jugendamt meinte auch, das nur der Vater meines Stiefsohnes das Kind durchfüttern kann. Gleichzeitig hat das gleiche Jugendamt aber dem Vater bescheinigt, das er nicht den vollen Unterhalt zahlen kann.
Sprich: auch wenn du selber nur gefragt wurdest, sollen die sich nicht an Google wenden sondern bei den entsprechenden Stellen vorstellig werden Punkt
 
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