Kurze Frage zur Musterfeststellungsklage (VW...)

cr4zyiv4n

Captain
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Ein kurze Frage zum Thema Musterfeststellungsklage

Habe mir zwar schon einiges zu durchgelesen, aber frage sicherheitshalber trotzdem nach

Ich habe 2015 eine Golf 7 gekauft (Privatkauf).
Der Ursprüngliche Eigentümer hat diesen Wieder rum 2013 oder 14 gekauft.

Habe ich, im Falle einer entsprechenden Rechtssprechung, überhaupt Anspruch auf Schadensersatz? Oder hat nur der Ursprünglich Eigentümer diesen Anspruch?

Ich habe ja nur einen Kaufvertrag von Privat <-> Privat, der damalige Eigentümer hingegen hat den Kaufvertrag Konzern <-> Privat

Es steht zwar "Ein Gebrauchtwagenkauf ist mit umfasst" aber umfasst diese auch den Privaten Gebrauchtwagenkauf ?
 
Soweit ich das verstanden habe spielt es keine Rolle wo du den Wagen gekauft hast der Schadenersatz soll ja auch dann nicht gegenüber dem Händler sondern dem Hersteller geltend gemacht werden.
 
Und das Thema gehört in einen der Autothreads und dieser Thread geschlossen. Aber gewisse Moderatoren sind da ja ein wenig selektiv... :rolleyes:
 
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