Ein kurze Frage zum Thema Musterfeststellungsklage
Habe mir zwar schon einiges zu durchgelesen, aber frage sicherheitshalber trotzdem nach
Ich habe 2015 eine Golf 7 gekauft (Privatkauf).
Der Ursprüngliche Eigentümer hat diesen Wieder rum 2013 oder 14 gekauft.
Habe ich, im Falle einer entsprechenden Rechtssprechung, überhaupt Anspruch auf Schadensersatz? Oder hat nur der Ursprünglich Eigentümer diesen Anspruch?
Ich habe ja nur einen Kaufvertrag von Privat <-> Privat, der damalige Eigentümer hingegen hat den Kaufvertrag Konzern <-> Privat
Es steht zwar "Ein Gebrauchtwagenkauf ist mit umfasst" aber umfasst diese auch den Privaten Gebrauchtwagenkauf ?
Habe mir zwar schon einiges zu durchgelesen, aber frage sicherheitshalber trotzdem nach
Ich habe 2015 eine Golf 7 gekauft (Privatkauf).
Der Ursprüngliche Eigentümer hat diesen Wieder rum 2013 oder 14 gekauft.
Habe ich, im Falle einer entsprechenden Rechtssprechung, überhaupt Anspruch auf Schadensersatz? Oder hat nur der Ursprünglich Eigentümer diesen Anspruch?
Ich habe ja nur einen Kaufvertrag von Privat <-> Privat, der damalige Eigentümer hingegen hat den Kaufvertrag Konzern <-> Privat
Es steht zwar "Ein Gebrauchtwagenkauf ist mit umfasst" aber umfasst diese auch den Privaten Gebrauchtwagenkauf ?