News Microsoft passt Datenschutz nach heftiger Kritik an

BlooDFreeZe schrieb:

Wen du schon gesagt, dann bist ja dagegen was M$ da tut, von der AGB wollen wir ja nicht reden. Ich Persönlich habe nix gegen M$ aber das was die da gemacht kann ich nicht verstehen.
 
hehe, ich kanns versehen, aber natürlich nicht gutheißen (hab ich auch nirgendwo). Ich hab nur versucht die Realität in Worte zu fassen.
Wenn jemand MS Code an einen Blogger verschickt und dieser dann auch noch eine MS Mailadresse hat...ist schon sehr verführerisch. Da haben sie sich leider hinreißen lassen. Wie viel die Änderung jetzt bringt ist schwer zu sagen.
 
BlooDFreeZe schrieb:
Die Post ist an das Briefgeheimnis gebunden, die Anbieter an ihre AGB. Klar dürfte die Post ansonsten Pakete öffnen. Es gibt ja auch Ausnahmen wie z.B. den Zoll.

solange die agbs des anbieters bzw providers oder was auch immer sich mit dem gesetz deckeln ist das auch völlig in ordnung, nur das tun die wenigsten agbs, daher sind sie ungültig

aber recht haben und recht bekommen sind 2 verschiedene dinge

fakt ist man kann in seinen agbs nicht sein eigenes rechts system aufbauen
 
@BlooDFreeZE

NAJA auch egal M$ hat bekommen was die wollen und der Kerl kriegt dafür jetzt eine dinge Strafe ....auch wen der ein oder andere das nicht gutheißen wollen !!!

wie ich z.B. aber das ist ein anderes Thema ....Menschlichkeit F...You

M$--> :stacheln: <--der Kerl
 
Zuletzt bearbeitet:
Blind Fish schrieb:
Kowa, da hast du vollkommen Recht.
Darum darf die Post deine Briefe und Pakete auch eigenmächtig öffnen und durchsuchen wenn du deren Infrastruktur nutzt, oder?

... ... ...

Beim Verdacht auf gefährliche Substanzen etc. darf die Post sehr wohl Dein Paket/Brief öffnen.
 
Was hier wieder fuer ein Haufen zusammen geschrieben wird...
1. Bloodfreeze erscheint mir derjenige, der noch am abstrahiersten mit dem Thema umgeht. Der hat naemlich offensichtlich geschnallt, dass AGB sehr wohl bindet sein koennen, auch wenn im Nachhinein die Justiz feststellt, dass die AGB der Legislative widersprechen. Dazu kann man sich auch gerne noch einmal die South Park Folge mit Apple und Human-Centipad reinziehen.
2. Briefgeheimnis bzw. Postgeheimnis fuer emails? Runterkommen bitte und noch einmal anschauen, wie emails technisch funktionieren. Eure Postkarten kann sich jeder Hansel, dem sie in die Finger faellt, anschauen, sofern er sie nicht end-to-end verschluesselt. Das ist genauso naiv, wie die Story, dass gmail jetzt in ihren RZ end-to-end-Encryption etabliert hat. Solang der Inhalt irgendwo in Klartext los geht oder in Klartext endet, war es das mit eurem "meine emails darf keiner lesen".
3. Wer sich an Anbieter bindet und das auch noch unter dem Vorwand "kostenlos", darf sich wirklich nicht beschweren. Geiz-ist-Geil-Mentalitaet fuehrt nun einmal dazu, dass Unternehmen andere Wege nutzen, um zu wirtschaften. Wenn mir das nicht passt, dass MS/Google/Apple/Sonstwer potentiell meine Mails lesen kann, dann verschluessel ich sie oder betreibe meinen eigenen MTA. Aber letzteres ist dann nunmal nicht "kostenlos".
 
thes33k schrieb:
Was hier wieder fuer ein Haufen zusammen geschrieben wird...
1. Bloodfreeze erscheint mir derjenige, der noch am abstrahiersten mit dem Thema umgeht. Der hat naemlich offensichtlich geschnallt, dass AGB sehr wohl bindet sein koennen, auch wenn im Nachhinein die Justiz feststellt, dass die AGB der Legislative widersprechen. Dazu kann man sich auch gerne noch einmal die South Park Folge mit Apple und Human-Centipad reinziehen.
2. Briefgeheimnis bzw. Postgeheimnis fuer emails? Runterkommen bitte und noch einmal anschauen, wie emails technisch funktionieren. Eure Postkarten kann sich jeder Hansel, dem sie in die Finger faellt, anschauen, sofern er sie nicht end-to-end verschluesselt. Das ist genauso naiv, wie die Story, dass gmail jetzt in ihren RZ end-to-end-Encryption etabliert hat. Solang der Inhalt irgendwo in Klartext los geht oder in Klartext endet, war es das mit eurem "meine emails darf keiner lesen".
3. Wer sich an Anbieter bindet und das auch noch unter dem Vorwand "kostenlos", darf sich wirklich nicht beschweren. Geiz-ist-Geil-Mentalitaet fuehrt nun einmal dazu, dass Unternehmen andere Wege nutzen, um zu wirtschaften. Wenn mir das nicht passt, dass MS/Google/Apple/Sonstwer potentiell meine Mails lesen kann, dann verschluessel ich sie oder betreibe meinen eigenen MTA. Aber letzteres ist dann nunmal nicht "kostenlos".

+1
Es gibt leider nichts umsonst. Zudem hat Microsoft diese Mails nicht aus Spaß geprüft.
 
Wenn Microsoft in Zukunft Kenntnis erhält, dass über seine Dienste gestohlenes intellektuelles oder physisches Eigentum in Verkehr gebracht wird, wird das Unternehmen nicht mehr in Eigenregie private Inhalte eines Nutzers durchsuchen, sondern die Angelegenheit gegebenenfalls den Strafverfolgungsbehörden übergeben.

Wie ist dieser Satz zu verstehen? Ist damit jegliches "fremde Eigentum" gemeint oder nur das von Microsoft? Denn dann müsste man die Behörden bereits einschalten, wenn man z.B. ein Bild versendet, an dem man nicht selbst die Eigentumsrechte hält. Das würde schon bei Produktfotos anfangen und müssten nicht mal Schnappschüsse bekannter Künstler sein...
 
BlooDFreeZe schrieb:
Sicher dürfen sie das. Der User hat den AGB zugestimmt. Solange dann keine konkreten Gesetze verletzt werden...Das machen auch alle und es hat nichts mit der NSA zu tun. Google scannt ja sowieso jede Mail um Infos für Werbung zu bekommen. Selbstverständlich kann da auch jemand mal manuell eine Mail öffnen. Bei anderen Anbietern ists auch nicht anders.


Die Post ist an das Briefgeheimnis gebunden, die Anbieter an ihre AGB (im Rahmen der Gesetze). Klar dürfte die Post ansonsten Pakete öffnen. Es gibt ja auch Ausnahmen wie z.B. den Zoll.

In Deutschland gibt es das Fernmeldegesetz, und nach dem darf sicherlich ein Betreiber das nicht / aber ein Betreiber muss die Möglichkeit des Abhörens geben! Er darf das auch nicht durch AGB`s aushebeln. Manuell lesen ist etwas anderes als das von dir genannte Scannen nach Stichwörtern. Obwohl ich auch das für bedenklich halte. Aber es gibt genügend Idioten die das i. O. finden...

In jedem Betrieb obwohl hier die Besitzverhltnisse noch klarer geregelt sind würde das so nicht gehen. Da müsste mindestens der Betriebsrat mit anwesend sein. Und das 4 Augen Prinzip sollte gewahrt bleiben.
 
Minutourus schrieb:
Musste lachen, glaubt einer ernsthaft das sich MS an seine eigenen Regeln hält?

Das glaube ich. Ein willkürliches Zuwiderhandeln der eigenen AGBs würde einen erheblichen Imageschaden verursachen.
Das Image ist eh schwer angeschlagen, wie man an Posts, wie deinem, sehen kann.
 
Ich glaube hier geht es auch um Mentalitätsunterschiede. In den USA herrscht die Einstellung vor, die Dinge besser selbst zu regeln, statt auf den Staat zu hoffen. In einem Land in dem man die Wahl hat die Polizei zu rufen oder den Einbrecher selbst zu erschießen ist eine solche Aktion teil des Rechtsverständnisses eines großen Teil der Bevölkerung. Ich will das nicht bewerten oder verteidigen, aber nach US-Recht und ethischen Normen dieser Gesellschaft, ist das Handeln von MS durchaus ok. Die Entscheidungsträger bei MS sind auch von dieser Mentalität geprägt, da sie größtenteils in diesem Land leben und aufgewachsen sind. Es ist äußerst schwer sich in andere Mentalitäten hinein zu denken. Für eine globale Firma noch schwerer, da sie immer mit einer Mentalität in Konflikt kommen wird. Ich denke, dass solche Entscheidungen eine Aufgabe des Staates sind, aber das ist keine global gültige Meinung.
 
@thes33k: Zu 1) Nein. Siehe zB. BGB § 305. Absatz 2 kann sogar zu Lasten des AGB Verwenders verwendet werden. Und die Unwirksamkeit von Klauseln besteht nach BGB § 306 sowieso. Zu 2) Deine Postkarte macht wenig Sinn, Schlauberger. Die Form die du wahrscheinlich meinst ist offen, da gibt es kein Briefgeheimnis. Außer sie ist verschlossen. Ein "Briefgeheimnis" existiert für eMails in dem Sinne wirklich nicht, jedoch sieht das BVG ein Ausspähen als Eingriff in das Fernmeldegeheimnis. Zudem kann per § 202a eine Strafbarkeit festgestellt werden, sofern die eMail verschlüsselt wurde. Ob das end-to-end ist, dürfte erstmal egal sein, da eine Verschlüsselung diese eMail automatisch in einen Sicherheitsbereich hievt. Das müsste dann individuell entschieden werden. Zu 3) Allgemein ja, aber einen MTA setzt auch nicht jeder auf. Zudem bringt es dir nichts wenn dein MTA die Inhalte unverschlüsselt speichert. Hier musst du nämlich wieder beachten was in den AGBs des Providers festgelegt ist. Im Straffall bzw. Verdacht wird er diese Daten dann sowieso herausgeben müssen.

BTW: Ich würde an deiner Stelle - für jemanden der seine Infos aus SouthPark(!) zitiert - mal vom hohen Ross runter kommen.
 
Mal ganz abseits davon ob AGBs grundsätzlich auch rechtens sind, sollte man sich vorher durchlesen, wozu man sein Einverständnis gibt.
Man muss davon ausgehen, dass der Anbieter entsprechend seiner AGBs handelt und braucht dann auch nicht empört zu sein, wenn dem so ist. Jedenfalls würde ich einen Dienst erst dann nutzen, wenn ich mit dem Inhalt der Geschaftsbedingungen einverstanden bin.
 
ChilliConCarne schrieb:
@thes33k: Zu 1) Nein. Siehe zB. BGB § 305. Absatz 2 kann sogar zu Lasten des AGB Verwenders verwendet werden. Und die Unwirksamkeit von Klauseln besteht nach BGB § 306 sowieso.
Bist du realitaetsnah? Wieviele Faelle kennst du, wo AGB oder Teile von ihnen nicht nachtraeglich fuer unwirksam/nichtig erklaert wurden? Wo das vor der Zustimmung erfolgte? Nur weil ein Teil eines Vertrags nichtig sein koennte, heisst das nicht, dass er es von vornherein ist. Insbesondere dann, wenn man auch beachtet, dass man sein Recht erst erstreiten muss, sofern es nicht um Massenbetrug geht.

Zu 2) Deine Postkarte macht wenig Sinn, Schlauberger. Die Form die du wahrscheinlich meinst ist offen, da gibt es kein Briefgeheimnis. Außer sie ist verschlossen. Ein "Briefgeheimnis" existiert für eMails in dem Sinne wirklich nicht, jedoch sieht das BVG ein Ausspähen als Eingriff in das Fernmeldegeheimnis. Zudem kann per § 202a eine Strafbarkeit festgestellt werden, sofern die eMail verschlüsselt wurde. Ob das end-to-end ist, dürfte erstmal egal sein, da eine Verschlüsselung diese eMail automatisch in einen Sicherheitsbereich hievt. Das müsste dann individuell entschieden werden.
Lies bitte noch einmal, womit ich meinen Satz eingeleitet habe. Egal wie man emails auf Gesetze versucht zu muenzen, die schon deutlich vor dem Trend zur email verfasst wurden: Aus technischer Sicht sind emails Postkarten und eben keine Briefe. Selbst wenn ein Teil der Mail den envelope darstellt, ist eben kein Aufwand von noeten, um an den Inhalt zu kommen.
Sich dann darueber zu beschweren, dass potentiell jemand mitliest, ist einfach nur naiv. Alternativen nutzen heisst es da.

Zu 3) Allgemein ja, aber einen MTA setzt auch nicht jeder auf.
Das ist eine daemliche Ausrede. Nur weil jemand nicht das Wissen/Lust besitzt, um sich selber eine Loesung zu erarbeiten, haben gefaelligst Unternehmen zu springen? Ganz im ernst: Entweder ich nehme ein "kostenloses" Angebot und lebe mit den Bestimmungen des Anbieters (sofern im gesetzlichen Rahmen, aber wie erwaehnt sind diese Dinge auch wieder zu bezahlen durch Rechtsstreit) oder ich baue selber. Alles dazwischen ist nur Geweine ala "mimimi, boeses MS, gibt mir nicht ohne Gegenleistung etwas, wofuer ich zu faul bin mich mit zu beschaeftigen".

Zudem bringt es dir nichts wenn dein MTA die Inhalte unverschlüsselt speichert. Hier musst du nämlich wieder beachten was in den AGBs des Providers festgelegt ist. Im Straffall bzw. Verdacht wird er diese Daten dann sowieso herausgeben müssen.
Wer sagt denn, dass mein MTA mails unverschluesselt speichert? Und wer auf Nummer sicher gehen moechte, nimmt sich einen Provider ausserhalb der EU/US. Da ist meistens ziemlich schnell Ebbe mit Zugriff auf Daten. Da trifft einen eher takedown...

BTW: Ich würde an deiner Stelle - für jemanden der seine Infos aus SouthPark(!) zitiert - mal vom hohen Ross runter kommen.
Danke fuer den Tipp. Ich habe leider mit meiner Zeit besseres anzufangen, als im BGB zu wuehlen. Jeder halbwegs gebildete Buerger wird erkennen, dass das Zivilrecht meistens betrifft und haette-haette-Fahrradkette-Modus enabled ist.
 
Falcon schrieb:
Beim Verdacht auf gefährliche Substanzen etc. darf die Post sehr wohl Dein Paket/Brief öffnen.


Das darf nur der Zoll bei begründeten verdacht, die Post darf das nicht ! Vor allem nicht bei gefährlichen Substanzen das wäre sehr gefährlich für den Mitarbeiter
 
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