Neuanschaffung Heimnetzwerk - Steuerlich geltend machen?

mabo111

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Hi zusammen,

ich arbeite grundsätzlich im Home Office und habe ein Arbeitszimmer. Rechner, Monitor etc. nehme ich bei Neukauf immer mit 50% privat/beruflich in die Steuererklärung auf. Auch die Internetkosten mit 20%. Alles bislang kein Problem.

Jetzt habe ich mir ein komplett neues Unifi Heimnetzwerk mit diversen Access Points, Switch, DM Pro, USV etc. eingerichtet. Hat jemand von euch das schon mal steuerlich geltend gemacht und wenn ja, wie?

In der Vergangenheit hab ich auch schon mal ohne Probleme die ein oder andere Fritzbox mit 50% geltend gemacht. Das jetzt ist natürlich eine andere Hausnummer.

Vielen Dank!
 
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Gegenfrage:
Wieso solltest du es absetzen können? Dafür gibst du die 240€ an für deinen Internet und Telefonanschluss.

Modernisierung der hauseigenen Netzwerkinfrastruktur ist privates Vergnügen und nicht absetzbar
 
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Hi. Danke dir für deine Antwort. Ich sehe das nicht als Privatvergnügen an. Wenn die Internetverbindung schlecht ist, kann ich nicht arbeiten. Zudem brauche ich ein Modem/Router etc., um die Internetverbindung für berufliche Zwecke zu nutzen.
Wie gesagt habe ich in der Vergangenheit auch schon Mal ne Fritzbox ohne Probleme geltend gemacht.
Ich kann es natürlich einfach probieren, würde mir aber das Raussuchen der Rechnung sparen, wenn keine Chance besteht.
 
Die Internetverbindung wird durch das Heimnetzwerk nicht besser. ;)

Gib doch einfach, wie bei den anderen Sachen auch, das entsprechend der tatsächlichen Nutzung an. Wenn Du also das zu beispielhaft 30% Arbeit und 70% privat gemacht hast, setzt du das so auch an. Ist ahlt die Frage, ob du jedes Teil davon auch beruflich oder ggf. privat nutzt.
 
Ist es seitens Arbeitgeber erforderlich das diese Art professionelle und weitreichende Technische Upgrades für Homeoffice durchgeführt werden oder handelt es sich hier nicht doch eher um Privatvergnügen? Eine Fritzbox ist typisch für Homeoffice/Zuhause. Eine Unifi Infrastruktur inkl. DM Pro und USV nicht und fürs Homeoffice sicher nicht zwingend. Die Aussage es muss möglichst stabil sein halte ich für fragwürdig außer der Arbeitgeber hat dafür Vorgaben definiert.

Wie dem auch sei, ob es das Finanzamt anerkennt wirst du dann sehen. Könnte je nach Summe sein das die ggf einen Nachweis vom AG wollen.
 
Dann sollte man aber bedenken, wie viele Personen leben im Haushalt und wer nutzt das Internet. Wenn er mit Frau und bspw. 2 Kindern zusammen wohnt, dann wird der Teil der für die Arbeit genutzt wird ja prozentual gesehen kleiner
 
Du willst eine usv von der Steuer absetzen weil du Home Office machst? Ich hoffe sehr, dass dein Finanzamt dir das um die Ohren haut.
 
Mal ganz kühn gefragt, WIE hast du das denn abgesetzt bei der Steuer?
Hast du ein Arbeitszimmer und hast du dort GWG Posten gebildet und sie somit abgeschrieben?
Oder Hast du es einfach nur so aufgeführt? Könnte es auch möglich sein, dass die gesamten Kosten bisher einfach nur in der Pauschale mit aufgegangen sind und du einfach davon ausgegangen bist, dass du das abgesetzt hast?
 
nik_ schrieb:
Modernisierung der hauseigenen Netzwerkinfrastruktur ist privates Vergnügen und nicht absetzbar
Doch, wenn ein Arbeitszimmer gewerblich benutzt wird, kann man anteilig seine Stromrechnung, Heizkosten, Wasser und auch solche technische Modernisierungen absetzen. Wichtig ist die größe des Zimmers und es muss räumlich getrennt sein. Macht mein Steuerberater seit mindestens 15 Jahren so bei mir und das Finanzamt ist auch so einverstanden damit (habe schon 2 Steuerprüfungen bereits hinter mir).
 
Freut euch auf das neue Gesetz für Home Office und Arbeitszimmer.
Wenn ihr nicht explizit im Vertrag stehen habt, dass ihr Telearbeit macht und der AG euch alles bereitstellt, fällt das demnächst unter Home Office. Genauso wird es nicht mehr möglich sein, ein Arbeitszimmer abzusetzen wenn der AG dem AN Räumlichkeiten zur Verfügung stellt, aber eben auch die Möglichkeit der Heimarbeit gewährt. Dann ist es auch Home Office und wird mit 6 € pro Tag und waren es 200 oder 220 Tage gedeckelt.
Der TE nutzt sein AZ nicht gewerblich. Wir reden von normalen Angestellten
 
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