Problem bei der Steuererklärung

DeliveryGuy

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Hey, einer meiner Freunde hat sich mit einem pikanten Problem an mich gerichtet und mich um Rat gebeten wie man aus dieser Situation einigermaßen heil wieder rauskommen kann.

Zur Story: Im August letzten Jahres wurde der gute Mann arbeitslos, er kam aus der Versicherungsbranche und wollte postwendend bei einem anderen Unternehmen seine berufsbegleitetnde Ausbildung fortsetzen. Nun hat ihn dieses Unternehmen mit großen Worten und Versprechungen zu einer Vertragsunterzeichnung auf selbsständiger Basis überreden können. Zugleich erhielt er allerdings ALG1 wegen seiner zuvor 1jährigen Tätigkeit beim anderen Versicherer. Dies bekam er seit 01.08.12

Er hatte noch nichtmal ein Gewerbe angemeldet da überwies ihm der neue Arbeitgeber unter welchem er sich selbstständig machen wollte ebenfalls sein erstes Fixum gegen Ende August.

Er meldete sein Gewerbe erst gegen Ende September an, also ein gutes Stück später.

Er fing an für die zu Arbeiten schrieb ein paar Verträge, teilte dem Arbeitsamt davon allerdings nichts mit und bekam bis Ende Oktober die ALG1 Leistung.

Anfang November fand er eine Festanstellung und meldete nahezu zeitgleich sein Gewerbe wieder ab, Die Zweigstelle wo er seine Ausbildung fortsetzen wollte wurde geschlossen, weil der Leiter dort auch nur groß im Reden war und nicht mehr.

In dem Zeitraum hat er dann wohl knapp 5000 Euro bei der Versicherung verdient und knapp 2000 Euro ALG1 eingeschoben.

Nun hat er seine Steuerklärung gemacht, dort die Bezüege vom ALG1 angegeben, aber nicht so recht gewusst wo und ob er überhaupt die 5k aus der Selbsständigkeit angeben soll und diese erstmal weggelassen. Sein Lebenslauf geht bisher nahtlos über von "Versicherer a" zu "arbeitslos" zu "Festanstellung". Versicherer b taucht nur durch die Gewerbeanmeldung auf.

Jetzt bekam er ein schreiben vom Finanzamt, da diese die Anmeldung seines Gewerbes ja registriet haben, ob er Einkünfte aus der Zeit von Ende September bis Anfang November gehabt habe.

Nun zur Fragestellung an sich: Aus der Tatsache seines angemeldeten Gewerbes sieht das Finanzamt ja wo er gearbeitet hat. Wäre es klug, diese Einnahmen weiterhin zu verschweigen, zu leugnen, -> oder diese nachträglich einzureichen und wenn ja nur die des Zeitraumes den auch das Finanzamt kennt, oder den vollen Zeitraum von August beginnend?

Steht das Finanzamt in direktem Kontakt zum Arbeitsamt wegen des ALG1 was beiläufig bezogen wurde, oder tangiert das vorerst nicht?

Bisher hat er nur den Brief bekommen ob er Einkünfte hatte, sieht das Finanzamt solche Einkünfte schon bevor er seine Angaben gemacht hat und will ihn auf wahrheitsgemäße Aussage überprüfen?

Wie kann man jetzt klug vorgehen, abgesehen von der Scheiße die er da gebaut hat um so wenig als möglich Schaden aus der Sache zu nehmen? Ich weiß dass es ein unmoralisches Anliegen ist da Hilfe zu erfragen, aber dennoch ist er mein Freund und ich möchte Ihm mit Rat zur Seite stehen.

Gruß Del
 
Die Frage ist nicht unmoralisch.

Er sollte alles vernünftig aufklären und sagen, dass er zu blöd war. Dann kommt er vielleicht ohne Sozialbetrug in seiner Akte weiter. Ich würde es wegen der paar Kröten ALG nicht darauf ankommen lassen.

Also: Er hat Sozialbetrug begangen, indem er dem Arbeitsamt entweder etwas falsches gesagt oder einer Pflicht zur Mitteilung nicht nachgekommen ist (Unterlassen).

Lass ihn nicht auch noch Steuerhinterziehung dazunehmen. "Selbstanzeige" beim Finanzamt kann sehr glimpflich ausgehen.

Wenn er es aber durchzieht und die tatsächlich Kontrollmitteilungen schicken, dann geht er ein Risiko ein. (Kein Geld, kein Job, keine Ahnung wies weitergehen soll, --- kein Problem.)

Beachte: Der Versicherungsfranchiser, bei dem er war, gibt die geleisteten Zahlungen ja auch an. Und das Gewerbeamt hat auch ein Problem mit selbständigen gewerblichen Einnahmen ohne Anmeldung...
Ergänzung ()

Sorry, eine "glimpfliche" Lösung fällt mir nicht ein. 100 prozentige Aufklärung ist immer das beste. Auch gegen das schlechte Gewissen.
 
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wobei er mir gesagt hat, dass er es beim Amt nicht tatsächlich verschwiegen hat, sondern seine Sachbearbeiterin von dem Vorhaben dass er sich selbstständig machen wollte wusste.

Nur war das Vorhaben noch in den Kinderschuhen, sein Leiter von der Zweigstelle hat ihm immer wieder reingeredet, dass er den ALG1 Antrag durchbringen muss damit er seinen Gründerzuschuss bekäme. Vorher könne er sein Gewerbe nicht anmelden. Daher die späte Anmeldung des Gewerbes.

ALG1 bekam er dann Rückwirkend als der Antrag ebenfalls Mitte September durch war, jedoch kristallisierte sich zu diesem Zeitpunkt bereits hervor, dass er eine Stelle in einem Sozialversicherungspflichtigem Verhältnis in Ausicht hat für Anfang November. Er war den Monat Oktober für den Versicherer nicht mehr tätig, bekam aber dennoch Geld von denen überwiesen und zeitgleich vom Amt ALG1. Der Versicherer lies ihn auch nicht so schnell aus dem Vertrag raus, den er unterzeichnet hatte. Die haben Ihn bis 30.04.12 drinbehalten, allerdings ab November die Zahlungen des Fixum gestoppt.

Das mit dem Gründerzuschuss beantragen hat sich dann für Ihn im Sande verlaufen und er war froh einen anderen Job zu haben. Seiner Sachbearbeiterin hat er dann gesagt, dass er einen anderen festen Job hat, jedoch die Einnahmen aus der "ich nenn es mal angehenden Selbstständigkeit, welche ja nie wirklich richtig eine war" verschwiegen.

Ändert aber nichts an der allgemeinen Situation oder?

Gruß Del
 
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Wie gesagt: Er ist mE mitteilungspflichtig bei der AAgentur. Die Sachbearbeiter müssen nicht dauernd nachfragen.
 
wäre dann eine Empfehlung einen Termin mit der Sachbearbeiterin auszumachen und Ihr die Sachlage zu schildern, dass das alles ein heilloses Durcheinander gewesen ist, er in der Zwischenzeit weiß, dass Ihm die ALG1 Leistung nicht zugestanden hätte und er Sie zurückzahlen würde?

Er hat das Geld nie angerührt, da ihm das selbst nicht ganz koscher vorkam, sein damaliger Vorgesetzter ihn allerdings immer wieder milde gestimmt hat, das habe alles seine Richtigkeit so, dass er das ALG1 braucht um seinen Gründerzuschuss zu bekommen, und zeitgleich von denen bereits Geld bekäme.

Das was man Ihm vorwerfen kann, dass er nachdem er seine Festanstellung bekam und das Vorhaben der Selbstständigkeit platzte, sich nicht beim Amt gemeldet hat und die Einnahmen nachträglich aufzeigte und das ALG1 gleich zurückgezahlt hat. Da wäre das über die Absicht Gründerzuschuss zu erlangen ja noch begründbar - Nur eben 8 Monate später ist das Argument lau, wenn man es darauf stützt, dass einem da Richtigkeit vorgegaukelt wurde von offensichtlich Ahnungslosen.

Der ist damals beim ehemaligen Versicherer rausgemobbt worden wollte der Sache noch ne Chance geben und hatte nur Stress um die Ohren mit dem neuen Versicherer auf selbstständiger Basis. Das rechtfertigt natürlich nicht einfach Gelder zu behalten, aber als er die Festanstellung in einer vollkommen anderen Branche bekam, hat er sich nur noch darauf konzentriert und den ganzen Mist mit den Versicherungen wahrscheinlich ausgeblendet.

Vorher vllt mal einen Anwalt aufsuchen und den das regeln lassen, würde ich mal sagen? Rechtschutz hätte er ja

Geht mir hier auch nur um eine grobe Ersteinschätzung was da auf Ihn zukommen kann.

Gruß Del
 
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DeliveryGuy schrieb:
Wäre es klug, diese Einnahmen weiterhin zu verschweigen
Steuer- und Sozialbetrug. Und wenn er das weiter verschweigt, wirds nicht nur teuer, sondern auch eng in der Zelle - zu recht! Und da das FA schon aufmerksam geworden ist, hat er sowieso keine andere Wahl, als die Betrügereien zuzugeben. Und er kämpft hier gegen zwei Ämter: FA und BAfA, die unabhängig Forderungen stellen können und werden ;)

Wenn er Glück hat, kommt er mit der Rückzahlung des unrechtmäßig gezahlten ALG1, Nachzahlung von Steuern und SV-Beiträgen + einem Bußgeld davon. Ansonsten kommt zu der Rückforderung des ALG1, Nachzahlung der Steuern und SV-Beiträge ggf. noch ein Strafverfahren.

Ich tippe auf letzteres.
 
Die Auswirkungen wird hier keiner so genau abschätzen können. Ob er jetzt wegen solcher Beträge (und ggf. mit Fahrlässigkeit) gleich einen mit der Keule bekommt, will ich mal bezweifeln. Nachzahlung klar. Ordnungswidrigkeit / Geldbuße - vielleicht. Strafverfahren oder gar Freiheitsstrafe - sehr sehr unwahrscheinlich. Im Zweifel mal ein Erstgespräch (max 190 Euro) bei einem auf Sozialrecht spezialisierten Anwalt machen. Der wird helfen können. Ich würde das tun.

Das Problem, das Dein Freund hat, ist, dass solche Sachen quasi nie verjähren. Und irgendwann kommt so ein Müll immer auf den Tisch.
 
Naja das Geld für den Anwalt kann er sich sparen, er hat nochmal mit der Versicherung kontakt aufgenommen die Ihm damals da auf den Weg bringen wollten mit dem Gründerzuschuss, welchen Rat Sie ihm geben können, allerdings wird es für Ihn wohl das Beste sein, seine Beraterin beim Arbeitsamt um einen Termin zu bitten, die Sache im Detail zu erklären und das Geld zurück zu zahlen.

Wenn das geklärt ist, dass das ALG1 zurückgezahlt wird, sollte er persönlich zum Finanzamt gehen mit den Abrechnungen/Bezügen von der Versicherung, die dort zuständige Bearbeiterin aufsuchen und die Geschichte ebenfalls nochmal erleutern. So wie ich Ihn verstanden habe hat er beim Finanzamt bisher ja keinen Stress, die wollen ja lediglich wissen ob er Bezüge hatte und wenn ja diese nachgereichen soll. Er müsste dann das ALG1 aus seiner Steuererklärung streichen lassen und darlegen dass ihm mehr oder weniger auffiel dass er das zu Unrecht bekommen hat, die Sache mit dem Arbeitsamt aber schon geklärt ist.

Ob er dann noch eine Strafe bekommt steht auf einem anderen Blatt.

Gruß Del.
 
Das Thema sollte "geschlossen" werden, da dies kein Forum für Hilfestellungen zum "Betrug am Staat" ist!
 
@NeoHazard: Bist Du der neue Zensurbeauftragte hier oder einfach nur Wahl-Nordkoreaner, -Iraner oder -Chinese? Dein Kommentar ist nicht nur komplett nutzlos sondern in höchstem Maße anmaßend. Das Prinzip von Meinungs- und Redefreiheit scheint sich bei Dir noch nicht zum Stammhirn (sofern vorhanden) durchgearbeitet zu haben. Der TE braucht Hilfe. Warum soll man diese Frage abwürgen? Und wer bist Du, anderen vorschreiben zu wollen, was hier im Forum gewollt oder nicht gewollt ist.

@TE: Ich kann nur dringstens empfehlen, zwar den rechtmäßigen Weg zu gehen, aber mit einem Anwalt. Nur wegen der im Vergleich zu den im Raum stehenden Summen geringen Anwaltsgebühren ein Risiko einzugehen, halte ich für falsch. Da brauchen die Sachbearbeiter bei der AA oder beim FA nur einen schlechten Tag zu haben und schon streitet man sich.

@NeoHazard: P.S.: Dieses Thema widerspricht im Übrigen in keinster Weise den Forenregeln. Warum auch?
 
Also naja, ich würde raten es erstmal so zu versuchen, schlechter Tag hin oder her, kommt immer drauf an wie man mit den Leuten spricht und wie man den Sachverhalt schildert.

Der hat bei seinem Rechtschutz nachgefragt und selbst die stellen sich quer und zwar komplett, da es um eine Gewerbliche Tätigkeit und Einnahmen ging hat er da wohl keine Chance mit einem Privatrechtschutz.

Wenn er dann einen Anwalt bei Seite nimmt, wäre alles nach der Beratung ebenfalls Geldverbrennung, weil der Anwalt entweder sagt er soll selbst zu Amt gehen und die Sache aufklären, oder der Anwalt schreibt denen und es kostet noch mehr Geld für Ihn, ungewiss ob er dann dennoch eine Strafe vom Amt kassiert.

Gruß Del.
 
Naja, das muss halt jeder selbst wissen. Und es gibt gute und schlechte Anwälte.

Dass die Rechtsschutz damit nix zu tun haben will, ist natürlich klar, nicht nur wegen der Selbständigkeit sondern auch, weil die natürlich immer Vorsatz und groge Fahrlässigkeit ausschließen.

Ich drücke Deinem Bekannten die Daumen, dass die Ämter es gut mit ihm meinen. Ich weiß, wie viel man bei so einem Werdegang um die Ohren haben kann und dass die Ämter nicht den zeitlichen Ansprüchen einer Existenzgründung folgen.
 
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