Problem mit Media Markt - Wer ist im Recht?

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Whiz-zarD

Gast
Hallo, ich hab da ein größere Problem mit Media Markt:
Meine Eltern haben sich im Februar ein Laptop bei Media Markt gekauft. Ein Monat Später (März) gabs die ersten Abstürze. Hab dann auch ein Testtool laufen gelassen und es zeigte mir an, dass die Festplatte Probleme macht. Wir haben den Laptop bei Media Markt zur Reparatur abgegeben.
Zwei Wochen Später bekamen wir die Nachricht, dass wir ihn wieder abholen können. Dort erfuhren wir, dass sie angeblich keinen Fehler feststellen konnten und haben daran nichts gemacht. Also haben wir ihn wieder mitgenommen. Wieder einen Monat später kamen wieder die Ausfälle. Hinzu kam noch ein hübsches Geräusch, was endgültig darauf hinweist, dass die Festplatte defekt ist. Also wieder hin zu Media Markt zur Reparatur. Heute bekamen wir wieder bescheid, dass wir ihn abholen können und wieder wurde nichts gefunden. Da wir nun keine Lust hatten, ein drittes- oder viertes Mal zur Reparatur zu schicken, wollten wir dann unser Geld zurück haben. Media Markt aber weigerte sich den vollen Preis zu erstatten. Die wollten, wenn überhaupt, die drei Monate Nutzung (wobei er ein Monat lang in Reparatur war) vom Kaufpreis abziehen, weil wir das Gerät ja schon so lange haben (Hä?).

Laut einem Urteil AG München ist dies nicht zulässig. Wenn ein Laptop zwei Mal bei der Reparatur war und die Reparatur nicht geglückt hat, hat der Käufer das Recht vom Kaufvertrag zurückzutreten.
Laut einem Urteil des BGH darf Media Markt sogar keine Abnutzungsgebühr verlangen.

Eine Kaufminderung kam bei Media Markt erst gar nicht in Frage.

Ich bin kein Experte, in diesem Gebiet, da ich bis jetzt immer verschont geblieben bin, aber ich fühl mich von Media Markt verarscht. Wir haben das Gerät gleich dagelassen und es wieder zur Reparatur geschickt, doch ich weiß, dass das Gerät wieder so zurückkommen wird.
Ich weiß auch nicht, welche großartigen Tests da gemacht werden. Ich hab nur von einem Service-Heini erfahren, dass zum Test auch eine Defragmentierung gehört, was völliger unsinn ist.
Leider kann ich das offizielle Tool vom Festplattenhersteller nicht auf dem Laptop laufen lassen, da aus irgendwelchen Gründen auch immer das Tool einfach nicht laufen will und kann auch keinen offiziellen Test durchführen, um zu beweisen, dass sie defekt ist.
Ich könnte die Festplatte auch in meinen Rechner einbauen, um sie dort zu testen, nur weiß ich nicht, ob sie mir da nicht einen Strick draus drehen, da ich am Laptop rumgeschraubt habe.

Nun ist meine Frage, wer ist hier im Recht?
Media Markt, weil sie mit dubiosen Tests angeblich beweisen können, dass die Festplatte funktioniert, oder wir, weil wir die Reklamation innerhalb der ersten 6 Monate gemeldet haben und gesetzlich davon ausgegangen wird, dass der Mangel schon seit dem Kauf existiert?

Mittlerweile finde ich das Getue von Media Markt lächerlich, da das Hin- und Herschicken und Bezahlung des "Technikers" den Wert der Festplatte übersteigt. Was haben die davon?
 
Die haben 3 Reparaturversuche.
Versuch mal den Hersteller mit ins Boot zu nehmen.
 
Welches Tool hat dir denn gezeigt das die HDD defekt ist ?
Sonst installiere dir mal HDTune oder Crystal Disk Info und mach mal Screenshots.

Und wenn die Platte kaputt ist würde ich die einfach austauschen. Das wäre jetzt schon 5x mal günstiger, als immer wieder zum MM zu fahren. Hast du mal den Laptop Hersteller direkt kontaktiert vielleicht ist da ja auch ein Austausch möglich.
 
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Es ist natürlich schon ein Witz,das die nicht einfach mal die Festplatte austauschen beim Hersteller.

Bist du denn Rechtsschutz versichert, bzw. deine Eltern?

Falls ja, ein Vorgespräch beim Anwalt kann nicht schaden.
 
Da sie den Defekt nicht beseitigen können, kannst Du das Geld zurück verlangen oder Dir ein anderes Gerät, was dem ungefähren gleichem Wert entspricht, aussuchen.
Notfalls mal eine Anfrage beim Hersteller starten.
 
festplatte und speicher dürfen aber getauscht werden ohne garantie verlust
 
Schicke es doch direkt zum Hersteller! Ist einfacher und geht in der Regel sogar schneller.

Das mit der Wertminderung durch die Nutzung ist soviel ich weiß durchaus erlaubt. Das Problem ob die Platte kaputt ist oder nicht, wird nur ein unabhängiger Sachverständiger nachweisen können, zumindest wenn du eine Argumentationsgrundlage haben willst, die Hieb- und Stichfest ist. Die o.G tools sollten aber Tatsächlich einen Anhaltspunkt geben. Meine Platte am Netbook macht auch komische Geräusche, trotzdem ist die nicht kaputt. Kommen denn ein BSOD oder freezed er nur. Eine andere Möglichkeiti ist, den Rechner in einem Computerladen durchchecken zu lassen, das kostet in der Regel nicht viel und dann hast du einen unabhängigem Beweis.

Ich würde mir den Geschäftsführer schnappen und nicht mit einem Angestelleten die Sache klären.
 
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Erstmal danke für die Antworten.
iRox schrieb:
Die haben 3 Reparaturversuche.
Laut dem Urteil und laut dem Gesetz haben sie nur zwei Versuche. Wie kommst du auf drei?
fritte76 schrieb:
Welches Tool hat dir denn gezeigt das die HDD defekt ist ?
Das weiß ich jetzt leider aus dem Kopf nicht. Das Tool liegt aber bei der Ultimate Boot Disk bei und soll angeblich auch für WD Festplatten geeignet sein.
bubu89 schrieb:
Bist du denn Rechtsschutz versichert, bzw. deine Eltern?
Leider nein. Wollten wir schon länger machen, aber habens immer wieder verpennt, und nun ist es für diesen Fall zu spät. Hinterher ist man immer schlauer :(
Leon schrieb:
Schicke es doch direkt zum Hersteller! Ist einfacher und geht in der Regel sogar schneller.
Eigentlich wollen wir nur noch das Geld zurück.
Leon schrieb:
Das mit der Wertminderung durch die Nutzung ist soviel ich weiß durchaus erlaubt.
Soviel, wie ich nun recherchiert habe, ist, dass wir ein Teil des Kaufpreises rückerstattet bekommen können, aber nicht ein Rücktritt des Kaufvertrages mit Wertminderung.

Leon schrieb:
Ich würde mir den Geschäftsführer schnappen und nicht mit einem Angestelleten die Sache klären.
Es war der Leiter der Computerabteilung.

Dass mit dem Sachverständiger ist vielleicht eine gute Idee.
 
Also erstens, du hast ein Recht auf ein Funktionierendes Gerät d.h auch das Media Markt in keinster Art und Weise den Wert mindern darf da nach wie vor Mängel auftreten die von der Garantie gedeckt werden müssen.
Du hast das Recht den Laptop zurückzugeben MIT VOLLER RÜCKERSTATTUNG des KAUFPREISES, da das Gerät ein Mangel hat der seine Funktion für dich einschränkt. Sollte sich Media Markt weigern kannst du diesen Präzedenz Fall (siehe deine Ausführungen) nehmen und drohen. Dritter Schritt ist eine Klage.
Allerdings ist es so das Media Markt das Gerät noch ein 3 Mal "reparieren" muss. Dann hast du das Recht der Zurückerstattung wegen groben Mangels. UND DA GIBT ES KEINE WERTMINDERUNG
 
Zum BGH-Urteil:

Es hilft, zu lesen, was man zitiert. Der Nutzungsersatz ist nach diesem Urteil nur unzulässig, wenn es eine Ersatzlieferung gibt. Der Rücktritt wurde hier nicht weiter thematisiert.

Ansonsten: Die für dich günstigen Tatsachen musst du im Zweifel beweisen. MM hat auf den Beweis bereits verzichtet und dir das angeboten, was du auf dem Rechtsweg höchstens erreichen kannst - sofern hier die Nutzung realistisch bemessen wird jedenfalls. Also nimm das Angebot entweder dankend an, oder behalt das Notebook. Selbst wen du alles so beweisen könntest, würde man vor Gericht höchstens über die Höhe des Nutzungsersatzes streiten, nicht über die Frage, ob es ihn überaupt gibt.

edit:
seko, die Aussage, dass der Wertersatz generell unzulässig ist, ist schlicht falsch.
 
Zuletzt bearbeitet:
Neue Platte einbauen kostet vielleicht 50€. Das wäre schon längst billiger gewesen, als sich tage lang mit dem mist rumzuärgern und billiger als ein Anwalt sowieso.
Manchmal bringt einem das "Im Recht sein" nunmal nicht weiter, aber bevor ich mich damit stunden beschäftigen würde, würde ich das Ganze mal ins Verhältnis zu den Kosten einer Eigenen reperatur sehen und diese dann durchführen. Meine Meinung...
 
FidelZastro schrieb:
Zum BGH-Urteil:

Es hilft, zu lesen, was man zitiert. Der Nutzungsersatz ist nach diesem Urteil nur unzulässig, wenn es eine Ersatzlieferung gibt. Der Rücktritt wurde hier nicht weiter thematisiert.
Welchen Nutzungsersatz? Und es gab nie eine Ersatzlieferung.

FidelZastro schrieb:
Ansonsten: Die für dich günstigen Tatsachen musst du im Zweifel beweisen. MM hat auf den Beweis bereits verzichtet und dir das angeboten, was du auf dem Rechtsweg höchstens erreichen kannst - sofern hier die Nutzung realistisch bemessen wird jedenfalls. Also nimm das Angebot entweder dankend an, oder behalt das Notebook. Selbst wen du alles so beweisen könntest, würde man vor Gericht höchstens über die Höhe des Nutzungsersatzes streiten, nicht über die Frage, ob es ihn überaupt gibt.

Zeig mir das Gesetz, wo ich nachweisen muss, dass ein Defekt vorliegt. Ich finde keins.
Das Gerät ist keine 6 Monate alt. Dann wird sogar gesetzlich davon ausgegangen, dass der Mangel schon vor dem Kauf lag. Erst nach 6 Monaten, stehe ich in Beweispflicht. (§ 476 BGB) (oben auch verlinkt).


misterk87 schrieb:
Neue Platte einbauen kostet vielleicht 50€. Das wäre schon längst billiger gewesen, als sich tage lang mit dem mist rumzuärgern und billiger als ein Anwalt sowieso.

Ehrlich gesagt, sehe ich es nicht ein, für einen 3 Monate alten Laptop eine neue Festplatte zu kaufen. Es liegt ein Mangel vor und es gibt Rechte und Pflichten, die man einzuhalten hat.
 
Ich bezweifle stark, dass MM während der Garantiezeit selbst Hand an das Gerät legt, warum auch - ist doch der Hersteller selbst dafür verantwortlich..

MM selbst kann jedenfalls nur das Geld zurückgeben, wenn der Hersteller das OK dafür gibt, sonst würde ja MM auf alle Kosten sitzen bleiben die der Hersteller verursacht (Kulanz ausgeschlossen).
Die klare Rechtssprechung hierfür kenn ich leider nicht..

Diesbezüglich würde ich dir trotzdem Raten, dich direkt an den Hersteller zu wenden..
 
um welches Model handelt es sich eigentlich, bin nur neugierig.
 
In der Regel hat der Hersteller das Recht dreimal nachzubessern. Das bedeutet das Media Markt dreimal Einschicken darf. Darum kommt man nicht herum. Ist ebenfalls Gesetzlich festgehalten.

Dann liegt das gesetzliche Recht noch auf deiner Seite. In den ersten 6 Monaten musst du gar nichts nachweisen. Du könntest rein Theoretisch das Ding zerlegen und wieder zusammenbauen. Du hast das Recht, trotzdem ein neues Gerät direkt zu bekommen, und das ohne einsenden oder der gleichen. Nach den 6 Monaten stehst du allerdings in der Beweispflicht. Das ist Gesetzlich festgehalten. Dann schauen die schon genauer hin. Und da die Media Markt kette schon länger in den roten zahlen steckt, ist es auch nicht weiter verwunderlich das die sich drücken wie die Weltmeister.
Anders als mir Raten und Kreditangeboten können die sich eh nicht mehr retten. Die Eröffnen lieber zum 200sten mal n Shop. Aber wenn einer Pleite geht, davon erfährt keiner was, und das is schon öfters passiert.
Die Frage bleibt dennoch wie es Media Markt mit der Gewährleistung und Garantie handhabt.

Das bedeutet also im Grunde muss Media Markt das Gerät innerhalb der ersten 6 Monate direkt austauschen.. nach den 6 Monaten darf der bis zu drei mal nach bessern,bzw. der Hersteller. Dann erst kann Media Markt entscheiden ob du dein Geld wieder bekommst oder ein Anderes Produkt.

Das das Thema mit der Wertminderung betrifft, weiß ich leider nix. Aber an deiner Stelle würde ich deinen Rechtsschutz in Anspruch nehmen.
Läden wie MM versuchen immer den harten raushängen zu lassen, weil sie wissen das die Leute schnell nachgeben und sich mit der Gesetzeslage nicht auskennen. Also geh zu deinem Anwalt. Dafür hat man nen Rechtsschutz.
Ergänzung ()

Ich habe nur auf die schnelle das hier gefunden. Das gilt nach wie vor. Sofern nix neueres da is.

http://www.eastcomp.de/gewaehrleistung-garantie.htm

Wenn du mal nach "Gewährleistung & Garantie" googelst solltest du fündig werden. Allerdings würde ich trotz alledem mit dem Anwalt reden, da der die Aktuelle Rechtssprechung kennt.
 
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@ Whiz-zarD,

der Händler hat tatsächlich das Recht 3 mal auszubessern, jedoch habe ich selbst es noch nie erlebt, dass ein Händler innerhalb von 6 Monaten eine Nutzungsgebühr erhebt! Ich würde Dir raten, um das abzukürzen, einen Scrennshot von 2Deiner" Diagnose zu erstellen. Das hilft oft mehr als Worte, ich mache das seit Jahren schon und mein Händler ist da dankbar für! Ansonsten kann ich mich auch nur anschließen und würde das Gerät selber direkt einschicken!
Gruss Frau_Kalinke
 
@Whiz-zarD
Wie proud2b bereits erwähnt hat repariert MM normal nicht selbst sondern sendet es an den Hersteller bzw. einem vom Hersteller festgelegten Partner zur Reparatur.
Das bedeutet leider, dass MM selbst nicht mal weiß was der "Hersteller" macht oder nicht.
Zweitens, die Garantie ist für A.... (wie auch bereits erwähnt google mal Gewähreistung und Garantie).
Und jetzt das Schlimme: Es ist richtig, dass du innerhalb der ersten 6 Monate nichts nachweisen musst wegen der Gewährleistung. Wenn jetzt aber der "Hersteller" (welcher sicher als Sachverständiger durchgeht) behauptet es sei nichts dann kannst du wirklich nur prozessieren bzw. vorher ein Gegengutachten anfertigen lassen.
Aber eines muss ich auch feststellen, du sagst selbst, dass die Fehler nach einem Monat erst auftreten.
Hast du schon mal daran gedacht, dass die Fehler wirklich nicht aufgetreten sind wie das Book in der Reperatur war? Dann wird es auch keine Reperatur geben wenn der Fehler nicht auftritt.
Reperaturfirmen bzw. der Hersteller haben normal ein Testszenario und wenn dieses bestanden wird, dann wird nichts getauscht. Wenn es anders wäre, dann würde die Reperatur noch länger dauern! Willst du, dass dein Book 1 Monat bei mHersteller ist um zu überprüfen ob dann dort auch der Fehler auftaucht und dann vielleicht noch ne Woche bis sie den Grund finden?

Ich hatte ebenfalls so ein Problem bei Toshiba. Ich muss ehrlich sagen mir war dann das ganze zu blöd und ich habe mir eine größere HDD dann einfach eingebaut und gut wars.
 
Ich würde mit dem Hersteller Kontakt aufnehmen und den kompletten Sachverhalt schildern.

Mit etwas Glück kommst du bis auf Versandkosten kostenlos aus der Sache raus. Hersteller sind oft unglaublich kulant.
 
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