Rechtliches zum Thema Handyverlust

N

Nebulus Jones

Gast
Hallo FBaser!

Erstmal die Vorgeschichte:

Ich bin mit ner Freundin zu einem Treffen von Online Rollenspielern gefahren. Habe mein Handy bei ihr im Auto gelassen. Es war so geplant, dass ich am nächsten Morgen wieder mit ihr nach Hause fahre.
Sie ist aber am nächsten Morgen mit ihrem Freund ohne mich gefahren, bin dann mit anderen Kumpels nach Hause gefahren. Das is ja net schlimm. Nur hat sie meine Handy an einen anderen Kumpel (Mit dem ich auch schon lange befreundet bin) weitergegeben mit der Begründung, dass er mich öfter sieht als sie.
Da dieser "Kumpel" aber stink besoffen war, hat er das Handy natürlich vermuddelt.
So, dass liegt nun schon knapp 2 Monate zurück, und der Kerl hats nicht wiedergefunden.

Was die Sache nun noch komplizierter macht ist, dass das Handy meiner Mutter gehört.

Sie sagt zwar nix dazu, da sie es nie braucht, aber ich will es wieder bzw. Schadenersatz.

An wen muss ich mich deswegen nun wenden?
- An meinen Kumpel, ders vermuddelt hat oder
- An meine Freundin, dies an der Kumpel weitergegeben hat?

Wäre euch sehr Dankbar für konstruktive Antworten.
 
Zuständigkeit

Erste Frage:
hattest Du Deine Freundin beauftragt, Dir das Handy via Kumpel zukommen zu lassen?
hat sie eigenmächtig gehandelt?
falls letzteres der Fall ist, musst Du dich an sie halten; sie wird sich zwar schön bedanken, weil ihre Absicht ja gut war.
Aber sie hatte die Sorgfaltspflicht über das Handy.
Weitergabe an Dritte ohne Wissen des Besitzers ist rechtlich nicht in Ordnung.
Hier greifen die Gesetze um den Schadensersatzparagraphen herum, §249,253,254 ff im BGB.

Am wichtigsten scheint mir jedoch der §276 BGB, Haftung für eigenes Verschulden:
Der Schuldner hat, sofern nicht ein anderes bestimmt ist, Vorsatz und Fahrlässigkeit zu vertreten.
Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht läßt. Die Vorschriften der §827,828 finden Anwendung.

Das bedeutet nach meinem Kenntnisstand, dass es fahrlässig von deiner Freundin war, das von dir ausgeliehene Handy einer dritten Person anzuvertrauen, die noch dazu möglicherweise alkoholisiert war.
Mehr weiß ich nicht.
Zimtziege
 
Ja, sie hat es ohne mein Einverständnis weitergegeben.

Man das is so eine blöde Situation...
Aber vielen Dank für diese Ausführliche Beschreibung, hat mir sehr weitergeholfen.
 
unkonventionelle Lösung?

Hi,
ich habe nochmal nachgedacht und versucht, mich in Dich hinein zu versetzen.
Eigentlich kannst Du Deiner Freundin ja schlecht Druck machen. wenn sie sich uneinsichtig zeigt, hast Du schon verloren - denn im Ernst: würdest Du zum Anwalt gehen? Doch wohl eher nicht.
Warum also nicht eine Krisensitzung zu Dritt, mit der Person, die alkoholisiert war, einberufen und gemeinsam überlegen, wie Deine Mutter wieder an ein Handy kommt?
Ich kann mir vorstellen, daß eine ruhige Darstellung der Sache, ohne daß jetzt groß geschimpft wird und man sich gegenseitig die Schuld zuschiebt, zu einer Lösung führt - vor allem, weil Handies heute ja kein Vermögen mehr kosten.
viel glück.... zimtziege
 
Das wäre wohl die beste Lösung.

Hab eben mit meiner Freundin telefoniert, ich könnte ihr auch nicht vorwerfen, die aleinige Schuld zu tragen, zumal sie es nicht mit Absicht gemacht hat und zum anderen, weil sie halt meine beste Freundin ist.

Wirklich sinnvoll wäre es, wenn wir uns wirklich alle zusammensetzten würden und meinetwegen jeder einen gleichen Teil dazu bezahlen würden - ich hätte es ja auch nicht im Auto liegenlassen müssen...

Hier kommt dann die nächste Frage, wie wird das bei der Telekom gehandhabt bei Verlust eines Handys bzw. der Karte?
Weiß da jemand bescheid?
 
Zurück
Oben