News SPD und Piraten präzisieren Pläne für Urheberrechtsreform

@Thomas

Nicht die Tonbänder zu vergessen! Aber eigentlich hat Dieter Bohlen schon alles gesagt und alles widerlegt, was hier von einer gewissen Seite behauptet wird. Und er muss es wissen. Er ist Verwerter, Produzent und Musiker in Einem. Über die Qualität lässt sich streiten. Aber das ist ja nicht das Thema.
 
nanoworks schrieb:
So ein Quatsch. Gerader als Deutscher sollte man es besser wissen, wie wichtig der Schutz von geistigem Eigentum ist:

Jedes Jahr wird deutschen Unternehmen ein Schaden in Milliardenhöhe zugefügt, weil fernöstliche oder osteuropäische Firmen die Urheberrechte verletzen und Patente oder Markenlogos missbrauchen.

Du musst unterscheiden zwischen Urheberrecht und Patentrecht.
Was Du hier beschreibts sind Fälle, die zumeist unter das Patentrecht fallen und nicht Urheberrecht.
Interessant ist doch, dass ein Patentschutz gilt 20 Jahre, beim Urheberrecht 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers!
Warum dieser krasse Unterschied?
Warum ist ein Buch mind. 3,5 Mal länger geschützt als eine neue Antriebtrechnologie, ein neues Medikament usw?

FiddyW schrieb:
Das sind doch von Grund auf verschiedene Dinge. Wie kann man denn die GEZ Steuer und die Arbeitlosenversicherung bitte gleichsetzen?

Ich setzte GEZ und Arbeitslosenversicherung nicht gleich, aber zu beidem wirst Du gezwungen. Das ist die Gemeinsamkeit um die es mir ging.
 
Zuletzt bearbeitet:
Bei der Schutzfrist im Urheberrecht geht es nicht nur um die Verwertungsrechte. Grund hierfür ist, dass der Urheber mit der Veröffentlichung seines Werkes genau festgelegt hat, wie dieses öffentlich wahrgenommen werden soll. Möchte man an diesem Werk Veränderungen vornehmen, muss der Urheber bzw. dessen Erben vorher zustimmen.

Es geht dabei vor allem darum, dass die Werke nicht so ohne weiteres verändert werden und neu veröffentlicht werden können. Das Recht zur Bearbeitung kann nicht von den Verwertungsgesellschaften eingeholt werden, sondern muss vom Urheber bzw dessen Erben selbst übertragen werden.

Aber in diesem Zusammenhang gibt es auch eine Ausnahme. Dies die „freie Benutzung“, § 24 UrhG. Eine solche ist dann gegeben, wenn „das neue Werk trotz deutlicher Übernahme einen so großen „inneren“ Abstand vom Originalwerk einhält, dass es als selbständig anzusehen ist.“

In diesem Grundgedanken liegt der unterschied zum Patentrecht. Während die Schutzfristen im Patentrecht vor allem dazu dienen, den Unternehmen oder Personen, die das Patent eingereicht haben finanziell abzusichern bzw. es ihnen zu ermöglichen die Entwicklungskosten wieder hereinzubekommen, schützt das Urheberrecht auch die ideellen Interessen des Urhebers.
 
Wenn man in diesem Zusammenhang auf das Patentrecht abhebt, dann sollte man aber auch bedenken, dass man dafür 20 Jahre lang erheblich Kohle entrichten muss, damit der Staat die Rechte schützt !

Warum also sollten beim sonstigen geistigen Eigentum die Schutzfristen erstens erheblich länger sein und zweitens die Urheber für den Schutzaufwand des Staates nicht bezahlen, sondern auch noch mit dessen Hilfe teilweise endlos kassieren ?

Man sollte es deshalb jedem Urheber selbst überlassen, erstens für den Schutz seines geistigen Eigentums, wenn er dieses veröffentlicht, auch bezahlen zu müssen, oder aber die Nutzung in der Öffentlichkeit dulden zu müssen.
 
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