News Terroristische Inhalte: EU-Parlament stimmt für 1-Stunden-Löschfrist

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Neue Beiträge in diesem Thema müssen von einem Moderator freigeschaltet werden, bevor sie für andere Nutzer sichtbar sind.
Halte ich für nichtig. Wer entscheidet was "terror" ist und was nicht? Das sollte sich doch ein Richter zumindest mal für ein paar Minuten anschauen und dann entscheiden.
 
Und der Richter stellt sich also persönlich vor um Name und Adresse zur Legitimation zur eigenen Aufforderung abzugeben mit Unterschrift - ja, ist klar...
 
[wege]mini schrieb:
mMn ist das innerhalb einer Stunde überhaupt nur mit "KI" möglich.

Die Idee ist ja gut, die gewünschte Umsetzung jedoch völlig weltfremd.
Sehe ich genauso - da müssten Seitenbetreiber 24/7 aktiv sein. Ist ohne eine Vorabmoderation nicht möglich.

Zumal ich mich auch frage, wann erfüllt welcher Inhalt den notwendigen Tatbestand und wann nicht?
 
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Manchmal ist es ganz schön, nicht in der EU zu sein...

Ich frage mich eher, wie man sicherstellen will, wann der Betreiber der Plattform denn gesehen hat, das ein Beitrag nun gelöscht werden muss, innerhalb einer Stunde nach dem der Betreiber es erfahren hat? Will man da die Logs durchgehen und schauen, welcher Moderator/Admin wann welche Beiträge gesehen hat? Nein, klar, das kann man eh vergessen.

Keine Ahnung wie das jetzt auf CB ist, wo man posten kann ohne vorherige Freischaltung abseits einiger weniger Bereiche wie hier in der Diskussion über Politik? Bringt diese neue Regelung keine Probleme für CB mit sich?

Meine Meinung noch, mir geht das eindeutig zu weit und ich kann schon ein Geschmäckle erkennen, das man versuchen will, die Plattformen zu kontrollieren. Kann gut sein gegen Hetze, aber Vorsicht: Jedes Instrument kann auch andersherum benutzt werden, das am Ende die unter die Räder kommen, die man eigentlich mal schützen wollte.
 
Wie leider so häufig wird hier eine Grundlage diktiert und dann nur noch über deren Folgen diskutiert.

Warum soll ich terroristische Inhalte, die Bewertung dessen mal außen vor gelassen, nicht sehen dürfen?
Mit welchem Recht will mir die EU untersagen, das ich mich aus frei zugänglichen Quellen informiere?
Das gewährt mir das Grundgesetz über dem die EU nicht steht.

Klar sie tut es nicht direkt, sie greift die Quelle an, das Ergebnis ist aber das gewünschte, ich kann es nicht sehen.
 
martinisnowfox schrieb:
Zumal ich mich auch frage, wann erfüllt welcher Inhalt den notwendigen Tatbestand und wann nicht?
Das entscheiden die Behörden. Die Plattformen haben nur die Löschung umzusetzen.

martinisnowfox schrieb:
Sehe ich genauso - da müssten Seitenbetreiber 24/7 aktiv sein. Ist ohne eine Vorabmoderation nicht möglich.
Nein es reicht auf die Meldung zu reagieren. Im Zweifel kommt dann halt ein Anruf. Damit ist es also durchaus möglich sich auf dem Server anzumelden und den Inhalt innerhalb einer Stunde zu löschen.

Kettensäge CH schrieb:
Ich frage mich eher, wie man sicherstellen will, wann der Betreiber der Plattform denn gesehen hat, das ein Beitrag nun gelöscht werden muss, innerhalb einer Stunde nach dem der Betreiber es erfahren hat? Will man da die Logs durchgehen und schauen, welcher Moderator/Admin wann welche Beiträge gesehen hat? Nein, klar, das kann man eh vergessen.
Indem man schaut, wann die Behörde es dem Betreiber gemeldet hat.
Und wenn der Beitrag nach 1 Stunde noch da ist, wird es teuer.

Es geht hier ausschließlich um Meldungen von Behörden, wo also schon eine strafrechtliche Bewertung des Inhaltes getroffen wurde.

Hovac schrieb:
Mit welchem Recht will mir die EU untersagen, das ich mich aus frei zugänglichen Quellen informiere?

Weil die Inhalte illegal sind. Genauso wenig wie Bild von solchen Anschlägen live Streamen darf.
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/vg-berlin-27k365-18-live-stream-bild-rundfunk-zulassung/
https://taz.de/Medien-in-der-Wien-Nacht/!5722554/
https://www.deutschlandfunk.de/nach...ilderflut.2907.de.html?dram:article_id=486893

Wer einen Inhalt (§ 11 Absatz 3), der grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen in einer Art schildert, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt, verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht wird nach §131 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft.
https://dejure.org/gesetze/StGB/131.html
 
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Cool Master schrieb:
Das sollte sich doch ein Richter zumindest mal für ein paar Minuten anschauen und dann entscheiden.
Ist halt die Frage on das leistbar und Nötig ist. So viel Richter haben wir vermutlich schlicht nicht, dass über jeden potentiell zu löschenden post ein Richter drüber schaut.
Außerdem ist es ja auch im Alltag so, dass nicht über jede "Bestrafung" (ich setzt das mal in Anführungszeichen , weil es glaube ich keine Strafen im Rechtlichen Sinne sind) ein Richter entscheiden muss: Polizei spricht (bußgeldbewährte) Verwarnungen aus, Schaffner verlangen von dir bei Schwarzfahren ein Bußgeld, Firmen verlangen eine Säumnisgebühr, wenn du spät zahlst, Restaurantbesitzer dürfen dich aus verschiedenen Gründen aus dem Restaurant werfen etc...
 
Cool Master schrieb:
Halte ich für nichtig. Wer entscheidet was "terror" ist und was nicht? Das sollte sich doch ein Richter zumindest mal für ein paar Minuten anschauen und dann entscheiden.
Ich denke, unsere Justiz, respektive Richter haben besseres und wichtigeres zutun als sich mit dem "sein oder nicht sein" von möglichen terroristischen Inhalten auf einer Blogpage zu beschäftigen.

Auch stellt sich die Frage, wie erst gemeint dies dann sein wird, da ich denke, dass sich dieses ganze kriminelle Gesoks eh auf dafür speziellen Plattformen austauscht die mit Sicherheit im Darknet zu finden sind.

Naja, die Politik wird ja schon wissen, was gut für uns ist... wie so oft sitzen da ja alles Experten in den Ämtern die zu 100% wissen was sie tun.... (Verkehrsministerium, Verteidigungsministerium, etc...)
 
Miuwa schrieb:
Außerdem ist es ja auch im Alltag so, dass nicht über jede "Bestrafung" (ich setzt das mal in Anführungszeichen , weil es glaube ich keine Strafen im Rechtlichen Sinne sind) ein Richter entscheiden muss: Polizei spricht (bußgeldbewährte) Verwarnungen aus, Schaffner verlangen von dir bei Schwarzfahren ein Bußgeld

Zumal man so einen Bußgeldbescheid ja auch noch hinterher anfechten und gerichtlich prüfen lassen kann, wenn man meint es hätte Fehler gegeben.

martinisnowfox schrieb:
Auch stellt sich die Frage, wie erst gemeint dies dann sein wird, da ich denke, dass sich dieses ganze kriminelle Gesoks eh auf dafür speziellen Plattformen austauscht die mit Sicherheit im Darknet zu finden sind.

Nein, die findet man auch auf Twitter, Facebook, Youtube etc.
Der Attentäter von Halle hat seine Tat über Twitch gestreamt.

Da geht es den Terroristen nicht um verborgenes Agieren, sondern um möglichst hohe Aufmerksamkeit, um für sich zu werben und Nachahmer zu animieren. Genau deshalb ist es so wichtig, dass da möglichst schnell gelöscht wird, bevor es viele Leute gesehen haben.
 
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Hovac schrieb:
Warum soll ich terroristische Inhalte, die Bewertung dessen mal außen vor gelassen, nicht sehen dürfen?
Mit welchem Recht will mir die EU untersagen, das ich mich aus frei zugänglichen Quellen informiere?
Das gewährt mir das Grundgesetz über dem die EU nicht steht.
Vielleicht weil der Inhalt illegal ist? Oder schaust du dir auch Kinderpornos an wenn sie frei zugänglich sind?
Der Zweck ist ja nicht dass du dich nicht aus frei zugänglichen Quellen informieren darfst sondern dass illegale Inhalte die in solche Quellen eingestellt werden möglichst schnell wieder entfernt werden.

Problematisch ist doch dass eben dass die sozialen Netzwerke offen sind und jeder Nutzer beliebige Inhalte einstellen kann. Du könntest ja hier auch ohne Probleme einen neuen Thread erstelle und mit illegalen Inhalten aller Art zumüllen. Bis ein Moderator ihn entfernt hat ist er öffentlich sichtbar. Wäre schön für jeden Kriminellen wenn erst ein Richter entscheiden müsste den Inhalt zu entfernen.

Kettensäge CH schrieb:
Meine Meinung noch, mir geht das eindeutig zu weit und ich kann schon ein Geschmäckle erkennen, das man versuchen will, die Plattformen zu kontrollieren. Kann gut sein gegen Hetze, aber Vorsicht: Jedes Instrument kann auch andersherum benutzt werden, das am Ende die unter die Räder kommen, die man eigentlich mal schützen wollte.
Du sagst es, jedes Instrument kann auch missbraucht werden. Und gerade im Netz ist es sehr schwer bis fast unmöglich gesetzt und Regelungen zu finden die gezielt wirken. Nahezu immer sind potentiell alle Nutzer von dem Gesetz betroffen. Das Internet kennt nun mal keine Grenzen und kann damit auch nicht wirklich eingegrenzt werden.
Hier sollte man einfach auch mal Vertrauen in unseren Staat, die EU und die Demokratie im allgemeinen haben.
 
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DKK007 schrieb:
Da geht es den Terroristen nicht um verborgenes Agieren, sondern um möglichst hohe Aufmerksamkeit, um für sich zu werben und Nachahmer zu animieren. Genau deshalb ist es so wichtig, dass da möglichst schnell gelöscht wird, bevor es viele Leute gesehen haben.

Aaah, gotcha. Daran hatte ich nun nicht gedacht. Hier macht sowas natürlich Sinn solchen Querdenkern keine Bühne zu geben
 
Palomino schrieb:
Vielleicht weil der Inhalt illegal ist? Oder schaust du dir auch Kinderpornos an wenn sie frei zugänglich sind?
Der Zweck ist ja nicht dass du dich nicht aus frei zugänglichen Quellen informieren darfst sondern dass illegale Inhalte die in solche Quellen eingestellt werden möglichst schnell wieder entfernt werden. ...

Genau da liegt ja das Problem, Kinderpornografie ist ziemlich eindeutig definiert. Terrorismus ist dagegen mittlerweile fast alles was dem Regime nicht passt. Impfverweigerer sind z.B. Menschenfeinde und Regimekritiker ein Fall für den Psychologen, zumindest äußert unser Regime sich so. Da ist es zum Terror nicht mehr weit.

Und deshalb mein Kommentar, man muss einen Schritt zurück gehen und den diktierten, vermeintlichen Konsens angreifen, nämlich eben die willkürliche Terrorismus-, Hetz- und Hassdefinition. Ohne braucht man sich über Löschregeln gar nicht unterhalten, weil undefinierte Einschränkungen zu undefiniertem und damit nicht existentem Recht führen.
 
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Hovac schrieb:
Terrorismus ist dagegen mittlerweile fast alles was dem Regime nicht passt. Impfverweigerer sind z.B. Menschenfeinde und Regimekritiker ein Fall für den Psychologen, zumindest äußert unser Regime sich so. Da ist es zum Terror nicht mehr weit.
Denkst du nicht dass du da "ein wenig" übertreibst ?

Kannst du zumindest für die Aussage unser "Regime" (meinst du die Bundesregierung oder wen genau?) bezeichne [pauschal] "Impfverweigerer als Menschenfeinde und Regimekritiker als Fall für den Psychologen" ein paar konkrete Aussagen verlinken auf die du dich beziehst?

Wenn du mit deiner Kritik / deinen Befürchtungen ernst genommen werden willst hilft es nicht wenn du Leuten ohne Belege ziemlich radikale Aussagen in den Mund legst und sie so mal ganz nebenbei als "Regime" abstempelst. Selbst falls es diese Aussagen wirklich gegeben hat klingt das ohne Belege nicht so, als ob du an einer faktenbasierten Diskussion interessiert wärs.
 
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@Hovac:
Was genau passt dir eigentlich nicht an der Definition von Terroristischn Straftaten oder Terroristischen Inhalten? Ich glaube das hier ist die Verordnung um die es geht:

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=COM:2018:640:FIN


Artikel 2
Begriffsbestimmungen

[...]

(4) „terroristische Straftaten“ Straftaten im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2017/541;
(5)„terroristische Inhalte“ eine oder mehrere der folgenden Informationen:

(a) der Aufruf zu oder die Befürwortung von terroristischen Straftaten, auch durch ihre Verherrlichung, mit der damit einhergehenden Gefahr, dass solche Taten begangen werden könnten;

(b) die Ermutigung, an terroristischen Straftaten mitzuwirken;

(c) die Förderung der Aktivitäten einer terroristischen Vereinigung, insbesondere durch Ermutigung zur Beteiligung an oder Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Sinne des Artikels 2 Absatz 3 der Richtlinie (EU) 2017/541;

(d) technische Anleitungen oder Methoden für das Begehen terroristischer Straftaten;

Und hier die Verordnung, in der Terroristische Straftaten definiert sind
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=celex:32017L0541:Artikel 3
Terroristische Straftaten


(1) Die Mitgliedstaaten treffen die erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die folgenden vorsätzlichen Handlungen entsprechend ihrer Definition als Straftaten nach den nationalen Rechtsvorschriften, die durch die Art ihrer Begehung oder den jeweiligen Kontext ein Land oder eine internationale Organisation ernsthaft schädigen können, als terroristische Straftaten eingestuft werden, wenn sie mit einem der in Absatz 2 aufgeführten Ziele begangen werden:

a) Angriffe auf das Leben einer Person, die zum Tode führen können;

b) Angriffe auf die körperliche Unversehrtheit einer Person;

c) Entführung oder Geiselnahme;

d) schwerwiegende Zerstörungen an einer Regierungseinrichtung oder einer öffentlichen Einrichtung, einem Verkehrsmittel, einer Infrastruktur einschließlich eines Informatiksystems, an einer festen Plattform, die sich auf dem Festlandsockel befindet, einem allgemein zugänglichen Ort oder einem Privateigentum, die Menschenleben gefährden oder zu erheblichen wirtschaftlichen Verlusten führen können;

e) Kapern von Luft- und Wasserfahrzeugen oder von anderen öffentlichen Verkehrsmitteln oder Gütertransportmitteln;

f) Herstellung, Besitz, Erwerb, Beförderung, Bereitstellung oder Verwendung von Sprengstoffen oder Waffen, einschließlich chemischen, biologischen, radiologischen oder atomaren Waffen sowie die Forschung und Entwicklung im Zusammenhang mit chemischen, biologischen, radiologischen oder atomaren Waffen;[/TD]

g) Freisetzung gefährlicher Stoffe oder Herbeiführen von Bränden, Überschwemmungen oder Explosionen, wenn dadurch das Leben von Menschen gefährdet wird;[/TD]

h) Störung oder Unterbrechung der Versorgung mit Wasser, Strom oder anderen lebenswichtigen natürlichen Ressourcen, wenn dadurch das Leben von Menschen gefährdet wird;[/TD]

i) rechtswidrige Systemeingriffe im Sinne des Artikels 4 der Richtlinie 2013/40/EU des Europäischen Parlaments und des Rates (19) in den Fällen, in denen Artikel 9 Absatz 3 oder Artikel 9 Absatz 4 Buchstaben b oder c der genannten Richtlinie Anwendung findet, und rechtswidrige Eingriffe in Daten im Sinne des Artikels 5 der genannten Richtlinie in den Fällen, in denen Artikel 9 Absatz 4 Buchstabe c der genannten Richtlinie Anwendung findet;

j) Drohung, eine unter den Buchstaben a bis i genannte Handlung zu begehen.

(2) Die in Absatz 1 genannten Ziele bestehen darin,

a) die Bevölkerung auf schwerwiegende Weise einzuschüchtern;

b) öffentliche Stellen oder eine internationale Organisation rechtswidrig zu einem Tun oder Unterlassen zu zwingen;

c) die politischen, verfassungsrechtlichen, wirtschaftlichen oder sozialen Grundstrukturen eines Landes oder einer internationalen Organisation ernsthaft zu destabilisieren oder zu zerstören.[/TD]

Finde die eigentlich alle recht nachvollziehbar und klar definiert.
 
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