News Urteil: Bestätigungsmail ist unberechtigte Werbung

Und wie soll man sich dann für einen Newsletter anmelden?

Zitat Urteil:
Verfahren, bei denen unklar ist, ob eine Einverständniserklärung tatsächlich von dem angerufenen Verbraucher stammt, sind für den erforderlichen Nachweis ungeeignet.
Also müssten die mir erstmal einen Brief per Postident schicken bevor ich Emails empfangen darf?

Oder soll ich doch lieber mal beim Betreiber von Webseite X Zuhause vorbeischauen und ihm sagen das ich seinen Newsletter empfangen will. (Blöd nur wenn der in den USA wohnt)
 
Zuletzt bearbeitet:
WhiteShark schrieb:
Newsletter kann man idr mit Klick auf einen Link wieder abmelden.

Das ist leider auch nicht immer so einfach. Oft steckt eine Registrierung für einen Account dahinter mit Passwortschutz. Sprich man muss erst mal die Seite des Betreibers aufsuchen, ein Passwort zurücksetzen anfordern, sich einloggen und dann den Button zum Newsletter abbestellen suchen. Wenn der Betreiber keine Funktion zum Passwort zurücksetzten anbietet hast du so gut wie keine Chance den Newsletter abzubestellen.
 
Newsletter kann man idr mit Klick auf einen Link wieder abmelden.
und bei unseriösen Newslettern die die einfach mal per massenmail versenden ... bestätigst du damit nur deine Adresse --> erst recht viel SPAM.
 
bin ich der einzige der filter-optionen bei seinem mail-provider nutzt? Oô

wenn bei mir ein ungewollter newsletter kommt wird die versand-email auf ignore gesetzt
 
Luxuspur schrieb:
na vielleicht nicht nur bei CB lesen ;p die sind nicht sehr aktuell und Ihre "Kürzungen im Text" reissen auch gerne mal was aus den Zusammenhang.

Ich habe sogar die Urteilsbegründung gelesen gehabt. Desweiteren gab es ja nur zwei Emails, einmal die Bestätigungsmail und ein Newsletter selbst, danach gab es gleich die Unterlassungserklärung.

Generell gehören jegliche Abmahnungen, kostenpflichtige Unterlassungserklärungen und ähnliches ohne vorherigen Email-/Briefkontakt verboten, denn das ist nur Geldmacherei.
Denn warum sollte man einen Anwalt auf Kosten des anderen einschalten dürfen, wenn eine einfache Email bereits ausgereicht hätte?
 
wenn bei mir ein ungewollter newsletter kommt wird die versand-email auf ignore gesetzt
jo so machts der normale Mensch der sich nicht anders wehren kann ... hast du die Mittel und Wege klagst du eben ;p
 
Toll, die meldet sich also an. Und bekommt eine Mail zum überprüfen der Angaben. Das ist also jetzt verboten? Bestätigt es sogar, bekommt die Bestätigung als Antwort und die Antwort passt ihr nicht.
Naja das wird wohl nur ein kurzes Verbot sein.
 
Wat?
Unbalanced world...

@...
Mit Postident ist man wohl kaum noch anonym... und viel zu aufwändig.
 
Toll, die meldet sich also an. Und bekommt eine Mail zum überprüfen der Angaben. Das ist also jetzt verboten? Bestätigt es sogar, bekommt die Bestätigung als Antwort und die Antwort passt ihr nicht.
Naja das wird wohl nur ein kurzes Verbot sein.

Nee ... Sie hat sich nicht angemeldet und nein Sie hat auch nichts bestätigt ... sie hat aufgefordert das zu Unterlassen und als trotzdem wieder was kam eine Unterlassungserklärung geschickt und geklagt ...
 
Luxuspur, sprichst du vom selben Fall?

In dieser, im Double-Opt-in als Check-Mail bezeichnete Mail, hat ein Mitarbeiter der Steuerberatungsgesellschaft auf den Aktivierungs-Link geklickt, woraufhin am 21. Februar 2011 eine Nachricht mit dem Betreff „Willkommen beim H Newsletter“ folgte.

Ein Mitarbeiter hat angeklickt.
 
Bla? Nachts kälter als draußen?

Der Mitarbeiter wird doch auf die E-Mail im Namen der Steuerberatung geantwortet haben. Soll die Klägerin dem Mitarbeiter auf die Finger hauen.
 
Zuletzt bearbeitet:
jemand anders hat sie da angemeldet! da ist es doch unerheblich ob das nen Fremder oder nen Mitarbeiter war ... wenn sie dann den Newsletterversender auffordert das zu unterlassen hat der das auch zu unterlassen ... unterlässt er das nicht muss er halt mit Konsequenzen rechnen ... die er ja jetzt auch bekommen hat ...

Der Mitarbeiter wird doch auf die E-Mail im Namen der Steuerberatung geantwortet haben. Soll die Klägerin dem Mitarbeiter auf die Finger hauen.
wenn ich mich mit meiner Firmenadresse irgendwo anmelde ist das eine Sache (und wenn das gegen firmeninterne Regelungen verstösst gibts halt Ärger)

Wenn ich mich aber mit der Adresse vom Chef anmelde ist das wieder was anderes!

oder melde doch deine Chef mal bei ner pornseite mit seiner email an und schau mal was der dazu sagt ;p
 
Zuletzt bearbeitet:
Das Landgericht München erkannte die Situation, verstand das Double-Opt-In-Verfahren und wies die Klage dementsprechend ab.
Ach wie ich es liebe, wenn Autoren einfach nicht ihre Meinungen und Ansichten aus einem Bericht herauslassen können...
 
also das beweist doch wieder das einige oder viele richter keinen plan von der Materie haben oder sich nicht drum scheren
Wie soll denn sonst ein seriöser Newsletter bestellt werden?
 
dude90 schrieb:
Und wie soll man sich dann für einen Newsletter anmelden?

Also müssten die mir erstmal einen Brief per Postident schicken bevor ich Emails empfangen darf?

:D
Alternativ auch beim Notar eine Einwilligung unterschreiben oder beim Amtsgericht :D :evillol:
 
Luxuspur schrieb:
... wenn sie dann den Newsletterversender auffordert das zu unterlassen hat der das auch zu unterlassen ... unterlässt er das nicht muss er halt mit Konsequenzen rechnen ...

An welcher Stelle steht eigentlich, dass es mehr als diese zwei E-Mails gab? In der Akte ist nichts zu finden. Der Versender wollte schlicht keine Unterlassungserklärung abgeben oder irgendeine Summe zahlen.

Bestellt der Mitarbeiter Pizza, verklagt die Chefin die Pizzeria.
 
Luxuspur schrieb:
... wenn sie dann den Newsletterversender auffordert das zu unterlassen hat der das auch zu unterlassen ..
Richtig, aber dazu ist kein Anwalt nötig, eine Email reicht aus.

Btw wurde nicht einmal Werbung verschickt, hier mal ein paar Details:
https://www.telemedicus.info/urteil...LG-Muenchen-Az-29-U-168212-Double-Opt-In.html

Es wurde einmal die Aktivierungsemail geschickt. Diese wurde per Klick auf den Link bestätigt. Danach erfolgte die Bestätigung zur endgültigen Anmeldung mitsamt Hinweis wie man sich wieder abmelden kann.
Es wurde kein Newsletter verschickt, sondern lediglich die Auftragsbestätigung.
Die Klägerin hat den Beklagten nicht aufgefordert es zu unterlassen, sondern gleich einen Anwalt eingeschaltet, obwohl das absolut nicht notwendig gewesen wäre.

Ich wüsste nicht wo der Beklagte einen Fehler gemacht haben soll und warum der dafür jetzt Konsequenzen tragen muss, nur weil die Klägerin und deren Anwalt nicht lesen kann.


Das Urteil ist auf keinen Fall haltbar. Newsletter würde es dadurch keine mehr geben. Forenbenachrichtigungen auch nicht, geschweige denn jegliche Registrierungen (bspw Foren, Facebook, Twitter auch da gibt es Bestätigungsmails, nicht zu vergessen: jegliche Art von Online-Shop!).
Die Richter hätten einen Fachmann hinzuziehen müssen und die Klage natürlich vollumfänglich abweisen.
 

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