News Urteil: Bestätigungsmail ist unberechtigte Werbung

@conglom
sehe ich ähnlich

@aspro
Es geht nicht um Werbung sondern um Empfang nicht angeforderter Mails!
Es ist wurscht, ob man 50 Werbemails oder 50 Aufforderungen zur Anmeldung an einen NL im Postfach hat.
Wieso realitätsfern, wie so oft im Onlinebereich? Viele halten das Internet für rechtsfreien Raum? Warum sollen hier aber andere Gesetze gelten?
So wie der Prospektverteiler das Risiko trägt, dass eines seiner Prospekte im Briefkasten einer Person landet, die dies ausdrücklich nicht wünscht, trägt ein NL-Versender das Risiko, dass das mit einer seiner Mails passiert.
Der Vergleich ist nicht unsinnig, er dient nur der Verdeutlichung. Im IT-Recht gelten dem Grunde nach noch größere Anforderungen, da der Versand unangeforderter Mails verboten ist. Da kann sie sogar persönlich adressiert sein. Bei (Post)Werbung gilt dies nur für Postwurfsendungen, die nicht persönlich adressiert sind. Personalisierte Werbung ist davon nicht erfasst (so zumindest meine Erinnerung).
Vielleicht haben wir eine unterschiedliche Auffassung von NL. EIn NL ist für mich genauso schlimm wie Spam, wenn nicht schlimmer, da er regelmäßig kommt. Ich sehe da keinen Grund, zu anderem Spam zu differenzieren. Und schon gar nicht zwischen "echten" und "unechten" Spammern. Spam ist Spam. Und Spam ist unerwünschte und unangeforderte Post. Da ist es wurscht, ob es um Penisenlargementpillen geht oder die wöchenlichen News irgendwelcher Foren, Seiten, etc.

Es wurde ein super leichter Weg bereits genannt. Einfach aus dem Postfach eine Mail an die NL-Seite schicken, die dann daraufhin den NL versendet. Wo ist das Problem.
Die IP-Variante war eher als Bsp für den Beweis gedacht, ob einer den NL angefordert hat oder nicht. Obendrein bist du im Netz eh nicht anonym, es sei denn du surfst mit Proxys.
Es gibt genug Möglichkeiten. Sie sind nur alle aufwändiger als jetzt. Deswegen auch der Aufschrei.


@whiteshark
Du hast mich, glaube ich bezüglich es Häkchens, nicht richtig verstanden oder ich mich unklar ausgedrückt. Es geht um Folgendes: Wenn es nur um das Einverständnis (also den bloßen Formalismus einer schriftlichen Einwilligung) ginge, wie einige hier meinen, dann ließe es sich das so lösen, wobei das nicht mal erforderlich wäre, weil das Gericht eine tatsächliche Bestellung des NL als Einwilligung sehen würde. Es geht aber um den Punkt, dass gerade keine Bestellung durch den Kunden vorliegt, sondern durch einen Dritten vorgenommen wurde.

Mit Verlaub, mir ist es wurscht, wenn der Versand von NL erschwert wird. Was ist daran unkomfortabel, wenn aus dem Postfach heraus eine Mail versandt wird? Wenn das schon zu viel ist, dann hat der Kunde auch kein ernsthaftes Interesse an dem NL. Das sind doch keine unüberwindlichen Hindernisse.
Mit einem Outlook o.ä. Client dauert das keine 20 sek.
Ob ich nun meine Mailadresse irgendwo eintippe oder auf einen mail.to client klicke, der mir die Adresse im Outlook anzeigt, an die ich dann die Anfrage schicke? Das dauert keinen deut länger.
Das gilt auch für die Beispiele. Es muss nur eine direktversand aus dem Postfach erfolgen und schon kann die Anmeldung erfolgen, da man davon ausgehen kann, dass der Versender tatsächlich die Anmeldung wünscht.
Ich kann da keine großen Probleme sehen.
 
Smartin schrieb:
Viele halten das Internet für rechtsfreien Raum? Warum sollen hier aber andere Gesetze gelten?
Weil die Gegebenheiten der "realen" Welt nicht einfach 1:1 auf die des Internets übertragbar sind, dazu kennt das Internet praktisch keine räumlichen Grenzen. Man kann es nicht in jedem Land den dortigen Gesetzen unterwerfen, das funktioniert so einfach nicht.
Smartin schrieb:
EIn NL ist für mich genauso schlimm wie Spam, wenn nicht schlimmer, da er regelmäßig kommt.
Es geht aber nicht um den Newsletter, sondern um die Bestätigungsmail und die kommt nur einmal.
Smartin schrieb:
Ob ich nun meine Mailadresse irgendwo eintippe oder auf einen mail.to client klicke, der mir die Adresse im Outlook anzeigt, an die ich dann die Anfrage schicke? Das dauert keinen deut länger.
Das Problem ist nur das wohl höchstens 30% der Menschen einen Mailclient nutzen, für alle die Mails über die Weboberflächen ihrer Anbieter versenden ist das sehr wohl ein erheblicher Mehraufwand.
Smartin schrieb:
Es wurde ein super leichter Weg bereits genannt. Einfach aus dem Postfach eine Mail an die NL-Seite schicken, die dann daraufhin den NL versendet. Wo ist das Problem
Das Problem ist das den Absender einer Mail zu fälschen ungefähr genau so schwer ist, wie den Absender eines echten Briefes zu fälschen.
.
 
Zuletzt bearbeitet:
Demgegenüber hat die Beklagte eine ausdrückliche Einwilligung der Klägerin gerade nicht vorgelegt, sondern lediglich behauptet, dass sich die Klägerin auf der Internetseite der Beklagten unter Angabe ihrer E-Mail-Adresse für das Newsletter-Abonnement angemeldet habe.
Evtl. hat die Klägerin dies sogar getan, in der Hoffnung, dass die entsprechenden Einwilligungsdaten nicht gespeichert werden (wie gefordert) und anschließend dem Beklagten ans Bein pinkeln zu können... wäre zumindest eine Möglichkeit ;) Ging ja auch direkt los mit Wettbewerb usw., was ja vom Gericht als nichtig dargestellt wurde.

Mal ernsthaft: wer klagt wegen sowas? Dafür gibts Spamfilter. Und wenn man sich wirklich für einen Newsletter anmeldet, passt man den Filter entsprechend an.

Entweder wurde hier versucht, jemandem gezielt zu zeigen wer das größere Schäufelchen im Sandkasten hat oder der Klägerin war langweilig und wollte auch mal beim Abmahnwahn mitmachen (wenn auch auf anderem Gebiet).

Kein Wunder, dass unsere Gerichte überlastet sind. Hier wird wegen jedem Fliegenschiss die Rechtskeule rausgeholt - egal aus welchem Grund. Einfach mal miteinander reden ist scheinbar zu kompliziert oder aufwendig...

Es kommt jeden Tag soviel Spam bei jedem an - dagenen macht niemand was und es regt sich niemand auf. Dafür reicht der Spamfilter. Und hier wird (evtl.) Kaltakquise mit vermeintlichen Anmeldebestätigungsrückfragemails betrieben und schon ists ein Problem, wodurch der Wettbewerb geschädigt wird und Arbeitsplätze, ja ganze Existenzen und der Weltfrieden bedroht wird?

Gescheite IT aufbauen oder den Azubis verbieten, sich auf Pr0n-Seiten mit der Firmenadresse zu registrieren sollte hier schon helfen. Aber die anderen sind immer Schuld - ist ja auch einfacher, als bei sich selbst zu scheun, ob da was falsch läuft.
 
Aha!! und was ist mit der Nervigen Werbung im Briefkasten?? die nervt viel mehr und verursacht Müll
 
Smartin schrieb:
Es geht nicht um Werbung sondern um Empfang nicht angeforderter Mails!
Es ist wurscht, ob man 50 Werbemails oder 50 Aufforderungen zur Anmeldung an einen NL im Postfach hat.
Du hast aber normalerweise keine 50 Opt-In - Mails im Briefkasten, außer du hast dich wahlweise bei 50 Newslettern angemeldet oder bei einem 50x ohne zu bestätigen.
50 Werbemails geht hingegen schnell, sobald das serverseitige Greylisting mal versagt. Aber entschuldige, wenn ich dich mit Worten wie Greylisting schon wieder überfordere...

Wieso realitätsfern, wie so oft im Onlinebereich? Viele halten das Internet für rechtsfreien Raum? Warum sollen hier aber andere Gesetze gelten?
Weil das Internet eine INTERNATIONALE Geschichte ist. Es wird nicht plötzlich zum "rechtsfreien Raum", nur weil es dort andere Regelungen gibt als in dem winzigen Fleck, der Deutschland nun einmal auf der Landkarte ist.
allein die USA haben grob 4x so viele Einwohner wie wir. Indien und China haben jeweils mehr als 10x soviele. Was ist da bitte Deutschland?

Der Vergleich ist nicht unsinnig, er dient nur der Verdeutlichung. Im IT-Recht gelten dem Grunde nach noch größere Anforderungen, da der Versand unangeforderter Mails verboten ist.
Kennste schon das Wort "Realität"? Ja, die wird im deutschen Ordnungswahn gern ignoriert.
Der letzte Fall war eben dei Button-Lösung für Shops. Also wenn ICH irgendwo auf "Bestellen" klicke, dann gehe ICH davon aus, dass es mich wohl was kostet.... Wieso geht der Verbraucherschutz davon aus, dass da dann "Kostenpflichtig Bestellen" stehen muss, damit es klar ist, dass es was kostet?

Mit den Newslettern ist es dasselbe Spiel. Wenn ich mich registriere (oder registriert werde) erhalte ich eine Opt-In - Mail. Stink normaler Vorgang, ist international so. Aber nein, ein paar Holzköpfe in München sehen das anders.

Vielleicht haben wir eine unterschiedliche Auffassung von NL. EIn NL ist für mich genauso schlimm wie Spam, wenn nicht schlimmer, da er regelmäßig kommt.
Für einen Newsletter musst du dich erst REGISTRIEREN, für Spam nicht. Einem Newsletter musst du sogar ZUSTIMMEN, und zwar über die Opt-In - Mail.
Ansonsten kriegst du genau GAR NICHTS. Du kriegst schlimmstenfalls die Opt-In - Mail.

Weißt du, was die Klägerin hätte machen können? Sich beim Betreiber auf die Blacklist setzen lassen. Viele Newsletter-Systeme haben Blacklists. Schon hätte auch ein Fremder sie nicht anmelden können.

Es wurde ein super leichter Weg bereits genannt. Einfach aus dem Postfach eine Mail an die NL-Seite schicken, die dann daraufhin den NL versendet. Wo ist das Problem.
Die IP-Variante war eher als Bsp für den Beweis gedacht, ob einer den NL angefordert hat oder nicht. Obendrein bist du im Netz eh nicht anonym, es sei denn du surfst mit Proxys.
Es gibt genug Möglichkeiten. Sie sind nur alle aufwändiger als jetzt. Deswegen auch der Aufschrei.
Aufwändiger ist gar kein Ausdruck. Wir reden davon, JEDES Newsletter-Modul in JEDEM deutschlandweit genutztem CMS, Forum und Shopsystem zu ändern... Und natürlich müssen auch Einzellösungen angepasst werden. Wir reden hier von einigen MILLIONEN EURO, verdammt noch eins. Willst DU das zahlen? Glaub mir, als Entwickler und Dienstanbieter LASS ich dich das zahlen. Die Dienstanbieter finden shcon einen Weg, die User bluten zu lassen für so einen Schwachsinn.

Und dann? Dann reagiert das System auf Mails. Wir reden hier von automatisierter Mail-Reaktion. Du kannst natürlich auch in jeder kleinen 2-Mann-Firma und jedem kleinen e.V. einen Community Manager einstellen, der Registrierungsanfragen bearbeitet... ansonsten hast du hier ein vollautomatisches System.
Und was macht ein cleverer Mistkerl? Er schreibt in die Header der Mails einfach rein, dass er jemand ganz anderes ist. Du denkst das ist schwer? Du denkst, dafür muss der Mistkerl was können? DU DENKST FALSCH! Du hast mal wieder keine Ahnung von der Realität. Jedes halbwegs intelligente Kind mit nem Google-Zugang kann so etwas. Alles was es braucht ist eine Telnet-Verbindung zu einem Mailserver (z.B. der von Outlook.com oder GMail) und 4-5 Befehle an den Mailserver.

Es geht aber um den Punkt, dass gerade keine Bestellung durch den Kunden vorliegt, sondern durch einen Dritten vorgenommen wurde.
OK, dann lass ich dir mal, von einer Telefonzelle aus, 20 Pizzas ins Haus kommen. Du darfst dann den Pizzadienst verklagen.

Merkst du das Problem?

Mit Verlaub, mir ist es wurscht, wenn der Versand von NL erschwert wird. Was ist daran unkomfortabel, wenn aus dem Postfach heraus eine Mail versandt wird? Wenn das schon zu viel ist, dann hat der Kunde auch kein ernsthaftes Interesse an dem NL. Das sind doch keine unüberwindlichen Hindernisse.
1.) Mailclients? Komisch, ich arbeite relativ oft über unser firmeneigenes Webmailing-System... Andere Leute mögen den Google Maildienst, oder Outlook.com. Oder oder oder... Webmail ist die ZUKUNFT.
2.) Was schreibst du in Betreff und Inhalt? Denk dran, es muss maschinell verarbeitet werden.
3.) Wie umgehst du Fälschungen? Sind zu leicht, siehe oben.
4.) Wie verklickerst du dem User dieses neue und total idiotische System?

Heretic Novalis schrieb:
Entweder wurde hier versucht, jemandem gezielt zu zeigen wer das größere Schäufelchen im Sandkasten hat oder der Klägerin war langweilig und wollte auch mal beim Abmahnwahn mitmachen (wenn auch auf anderem Gebiet).
Das wohl eher... Sie und ihr Abmahn-Anwalt hatten wohl Geldsorgen.

Es kommt jeden Tag soviel Spam bei jedem an - dagenen macht niemand was und es regt sich niemand auf. Dafür reicht der Spamfilter. Und hier wird (evtl.) Kaltakquise mit vermeintlichen Anmeldebestätigungsrückfragemails betrieben und schon ists ein Problem, wodurch der Wettbewerb geschädigt wird und Arbeitsplätze, ja ganze Existenzen und der Weltfrieden bedroht wird?
Hm... nächster Punkt. Gar nicht dran gedacht.
Der Betreiber des Newsletters ist im Zweifel ein Geschäftsmann. Die Klägerin ist es definitiv. Wenn ihr Angestellter Zugriff auf das Mailkonto war (um den Link zu klicken), dann war es wohl nicht ihr privates Konto. Also läuft das hier über den Business to Business - Bereich.... Sorry, aber im B2B kann ich SONSTWAS treiben. Was hat das Gericht da für einen Mumpitz entschieden? Im B2B kann ich sogar telefonische Kaltakquise machen, ist vollkommen legitim.

T.. schrieb:
Aha!! und was ist mit der Nervigen Werbung im Briefkasten?? die nervt viel mehr und verursacht Müll
Dagegen hilft tatsächlich der Aufkleber.
 
Wow, tolle Auswirkungen für Forenbetreiber und alle anderen die auf die gleiche Art und Weise mit Anmeldungen etc. umgehen.
Anstatt sich um die wirklichen Spamversender zu kümmern, wird hier ein sinnvolles und bewährtes Verfahren torpediert.
 
Man merkt das es uns zu gut geht wenn wir solche Probleme haben...

Wobei mit das Urteil auch ziemlich weltfremd erscheint. Könnte man in solchen Fällen nicht Richter nehmen die ein wenig Ahnung von der Materie haben?
 
Damit wurde ja letztlich der Newslettererhalt bewilligt. Wenn man sich für keinen Newsletter angemeldet hat, dann klickt man auch keinen Bestätigungslink an.

weil es immer noch so Spacken gibt die auf alles klicken ?

was glaubst du wohl warum der älteste Virustrick Titten.jpg.exe auch heute noch in 50 % der Fälle funktioniert? :freak:
 
Du hast völlig Recht! Ich bin zwar auch schon 65, aber wenn ein Richter im OLG arbeitet, ist er in der Regel ein "alter Sack" und hat nur geringe Kenntnisse über das aktuelle Computer-/Internet-Leben - das kenne ich in mehreren solcher Fälle in meinem Bekanntenkreis:rolleyes:
 
Ich finde, das Urteil ist nicht rechtens, es ist ein Urteil gegen den Schutz des Verbrauchers, zum Schutz gegen online-Abzocke.
Selbst bei jeder online Bestellung, erhält der Absender mindestens eine Bestätigungsmail zum erfolgten Bestellvorgang und eine 2. bei der erfolgten Versendung.

Ein gewissenhaft, ordentlich tätiger Anwalt hätte die Klientin auf die Rechtmäßigkeit darauf hinweisen müssen!

:freak:

Eine Bestätigungsmail ist keine Werbung ( z.Bsp. für ein best. Produkt), sondern dient der Mitteilung für die Information, zum prüfen des Bestellvorganges, ob diese erfolgte Bestellung (in diesem Falle die Newsletter) auch beabsichtigt ist.
________________________________________________________________________________
Lt. BUNDESVERBAND DIGITALE WIRTSCHAFT (BVDW) E.V.:

________________________________________________________________________________

:o

Diese Antwort-E-Mail ist, im Gegensatz zu dem Urteil des OLG München (Az. 29 U 1682/12), u.a. der Rechtssicherheit des Onlineverkehrs dienlich (um z.Bsp. Abzockmaschen in and. Online-Bereichen zu vermeiden).

Da frage ich mich doch, ob die Klägerin, der Anwalt dieser und der zuständige Richter vom OLG München,
den Vorgang überhaupt geistig erfaßt haben? :freak:
________________________________________________________________________________

Verbraucherschutz online: www.justanswer.de/Verbraucherschutz

Rechtsauskunft: X Verbraucherrecht-Anwälte sind jetzt online
Stellen Sie jetzt Ihre Frage!
 
Zuletzt bearbeitet:
White_Eagle schrieb:
Eine Bestätigungsmail ist keine Werbung....

Diese Antwort-E-Mail......[/U][/URL]


Liest hier überhaupt wer das Urteil oder faseln alle nur wirr rum?

Es geht NICHT um eine Bestätigungs- oder Antwortmail.

Die Klägerin hatte sich dort NICHT angemeldet. Sie hat die Mails laut dem
Sachverhalt einfach so erhalten OHNE vorher einen Newsletter oder ähnliches
bestellt zu haben.

Die OLG-Richter liegen hier durchaus richtig, das ist ein unberechtigter Eingriff
in den eingerichteten Gewerbebetrieb.

Der Bericht hier auf CB gibt in diesem Kernpunkt total verfälscht die Situation wieder,
auf Grund dessen das Urteil erging.

Nach diesem Urteil ist das Opt-In-Verfahren NACH vorheriger Anmeldung garnicht
betroffen.

iBuddy
 
Es geht genau um die Aktivierungsmail. Glaube du hast das Urteil nicht gelesen. Das jemand anderes diese Aktivierungsmail angefordert hat, dafür kann der Newsletterbetreiber nichts.
Aber genau für solche Fälle gibt es das Double-Optin-Verfahren, damit nicht fremde einen für einen Newsletter registrieren können.
Genau diese erste Email, durch welche das Optin überhaupt funktioniert, wurde vom Gericht beanstandet. Und das würde das Ende des heutigen Internets bedeuten.
 
Wir leben echt in einer Bananenrepublik, wegen 2 Emails vor Gericht zu ziehen, unabhängig davon ob Werbung oder nicht, sollte nirgends möglich sein. Und wenn jemand doch so braun ist und es tatsächlich probiert sollte jeder Richter mit gesundem Menschenverstand das ganze sofort abschmettern. Als hätten unsere Gerichte nicht genug zu tun um sich mit solchen Kleinigkeiten zu beschäftigen.
 
Erlaubt oder nicht?

Fiktion:

Firma X verschickt 82.000.000 Opt-In Mails ohne jegliche Anmeldung. Da es sich ja um Opt-In Mails handelt ist das ja nicht strafbar.

Das macht Firma X nun stündlich, also ca. 2 Millarden Mails pro Tag.

Selbstverständliche machen das alle 1.000.000 Firmen die einen Newsletter Service anbieten.

Es werden also ca. 2 Billarden an Mails verschickt. Vollkommen legal, irgend wer klickt schon auf den Link.

@CB

Die Berichterstattung zu dem Artikel ist mangelhaft, subjektiv vom Autor geprägt und vollkommen fern jeglicher fundierter journalistischer Arbeit.

Wenn Ihr das nächste mal rechtliche Themen behandelt, lasst das ganze doch wenigstens einen Jurastudenten schreiben, wenn es für einen Gerichtsreporter nicht reicht.

Der Augenmerk des Gerichts lag wie hier schon mehrfach erwähnt wurde auf der ersten Mail und der Problematik von Beweissicherungsmaßnahmen durch dieses (Double-)Opt-In Verfahren.

Absätze lang auf den Nebenschauplätzen rumzureiten zeugt nur von fehlender Sachkunde und Polemik.
 
Jegliche Fachanwälte sehen das Urteil ebenfalls als kritisch und falsch an.
Ich sehe an der News von CB keinen Fehler, sie geben das Urteil so wieder wie es ist.

Firma X verschickt 82.000.000 Opt-In Mails ohne jegliche Anmeldung. Da es sich ja um Opt-In Mails handelt ist das ja nicht strafbar.
Dies wäre wieder etwas anderes und sehr wohl wieder Spam. In dem Urteil geht es um eine Opt-In-Mail welche von irgendjemandem angefordert wurde und nicht einfach versendet wurde.

Der Richter sollte für sowas auch mal auf den Deckel kriegen. Es kann nicht angehen, das dieser bei solch heiklen Themen keinen Sachverständigen hinzuzieht.

Hoffentlich wird noch in Revision gegangen, sonst wird es noch weitere solcher Klagen geben.
 
An alle Super-Email-Rechtsexperten hier.

Statt sich künstlich über etwas aufzuregen, was einen selber gar nicht betrifft bzw. mangels eigenem Gewerbetrieb gar nicht betreffen kann, sollte man sich lieber das Urteil im Detail einmal durchlesen und auch das Refferenzurteil des BGH aus 2009 studieren.

BGH 2009 schrieb:
Leitsätze des Gerichts
Bereits die einmalige unverlangte Zusendung einer E-Mail mit Werbung kann einen rechtswidrigen Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb darstellen.

Der schlaue cb-User mit Adminfunktion wird einfach seine Anmeldedatenbank genauer führen, um dokumentieren zu können, wann wer sich für einen newsletter eingetragen hat und ist damit fein raus, da bislang keine Identitätsprüfung verlangt wird (=nicht abmahnfähig).
Der Spamversender hat damit evtl. Probleme und genau dafür ist das Urteil auch gedacht.
 
Also mich betrifft es sehr wohl, denn ich betreue sehr viele Webseiten mit Newsletterdienst.
Aufgrund des Urteils fragt man sich wie man reagieren soll.

Mitloggen ist auch nicht unbedingt hilfreich. IP geht sowieso nicht wegen Datenschutz. Die Anmeldung selbst ist automatisch geloggt, da ja der Empfänger die Email erhält.
Ebenso die Freischaltung, auch da erfolgt eine Email.
Der Kläger bringt sowieso alle Nachweise. Ob man das zusätzlich noch in einer Datenbank speichert, macht nicht wirklich einen Unterschied.

Ich hoffe sehr auf Revision, damit dieses Urteil aus der Welt ist.
 
Dann passt Du Deinen Text bei der Newsletteranmeldung einmalig so an, dass der Anmeldende sich mit der Zusendung der Bestätigungsemail bereits einverstanden erklärt und fertig ist das Ganze.
Die Beklagte konnte im Urteilsfall doch gar nicht belegen, dass sich der Kläger bei ihr angemeldet hat (Datum, Uhrzeit, Name) und genau deswegen + der fehlenden Einverständniserklärung hat sie verloren.

Der Kläger bringt sowieso alle Nachweise.
Verwechselst Du da nicht etwas?
 
ThomasK_7 schrieb:
Dann passt Du Deinen Text bei der Newsletteranmeldung einmalig so an, dass der Anmeldende sich mit der Zusendung der Bestätigungsemail bereits einverstanden erklärt und fertig ist das Ganze.
Sinnfrei, da trotzdem ein Dritter den Empfänger anmelden kann.

Die Beklagte konnte im Urteilsfall doch gar nicht belegen, dass sich der Kläger bei ihr angemeldet hat (Datum, Uhrzeit, Name) und genau deswegen + der fehlenden Einverständniserklärung hat sie verloren.
Name ist bei anonymen Diensten nicht möglich. Datum und Uhrzeit ist in den Emails enthalten.
Mehr kann/darf man nicht loggen. Alles was man loggen könnte, lässt sich genauso aus den Aktivierungs- und Bestätigungsmails rauslesen.

Verwechselst Du da nicht etwas?
 
Ja, dann bist Du halt kein schlauer-cb user.

Jeder ist sein eigener Glückes Schmied! :D
 

Ähnliche Themen

Antworten
12
Aufrufe
5.464
Zurück
Oben