Verschärfung des WaffG

in der Schweiz darf man doch soweit ich weiss auf Einbrecher schießen und das ist auch gut so. Und dennoch ists ein ruhiges Land geblieben
 
Man stelle sich eine fiktive Person vor, die aufgrund ihres beruflichen oder privaten Engagements sowohl streitbar als auch exponiert ist.
Diese Person erhält nun wiederholt (Mord)Drohungen und ist immer wieder Angriffen sowohl gegen ihre Person, als auch ihr Eigentum ausgesetzt. Eine behördliche oder firmeninterne Gefährdungsbewertung kommt zu dem Schluss, dass auch aufgrund bereits verwirklichter Angriffe gegen die fiktive Person, diese tatsächlich einer konkreten Gefahr für Leib oder Leben ausgesetzt ist.

Handlungsalternativen:
(a) Nichts tun und abwarten.
(b) Für den Rest des Lebens zu Hause einschließen.
(c) Polizeilicher Personenschutz
(d) Privater Personenschutz
(e) Bewaffnen

Was tut jetzt jemand, für den (a) und (b) keine wirkliche Alternativen sind, dem (c) nicht gewährt wird, sich (d) nicht leisten kann*, dessen Gefährdung aber derart konkret ist, dass ein Elektroschocker, Knüppel, Pefferspray usw. nicht ausreichen? Richtig, er beantragt einen Waffenschein und bekommt die Schusswaffe schlussendlich behördlich gestellt bzw. kauft sich eine.
Nur weil einige derartige Szenarien vielleicht für unrealistisch halten, heißt noch lange nicht, dass sie auch tatsächlich niemals vorkommen: http://www.welt.de/regionales/frank...Streit-um-Islam-Kritik-kommt-vor-Gericht.html


*Oder er hat bereits Personenschutz, was aber als nicht ausreichend bewertet wird.
 
@diRAM
Der Link ist ein Einzellfall, Khan hätte bei so einem Buch von sich aus schon vorher Personenschutz beantragen müssen. Sein Glück war ja nur das die Angreifer keine Schusswaffen gehabt haben sonst wäre er schon tot. Bei den Mohammed-Karikaturen gab es bei Auschreitungen Tote. Und Salman Rushdie musste auch ins Exil.
Aber dieser Fall kann ja kein Anlass dazu sein jedem Bürger eine Schusswaffe zu empfehlen.
 
Wo habe ich das gefordert?
 
magjar schrieb:
in der Schweiz darf man doch soweit ich weiss auf Einbrecher schießen und das ist auch gut so. Und dennoch ists ein ruhiges Land geblieben
Ja aber auch nur unter gewissen Umständen:
http://www.blick.ch/news/schweiz/zu...f-man-auf-einbrecher-schiessen-id1930747.html
Aber nur, solange der Angriff andauert: Flüchtet der Einbrecher, darf man nicht auf ihn schiessen. Die Notwehr muss zudem verhältnismässig sein. «Bei einem geringfügigen Eingriff, darf man nicht massiv zurückschlagen», sagt Killias.
Es mache auch einen Unterschied, ob man beobachtet, wie ein Dieb sein Auto aufbricht oder ob einer in der Nacht ins Zimmer schleicht.
Und die Folge davon:
«Eine private Aufrüstung ist problematisch. Denn wenn die Einbrecher davon ausgehen, dass die Hausbewohner bewaffnet sind, werden sie sich auch bewaffnen. Das war bislang in Europa kaum der Fall», sagt Killias.
Ich weiß nicht ob das sinnvoll ist.
Ergänzung ()

diRAM schrieb:
Wo habe ich das gefordert?
Natürlich nicht direkt aber es schimmerte so zwischen den Zeilen ((e) bewaffnen), aber vielleicht habe ich dich auch falsch verstanden.
 
Das hast Du.
Ich bezog mich einzig auf das umseitige Infragestellen bzw. Negieren solcher Einzelfälle.
 
@Xizor
Gesetzestexte runterbeten ist immer die einfachste Variante ... meist aber wenig praxisrelevant (sind halt doch nur Gesetze ... interpretationsbedürftig da ansonsten nichtssagend).

Die Fälle die @diRAM geschildert hat fallen unter die von dir zitierten Gesetzesstellen, und haben einen weit größeren Praxisbezug.
Am wichtigsten finde ich den (leider nur impliziten) Hinweis darauf, dass es eine tatsächliche Gefährdung geben muss, die z.B. per Droh-Dokumente oder Risikoanalyse nachgewiesen werden muss.
Das ist grundlegend anders, als jemandem eine Waffe zu geben, nur weil er in Randpolen lebt und sich "irgendwie nicht sicher" fühlt.
Der Nachweis einer Gefährdung ist hier wichtig ... und die polnische oder tschechische Grenze in der Nachbarschaft reicht da mMn nicht aus ... auch eine regionale Häufung von Einbrüchen ist hier mMn sehr schwach.

Für Polizisten, Soldaten, Personenschützer o.Ä. gehört die Schusswaffe zur "Berufskleidung" ... so wie ein Zollstock für viele Handwerker eben teil der Arbeitskleidung ist. Aber sobald der Dienst vorbei ist, müssen auch diese Personenkreise ihre Waffe zusammen mit der Arbeitskluft ablegen - solange sie nicht nachweisen können, dass sie auch ausserhalb ihrer Dienstzeiten einem erhöhten Risiko ausgesetzt sein können oder sind.

Es geht für mich nur um sehr strenge Regelungen für den Besitz und das öffentliche Führen einer Schusswaffe durch Privatpersonen OHNE nachweisbar erhöhtes Risiko ... und da zähle ich AUCH Sportschützen dazu. Für die gilt mMn Besitz: ja, zuhause lagern und die Waffe pflegen: ja, im Verein damit Schießübungen und Wettkämpfe bestreiten: ja ... ALLES andere definitiv NEIN.
 
Zuletzt bearbeitet:
Und wenn nicht? Warum traust du eigentlich einem Personenschützer mit einer Waffe, einem Richter aber nicht?
wer ne person des öffentlichen leben ist und eines personenschützers bedarf bzw. diesen gestellt bekommt je nach gefährdung, der bekomtm die dann wohl vom staat und dann wird das wohl ein beamter sein.
kein bodyguard von security "ichmachdichkrankenhaus"
und die ganzen promis und vips aus film&fernsehen meine ich nicht, gemeint sind da wie schon angesprochen richter, staatsanwälte, politiker u.ä. können da auch zugehören
 
Zuletzt bearbeitet:
Er redet vom führen. Führen einer Waffe bedeutet, dass ich sie außerhalb meines Grundstückes unverschlossen am Körper bzw. im Fahrzeug habe.

Das dürfen Polizisten in der Freizeit nicht, die dürfen die Waffe im Haus haben und auf dem Weg in die Arbeit führen, da sind sie aber meist eh schon in Uniform.
 
Hessen:

Besitz und Führen von Schusswaffen außerhalb des Dienstes
4.1
Die Beamtinnen und Beamten des Polizeivollzugsdienstes sind
ermächtigt, über Schusswaffen und Munition, mit denen sie
dienstlich ausgestattet sind, auch außerhalb des Dienstes die
tatsächliche Gewalt auszuüben (Besitz) und die Schusswaff
zu führen (§ 55 Abs. 1 Satz 2 WaffG).

Cousin meiner Frau ist Kriminalkommisar und bestätigt das.

NRW:

Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte sind ermächtigt, über Pistolen und Revolver, mit denen sie dienstlich ausgestattet sind (Dienstwaffen) und persönlich zugewiesene RSG außerhalb des Dienstes die tatsächliche Gewalt auszuüben (Besitz) und diese zu führen.
 
Das ist interessant.

Grade nachgelesen, das hängt alles von der Dienstvorschrift ab und ist regional wohl sehr unterschiedlich geregelt.

Aber es gelten wohl auch (je nach Dienstvorschrift) erhebliche Auflagen für das führen z.B. aus nrw:

3
Die Ermächtigung gilt ferner nicht, wenn der sichere Besitz oder das sichere Führen der Dienstwaffe/des RSG nicht gewährleistet ist.

3.1
Dies ist insbesondere der Fall

- nach dem Genuss alkoholischer Getränke und nach der Einnahme von Medikamenten oder anderen Stoffen, welche die geistige oder körperliche Leistung nicht nur unbedeutend beeinträchtigen können

- bei der Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen (z.B. Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkten), Versammlungen und Aufzügen (§ 2 Abs. 3 VersG)

- während eines Urlaubs, längerer Erkrankung, einer Kur, eines Krankenhausaufenthaltes oder sonstiger längerer außerdienstlicher Abwesenheit vom Dienst- oder Wohnort. https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000649

Somit wird ein Polizist wohl kaum mit einer Waffe einkaufen gehen und die die Dienstvorschrift deckt quasi angenehm den Weg zur und von der Arbeit ab oder einen Spaziergang in der Natur.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich bin selber Sportschütze und finde eine Verschärfung des WaffG für nicht nötig! Straftaten mit legalen Waffen sind kaum vorhanden. Da sterben jedes Jahr mehr undschuldige Leute durch besoffene Autofahrer.

Man schaue am besten mal nach Chicago. Das ist eine "Gun free zone/city" hier mal die Statistik nur für Mai:

Shot & Killed: 62
Shot & Wounded: 340
Total Shot: 402
Total Homicides: 67

Also auf 67 Mordfällen kommen 62 durch Waffen. Tja das waren alles Waffen die NICHT im legalen Besitz waren. Aber das dürfte doch nicht sein! Waffen sind doch nicht erlaubt also können sie auch nicht gekauft werden. Das gleiche Problem haben wir doch in Deutschland mit Drogen. Auch alle illegal und man kann sie trotzdem kaufen.

Ich finde die Regelungen wie sie aktuell sind schon übertrieben. Vor allem weil man ein Jahr warten muss bis man seine eigene Waffe kaufen darf. In keinem anderen Sport ist das so, dass man ein Jahr auf sein Sportgerät warten muss. Man überlege sich mal ein Fußball Verein der seinen Mitgliedern sagt ihr dürft nur unsere Bälle im ersten Jahr nutzen und auch nur bei uns einen eignen dürft ihr euch nicht kaufen obwohl ihr wisst wie man sicher damit umgeht.

Na ja, ich hab gestern meine Mark 23 abgeholt und freu mich auf das Einschießen in ein paar Stunden :)
 
Cool Master schrieb:
Straftaten mit legalen Waffen sind kaum vorhanden.
Das ist nicht richtig:
http://www.zeit.de/2014/04/waffen-deutschland
Zwar registriert das Statistische Bundesamt jährlich rund 70 Tote durch Schusswaffen bei Angriffen und Unfällen, dazu kommen etwa 750 Selbstmorde
Und:
Doch legale Waffen sind nicht harmloser: Nach Recherchen der ZEIT wurden allein im vergangenen Jahr mindestens 27 Menschen in Deutschland mit registrierten Schusswaffen getötet – bei insgesamt 54 bekannt gewordenen Todesfällen durch Schusswaffen. Dazu kommen mutmaßlich mehrere Hundert Selbstmorde.
Also 27 Tote sind kaum vorhanden?
Und die 750 Selbstmorde fallen auch noch an, sich mit einer Schusswaffe umzubringen ist in der Regel einfacher es geht ja ganz schnell.
Und:
Der Freiburger Kriminologe Dietrich Oberwittler untersucht seit sieben Jahren "Familiendramen" in Deutschland: Taten, bei denen meistens Männer ihre Frauen, Expartnerinnen oder Nebenbuhler töten und sich danach oft das Leben nehmen. Er ist überzeugt: Die Verfügbarkeit von Schusswaffen erhöht das Risiko, dass solche "Amokläufe im Privaten" tödlich enden. Oft kämen hier legale Waffen zum Einsatz.
 
Trotzdem ist es einfacher zu kontrollieren wenn generell weniger Menschen Waffen besitzen bzw. nur wenige Läden Waffen verkaufen dürfen.

Sobald du jemanden mit einer Waffe siehst (auf der Straße, oder im Auto liegend) kann man guten Gewissens die Polizei rufen damit diese ihn kontrollieren, denn es darf kaum jemand eine Waffe führen.

Wie man kürzlich in Vorarlberg gesehen hat nützt das natürlich nicht immer etwas, die Waffe des Herren war auch verboten. Das ist aber kein Grund gleich alles zu erlauben sondern eben noch strenger zu kontrollieren. Viele Besitzer illegaler Waffen sind ja durchaus Amtsbekannt.
 
@Kronos60

27 auf 82.000.000 Einwohner... Das sind 0,0000329268294%. Also ja das bedeutet für mich kaum vorhanden. Dazu kommt wer "Selbstmord" schreibt ist schon mal disqualifiziert vor allem als Journalist! Einen Selbstmord gibt es nicht. Die Definition von Mord ist:

"Der Vorgang, dass jmd. aus bösem Vorsatz einen Menschen tötet."

Ich bring mich ja nicht wirklich aus einem bösen Vorsatz um sondern weil man z.B. Krank ist. Sei es Physisch oder Psychisch. Das ganze nennt sich Suizid und da es keine Straftat ist, solange man keinen anderen gefährdet, juckt es nicht. Und auch hier gilt wieder wer Psychisch Krank ist darf keine Waffen haben und müsste diese abgeben oder Verkaufen.

Wie ich schon sagte jeder Depp der besoffen Auto fährt ist deutlich gefährlicher als eine Waffe es jemals sein wird. Hier mal die Statistik aus 2008, da ich keine neuere gefunden habe:

http://www.dekra.de/de/alkohol-am-steuer schrieb:
Jeder neunte Verkehrstote 2008 wurde Opfer eines Alkoholunfalls, das sind 523 Personen

Also sollten wir nun Alkohol verbieten? Nein das tun wir natürlich nicht weil die Anzahl der Toten, auch wenn sie realtiv hoch ist, einfach noch nicht die Schwelle erreicht hat wo wir als Bevölerung sagen "Hey das kann und darf so nicht weiter gehen".

Bei Waffen soll dies aber anders sein? Auch wenn 27 Tot schlimm für die Familien und Angehörige sind was sind schon bitte 27 Tote? Dafür müssen Millionen von anderen leiden und in Ihrem Sport behindert werden obwohl diese sich an alle Gesetze halten?
Ich sehe es jeden Tag wie die StVO gebrochen wird. Bei mir vorm Haus 30er Zone hält sich kaum einer dran. Dann etwas weiter weg ein Stoppschild, ich halte immer schön an und zähle bis 3. Die andere fahren (fast) immer durch. Diesen Leuten sollte man den Führerschein entziehen weil die deutlich gefährlicher sind als ich mit meinen Waffen.

Jedem Sport Schütze ist klar was Waffen sind und was Ihre Primäre Aufgabe ist. Sie wurden erfunden um andere effizenter zu töten. Wer sich das nicht eingesteht der glaubt auch noch an den Osterhasen aber genau deswegen haben wir das Waffengesetz welches im Großen und Ganzen auch gut ist. Ich stimme diesem auch in fast allen Fällen zu. Was mich nervt habe ich ja schon weiter oben geschrieben. Ein weiter Punkt was ich und viele nicht verstehen können sind LAMs (Laser Aiming Module) und warum diese verboten sind. Hatte erst gestern ein Gespräch mit meinem Waffenhändler und der meinte er musste erst mal beim BKA anfragen weil ein Kunde aus Österreich eins haben wollte und das BKA meinte nur "Ach aus Österreich einfach per Post schicken".

Wir Sportschützen sind eh schon mit unter eine der bestüberprüften Personen in ganz Deutschland.

hallo7 schrieb:
Trotzdem ist es einfacher zu kontrollieren wenn generell weniger Menschen Waffen besitzen bzw. nur wenige Läden Waffen verkaufen dürfen.

Das dies nicht stimmt sieht man ja an meiner Statistik aus Chicago.

hallo7 schrieb:
Sobald du jemanden mit einer Waffe siehst (auf der Straße, oder im Auto liegend) kann man guten Gewissens die Polizei rufen damit diese ihn kontrollieren, denn es darf kaum jemand eine Waffe führen.

Sobald du eine Waffe auf der Str. siehst dürfte die Polizei schon verständigt sein, da der Besitzer wohl gerade etwas Illegales abgewandt hat. Wenn man sie im Auto liegen sieht auf jeden Fall die Polizei anrufen da dies nicht erlaubt ist die Waffe einfach so im Auto liegen zu lassen.

hallo7 schrieb:
Wie man kürzlich in Vorarlberg gesehen hat nützt das natürlich nicht immer etwas, die Waffe des Herren war auch verboten. Das ist aber kein Grund gleich alles zu erlauben sondern eben noch strenger zu kontrollieren. Viele Besitzer illegaler Waffen sind ja durchaus Amtsbekannt.

Es ist ja auch nicht alles erlaubt... Wer das meint hat keine Ahnung vom WaffG. Gehen wir mal ein paar Punkte durch:

Schalldämpfer: Dürfen nur Jäger haben da dies Gesetzlich vorgeschrieben ist (LärmVibrationsArbSchV) und auch erst seit 2015 erfüllt wird.
Laser an der Waffe: Nicht erlaubt
Licht an der Waffe: Nicht erlaubt
Vollautomatische Waffen: Nicht erlaubt
Waffen geladne im Waffenschrank haben: Nicht erlaubt
Waffen einfach offen herum liegen lassen: Nicht erlaubt
Munition einfach offen herum liegen lassen: Nicht erlaubt
Waffen einfach so mit in die öffentlichkeit nehmen: Nicht erlaubt. Nur mit Waffenschein bevor man den bekommt muss man ein Bedürfnis haben.
Halbautomatische Waffen: Erlaubt
Single Action Waffen (Revolver, Vorderlader, usw.): Erlaubt

Also was soll man nun noch strenger kontrollieren? Es ist doch schon alles kontrolliert.
 
Cool Master schrieb:
Also was soll man nun noch strenger kontrollieren? Es ist doch schon alles kontrolliert.

Menschen die Amtsbekannt sind weil sie schonmal illegale Schusswaffen hatten oder ihre Waffenbesitzkarte abgeben mussten aufgrund von Verstößen. Die decken sich danach gerne wieder mit illegalen Waffen ein.

Das sollte man rechtlich reinschreiben, denn die jährliche Überpfrüfung der Waffen gilt ja nur wenn man die Karte noch hat, aber es wäre auch sinnvolle diejenigen die sie abgeben mussten auch nachträglich noch zu kontrollieren ob sie Waffen haben.

Wie ich auch schon vorher mal angemerkt habe gäbe es Verschärfungen für das WaffG die Sportschützen oder Jäger überhaupt nicht betreffen bzw. behindern würden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Cool Master schrieb:
Einen Selbstmord gibt es nicht.
Der Fachbegriff ist Suizid, die Bezeichnung Selbstmord hat sich aber trotzdem eingebürgert. Und Suizide gibt es nämlich alleine in Deutschland ca.750 im Jahr. alle mit legalen Waffen. Ich nehme mal jetzt an man könnte zumindest die Hälfte davon wenn man das Waffengestz verschärfen.
27 auf 82.000.000 Einwohner... Das sind 0,0000329268294%
Und wieder vergisst du die Suizide. Ausserdem gibt es auch noch eine Dunkelziffer.
Und wenn du meinst 27 sind wenig so kann ich dich nur fragen würdest du gerne unter diesen 27 oder unter den 750 Suiziden sein? Ich denke nicht.
Die Definition von Mord ist:

"Der Vorgang, dass jmd. aus bösem Vorsatz einen Menschen tötet."
Es muss sich nicht unbedingt um einen bösen Vorsatz handeln, ich sage da nur als Beispiel Notwehrrüberschreitung, dann gibt es auch noch die tödlichen Unfälle mit Schußwaffen.
Wie ich schon sagte jeder Depp der besoffen Auto fährt ist deutlich gefährlicher als eine Waffe
Kann schon sein aber das ist eine andere Baustelle und gehört nicht in diesem Thread.
Also sollten wir nun Alkohol verbieten?
Das fordert ja auch niemand, und was hat Alkohol mit Schusswaffen zu tun, außer das dadurch die Hemmschwelle herabgesetzt wird.
was sind schon bitte 27 Tote
Es sind genau 27 Tote zu viel.....
 
hallo7 schrieb:
Menschen die Amtsbekannt sind weil sie schonmal illegale Schusswaffen hatten oder ihre Waffenbesitzkarte abgeben mussten aufgrund von Verstößen. Die decken sich danach gerne wieder mit illegalen Waffen ein.

Nö das sollte man nicht. Welchen Anlass sollte man dafür haben? Weil sie noch/wieder Waffen haben könnten? Sie könnten genau so gut keine haben. Also ist das Recht auf Privatsphäre höher anzusetzen als einen möglichen Verstoß zu ahnden. Wenn natürlich ein konkreter Verdacht da ist darf man gerne die Wohnung oder das Haus durchsuchen allerdings auch nur mit einer richterlichen Anordnung. Aber einfach so eine Überprüfung durchzuführen ist lächerlich.

Kronos60 schrieb:
Der Fachbegriff ist Suizid, die Bezeichnung Selbstmord hat sich aber trotzdem eingebürgert. Und Suizide gibt es nämlich alleine in Deutschland ca.750 im Jahr. alle mit legalen Waffen. Ich nehme mal jetzt an man könnte zumindest die Hälfte davon wenn man das Waffengestz verschärfen.

Ich denke du wolltest noch verhindern schreiben ;) Könnte man diese wirklich verhindern bzw. vermeiden? Hast du dafür auch Beweise? Ach ne du nimmst das nur an gute Grundlage für eine Diskussion. Ich nehme an die hälfte würde sich vorn Zug schmeißen und damit den Lockführer noch Psychisch einen Schaden zufügen damit er möglicherweise niemals mehr als Lokführer arbeiten könnte.

Kronos60 schrieb:
Und wieder vergisst du die Suizide. Ausserdem gibt es auch noch eine Dunkelziffer.

Ok, nochmal: Weil es KEINE STRAFTAT ist sich selber umzubringen und selbst wenn was will der Staat mit dir machen ins Gefängis sperren?

Kronos60 schrieb:
Und wenn du meinst 27 sind wenig so kann ich dich nur fragen würdest du gerne unter diesen 27 oder unter den 750 Suiziden sein? Ich denke nicht.

Wenn ich unter den 27 wäre, würde ich mir wünschen das die Person die den Abzug betätigt hat strafrechtlich verfolgt wird. Ich würde trotzdem nicht noch restriktivere Gesetze verlangen. Auch wenn es immer blöd klingt aber Waffen töten keine Menschen sondern Menschen töten Menschen. Zu den 750 werde ich nie gehören weil jemand der sich selber umbringt ein Feigling ist und den schnellen Weg nimmt. Wenn eine nicht heilbare Krankheit im Spiel ist gibt es bessere Möglichkeiten in den Niederlanden.

Kronos60 schrieb:
Es muss sich nicht unbedingt um einen bösen Vorsatz handeln, ich sage da nur als Beispiel Notwehrrüberschreitung, dann gibt es auch noch die tödlichen Unfälle mit Schußwaffen.

Doch es MUSS ein Vorsatz haben. Es gibt keine Notwehrrüberschreitung/exess. Siehe §33 StGB.
 
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