Verwirkung des Widerrufsrecht durch herausbrechen der Sim Karte bei einem Handy Verta

Darkwonder

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Hi,

fangen wir mal von vorne an, ich habe Anfang letzte Woche diesen Handy Vertrag http://www.handyagent24.de/vodafone-spar-aktion.html abgeschlossen. Einige Tage später die Karte erhalten und geschaut ob Sie aktiv ist, laut Handy noch Inaktiv.
Nun habe ich mich bei Vodafone informiert und musste feststellen, die Angaben stimmen nicht wirklich mit dem überein was der Händler sagte. Der Vertrag wird nicht von Vodafone auf diesen Betrag rabattiert.

Aus diesem Grund habe ich nun am Monat von meinem gesetzlichen Widerrufsrecht gebrauch gemacht und dies dem Händler per Fax und E-Mail zukommen lassen. Kam auch die Bestätigung des eingangs per E-Mail. Heute musste ich aber nun feststellen, dass der Händler behauptet, dass man sein Widerrufsrecht bei einem Handy Vertrag verliert, sobald man die Sim Karte einlegt bzw. er sagt dazu aktiviert. Eine Nutzung hat noch nicht statt gefunden, es wurde also weder telefoniert noch sonst etwas getan.

Habe dann gesucht und etwas passendes gefunden http://www.internetrecht-rostock.de/widerrufsrecht-handyvertrag.htm ist vom Fall her bis auf den Punkt, dass hier noch zusätzlich eine Nummer portiert wurde gleich. Und hier heißt es, dass der Händler das Widerrufsrecht so nicht einschränken darf.

Nun meine Frage, kennt jemand einen ähnlichen Fall oder hat einen Tipp wer nun wie richtig liegt?
Habe ich falsche informationen oder der Händler? Kann ja nicht sein, dass man sein Widerrufsrecht verliert nur weil man prüft ob die Karte aktiv ist, was Sie ja nicht mal war.

Vielen Dank schon mal :)
 
manche Händler subventionieren doch selber, sprich ein Ausgleich der Differenz wird von denen übernommen. Wenn alles nicht stimmt einfach beim Provider nen Fall aufmachen und dem Händler nen Widerruf schicken, muss reichen. Wenn nicht, Rechtschutzversicherung, wenn Du die nicht hast tif in die Tasche greifen und Gas geben, Kosten werden evtl. rückerstattet wenn Du das Ding gewinnst.
 
Hast du den Vertrag online oder beim Händler direkt geschlossen? Denn das Wiederrufsrecht innehalb von 2 Wochen hast du nur bei Online-, Telefon- und Haustürgeschäften.

Davon abgesehen kannst du aber auf die Erfüllung der vorher ausgemachten Bedingungen pochen oder vom Vertrag zurück treten da Bedingungen nicht eingehalten werden.
 
@cma_i
Habe extra danach gebracht, es hieß keine Auszahlung. Hätte ich jetzt kein Problem mit wenn es eine gäbe. Aber es heißt halt von dem Händler nur, dass es keine gibt und das mit Vodafone abgerechnet wird.
Welche auf Nachfrage davon nichts wissen. Auf den Anwalt wollte ich eigentlich verzichen, wäre ein teurer Spaß.

@Markus83Muc
Habe ihn natürlich Online abgeschlossen, sonst wäre es natürlich klar, dass da nichts mehr ginge.
Habe ihn noch mal angeschrieben und hoffe dass es eine bessere Antwort gibt.

Geht mir jetzt auch viel mehr darum ob er das Widerrufsrecht so einschränken darf oder ob das nicht erlabt ist.
Auf die Vertrags Erfüllung kann ich im nach hinein ja noch pochen, aber lieber wäre es mir wenn ich einfach da raus komme. :)
 
Das Widerrufsrecht kann auch dann noch bestehen, wenn die Dienstleistung bereits genutzt wurde.

312d III BGB lesen, wobei ohnehin umstritten ist, ob der bei Dauerschuldverhältnissen Anwendung findet.
 
Zuletzt bearbeitet:
Für das Herausnehmen der Karte kann womöglich Schadensersatz verlangt werden (=circa 10-15€ für die Karte).
Das Widerrufsrecht erlicht dadurch aber nicht. Auch beim Smartphonekauf kann ich vom Widerrufsrecht gebrauch machen, wenn das Gerät bereits genutzt wurde. Da kann dann auch nur Schadensersatz (bspw für abgelöste Folien, Kratzer, usw) verlangt werden.

Wenn die Angaben des TEs stimmen, spielt das Widerrufsrecht aber keine Rolle. Der Vertrag wurde unter Vortäuschung falscher Tatsachen abgeschlossen und ist dadurch nicht rechtskräftig.
Allerdings müsste man selbst diesen Betrug nachweisen. Kann man das nicht, bleibt aber trotzdem das Widerrufsrecht.
 
Für das Herausnehmen der Karte kann womöglich Schadensersatz verlangt werden

Mit welcher Begründung? Anspruchsgrundlage?

Der Vertrag wurde unter Vortäuschung falscher Tatsachen abgeschlossen und ist dadurch nicht rechtskräftig.

Die Vortäuschung falscher Tatsachen (so sie denn hier gegeben ist) führt nicht automatisch zur Nichtigkeit eines Vertrages.
 
Doc Foster schrieb:
Mit welcher Begründung? Anspruchsgrundlage?
Die Karte wurde rausgebrochen und kann somit für den Provider nicht mehr verwendet werden.

Die Vortäuschung falscher Tatsachen (so sie denn hier gegeben ist) führt nicht automatisch zur Nichtigkeit eines Vertrages.
Stimmt, aber der Vertrag ist anfechtbar.
 
Die Karte wurde rausgebrochen und kann somit für den Provider nicht mehr verwendet werden.

Das ist ein Tatsachenbericht und keine rechtliche Begründung.

Der Kunde hat getan, was üblicherweise getan werden muss, es fehlt also mithin schon an einer einen Schadensersatzanspruch auslösenden Pflichtverletzung.

Stimmt, aber der Vertrag ist anfechtbar.

Wenn der Provider von der Täuschung nichts wusste, dann ist der Vertrag ihm gegenüber nicht anfechtbar.

Wer hier mit wem einen Vertrag geschlossen, geht aus der Schilderung nicht zweifelsfrei hervor, üblicherweise wird der Vertrag aber mit dem Provider und nicht dem Vermittler geschlossen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Mit der Sim sehe ich ein. Das ist recht schwierig. Aber der "Schaden" wäre ohnehin recht gering, darauf kommt es wohl nicht an.

Mit der Täuschung hast grundsätzlich Recht, aber laut Angaben des TEs wurde der Vertrag durch eine Täuschung abgeschlossen.
Der Provider hat ein Anrecht auf Erfüllung des Vertrages. Dieser wurde aber nur durch den Irrtum (eventuell Täuschung) des Zwischenhändlers abgeschlossen.
Und genau an dieser Stelle bin ich mir jetzt nicht sicher. Aber jedenfalls war der "Betrüger" der Zwischenhändler und nicht der Provider. Also müssten die Ansprüche an den Zwischenhändler zu richten sein.

Bzgl des Irrtums/Täuschung könnte man aber eventuell auch den Vertrag erfolgreich anfechten können (dann könnte der Provider Schadensersatz vom Händler fordern).

Wie du schon sagst, hängt das u.a. vom genauerem Sachverhalt ab.
 
wieso täuschung?
der TE hat noch nicht einmal die erste Rechnung von Vodafone gesehen und hat sich nur telefonisch bei VF erkundigt und die kannten die Tarife nicht.
Trotzdem kann es ja sein, dass es eine Marketing Aktion gab, die nicht jedem Hotliner bekannt war.

Aber immer gleich das schlechte denken, ja ich weiß es gibt auch miese Händler
 
Antwort gibt vom Händler keine mehr ... ignoriert mich einfach.
Heißt wenn ich raus möchte müsste ich entsprechen klagen, was ohne RS die das abdeckt nicht finanzierbar ist.
Anzeige kann ich erst erstatten wenn die Rechnung nicht passt heißt Anfang nexten Monat wenn es eben keine 9,95 sind.

Zum Vertrag der wurde mit diesem Händler geschlossen, ist aber ein Original Vodafone Vertrag also nix besonderes. Habe auch schon mit Vodafone geredet, die sind für den Widerruf nicht zuständig bzw. können das auch nicht machen, da eben mit Vodafone ein rechtskräftiger Vertrag besteht. Widerrufen müsste ich den Vertrag bei dem Händler wo ich den Vertrag auch abgeschlossen habe.
Dieser ignoriert mich aber nun wohl einfach und somit habe ich die Arschkarte gezogen und kann nur warten und hoffen, dass alles doch irgendwie die 24 Monate über gut geht.

Habe mittlerweile per Google herausfinden können, dass der Händler 22,xx€ monatlich an Vodafone überweisen möchte oder tut und diese dann auf meine Rechnung angerechnet werden sollen. Also eine art indirekte Auszahlung, nur davon hat der Händler leider nirgends etwas geschrieben.

@SpookyFBI
Den Tarif kennen Sie schon, ist ja Original von Vodafone nur ist er halt mit 34,95€ hinterlegt und nicht mit 9,95 womit der Händler wirbt.

Groß tun kann ich so wie es aussieht nicht mehr, zumindest nicht ohne zu klagen. Was finanziell aber nicht drin ist und somit ausscheidet.Recht haben aber keine Möglichkeit zu besitzen Recht zu bekommen -> so sieht es wohl momentan aus. Mit den 10 oder 15€ für Versand, Sim Karte und Aufwand hätte ich kein Problem gehabt. Aber die Option gab es nie.
Seriös oder so würde ich den Händler nicht nennen und werde beim besten Willen auch nie wieder etwas bei ihm kaufen geschweige den einen Vertrag abschließen.
 
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Zum Vertrag der wurde mit diesem Händler geschlossen, ist aber ein Original Vodafone Vertrag also nix besonderes. Habe auch schon mit Vodafone geredet, die sind für den Widerruf nicht zuständig bzw. können das auch nicht machen, da eben mit Vodafone ein rechtskräftiger Vertrag besteht. Widerrufen müsste ich den Vertrag bei dem Händler wo ich den Vertrag auch abgeschlossen habe.

Lies dir diesen Text einfach nochmal durch und versuche die Widersprüche zu finden.

Der Widerruf ist an den Vertragspartner zu richten und wenn das Vodafone ist, wo ist das Problem? Hast du denn keine Widerrufsbelehrung erhalten?
 
Wieso schickst du nicht alles zurück? Mit der Rücksendung zeigst du ja deinen Willen zum Widerruf. Wenn die Abbuchen, buchst du zurück. Dann müssen die Klagen. Im übrigen kannst du dann wenn du einen Anwalt brauchst und nicht genug Geld hast Prozesskostenhilfe beantragen.
 
Jetzt haben wir ein paar Details mehr.
Der Vertrag wurde zwischen Vodafon und dem TE abgeschlossen. Der Händler war nur der Vermittler.
Auf dem Vertrag sollte der monatliche Betrag deutlich ersichtlich sein. Da dürfte es schwierig werden wieder rauszukommen.

Allerdings könnte ein Anspruch gegenüber des Händlers bestehen. Dieser hat damit geworben 22,50€ monatlich zu übernehmen. Gibt es dazu einen gesonderten Vertrag? Oder zumindest Nachweise, das du dieses Angebot angenommen hast?
Nur dann hast du wirklich eine Chance. Ohne Nachweise geht nix. Hast du solche Nachweise, so kannst du gegen den Händler vorgehen. Erstmal Anzeige bei der Polizei wegen Betrugs.
Anschließend schriftliche Aufforderung zur Zahlung des versprochenen Betrags mit Fristsetzung. Nach verstreichen der Frist einen Mahnbescheid veranlassen. Der kostet nicht die Welt (<20€).
Der Händler wird dagegen mit Sicherheit Widerspruch einlegen (wenn nicht, kannst du direkt vollstrecken lassen). Erst dann kommt es zu einer Gerichtsverhandlung. Auch da braucht es nicht unbedingt einen Anwalt (wäre natürlich von Vorteil). Die Kosten für die Verhandlung sollten sich auch noch im Rahmen halten (Zivilgericht).
 
Ausgefüllt wurde eben der komplette Datensatz den der Shop/Händler selbst abfragt und unterschrieben wurde dann der Vodafone Vertrag.
Widerrufsbelehrung und AGBs gab es per E-Mail und ja der Vertrag wurde sicher über den Händler geschlossen.
Läuft da als Vertriebsorganisation/Händler.

@Doc Foster
Vertragspartner ist der Händler, Vodafone für dann aber halt die Dienstleistung aus welche ich auch wiederum Unterschrieben habe. kp wie ich das nun so erklären kann dass es Sinn ergibt. Aber der Vertrag für die Dienstleistung besteh mit Vodafone, alles andere läuft aber halt über den Händler.

@WhiteShark
Ja -550€ steht sogar auf der Rechnung die der Händler selbst mit geschickt hat, nur Anzeige und Co. nutzt ja auch erst dann etwas wenn der Händler eben diese Summe nicht übernimmt. (Screenshots etc. habe ich zur Sicherheit auch schon mal gespeichert).
Mit der Anzeige und entsprechendem Mahnbescheid werde ich bis zur ersten Rechnung warten, es kann ja sein, dass sich alles noch in Luft auflöst und doch passt.

@Xyn
Danke, werde es beantragen wenn der Händler eben jene Summe nicht übernehmen sollte.

Danke an alle für die ganzen hilfreichen Tipps, werde nun bis zur ersten Rechnung warten und sollte diese dann nicht passen folgt die Anzeige und der entsprechende Antrag zur Prozesskostenhilfe bzw. zuerst der Mahnbescheid. Hoffe noch, dass alles soweit passt und der Händler nun doch das Geld an Vodafone überweist welche es dann mit meiner Rechnung verrechnen.
 
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