Darkwonder
Rear Admiral
- Registriert
- Aug. 2008
- Beiträge
- 5.609
Hi,
fangen wir mal von vorne an, ich habe Anfang letzte Woche diesen Handy Vertrag http://www.handyagent24.de/vodafone-spar-aktion.html abgeschlossen. Einige Tage später die Karte erhalten und geschaut ob Sie aktiv ist, laut Handy noch Inaktiv.
Nun habe ich mich bei Vodafone informiert und musste feststellen, die Angaben stimmen nicht wirklich mit dem überein was der Händler sagte. Der Vertrag wird nicht von Vodafone auf diesen Betrag rabattiert.
Aus diesem Grund habe ich nun am Monat von meinem gesetzlichen Widerrufsrecht gebrauch gemacht und dies dem Händler per Fax und E-Mail zukommen lassen. Kam auch die Bestätigung des eingangs per E-Mail. Heute musste ich aber nun feststellen, dass der Händler behauptet, dass man sein Widerrufsrecht bei einem Handy Vertrag verliert, sobald man die Sim Karte einlegt bzw. er sagt dazu aktiviert. Eine Nutzung hat noch nicht statt gefunden, es wurde also weder telefoniert noch sonst etwas getan.
Habe dann gesucht und etwas passendes gefunden http://www.internetrecht-rostock.de/widerrufsrecht-handyvertrag.htm ist vom Fall her bis auf den Punkt, dass hier noch zusätzlich eine Nummer portiert wurde gleich. Und hier heißt es, dass der Händler das Widerrufsrecht so nicht einschränken darf.
Nun meine Frage, kennt jemand einen ähnlichen Fall oder hat einen Tipp wer nun wie richtig liegt?
Habe ich falsche informationen oder der Händler? Kann ja nicht sein, dass man sein Widerrufsrecht verliert nur weil man prüft ob die Karte aktiv ist, was Sie ja nicht mal war.
Vielen Dank schon mal
fangen wir mal von vorne an, ich habe Anfang letzte Woche diesen Handy Vertrag http://www.handyagent24.de/vodafone-spar-aktion.html abgeschlossen. Einige Tage später die Karte erhalten und geschaut ob Sie aktiv ist, laut Handy noch Inaktiv.
Nun habe ich mich bei Vodafone informiert und musste feststellen, die Angaben stimmen nicht wirklich mit dem überein was der Händler sagte. Der Vertrag wird nicht von Vodafone auf diesen Betrag rabattiert.
Aus diesem Grund habe ich nun am Monat von meinem gesetzlichen Widerrufsrecht gebrauch gemacht und dies dem Händler per Fax und E-Mail zukommen lassen. Kam auch die Bestätigung des eingangs per E-Mail. Heute musste ich aber nun feststellen, dass der Händler behauptet, dass man sein Widerrufsrecht bei einem Handy Vertrag verliert, sobald man die Sim Karte einlegt bzw. er sagt dazu aktiviert. Eine Nutzung hat noch nicht statt gefunden, es wurde also weder telefoniert noch sonst etwas getan.
Habe dann gesucht und etwas passendes gefunden http://www.internetrecht-rostock.de/widerrufsrecht-handyvertrag.htm ist vom Fall her bis auf den Punkt, dass hier noch zusätzlich eine Nummer portiert wurde gleich. Und hier heißt es, dass der Händler das Widerrufsrecht so nicht einschränken darf.
Nun meine Frage, kennt jemand einen ähnlichen Fall oder hat einen Tipp wer nun wie richtig liegt?
Habe ich falsche informationen oder der Händler? Kann ja nicht sein, dass man sein Widerrufsrecht verliert nur weil man prüft ob die Karte aktiv ist, was Sie ja nicht mal war.
Vielen Dank schon mal