wie Rechtsverbindlich ist eigentlich heute die Email

G

gloss

Gast
eine Zeit lang war es mal so das diese kein Bestand hatte und man z.b. nur ein Fax senden musste oder
Einschreiben , meine Schwerster meinte dass das heute anderes ist man auch bei einer Email den Zugang
beweisen kann z.b druch das Email Protokoll das die Email auf der Gegenseite angekommen
ist und die Lese-bestätigung der Emai
beim Fax hat man ja das Fax Protokoll als Nachweis ,

ich meine man hat ja ab und zu mal so Sachen die man am Telefon nicht erledigen kann und wo man schriftlich Wiedersprechen muss z.b wenn man eine falsche Rechnung oder zu unrecht eine Mahnung bekommt ein Postamt hat ja nun auch nicht jeder gleich vor der Tür .

wie macht ihr das denn so ?
 
Mails haben keinerlei Rechtsverbindlichkeit. Wenn es drauf an kommt.

Zumindest nicht, solange Du keine technischen Systeme nutzt, die diese Rechtssicherheit erzeugen.
 
^^ ich meinte hier nur zum Vergleich zu einem Fax Gerät
PS beim Einschreiben kann man auch eine leere Seite verschicken bei der Emil wird aber im Protokoll
vermerkt das es keine leere Seite war z.b. jetzt mal streng genommen
 
Zuletzt bearbeitet:
Bleibt die Antwort bestehen. Faxe bieten anerkannterweise eine Rechtssicherheit.
 
also man bekommt wenn man es eingestellt hat im Email Programm immer oder oft eine Sende und lese Bestätigung bei der SMS im übrigen ja auch ein Einschreiben ist ja im Prinzip das gleiche wenn man so will
 
Zuletzt bearbeitet:
Das spielt alles keine Rolle. Solange die Justiz Mails als nicht Rechtsverbindlich ansieht. So einfach ist das.

Eine Lesebestätigung bei Mails gibt es nicht. Nur eine, die sagt, der Empfänger hat sie bekommen. Und auch das schafft keinerlei Sicherheit.
 
natürlich gibt es das
kann jedes bessre Email Programm u.a Thunderbird so wie auch Win Mail von Vista
u.a bei jedem Handy kann man das u.a. bei SMS einstellen Zugestell/Lese Bericht

noch nie eine Sende und Lese Bestätigung bekommen wenn man an eine Behörde oder Firma
per Mail was schickt? beim Fax kann man auch das Fax Protokoll an und aus stellen ist das gleiche
wie bei der Email fast
wenn da nix kommt es abgeschaltet im eigen Email Programm
 
Zuletzt bearbeitet:
Herr gloss nun wieder.

Es ist keine Lesebestätigung. Punkt. Es ist eine Empfangsbestätigung. Und auch die kann sehr leicht fehlerhaft raus geschickt werden. Aus diesem und vielen anderen Gründen besteht bei Mails keinerlei Rechtsverbindlichkeit.
 
ich suche hier keine Web. Unterhaltung sondern habe was gefragt

i Mails keinerlei Rechtsverbindlichkeit
Email Rechtsverbindlich
die alten Sachen im Web. von 2004 bis 2010 sind schon lange nicht mehr aktuelle im
Bezug Fax und Email verbindlich .

ich will doch nur wissen
wo aktuell steht das es nicht oder nun doch Rechtsverbindlichkeit ist und das aktuell Fax vs Email ..

was soll das sonst sein ?
 

Anhänge

  • Zwischenablage01.jpg
    Zwischenablage01.jpg
    36,7 KB · Aufrufe: 453
Zuletzt bearbeitet:
Dann lies doch einfach noch mal alles von vorne hier...

Lese und Empangsbestätigungen sind in den Augen der Justiz kein ausreichender Grund, Mails als sicher zu bewerten,. Was sie auch nicht sind. So einfach ist das. Und das war Deine Frage.

Was Du da noch drum herum siehst, alles egal. Mails bieten keinerlei Rechtsverbindlichkeit.

Ergänzung:

Mit Google wirst Du auch eindeutige Hinweise dazu finden, die jünger als 4 Jahre sind. Ohne technische Zusätze sind heute Mails nicht Rechtsverbindlich.
 
Zuletzt bearbeitet:
ein Fax war noch nie eine Zustellungsurkunde und wird akzeptiert darum geht es,
eine Zustellungsurkunde ist was völlig anderes eine Stufe höher als ein
Einschreibe Brief .

das mit der Post kannste vergessen zu teuer
ich glaube ihr habt Recht meine Schwerster hat mal wieder k.A jetzt das 2 x einen Irrtum verbreitet,
hatte da nun auch einiges gefunden warum die Justiz das nicht akzeptiert weil man eine Email fälschen kann und ein Fax Inhalt nicht eine Email durch 3. mitlesen und verändern was bei Fax nicht geht
 
Zuletzt bearbeitet:
Eine Zustell-Email gilt heutzutage unter anderem nur als beweissicher, wenn diese auch digital signiert ist oder der Empfänger + Absender registriert ist (zum Bsp. die de-Mail (link1)!

Normale EMails gelten auf dem Transportweg/Absenderkennung/Empfängerkennung als manipulierbar und werden deswegen als beweissicher zumeist nicht anerkannt. Nicht beweissicher heißt übrigens nicht, dass sie nicht anerkannt werden, sondern dass nicht sicher ist, ob sie anerkannt werden. (link1, link2)
 
Nur so am Rand eine E-Mail kann durchaus rechtsverbindlich sein. Das ist dann wie wenn man einen mündlichen Vertrag abschließt. Vor Gericht ist dann immer die Frage, ob der Richter dir glaubt oder nicht. Auf jeden Fall kann man mit einer E-Mail mehr beweisen, also ohne E-Mail.

Ist allerdings eine schriftform erfordert, dann kommst du mit einer E-Mail nicht sehr weit. Es gibt zwar dann noch die Möglichkeit einer qualifiziert signierten E-Mail, aber das bringt dir in der Regel auch nicht viel mehr.Gerade Gerichte und Behörden nehmen zwar ein Fax, aber bei E-Mails meckern sie wieder rum.
 
Da hier manche sagen, dass Emails nicht rechtsverbindlich sind, wie passt das denn mit der Meldung von heise zusammen?

Oder liegt das in dieser Meldung nur daran, dass der Anwalt die Mail erhalten hat, da er sie ja weitergab?
Oder wie ThomasK_7 sagt: abhängig vom Richter?
 
NuminousDestiny schrieb:
Oder wie ThomasK_7 sagt: abhängig vom Richter?

Ganz genau. Und abhängig vom Fall. Ändert aber nichts daran, Mails bieten eben keine Rechtssicherheit. Wenn diese gefordert ist, erfüllt man sie per Mail nicht. Aber wie eben auch bei Heise zu lesen ist. Das tägliche Geschäft sieht in der Realität anders aus. Wie wohl in jedem Rechtsbereich. Theorie und Praxis eben.
 
NuminousDestiny schrieb:
Da hier manche sagen, dass Emails nicht rechtsverbindlich sind, wie passt das denn mit der Meldung von heise zusammen?

Oder liegt das in dieser Meldung nur daran, dass der Anwalt die Mail erhalten hat, da er sie ja weitergab?
Oder wie ThomasK_7 sagt: abhängig vom Richter?

bei der Email ist es ja so wenn man eine falsche Adresse angibt kommt die mit einer Fehlermeldung wieder zurück und wenn man die Sende und Lese Bestätigung an hat wird dokumentiert das der Empfänger die erhalten und gelesen hat beim Fax bekommt man hingegen nur eine Sendebestätigung in einer einfachen oder qualifizierter Form .

genau das ist der Punkt und der Sinn dieses Themas ich hatte mal was vor 3 Jahren mit einer Behörde,
die sagte mir Sie können auch per Email Wiedersprechen das akzeptieren wir auch ,

wenn man dann im Web sucht und liest steht da sehr viel Widersprüchliches,
auf der einen Seite steht da das es Handschriftlich unterschreiben sein muss in einigen Fällen was einer Email ja auch geht und mit einem Tab noch einfacher ist u.a einen Brief ausdruckt unterschreibt
ein scannt unterschreibt und per Email dann verschickt z.b. als PDF
dann steht wieder auf der anderen Seite das Emails nicht akzeptiert werden ,
ich habe das bislang immer per Fax gemacht .

das ganze Thema kam ja bei uns auf weil ich meiner Schwester sagte ich möchte den Festnetz Anschluss gerne ganz abschaffen die 18 € sind mir einfach zu teuer und das nur wegen Fax noch brauche,
ich habe Ärger mit der derzeitigen Telefon Firma den Kunden Vertrag nur noch dafür nutzt zu mobben
und ich mit den billig Discounter Sachen Prepaid die besten Erfahrungen gemacht habe nur kann man darüber nicht Faxen , ich also nur wegen dem Fax zur Telekom AG wechseln werden muss ?
Internet DSL Festnetz brauche nicht wo zu .
 
Zuletzt bearbeitet:
Dann hättest Du Deine Frage ganz einfach anders stellen sollen. So passt Deine Frage mal so gar nicht zu Deiner Schilderung.

Wenn Dir jemand sagt, per Mail ist der Vorgang ausreichend abgesichert, dann ist das auch erst einmal so.

Ich wiederhole es zum 10ten mal. Eine Mail bietet niemals Rechtsverbindlichkeit. Nur mit technischen Erweiterungen geht das. Aber im tagtäglichen Geschäft wird auch mit der unsicheren Mail rechtsverbindlich gearbeitet. Sonst geht nicht mehr viel.

Aber, wenn Du ein Problem mit jemanden hast, und nur auf Mails zugreifen kannst, dann hast Du vor Gericht große Probleme.
 
das ist von dir einer pauschale Aussage eine Email kann man schon nachweisen ein mal die Sende und Lese Bestätigung ,dann loggt der Email Provider ja auch mit im dem Protokoll steht auch die Größe des versendeten Dateien Inhalt ,das mit der DMail kannste vergessen dazu gibt es auch die Aussagen das die nun doch nicht so Rechtsverbindlich sind.

es gibt drei Arten der normale Postweg wo man nicht nachweisen kann das es eingehen ist
das Fax oder Einschreiben wo man nachweisen kann dann ein Einschreiben mit Urkunde
ein Grundsatz Urteil zur Email gibt es nicht wo generell steht nicht anerkannt wird .
 
Zuletzt bearbeitet:
Es ist sinnlos, sich mit Dir auszutauschen.

Mails sind einfach leicht manipulierbar. Und daher sieht sie die Justiz als nicht relevant an. Fertig. Sie können hier und da helfen, um Indizien zur untermauern, aber sie genießen keinen rechtsverbindlichen Status. Und das ist Stand der Dinge. Heute und Gestern.
 
Zurück
Oben