wie Rechtsverbindlich ist eigentlich heute die Email

gloss schrieb:
das ist von dir einer pauschale Aussage eine Email kann man schon nachweisen ein mal die Sende und Lese Bestätigung
Weißt du, wie leicht das Zeug zu fälschen ist? Nein, weißt du nicht, weil du so vieles nicht weißt... Wenn du aber, wie ich, schon ne Weile Mailserver administrierst und auch sonst beruflich ne Menge mit dem Kram zu tun hattest, dann weißt du es.

In diesem Sinne: Diese ganzen "Bestätigungen" sind noch leichter zu fälschen als Muttis Unterschrift unter ner vergessenen Hausaufgabe und daher nicht rechtsverbindlich!

dann loggt der Email Provider ja auch mit im dem Protokoll steht auch die Größe des versendeten Dateien Inhalt
Ganz sicher NICHT!
Klar loggt der Betreiber... er loggt "es kam eine Mail von Server XY, angeblich von User A, und diese soll ich User B zuordnen". Er loggt NICHT, was in der Mail steht, was da alles dran hängt,... Selbst ob Server XY der tatsächliche Postausgangsserver oder nur ein Relais ist wird nicht geloggt.

Nochmal: Entweder du glaubst den Profis hier, oder du machst selbst ne Ausbildung in dem Bereich und überzeugst dich selbst.

ein Grundsatz Urteil zur Email gibt es nicht wo generell steht nicht anerkannt wird .
Wir sind hier nicht im Strafprozess, hier gilt kein "in dubio pro reo".
Hier greift die Beweislastumkehr und somit: Es gibt kein Urteil, indem gesagt wird "Mail mit MDN ist verbindlich!"
 
Daaron schrieb:
Weißt du, wie leicht das Zeug zu fälschen ist? Nein, weißt du nicht, weil du so vieles nicht weißt... Wenn du aber, wie ich, schon ne Weile Mailserver administrierst und auch sonst beruflich ne Menge mit dem Kram zu tun hattest, dann weißt du es.

In diesem Sinne: Diese ganzen "Bestätigungen" sind noch leichter zu fälschen als Muttis Unterschrift unter ner vergessenen Hausaufgabe und daher nicht rechtsverbindlich!

es steht ja weiter oben und das stimmt auch ,
ein Fax kannst du genau so fälschen so wie Manipulation der ISDN Anlage andere IP Telefon Nummer angezeigt wird, bei der Email ist es einfacher aber auch das hinterlässt Spuren denn das Protokoll
vom Emil Provider kannst du nicht fälschen was der Hoster mitloggt,
im Ernstfall kann man immer beweisen das man die ein oder andere Email nicht verschickt hat,
hierzu kommt dann noch die Vorratsdaten Speicherung also die Daten von Hoster sind ca. ein 1/2 Jahr und länger beim Provider gespeichert bis diese gelöscht werden bei schweren Straftaten hat die Justiz darauf uneingeschränkten Zugriff
 
Zuletzt bearbeitet:
Natürlich kann eine Email in einem Beweisverfahren als Verbindlich angesehen werden. Hab ich mal irgendwo gelesen, das man mit gesundem Menschenverstand auch davon ausgehen kann, das eine Email welche an 2 Empfänger versandt wurde, die bei einem ankam auch bei dem anderen ankam. Solange nicht gegenteilig bewiesen wird das die Emailadresse des anderen zu dem Zeitpunkt inaktiv war.

"BlubbsDE" verwendet pauschal die Ablehnung, das halte ich aber vom Prinzip her schon für grundfalsch, da brauch man inhaltlich nicht drauf eingehen. Inhaltlich wäre die Sache aber schon interessant.
 
wenn die Email Adresse des Empfängers inaktiv ist wird keine Email gesendet und der Absender bekommt die mit einer Fehlermeldung wieder zurück, das ist genau so wenn du eine fache Fax Nummer eingibst oder die Gegenseite das Fax Gerät ausgeschaltet hat oder eine Leitungsstörung vorliegt wird das Fax nicht gesendet .
 
gloss schrieb:
wenn die Email Adresse des Empfängers inaktiv ist wird keine Email gesendet und der Absender bekommt die mit einer Fehlermeldung wieder zurück

Das ist eine technische Eigenschaft ,die man in rechtlichen Auseinandersetzungen verwenden kann. Allerdings sehe ich darin keinen Zusammenhang mit deiner ursprünglichen Frage. Den Beweis des Empfangs ,statt des Beweis des Nicht-Empfangs.
 
gloss schrieb:
natürlich gibt es das
kann jedes bessre Email Programm u.a Thunderbird so wie auch Win Mail von Vista
u.a bei jedem Handy kann man das u.a. bei SMS einstellen Zugestell/Lese Bericht

Und bei jedem besseren Mailprogramm poppt dann ein Fenster auf welches einem mitteilt, dass der Absender eine Empfangsbestätigung wünscht und ob ich diese nun senden möchte oder nicht. Wenn ich da nein klicke kannste warten bis zum St. Nimmerleinstag, dass ne Lese/Empfangsbestätigung bekommst ;)
 
gloss schrieb:
wenn die Email Adresse des Empfängers inaktiv ist wird keine Email gesendet und der Absender bekommt die mit einer Fehlermeldung wieder zurück....
Auch das ist eine Kann-Bestimmung, kein technisches Muss. Daher -> keine Beweiskraft
 
Antimon schrieb:
Und bei jedem besseren Mailprogramm poppt dann ein Fenster auf welches einem mitteilt, dass der Absender eine Empfangsbestätigung wünscht und ob ich diese nun senden möchte oder nicht. Wenn ich da nein klicke kannste warten bis zum St. Nimmerleinstag, dass ne Lese/Empfangsbestätigung bekommst ;)

ich habe das eh immer an auch bei der SMS das man sicher gehen kann das es beim Empfänger auch an kommt man nicht um sonst den Geburtstags Gruß verschickt hat und der Empfänger dann verärgert ist das man nicht zum Geburtstag gratuliert hat z.b.
 
Und genauso gehört dazu:

Ich habe schon einige E-Mails bekommen, die kein SPAM waren, aber automatisch in diesem Ordner gelandet sind.
Wenn meine Voreinstellung "sofort löschen" ist, wer will (kann) dann beweisen, dass ich diese bekam, gelesen und ausgewertet habe ? Den Richter möchte ich sehen, denn im Zweifensfall.....

Und: wer will mir jemals beweisen, dass genau diese E-Mail Adresse, an die die E-Mail ging, auch meine E-Mail-Adresse ist (wenn ich keine angegeben habe) und sich der Versender einfach nur "schlau-gegooglet" hat.
Auch niemand.

Da selbst "Einschreiben mit Rückschein" teilweise nieder geschmettert werden ("da war nur ein leeres Blatt drin"), sehe ich eine E-Mail als "gar nichts" an.
 
Hier werden doch einige Sachen ganz schön durcheinander geworfen.

Rechtsverbindlich kann eine E-Mail sein, aber auch eine Anruf oder ein Zuruf auf der Straße. Entscheidend ist hier nur, dass die entsprechende Willenserklärung zum Ausdruck kommt "Hi ich möchte dein Auto für 100 EUR kaufen"

Rechtssicherheit ist immer eine Frage der Beweisbarkeit. Das ist auch der Grund warum bei den meisten Behördengänge etwas schriftlich eingereicht werden muss und eben nicht telefonisch / mündlich. Dann gibt es nämlich im Nachgang keine Diskussion, außer jemand verschlampt das schriftliche Dokument. ;-)
 
Antimon schrieb:
Und bei jedem besseren Mailprogramm poppt dann ein Fenster auf welches einem mitteilt, dass der Absender eine Empfangsbestätigung wünscht und ob ich diese nun senden möchte oder nicht. Wenn ich da nein klicke kannste warten bis zum St. Nimmerleinstag, dass ne Lese/Empfangsbestätigung bekommst ;)

So sieht es aus.
Und wenn ich bei Outlook das Lesefenster aktiv habe kann ich sie sogar lesen ohne was zu bestätigen bzw. ohne das die Mail als gelesen markiert wird. Lösche ich die Mail dann direkt bekommt der Sender angezeigt "ungelesen gelöscht" :evillol:
 
ich habe das eh immer an auch bei der SMS
ich schreibe hunderte Mails jede Woche geschäftlich und es kommt vielleicht noch 1x von 100 vor, dass jemand eine Bestätigungsmail haben will!
Die Firmen- und Privateinstellungen sind bei uns generell aus - will jemand eine Bestätigung, antworte ich persönlich das sie angekommen ist!
Will ich eine Bestätigung, dann schreibe ich ein Fax!

Und wenn jemand von meinen Freunden auf eine SMS eine Bestätigung haben wollte, dann würde ich ihn fragen ob er noch klar bei Verstand ist!
Nicht persönlich nehmen, aber so etwas ist in meinem Augen komplett sinnlos - habe ich auch noch nie erlebt in den vergangenen 20 Jahren mit Handy!
 
bulasan schrieb:
Hier werden doch einige Sachen ganz schön durcheinander geworfen.

Rechtssicherheit ist immer eine Frage der Beweisbarkeit. Das ist auch der Grund warum bei den meisten Behördengänge etwas schriftlich eingereicht werden muss und eben nicht telefonisch / mündlich. Dann gibt es nämlich im Nachgang keine Diskussion, außer jemand verschlampt das schriftliche Dokument. ;-)

es geht ja um den Nachweis der Zustellung hauptsächlich,
ja das ist etwa dem gleichzusetzen du bekommst ein Einschreibe Brief in den Post Briefkasten und dieser wird von jemand anderes aus dem Briefkasten genommenen und in den Müll geschmissen oder zu verwechselst das selber als Werbung und schmeißt es weg es gilt aber erst mal als Zugestellt ,
bei der Email gibt es ja noch zusätzlich zur Sende Bestätigung die Lese Bestätigung das ist meiner Meinung
genauer also wenn die Email zugestellt ist aber nicht gelesen bekommt der Absender nur die Zustellt Bestätigung aber nicht die Lese Bestätigung das die Email auch gelesen wurde wenn diese im Spam Ordner landet.
 
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BlubbsDE schrieb:
Bleibt die Antwort bestehen. Faxe bieten anerkannterweise eine Rechtssicherheit.
Nur, wenn man eine Empfangsbestätigung zurück gefaxt bekommt.
Ein Sendebericht vom Absenderfaxgerät reicht nicht aus.
Hat Herr Solmecke (wbs-law.de) mal in einem seiner Videos schon erwähnt.
 
Zuletzt bearbeitet:
bulasan schrieb:
Hier werden doch einige Sachen ganz schön durcheinander geworfen.

Rechtsverbindlich kann eine E-Mail sein, aber auch eine Anruf oder ein Zuruf auf der Straße. Entscheidend ist hier nur, dass die entsprechende Willenserklärung zum Ausdruck kommt "Hi ich möchte dein Auto für 100 EUR kaufen"

Rechtssicherheit ist immer eine Frage der Beweisbarkeit.

Trifft den Nagel auf den Kopf. Leute hier machen all die sinnvollsten Theorien auf, aber am Ende sind es eben nur Theorien.
 
JanKrohn schrieb:
Eine Zustellungsurkunde kostet 3,45. http://www.deutschepost.de/de/p/pza_postzustellungsauftrag.html
Wenn das zu teuer sein sollte, kann die rechtssichere Zustellung der Unterlagen nicht so wichtig sein...

Nur bietet die Post diesen Service nur für Behörden o.ä an.
Ergänzung ()

bulasan schrieb:
Hier werden doch einige Sachen ganz schön durcheinander geworfen.

Rechtsverbindlich kann eine E-Mail sein, aber auch eine Anruf oder ein Zuruf auf der Straße. Entscheidend ist hier nur, dass die entsprechende Willenserklärung zum Ausdruck kommt "Hi ich möchte dein Auto für 100 EUR kaufen"

Rechtssicherheit ist immer eine Frage der Beweisbarkeit. Das ist auch der Grund warum bei den meisten Behördengänge etwas schriftlich eingereicht werden muss und eben nicht telefonisch / mündlich. Dann gibt es nämlich im Nachgang keine Diskussion, außer jemand verschlampt das schriftliche Dokument. ;-)

Und genau auf diese Unterscheidung kommt es an.

Solange es keine entsprechende Formvorschrift gibt, kann ich jede denkbare Erklärung auch per Email abgeben und um die Beweisbarkeit ist es sicherlich nicht so schlecht bestellt, wie hier einige vermuten.
Den Zugang einer Email wahrheitswidrig zu leugnen, kann ein strafbarer Prozessbetrug sein, so dass solche Fälle eher die Ausnahme sein dürften.

Nimmt der Empfänger meine Email in seiner Antwort in Bezug (als Zitat bspw.), dann ist damit auch zumindest erwiesen, dass dem Absender diese Email zugegangen ist.
 
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gloss schrieb:
wie Rechtsverbindlich ist eigentlich heute die Email

Wie rechtsverbindlich eine E-Mail ist, hängt vom jeweiligen Fall ab.

Ist Textform vorgeschrieben, reicht eine E-Mail zur Rechtsverbindlichkeit aus, die mindestens den Namen des Absenders bzw. Vertragspartners enthält. Bei der Schriftform muss wiederum unterschieden werden, ob diese vertraglich oder gesetzlich vorgeschrieben ist. Ist sie vertraglich festgelegt, reicht meist eine E-Mail (wieder mit Namen) aus. Deshalb wird diese Form der Kommunikation oft auch bereits in den Vertragsbedingungen als zulässige Form erwähnt. Ist die Schriftform gesetzlich festgelegt, kann man je nach Rechtsfall eine E-Mail mit Namen und digitaler Signatur oder nur die Papierform verwenden. Das Ausdrucken und Unterschreiben (alternativ notarielle Beurkundung) generiert natürlich auch ein Erfordernis nach BGB § 126.

Mehr Infos:

http://www.haerting.de/de/neuigkeit/keine-schriftform-durch-e-mail

http://www.ferner-alsdorf.de/rechts...hen-urteil-kuendigung-email-schriftform/9908/

http://www.rechtslexikon-online.de/EMail.html

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__126.html

gloss schrieb:
wie macht ihr das denn so ?

Ich unterscheide nach Wichtigkeit bzw. nach den wirtschaftlichen Folgen. Bei wichtigen oder strittigen Fällen verwende ich ausschließlich Fax oder (falls gerade kein Fax in der Nähe ist) ein Einschreiben. Unwichtigere Dinge erledige ich per E-Mail, was bisher auch stets funktioniert hat.

Mit der Beweisbarkeit von E-Mails ohne Signatur hatte ich vor Gericht noch nie Probleme. Das Gericht nimmt E-Mails als Indiz in Augenschein. Die Gegenseite kann dann gerne behaupten, dass die E-Mail gefälscht ist. Aus den Akten ergibt sich jedoch meist ein Bild, in das die E-Mail ganz gut passt.
 
es ist ja heute so das die E-Mail Dienste sicherer gewurden sind und nicht mehr so unsicher wie vor 10 Jahren noch,
PS für unser gesamtes Wohnhaus wurde am Samstag keine Post Zugestellt Brief Träger kam ueberhapt nicht nur mal so ganz nebenbei.
 
Das bedeutet ja nicht, dass die Post gar nicht zugestellt wird. Sie wird lediglich später zugestellt. Bei Rechtssicherheit geht es immer um Form, Gefahrenübergang und Nachweisbarkeit, nicht um den Transportweg oder die Dauer an sich. Sobald sich das Dokument nachweislich in Deinem Verantwortungsbereich befindet, gilt es als zugestellt. Davor halt nicht, z.B. wenn es dem Briefträger zu warm ist. ;)
 
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