O
Onkelhitman
Gast
Ich versuche es ein wenig schwammig zu formulieren, weil ansonsten direkt das Thema geschlossen wird Aufgrund eines Begriffes.
Nehmen wir an, Person A soll Institution A einen monatlichen Beitrag bezahlen, es sei denn er bekommt von Institution B einen Befreiungsbogen.
Person A bekommt diesen Bogen und sendet ihn per Post zu Institution A. Nach ca. 4 Wochen bekommt er eine Zahlungsaufforderung. Nach einem Telefongespräch ist Post niemals bei der Institution A angekommen.
Daraufhin lässt sich Person A von der Institution B denselben Befreiungsbogen zusenden. Diesen schickt er nun per Fax an Institution A, um einen Nachweis über den Erhalt seiner Befreiung zu bekommen. So weit so gut, das Fax kommt an. Eine Woche später bekommt Person A ein Schreiben, indem sein Gesuch abgelehnt wird, mit der Begründung, dass das Fax "nicht die vom Gesetzgeber geforderte Form" entspricht. Er soll den Befreiungsbogen per Post senden.
Person A hat nun den Befreiungsbogen, möchte diesen aber nicht noch einmal per Post "verlieren". Daher denkt er, er könne ein Einschreiben mit Rückschein machen. Das Problem: Das Einschreiben per Rückschein bestätigt dann zwar bei Institution A den Erhalt eines Briefes, nicht jedoch dessen Inhalt. Wie kann Person A nun beweisen, dass er den Befreiungsbogen versandt hat?
Kann Person A einen Verwandten fragen, welcher mit zur Post fährt und ihm eine Art Beglaubigung unterschreibt? In der Art von:
"Hiermit bestätige ich, Name, dass der Antragsteller Name einen Brief mit Rückschein bei der Post abgegeben hat, welcher den Befreiungsbogen beinhaltet.
Unterschrift"
Geht das so? Oder wäre es gültig, wenn es ein Bekannter macht?
Gibt es sonst noch Möglichkeiten? Anzumerken wäre, dass Institution A keine Adresse hat, bei der Person A den Brief direkt abgeben könnte.
Ich hoffe mal, ihr versteht das viele an Text und könnt mir weiterhelfen.
Gruß
Onkelhitman
Nehmen wir an, Person A soll Institution A einen monatlichen Beitrag bezahlen, es sei denn er bekommt von Institution B einen Befreiungsbogen.
Person A bekommt diesen Bogen und sendet ihn per Post zu Institution A. Nach ca. 4 Wochen bekommt er eine Zahlungsaufforderung. Nach einem Telefongespräch ist Post niemals bei der Institution A angekommen.
Daraufhin lässt sich Person A von der Institution B denselben Befreiungsbogen zusenden. Diesen schickt er nun per Fax an Institution A, um einen Nachweis über den Erhalt seiner Befreiung zu bekommen. So weit so gut, das Fax kommt an. Eine Woche später bekommt Person A ein Schreiben, indem sein Gesuch abgelehnt wird, mit der Begründung, dass das Fax "nicht die vom Gesetzgeber geforderte Form" entspricht. Er soll den Befreiungsbogen per Post senden.
Person A hat nun den Befreiungsbogen, möchte diesen aber nicht noch einmal per Post "verlieren". Daher denkt er, er könne ein Einschreiben mit Rückschein machen. Das Problem: Das Einschreiben per Rückschein bestätigt dann zwar bei Institution A den Erhalt eines Briefes, nicht jedoch dessen Inhalt. Wie kann Person A nun beweisen, dass er den Befreiungsbogen versandt hat?
Kann Person A einen Verwandten fragen, welcher mit zur Post fährt und ihm eine Art Beglaubigung unterschreibt? In der Art von:
"Hiermit bestätige ich, Name, dass der Antragsteller Name einen Brief mit Rückschein bei der Post abgegeben hat, welcher den Befreiungsbogen beinhaltet.
Unterschrift"
Geht das so? Oder wäre es gültig, wenn es ein Bekannter macht?
Gibt es sonst noch Möglichkeiten? Anzumerken wäre, dass Institution A keine Adresse hat, bei der Person A den Brief direkt abgeben könnte.
Ich hoffe mal, ihr versteht das viele an Text und könnt mir weiterhelfen.
Gruß
Onkelhitman