Wie versendet man nachweislich Post?

O

Onkelhitman

Gast
Ich versuche es ein wenig schwammig zu formulieren, weil ansonsten direkt das Thema geschlossen wird Aufgrund eines Begriffes.

Nehmen wir an, Person A soll Institution A einen monatlichen Beitrag bezahlen, es sei denn er bekommt von Institution B einen Befreiungsbogen.

Person A bekommt diesen Bogen und sendet ihn per Post zu Institution A. Nach ca. 4 Wochen bekommt er eine Zahlungsaufforderung. Nach einem Telefongespräch ist Post niemals bei der Institution A angekommen.

Daraufhin lässt sich Person A von der Institution B denselben Befreiungsbogen zusenden. Diesen schickt er nun per Fax an Institution A, um einen Nachweis über den Erhalt seiner Befreiung zu bekommen. So weit so gut, das Fax kommt an. Eine Woche später bekommt Person A ein Schreiben, indem sein Gesuch abgelehnt wird, mit der Begründung, dass das Fax "nicht die vom Gesetzgeber geforderte Form" entspricht. Er soll den Befreiungsbogen per Post senden.


Person A hat nun den Befreiungsbogen, möchte diesen aber nicht noch einmal per Post "verlieren". Daher denkt er, er könne ein Einschreiben mit Rückschein machen. Das Problem: Das Einschreiben per Rückschein bestätigt dann zwar bei Institution A den Erhalt eines Briefes, nicht jedoch dessen Inhalt. Wie kann Person A nun beweisen, dass er den Befreiungsbogen versandt hat?
Kann Person A einen Verwandten fragen, welcher mit zur Post fährt und ihm eine Art Beglaubigung unterschreibt? In der Art von:
"Hiermit bestätige ich, Name, dass der Antragsteller Name einen Brief mit Rückschein bei der Post abgegeben hat, welcher den Befreiungsbogen beinhaltet.
Unterschrift"
Geht das so? Oder wäre es gültig, wenn es ein Bekannter macht?

Gibt es sonst noch Möglichkeiten? Anzumerken wäre, dass Institution A keine Adresse hat, bei der Person A den Brief direkt abgeben könnte.

Ich hoffe mal, ihr versteht das viele an Text und könnt mir weiterhelfen.

Gruß
Onkelhitman
 
Wenn jemand oder eine Firma keine Adresse hat kannst du ihr nix schicken.
Wenn sie eine hat dann einfach Einschreiben mit Rückschein.
 
Siehe oben, wenn es ein Einschreiben mit Rückschein ist, könnte Institution A behaupten, in dem Brief wäre kein Inhalt gewesen oder nur eine "leere Seite".

Ich bin gerade am googlen und sehe, dass es evtl. eine Möglichkeit per Gerichtsvollzieher gäbe. Der macht eine Kopie, versiegelt das Schreiben und sendet es los.
 
Kommt letztlich darauf an, was das Gericht denkt, genauso wie das Gericht einem Empfänger wohl eher selten glaubt, dass er lediglich einen leeren Umschlag erhalten hat.

Das widerspricht jeglicher Lebenswirklichkeit.
 
Wer auf Nummer sicher gehen möchte, kann immer vom Gerichtsvollzieher zustellen lassen. Zur Beurteilung der Frage, ob das vor Gericht einen Unterschied macht, fehlt mir die Rechtspraxis.
 
Wie du selber schon schreibst, per Gerichtsvollzieher.

Und das ist gar nicht mal so teuer. Insbesondere wenn der Gerichtsvollzieher das Schreiben dann nicht persönlich, sondern per Postzustellurkunde weiter gibt, kostet das ganze unter 50 Euro.

Doc Foster schrieb:
Kommt letztlich darauf an, was das Gericht denkt, genauso wie das Gericht einem Empfänger wohl eher selten glaubt, dass er lediglich einen leeren Umschlag erhalten hat.

Allerdings Briefe im falschem Umschlag sollen aber nicht so selten sein. Und ein Problem für den Empfänger ist es dann, wenn der Brief an der Oma ist und nur Vornamen, aber weder Nachnahme und Adresse Enthält. Was ja bei Privatbriefen oft die Regel ist.

Dagegen sind leere Seiten eher die Domain von Faxen. Vorlage falsch eingelegt und schon wird die leere Rückseite übermittelt. Und da viele leider auch vergessen Ihre Daten richtig im Faxgerät für den Faxheader zu hinterlegen, kann der Empfänger auch nicht den Absender darüber Informieren. Selbst wenn er das wollte.
 
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