Alan Wake im Test: Die Nacht ist dein Feind

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Sasan Abdi
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Fazit

Es kommt selten vor, dass wir ein Fazit mit einer so eindeutigen Empfehlung einleiten können: „Alan Wake“ überzeugt so umfassend, dass wir diesen Titel einem jeden Freund von guten PC-Spielen problemlos ans Herz legen können.

Die dabei mitschwingende Euphorie wird von einem nur kleinen „aber“ begleitet. Dieses bezieht sich auf die Möglichkeiten und Freiheiten, die viele andere Spiele – auch Action-Adventure – den Spielern bieten und die „Alan Wake“ zugunsten einer ultimativ dichten Atmosphäre opfert.

Ganz grundsätzlich betrachtet, lassen sich grob zwei Idealtypen von Spielen bilden: Typ A bietet dem Spieler maximale Freiheit, vernachlässigt dafür aber zwingend die (Dichte der) Handlung. Typ B spielt sich dagegen wie ein interaktiver Film oder ein Roman im Bewegtbild, muss dabei aber zwangsläufig die Freiheit des Spielers einschränken.

Alan Wake im Test

In der Realität lassen sich die meisten Spiele auf einem Kontinuum zwischen diesen beiden Extremen verorten. Das „aber“ bei der Betrachtung von „Alan Wake“ entsteht dadurch, dass der Titel in höchstem Umfang zu Typ B zu zählen ist.

Diesem Umstand muss man sich unbedingt bewusst sein, denn wer weitläufigere Areale und viele Entscheidungsmöglichkeiten erwartet, wird von „Alan Wake“ enttäuscht werden. Wer sich dagegen mit der „wie ein Film“-Konzeption anfreunden kann, wird auf höchstem Niveau unterhalten.

Vor diesem Hintergrund lautet das Fazit: Kann man sich mit Typ B der Spiele anfreunden, kommt man um „Alan Wake“ nur schwer herum.

Kopier- & Jugendschutz

„Alan Wake“ muss zu Beginn über Steam aktiviert (und ggf. heruntergeladen) werden und funktioniert auch danach als Spiel der Valve-Plattform nur in Verbindung mit dem entsprechenden Account. Dies hat zwar zum Vorteil, dass keine DVD im Laufwerk liegen muss und Patches automatisch und zeitnah aufgespielt werden; ein Wiederverkauf wird dadurch aber quasi unmöglich gemacht.

In Sachen Jugendschutz gilt es zu erwähnen, dass das Spiel von der USK die Einstufung „ab 16“ erhalten hat.

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