Megaupload-Chef Kim Dotcom darf FBI-Akten einsehen

Jirko Alex
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Megaupload-Gründer Kim Dotcom hat einen Teilerfolg vor Gericht erzielen können. So urteilte das Gericht, dass der gebürtige Deutsche im Zuge seines Verfahrens Einsicht in die Unterlagen des FBI gewährt bekommen muss. Dieser Schritt erfolgt gegen den Widerstand der US-Regierung und der US-Behörden.

Das Urteil des zuständigen Richters am Auckland District Court erging bereits am Dienstag. Nach einer Anhörung beider Seiten entschied er zu Gunsten Kim Dotcoms, der nun die Möglichkeit erhalten soll, sich besser auf seine Verteidigung vorzubereiten. Bisher hatte er keinen Zugang zu den gegen ihn gesammelten Informationen erhalten. Wäre es nach dem Willen der Rechtsvertretung der US-Regierung gegangen, welche die Auslieferung Dotcoms anstrebt, so wären die Akten bis zur Verhandlung unter Verschluss geblieben. Dies hätte nach Ansicht des vorsitzenden Richters David Harvey aber dazu geführt, dass der geplante Prozess gegen Dotcom und einige Mitbetreiber der Filesharing-Plattform Megaupload einseitig und herrisch durchgeführt werden würde.

Schon seit der Festnahme Kim Dotcoms und weiteren Verdächtigen gibt es Streitigkeiten an mehreren Fronten. Immer wieder steht etwa die Sicherung der Daten im Zentrum der Aufmerksamkeit, die schon seit Monaten nicht mehr unter dem Einfluss von Megaupload stehen und gelöscht werden könnten. Auch die Frage nach der Fairness des Verfahrens ist nicht neu und beschäftigte die Akteure sowie die Öffentlichkeit bereits mehrmals. Bis zur eigentlichen Verhandlung, so sie denn wie geplant stattfindet, wird die Chronologie sicherlich noch um einige Etappen reicher.