Verleger bezeichnen Google als "Schattenwirtschaft"

Andreas Frischholz
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Die Verleger müssen weiterhin auf das Leistungsschutzrecht für Presseerzeugnisse warten, auch bei der letzten Kabinettssitzung am Mittwoch hat die Bundesregierung den umstrittenen Entwurf wiederholt nicht verabschiedet.

Der Anlass für die Verzögerung könnte die deftige Kritik vom Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) sein, glaubt Grünen-Medienexpertin Tabea Rößner. Sie begrüßt das Vorgehen der Regierung, am Leistungsschutzrecht könne man sich nur die Finger verbrennen: „Die Umsetzung des Referentenentwurfs würde vor allem Rechtsunsicherheit schaffen und die Gerichte lange beschäftigen“.

Auf Seiten der Verleger wird die Tonlage jedoch deutlich schriller, insbesondere die Kritik des BDI stößt auf Unverständnis. Dietmar Wolff vom Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) erklärte auf der Jahrespressekonferenz des Verbands, es entbehre jeder Logik, dass „ausgerechnet die Organisation, die mit großem Engagement gegen Produktpiraterie kämpft, sich gegen ein Leistungsschutzrecht der Verlage ausspricht“.

Der BDI lasse sich nach Ansicht von Wolff „vor den Karren von Google spannen“, dass mit dem News-Aggregator Google News „keine soliden Wirtschaftsunternehmen, sondern allenfalls Teil der Schattenwirtschaft“ sei. Dass bei News-Aggregatoren wie Google News Textteile, die sogenannten Snippets, mit Inhalten von Webseiten der Verlage dargestellt werden, ärgert die Verleger. Der Entwurf für das Leistungsschutzrecht, der vor einigen Wochen publik wurde, sorgte aber für erhebliche Kritik und Unverständnis – selbst einige Verleger haben sich von dem Entwurf distanziert.

Der BDI lässt sich vom Zorn der Zeitungsverleger indes nicht beeinflussen und lehnt das Leistungsschutzrecht nach wie vor ab. Es gefährde den freien Informationsfluss im Internet, erklärte Dieter Schweer, Mitglied der Hauptgeschäftsführung des BDI, gegenüber der Rheinischen Post. Eine Lizenzierungspflicht für Snippets mache „die Nutzung des Internets für die Wirtschaft zum Risikofaktor“. Gleichzeitig behindere es die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle im Internet. „Die Wirtschaft unterstützt die Verlage bei einer wirksamen Rechtsdurchsetzung des Urheberrechts; die Schaffung eines eigenen Leistungsschutzrechts lehnt der BDI entschieden ab“, so Schweer.

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