FISC will mehr Transparenz bei NSA-Überwachung

Andreas Frischholz
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Bislang unterlagen die Beschlüsse vom US-Geheimdienstgericht FISC einer strikten Verschwiegenheitspflicht. Doch das soll sich künftig ändern, fordert der für die NSA-Kontrolle zuständige Gerichtshof. Infolge der von Edward Snowden enthüllten NSA-Dokumente kämpfen auch die Richter um ihre Reputation als Kontrollinstanz.

Zunächst verlangt der Foreign Intelligence Surveillance Court (FISC) von der US-Administration, bis zum 4. Oktober weitere, bislang als „top secret“ eingestufte Gerichtsbeschlüsse zu veröffentlichen. Diese autorisieren die NSA, Telefondaten von US-Bürgern zu speichern und zu analysieren. Betroffen sind also in erster Linie Überwachungsprogramme innerhalb der USA, allerdings verdeutlichen die Transparenz-Forderungen des Geheimgerichts, dass die Snowden-Enthüllungen und die damit einhergehende öffentliche Debatte nicht folgenlos für die NSA-Überwachung sind.

Angesichts des öffentlichen Interesses sollen alle Gerichtsbeschlüsse deklassifiziert werden, die für eine „informierte Debatte“ nötig sind. „Die Veröffentlichung würde außerdem die Bürger von der Integrität der FISC-Verfahren überzeugen“, sagte FISC-Richter Dennis Saylor. Dieser argumentiert ähnlich wie einige Vertreter der US-Administration, dass die von Snowden enthüllten Dokumente nur Ausschnitte der NSA-Aktivitäten zeigen würden. Deswegen wirke das Ausmaß der Überwachung gravierender, als diese in Wirklichkeit sei. Allerdings musste in der letzten Woche sogar US-Geheimdienstdirektor James Clapper einräumen, dass die NSA zumindest bei der Überwachung von US-Bürgern vermutlich einige der weitreichenden Befugnisse verlieren wird.

Für Bürgerrechtler ist die Forderung des FISC ein wichtiger Schritt. Jameel Jaffer von der American Civil Liberties Union (ACLU) sagte: „Die Stellungnahme würdigt die Bedeutung von Transparenz in der Debatte über die NSA-Spionage.“ Es wäre wichtig, dass der FISC das Recht der Öffentlichkeit auf mehr Informationen über die Überwachungsaktivitäten der Regierung anerkennt. Bislang war Geheimhaltung bei den Verhandlungen des FISC das oberste Gebot, mit dem Verweis auf die nationale Sicherheit wurden jegliche Forderungen nach mehr Transparenz abgelehnt. Insbesondere in den letzten Monaten sorgte diese Haltung aber für reichlich Kritik.

Zuletzt hatte die Washington Post etwa berichtet, dass der FISC im Jahr 2011 eine Ausweitung der Telefon- und Internetüberwachung innerhalb der USA autorisiert hatte. Neben einer von fünf auf sechs Jahre verlängerten Speicherfrist erhielt die NSA die Genehmigung, die Datenbanken mit den Verbindungsdaten von US-Bürgern ohne richterlichen Beschluss durchsuchen zu dürfen. In den Jahren zuvor bereitete diese Einschränkung der NSA diverse Schwierigkeiten, zwischen 2006 und 2009 hat der Geheimdienst in mehreren Tausend Fällen dagegen verstoßen. Besonders pikant an der Ausweitung der NSA-Überwachung ist allerdings in diesem Fall, dass weder die Öffentlichkeit noch der US-Kongress darüber informiert wurden.

Die FISC-Richter hatten alleine entschieden, ausgehend von der Forderung der US-Administration unter Präsident Obama. Dass die Verhandlungen ohne Gegenseite und im Geheimen geführt werden, ist einer der zentralen Vorwürfe gegenüber dem FISC. Gegen die strikte Geheimhaltung klagen mittlerweile auch die großen US-Internetunternehmen, die im Rahmen des Prism-Programms verpflichtet werden, Nutzerdaten an die NSA auszuliefern, ohne Details nennen zu dürfen. Das daraus resultierende Misstrauen gegenüber den Diensten sorgt für Ärger. Letzte Woche erklärte etwa Facebook-Chef Marc Zuckerberg: „Ich denke, die Regierung hat es vergeigt.

Zudem wird kritisiert, die Richter würden Forderungen der Geheimdienste praktisch nur durchwinken, der Schutz der Privatsphäre von Bürgern spiele keine große Rolle. Außerdem würden die NSA-Programme nicht ausreichend kontrolliert werden. In diesem Punkt musste der oberste FISC-Richter bereits eingestehen, sich bei den umstrittenen Geheimverhandlungen auf die Aussagen der NSA- und Regierungsvertreter verlassen zu müssen – der Gerichtshof verfüge nicht über die Mittel, um die Aussagen zu überprüfen.