Europäische Union: Energielabel- und Update-Pflicht für Smartphones geplant

Update Michael Schäfer
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Europäische Union: Energielabel- und Update-Pflicht für Smartphones geplant
Bild: RitaE | CC0 1.0

Längere Versorgung mit Sicherheitsupdates und Ersatzteilen, Vorgaben für die Lebensdauer von Akkus sowie ein Energielabel zur Einschätzung der Umweltfreundlichkeit – die Europäische Union plant ab 2023 strenge Regeln für mobile Geräte.

Dies geht aus Entwürfen hervor, welche dem Computermagazin c't vorliegen. Laut den Unterlagen soll die EU eine Auszeichnung auf Basis des bekannten Energielabels planen, welches 1992 eingeführt und seit dem stetig um neue Geräte erweitert wurde. Dieses soll ab 2023 nun auch auf Smartphones und Tablets ausgeweitet werden und eine Reihe strenger Regeln mit sich bringen.

Updates, neue Funktionen und Ersatzteile

So sollen Hersteller mindestens fünf Jahre kostenlose Sicherheitsupdates sowie drei Jahre ebenfalls lang kostenlose Funktionsupdates zur Verfügung stellen. Darüber hinaus sollen nicht austauschbare Akkus von Smartphones und Tablets mindestens 1.000 Ladezyklen verkraften können, bei wechselbaren Energiespeichern fällt diese Anzahl zwar auf 500, dann muss der Akku jedoch noch 80 Prozent seiner Originalkapazität besitzen.

Ebenso werden Hersteller verpflichtet, über fünf Jahre hinweg benötigte Ersatzteile wie Akkus, Kameras, Mikrofone und weitere Komponenten an „professionelle Reparaturbetriebe“ zu liefern. Displays nehmen dabei eine Sonderstellung ein, diese müssen auch Endkunden zur Verfügung gestellt werden. Bei Produzenten von Tablets erhöht sich der Zeitraum auf sechs Jahre, da die EU-Kommission hierbei die Meinung vertritt, dass diese Geräteklasse länger als Smartphones genutzt wird. Die für die Komponenten verlangten Preise müssen transparent gehalten und damit öffentlich einsehbar sein und dürften dem Willen der EU nach danach nicht mehr erhöht werden. Auch um die dazu gehörigen Reparaturanleitungen wurde sich Gedanken gemacht – diese sollen „zu angemessenen und verhältnismäßigen Gebühren“ bereitgestellt werden. Um eine lange Lebensdauer zu garantieren, müssen die Geräte zudem in einem standardisierten Test (IEC 60068-2-31) 100 Stürze aus einer Höhe von einem Meter ohne Defekt überstehen und zudem gegen Spritzwasser geschützt sein.

Den Vorgaben folgen zudem eine Reihe von Transparenzverpflichtungen, zu denen unter anderem Informationen zu Mengen an „kritischen Rohstoffen“ wie Kobalt oder Neodym gehören.

Der jetzige Entwurf greift viele Vorschläge der dazugehörigen Studie des Fraunhofer-Instituts für Zuverlässigkeit und Mikrointegration (IZM) auf, unterscheidet sich in manchen Teilen aber deutlich: So wurde in der Studie noch eine mit zwei Jahren deutlich kürzere Update-Pflicht als genügend angesehen.

Energielabel zur Einschätzung von Ressourcen

Etwas komplizierter wird es bei der Angabe zum Energieverbrauch. Diese soll sich mit den Buchstaben von A bis G an die von Haushaltsgeräten bekannte Einstufung orientieren. Bei Smartphones und Tablets basiert die Effizienz auf einem bestimmten Ausdauerwert, der aus der Akkulaufzeit geteilt durch die Akkukapazität in Milliamperestunden ermittelt wird. Die zuständige Kommission geht in ihrer Ausarbeitung davon aus, dass Mobilgeräte mit geringem Energieverbrauch länger genutzt werden. Auch ergibt sich für diese der Schluss, dass Geräte mit geringem Verbrauch ebenso weniger geladen werden müssen und der Akku daher eine längere Lebenszeit aufweisen wird. Eine längere Nutzung sollen dementsprechend geringere Neukäufe bedeuten, mit denen wiederum Ressourcen und Energie gespart werden können.

Unbekannt ist jedoch, wie dieser Wert im genauen ermittelt werden soll. Dem Bericht zufolge soll die zuständige Kommission das französische Unternehmen Smartviser mit der Entwicklung eines entsprechenden Testverfahrens beauftragt haben.

Weitere Anhaltspunkte für den Kunden um die Effizienz des Gerätes einschätzen zu können, sollen Werte wie die typische Akkulaufzeit gemessen anhand der Ausdauer beim Telefonieren, Surfen oder beim Abspielen von Videos, die Zahl der Ladezyklen, bei denen der Energiespeicher 80 Prozent seiner ursprünglichen Kapazität nicht unterschreitet sowie die IP-Schutzart, mit der das Gerät vor Staub und Wasser geschützt ist, liefern. Ebenfalls zu den Angaben gehören ein Robustheitswert, mit welchem dokumentiert wir, wie viele Stürze das Mobilgerät in einem Test unbeschadet überstanden hat sowie eventuell Informationen über die Reparierbarkeit des Gerätes.

Durch die Kombination von Haltbarkeit sowie Reparierbarkeit und dem Energielabel verspricht sich die Europäische Union, Konsumenten ein Werkzeug an die Hand zu geben, mit dem diese besonders umweltfreundliche Modelle leicht erkennen können.

Frankreich macht es vor

Dass eine solche Regelung durchaus funktionieren kann hat Frankreich gezeigt: Dort müssen Hersteller Kunden seit dem 1. Januar 2021 über die Reparaturfreundlichkeit ihrer Geräte informieren. In die Bewertung werden verschiedene Aspekte wie die nötigen Arbeitsschritte um einen Akku, das Display oder die Kamera wechseln zu können genauso mit einbezogen wie die Verfügbarkeit und preisliche Gestaltung der benötigten Ersatzteile. Zwar ermitteln die Hersteller die Bewertung anhand definierter Kriterien selbst, unwahre Angaben sollen ab 2022 jedoch geahndet werden.

Prozess soll in einem Jahr abgeschlossen sein

Aktuell wartet die EU-Kommission noch auf Rückmeldungen von Mitgliedsstaaten und Verbänden. Erstere müssen dem Vorhaben zustimmen, in der Regel führen die anschließenden Verhandlungen aber, wenn überhaupt, nur zu geringfügigen Änderungen. Zum Abschluss sollen die Erörterungen im zweiten Quartal 2022 kommen, da sie nicht in nationales Recht eingearbeitet werden müssen gelten die neuen Regeln unmittelbar und im ganzen EU-Raum. Darüber hinaus sollen diese ebenso für klassische Mobiltelefone und auch für schnurlose Telefone gelten.

Update

Die scheidende Bundesregierung möchte die von der EU geforderten drei Jahre Funktions-Update-, fünf Jahre Sicherheits-Update- und fünf Jahre Ersatzteil-Garantie für Smartphones noch deutlich überbieten. Das hat eine Sprecherin des Bundeswirtschaftsministeriums auf Anfrage von c't mitgeteilt. Das Ministerium fordert: Ersatzteile und Sicherheits-Updates für Smartphones und Tablets sollten sieben Jahre lang garantiert werden müssen.

Über die von der EU Kommission geforderten maximal fünf Werktage Lieferzeit für Ersatzteile gelte es noch zu diskutieren, so die Sprecherin. Mit einer vorgeschriebenen maximalen Lieferzeit will die EU Kommission verhindern, dass Ersatzteile zwar vorgehalten, deren Verwendung im Rahmen einer Reparatur gegenüber einem Neukauf allerdings zu lange Ausfallzeiten nach sich ziehen würde – und betroffene Kunden sich allein deshalb am Ende doch für eine Neuanschaffung entscheiden.