Software neu kaufen und bei ebay weiterverkaufen !

Futscher

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Feb. 2008
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Hy an alle.

Habe eine Frage.
Ist es als privater Person erlaubt, neu gekaufte Software zB Microsoft Windows 7 bei ebay weiter zu verkaufen.

Ein paar Stk zB 10, wären da vermutlich kein großes Ding aber wie siehts da mit mehreren aus, wirds da dann gefährlich weil man schon als Unternehmer fungiert ?

Gruß
 
Das kommt auf den monatlichen bzw. Jährlichen Umsatz an. Wenn dieser über einem gewissen Wert liegt, dann gilst du beim Finanzamt als Unternehmer und mußt Steuern bezahlen.
MS hat ja nichts dagegen wenn du ihre Software verkaufst, solange dies legal ist. Wie hoch der Umsatz sein darf habe ich jetzt allerdings nicht im kopf.
 
Wenn du die Kaufst und dann mit Gewinnabsicht verkaufst, zählt es bereits bei einem Exemplar als Gewerblicher Verkauf.
 
Solltest nur nicht mehr wie 5 auf einmal einstellen und dann bissle Pause und wieder welche einstellen wird dir schon keiner den Kopfabreisen

BTW Versuch es doch mal hier im Forum :)
 
Das wird andersrum gemacht. Als Privatperson ists doch eh unlogisch 10 Windows-Lizenzen zu kaufen (auch wenns sicher Ausnahmen gibt)... da wird dir tendenziell eh Gewerblichkeit unterstellt und du musst beweisen, dass es keine war...

Stell dir dann mal den Fall vor, dass einer sagt seine DVD war zerkratzt, dann tritt Gewährleistung ein und so weiter... Dann kannst auf deine Kosten noch ne DVD erstehen...

Hier vielleicht mal zur groben Vororientierung:

http://de.wikipedia.org/wiki/Gewerbe

Alles weitere sollte man eh mit Steuerberater / Rechtsanwalt besprechen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Möglich ja aber trotzdem sehr Unwahrscheinlich ;)
.
 
Futscher schrieb:
Könnte man ja sagen das man daraus keinen Gewinn zieht, e

Das Zauberwort heißt aber "Gewinnerzielungsabsicht". Hier noch mal die Definition des Gewerbes nach herrschender Meinung in Rechtsprechung und Literatur:

Ein Gewerbe ist jede
- erlaubte
- selbständige
- nach außen erkennbare
- planmäßige
- für eine gewisse Dauer
- zum Zweck der Gewinnerzielung
ausgeübte Tätigkeit, die kein freier Beruf ist.

Dein Handeln wäre also auf jeden Fall gewerblich, mit allen Zivil- und Steuerrechtlichen Konsequenzen. Wenn du keinen Gewinn hast, musst du diesen eben nicht versteuern. Aber das ist ein anderes Paar Schuhe, nachweispflichtig ist das so oder so.

Mal von kaufmännischer Seite: meinst du wirklich, dass du damit Geld machen kannst? Ich halte das für nahezu unmöglich.
 
@FidelZastro
naja das ist vll die Theorie, praktisch sieht es aber anders aus.
Wenn Du bei ebay Deine alten Klamotten oder n verschimmeltes Pausenbrot verkaufst fällst Du nicht in die Kategorie des gewerblichen Händlers und mußt auch beim Finanzamt nix angeben.
Auf dem Flohmarkt hast Du für deine Plörren ja auch keinen Gewerbeschein ;)

Wie hier aber schon gesagt worden ist ist das mehrfache verkaufen eines identischen Produktes ein Hinweis für gewerbliches handeln. Im einzelnen kann das aber so und so bewertet werden.

Ein einmaliger Verkauf von 10 CDs mit Win 7 wird einen nicht zum gewerblichen Verkäufer machen.
Aber wenn ne Woche später dann 10 Office 2007 oder so dazu kommen siehts anders aus.

ausgeübte Tätigkeit, die kein freier Beruf ist
Was ist denn in dem Zusammenhang mit "freier beruf" gemeint?

@spraadhans
Legal ist es sofern die Lizenzen legal sind und der Kd die Anforderungen erfüllt.
Verkauf von MSDNAA Lizenzen wäre z.B nicht zulässig.
 
Dass du nicht weißt, was ein freier Beruf ist, spricht nicht gerade für deinen Steuerrechtlichen Sachverstand. Vielleicht solltest du in so einem heiklen Bereich nicht dein (Halb?)wissen zum Besten geben, wenn dir selbst grundlegende Begriffe Schwierigkeiten bereiten?

Die Definition des Gewerbes ist fix, daran ändert sich auch dadurch nichts, dass nicht alles gleich vom Finanzamt geahndet wird. Verkauft jemand in gewerblichem Maßstab Software (Definition siehe oben), ohne sich über die Steuerlichen Konsequenzen Gedanken zu machen, steht nun mal eine Steuerhinterziehung im Raum.

Wer sollte ihm bitte dazu raten, selbst wenn hier vielleicht nicht alles gleich geahndet / manchmal auch ein Auge zugedrückt wird?
 
Ich bin kein Steuerfachangestellter, das hast Du schon richtig erkannt^^

Aber die Definition des Gewerbes ist NICHT fix. (oder ich mißversteh da was)
Wie schon gesagt nicht jeder Flohmarkt-Wemser hat nen Gewerbeschein.
Wenn die Pfadfindergruppe meiner Freundin Autos waschen oder ne Party machen um Geld für die Gruppenkasse zusammen zu bekommen haben die auch noch nie n Gewerbeschein beantragt.
Bei der Abifete damals haben wir auch die gewinne nicht versteuert.
Ich könnt endlos weitermachen :D


Als das Thema aufgekommen ist hab ich mal n paar Sendungen zu dem Thema verfolgt.
Das credo war halt der wiederkehrende Verkauf identischer Güter legt die vermutung nahe das Gewerblicher handel vorliegt. Darunter fallen aber keine 10 CDs.

Egal, am besten einfach beim Finanzamt nachfragen dann ist man raus!
 
Es geht ja nicht nur um die steuerrechtlichen sondern auch und vielleicht vielmehr um die verbraucherschutzrechtlichen Konsequenzen (Widerrufsrecht und Gewährleistung). bei 10 Verkäufen am Stück handelt der Verkäufer wohl kaum als Verbraucher i.S.d. § 13 BGB.
 
@spraadhans
Da sagen die 10 Verkäufe auch noch nix aus. Man muß halt sehn was er in der Vergangenheit/Zukunft weiteres verkauft.
Wenn dann wieder alte Bücher, gebrauchte Klamotten, ne Mikrowelle udn n defekter Toaster im Angebot sind ist er nicht verpflichtet Rückgaberecht oder Garantie einzuräumen.
 
Ich denke mal wegen 10 Windows7 Exemplaren wirst du keinen Ärger bekommen.
Wenn das aber öfters vorkommt, dann wird dir z.B. eBay eine gewerbliche Absicht unterstellen (unglaublich, aber für sowas haben die Zeit).

Mein Kollege hat 2x einen Rechner dort verkauft (~2000€ - einer war sein alter - der andere von nem anderen Kollegen). Anschließend bekam er eben eine solche eMail von eBay.

Zugegeben, er hat damit ein bisschen Gewinn gemacht (200€ ~), jedoch ist das ja "DAS KONZEPT" von eBay - man verkauft Waren (zumeinst privat) und erhofft sich, dabei noch ein bisschen Gewinn zu erzielen.

Natürlich also hat das Finanzamt da auch ein paar Augen drauf gerichtet.

mfg,
Markus
 
Vorallem hat die "Konkurrenz" darauf ein Auge. Wenn ich Win 7 mit allen Pflichten und Abgaben eines gewerblichen Händlers verkaufen würde und würde dann die ganzen "Privatverkäufer" sehen, die zig Versionen verticken - wäre ich sicher dazu im Stande die zuständigen Stellen darüber zu informieren, das dort gewerblicher Handel stattfindet.
Denn es ist wohl vollkommen klar, das die Versionen während der Vorverkaufsaktion erworben wurde um sie jetzt mit bis zu 100% Gewinn zu verkaufen!
 
U-L-T-R-A schrieb:
@spraadhans
Da sagen die 10 Verkäufe auch noch nix aus. Man muß halt sehn was er in der Vergangenheit/Zukunft weiteres verkauft.

Wie kommst du denn darauf? Dass das im Detail immer eine Beweisfrage ist, und 10 Verkäufe im Monat ein schwächeres Indiz sind als 100 ist klar. Aber unabhängig von allen Verfahrensrechtlichen Betrachtungen ist jedes Handeln das die o.G. Vorraussetungen erfüllt gewerblich. Punkt aus.

Ob sich das nachweisen lässt, ist eine Frage des Einzelfalls. Aber im vollen Wissen darum, dass es dem TO ums Geld geht, noch darauf abzuzielen, dass das gewerbliche Handeln zwar da, aber schwer zu beweisen ist, ist doch nun wirklich Unsinn.

Wäre ich ein viel bösgläubigerer Mensch, würde ich das Anstiftung zur Steuerhinterziehung nennen ;) Die von Spraadhans erwähnten zivilrechtlichen Pflichten wie Sachmängelhaftung, Widerrufsrecht und sämtliche darauf abzielenden Informationspflichten kommen noch dazu. Auch hier gilt wieder: nur weil nicht alles sofort zu beweisen ist, ist die Rechtslage keine andere.
 
Zuletzt bearbeitet:
@FidelZastro
also sind dann meine Freundin, die Kids aus der Jugendgruppe, alle Abiturienten, jeder Flohmarkthändler und der Typ auf dem Zeltplatz nebenan der mir n 6-Pack verkauft für Dich gewerbetreibende Steuerhinterzieher?^^

Sie es mal so. Wenn die alle gewerblich eingestuft wären hätten sie auch entsprechende steuerliche Vorteile. Wenn meine Freundin dann ihr Handy und auto als Firmenhandy/Auto absetzen würde und das Essen und trinken mit den andren Leitern als Geschäftsessen würd da an Steuern nix überbleiben^^
Zudem könnt man dann bei den Einkäufen für die Parties noch die Mehrwertsteuer sparen.
Ich glaub da hätt das Finanzamt keinen Bock drauf
 
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