A7N8X Deluxe kaputt, wie siehst aus mit Garantie?

Jonny_Nr_5

Commander
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Hallo,
mir ist gestern auf rätselhafteweise mein MB kaputt gegangen. Ich hab den Kühler abgenommen und den Prozessor neue WLP aufgetragen, wieder alles zusammen gebaut und es funktioniert nichts, kein piepsen, einfach nichts. Nun hab ich per ausschlußverfahren einzelne komponenten getauscht und den fehler am MB gefunden. Es funktioniert nicht mehr.
Ich hab auch noch die Rechnung vom 28.7.03 um es umzutauschen. Ich weiß das es eine Händlergarantie von 2 Jahren gibt, nun ist es aber so das ich das Board beim lokalen Vobisladen gekauft hab, und nicht online. Gilt die Garantie dann trotzdem? Kann ich es denen zurückbringen und den austausch verlangen?

Danke schon mal im voraus, bin echt am verzweifeln.

MfG Jonny Nr. 5
 
Wenn dein VW Golf nach nem halben Jahr schlappmacht, dann schickste ihn doch auch nicht nach Wolfsburg ein ;) ---> Klar muss der Händler umtauschen, besser gesagt, die werden das Teil einschicken...
 
die erste anlaufstelle sollte der vobis-laden sein bei dem du es gekauft hast. die werden dann alles weitere für dich veranlassen. :)
du kannst nicht verlangen dass sie es auf der stelle umtauschen. sie werden es sicherlich nach asus einsenden.

//edit
ach da war der pornopole schon wieder vor mir...
bereits das 2. mal für heute! :o
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke für die schnellen Antworten.
Hoffentlich machen die das, sind nämlich nicht die nettesten Zeitgenossen. Ich werd mich einfach ein bißchen blöd stellen und morgen mal hingehen. Mal gucken was die sagen.

MfG Jonny Nr. 5
 
dumm stellen ist ganz wichtig!

erzähl denen nix von wärmeleitpaste.... und nix vom rumbasteln.... und immer geerdet warst du*g*
 
Glaube mir:
Spare Dir den Umweg über den Händler, vor allem bei Vobis.
Bis das Board bei Asus ankommt, vergehen einige Wochen.

Ruf die Hotline von Asus an, laß Dir eine Rep.-Nummer geben und sende das Teil selbst zu Asus.
Spätestens nach einer Woche hast Du ein nagelneues Board.
 
@ogino
mein asus a7n8x habe ich montags zu meinen online händler geschickt und am mittwoch ein neues erhalten.

soweit zu dem thema händler.

versuch mal die asus hotline zu erreichen, viel spass dabei.:D


gruß serge
 
serge schrieb:
@ogino
mein asus a7n8x habe ich montags zu meinen online händler geschickt und am mittwoch ein neues erhalten.

soweit zu dem thema händler.

versuch mal die asus hotline zu erreichen, viel spass dabei.:D


gruß serge

Asus zu erreichen ist in der Tat gelegentlich ein wenig problematisch, das gebe ich ja zu.
Aber wenn man jemanden an der Leitung hat, klapptes auch wunderbar.
Tja, un wenn wir von Händlern reden, dann doch bitte von seriösen und fachkundigen und nicht vom Krauter Vobis. Das ist ein Kramladen mit inkompetenten Idioten, die den Leuten nur Müll erzählen.
 
Ogino schrieb:
Asus zu erreichen ist in der Tat gelegentlich ein wenig problematisch, das gebe ich ja zu.
Aber wenn man jemanden an der Leitung hat, klapptes auch wunderbar.
Tja, un wenn wir von Händlern reden, dann doch bitte von seriösen und fachkundigen und nicht vom Krauter Vobis. Das ist ein Kramladen mit inkompetenten Idioten, die den Leuten nur Müll erzählen.




Kramladen ja, Inkompetent nein.
 
Ich kann aus Erfahrung reden weil ich mal in einem Konkurenzgeschäft gearbeitet habe.

Bei uns war es so das der Kunde das Board bei uns getauscht bekommen hat und wir das defekte dann eingeschickt haben und ein neues zurück bekamen. Wenn wir keins auf Lager hatten boten wir dem Kunden an zu warten bis es wieder da ist, eine Gutschrift über den aktuellen Wert oder falls das Board schon zu alt war es zum Hersteller einzuschicken.
Grade ASUS hat einen sehr schlechten Support da kann es schon mal ohne Probleme bis zu 4 Wochen dauern bis das Board wieder zurück kommt, repariert oder ein neues versteht sich.

Als privat Person kannst du aber auch selber die Hardware einschicken das ist kein Thema, auf der ASUS Page sollte ein Kontaktformular oder eine Tel. Nummer stehen. Einfach Kontaktieren und den Rest bekommst du erklärt.

Frag aber besser vorher bei Vobis nach ob die nicht auch das Board direkt tauschen.
 
wenn du das board einschicken lässt, darf es max 21 tage dauern bis es wieder da ist. dann kannste ne frist setzen und nach ablauf entweder ersatzboard oder geld zurück. gibt auch noch vorab-tausch. hat aber den nachteil, wenn das board als reparatur zurück kommt, dann wird dir das doppelt angerechnet, da der händler ja dann ein board weniger hat. ist bei mir momentan so. hab aber auch die info, das asus, gigabyte und msi eher austauschen, als reparaturen zu machen. naja, dienstag sind bei mir die 21 (werk-)tage um und ich setz ne frist bis freitag. dann hole ich mir nen neues board und zahle nur 20 euro drauf. wie gut, wenn die preise zwischendurch fallen *ggg*.

mfg firexs

ps: hab sogar beim nächsten händler noch ein nf2 board einschicken lassen. und zwar am 3.3.04, gekauft am 3.3.03. garantiefall und das board hat damals 149€ gekostet. da spare ich jetzt richtig :)
 
firexs schrieb:
wenn du das board einschicken lässt, darf es max 21 tage dauern bis es wieder da ist. snip...
Wie kommst Du auf das schmale Brett?
Auszug aus den
Gewährleistungsrechten für Käufer:

Die Gewährleistungsrechte privater Konsumenten beim Kauf von Verbrauchsgütern sind seit dem 1. Januar 2002 in mehreren Punkten gestärkt. So ist die Haftung des Händlers für den Verkauf eines mangelfreien Produktes auf zwei Jahre ausgedehnt. Früher galt sie nur für sechs Monate.

Tritt ein Produktmangel innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf auf, muss nun nicht mehr der Kunde den zumeist mühsamen Beweis erbringen, dass der Mangel schon beim Kauf existiert hat. Behauptet der Händler, ein einwandfreies Produkt verkauft zu haben, muss er diese Behauptung beweisen.

Tritt der Mangel erst nach mehr als sechs Monaten in Erscheinung, so muss, wie bisher, der Kunde beweisen, dass die Ware schon beim Kauf mangelhaft gewesen ist.

Die Ansprüche des Käufers bei mangelhafter Ware richten sich zunächst auf Ersatzlieferung eines einwandfreien Produktes oder auf kostenfreie Reparatur. Die dabei anfallenden Kosten für Transport, Arbeitsleistung und Materialien muss der Händler tragen. Erst wenn Reparatur oder Ersatzlieferung zweimal scheitern oder nicht zumutbar sind, kann der Käufer weitere Rechte geltend machen: Minderung des Kaufpreises oder Vertragsauflösung verlangen.

Diese letzte Variante, Rückzahlung des Kaufpreises gegen Rückgabe des Produktes, kann der Kunde allerdings nicht verlangen, wenn der Mangel nur geringfügig ist. Hier bleibt ihm bei Scheitern von Reparatur oder Ersatzlieferung letztlich nur die Reduzierung des Kaufpreises.
Nachbesserung und Ersatzlieferung

Das Recht auf Nachbesserung mangelhafter oder funktionsuntüchtiger Ware haben sich Verkäufer früher häufig im Kleingedruckten, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (ABG), eingeräumt. Seit dem 01. Januar 2002 ist das nicht mehr nötig, denn seitdem ist gesetzlich vorgesehen, dass Verbraucher zunächst einmal nur die so genannte Nacherfüllung verlangen können.

Es gibt zwei Arten der Nacherfüllung: die Reparatur und die Ersatzlieferung. Grundsätzlich hat der Käufer ein Wahlrecht. Ist dem Verkäufer die vom Verbraucher gewählte Art der Nacherfüllung nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich, kann er sie ablehnen und die andere Form der Nacherfüllung wählen.

Der Verkäufer darf also etwa den vom Kunden verlangten Austausch eines Computers ablehnen, wenn er ihn reparieren kann. In der Regel kommt bei geringwertigen Waren, bei denen sich eine Reparatur nicht lohnt, eher eine Ersatzlieferung in Betracht, bei höherwertigen Produkten eine Reparatur.

Ist eine Ersatzlieferung die angemessene Art der Nacherfüllung, dürfte nur ein einziger Versuch möglich sein. Ist zum Beispiel ein ausgetauschtes Bügeleisen wiederum defekt, kann der Kunde den Kaufpreis zurückverlangen.

Doch auch bei einer Reparatur stehen dem Verkäufer keinesfalls unbegrenzte Versuche zu. Das Gesetz sieht vor, dass die Nachbesserung in der Regel zweimal scheitern muss, bevor der Käufer von seinen weiter gehenden Rechten Gebrauch machen kann.

In der Wirklichkeit kommt es auf den Einzelfall an. Bisher vertreten Gerichte die Ansicht, dass bei technisch komplizierten Geräten wie zum Beispiel Camcorder, Computer oder CD-Spieler allenfalls drei Versuche akzeptiert werden müssen. Nur ein einziger Versuch kann zumutbar sein,
  • wenn der Kunde dringend auf den erworbenen Gegenstand angewiesen ist,
    wenn die Ware zur Reparatur an den Hersteller geschickt werden muss;
    wenn der Gegenstand technisch unkompliziert ist, wie Kaffeemaschine oder Toaster;
    wenn der Verkäufer sich beim ersten Nachbesserungsversuch als unzuverlässig erwiesen hat.
Rücktritt und Minderung

Eine Ware mit einem Mangel kann der Verkäufer zunächst entweder reparieren oder durch einen mangelfreien Artikel ersetzen (Nacherfüllung). Um weiter gehende Rechte geltend machen zu können, muss der Käufer dem Verkäufer grundsätzlich für die Nacherfüllung eine angemessene Frist setzen. Erfolgt die Nacherfüllung seitens des Verkäufers nicht fristgemäß oder hat sie keinen Erfolg, schlägt also die Reparatur zweimal oder die Ersatzlieferung einmal fehl, kann der Käufer auf seine weiteren gesetzlichen Rechte zurückgreifen. Dies gilt auch dann, wenn die Nacherfüllung dem Käufer ausnahmsweise unzumutbar ist oder wenn sie vom Verkäufer verweigert wird.

Der Käufer kann dann eine Herabsetzung des Kaufpreises verlangen (Minderung) oder vom Vertrag zurücktreten. Nur bei ganz unerheblichen Mängeln ist ein Rücktrittsrecht ausgeschlossen. Der Käufer muss dann sozusagen mit der defekten Sache leben und kann nur eine Minderung verlangen. Der Umfang des Preisnachlasses bei der Minderung richtet sich nach dem Ausmaß des Mangels.

Beim Rücktritt muss der Käufer die Waren zurückgeben, der Verkäufer hat ihm den Kaufpreis zu erstatten. Ein Gutschein muss dabei nicht akzeptiert werden. Allerdings kann der Verkäufer eine Entschädigung verlangen, wenn das Produkt vor der Rückgabe vertragsgemäß genutzt werden konnte. Bei Artikeln, die eine kurze Gebrauchsdauer haben oder kaum verschleißen, kommt das jedoch eher selten in Frage.
 
Es gibt zwei verschiedene Garantien / Gewährleistungsansprüche

Die gesetzliche Händlergarantie hat werkam zitiert.

Wichtiger ist die Herstellergarantie.
Diese garantiert den fehlerfreien Betrieb (ohne irgendwelche Beweise des Kunden) für den angegebenen Zeitraum, dieser ist bei Asus-Boards ab 01/2001 36 Monate. Solange der Hersteller keine durch den Kunden verursachten Schäden feststellt, dürfte die Garantieabwicklung problemlos ablaufen.

http://www.asuscom.de/support/rma/rma.htm
http://www.asuscom.de/support/rma/warranty.htm

wop
 
Okay kleiner Zwischenstand:
Hab das Board heut hingebracht ohne vorher ASUS Support zu kontaktieren, der Verkäufer gab sich wie erwartet genervt und herablassend. Ich sollte ein Formular unterschreiben, das meine Daten bestätigte und die Überprüfung durch Vobis genehmigte, also unterschrieb ich. Der Verkäufer meinte er habe das MB bis Donnerstag durchgecheckt und melde sich dann wieder. soweit so gut.

Mal sehen wie das weitergeht.

Nochmal zu dem Thema mit der kompetenz bei Vobis mitarbeitern, also ich hab immer das Gefühl als ob das nur Verkäufer wären und die in keinster weise Ahnung davon haben was die da verkaufen oder wie es funktioniert. Nur die Praktikanten die manchmal da sind scheinen ein bißchen tiefergreifendes Wissen zu besitzen.

Naja ich hoffe mal das alles gut geht, brauch so schnell wie möglich ersatz, bin auf den PC angewiesen wegen Schule und Nebenjob.

MfG Jonny Nr. 5
 
Jonny_Nr_5 schrieb:
also ich hab immer das Gefühl als ob das nur Verkäufer wären und die in keinster weise Ahnung davon haben was die da verkaufen oder wie es funktioniert.
MfG Jonny Nr. 5
Dein Gefühl täuscht Dich nicht - es ist in der Tat so.

Einzuordnen unter: gefährliches Halbwissen.
 
Vobis Support, ich bin pos. überrascht

Hab heut einen kurzen Anruf bekommen, das mein defektes A7N8X getauscht wird und ich es sofort abholen könne. das alles innerhalb einer Woche! Ich muß sagen das ich das nicht erwartet habe, bin pos. überrascht.

MfG Jonny Nr. 5
 
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