News Kanzlei verschickt Streaming-Abmahnungen

Lycos schrieb:
Ich dachte immer strafbar wäre nur das hochladen von Dateien (wie es in P2P üblich ist). Ist denn auch das reine herunterladen illegal?

Die Horrenden Schadensersatz- und Anwaltskosten beziehen sich doch immer auf den "enormen" Schaden, den man durch das Anbieten einer Datei verursacht hat. Das gibt es beim reinen herunterladen ja nicht.

Oder sehe ich das falsch?

kommt auf das land an. wenn ich es recht im kopf habe, dann ist downloaden illegal, streaming ist eine grauzone. in der schweiz ist downloaden legal. österreich habe ich keine ahnung.

wobei das hochladen verursacht für die firmen nicht nur verluste, sondern es ist auch eine gratiswerbung und generiert somit wieder gewinn.^^
 
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Ich dachte immer strafbar wäre nur das hochladen von Dateien (wie es in P2P üblich ist). Ist denn auch das reine herunterladen illegal?

Sowohl als auch, man sollte sich nicht davon freisprechen wenn man "nur" Files saugt. Der eigendliche Schaden ist geringer mehr nicht. Um es besser zu erklären wenn du ein File zur Verfügung stellst das unter sogenanntem Urheberschutz steht, dann laden es hunderte oder tausende runter, damit entgeht der Industrie zumindest theoretisch die Einnahme der Leute denen du es zur Verfügung stellst. Wenn du aber als Leecher oder Downloader fungierst dann besteht der Schaden einzig und alleine theoretisch darin das du das File selber nutzt, also selber schaust oder hörst. Bei Streaming würde ich mal pauschal differenzieren das sich die Schuld sogar um ein vielfaches vermindert. Der Technik halber werden Streams für ein paar KB zwischengeladen, sprich der eigendlich "Zuschauer" hat den Film nicht wirklich auf den Rechner. Nur Bruchstücke, jetzt kann man sich fragen ist es rechtens jemanden zu verklagen der sich etwas anschaut ? Soviel zur Grauzone. Jeder beknackte Anwalt mit seinem Forderungen bis 500 Euro würde bei mir sofort beim Haus und Hof Anwalt landen, die Clowns sind einfach nur niedlich, Geld verdienen mit leeren Drohungen. Sobald man knurrt gehen die laufen.
 
News schrieb:
Dennoch handelt es sich um eine Grauzone, die nicht präzise geregelt ist. Daher hängt es letztlich von Urteilen der Gerichte ab, ob Nutzer von illegalen Streaming-Portalen künftig mit Abmahnungen rechnen müssen.

Ob Nutzer einer Streaming Plattform mit Abmahnungen rechnen müssen, hängt erstmal davon ab, ob die Rechteinhaber an die IPs gelangen können. Wie das hier passiert ist, ist äußerst fragwürdig und wahrscheinlich ein Einzelfall.

Außerdem beläuft sich der Schaden beim reinen Download bzw. beim Streamen im einstelligen Euro Bereich. Deswegen vor Gericht zu ziehen dürfte sich wohl nicht lohnen, die Forderungen in den hier bekannten Schreiben sind maßlos überzogen.
 
Nightmare25 schrieb:
...
Der Technik halber werden Streams für ein paar KB zwischengeladen, sprich der eigendlich "Zuschauer" hat den Film nicht wirklich auf den Rechner.
...
Die Streams sind und bleiben auf dem Rechner des Users, wenn dieser etwas mithilft.
Dazu muß man nur den Browsercache finden, und den Stream rechtzeitig sichern.
Wie man genau vorgehen muß werde ich nicht schreiben, es ist wirklich kinderleicht.

Bildschirmfoto 2013-12-07 um 00.18.jpg

Und vielleicht hat das auch der Abgemahnte gemacht?
 
KainerM schrieb:
Ach, das gute, alte Deutsche Internetrecht. Sichert hunderten Anwälten den Arbeitsplatz.

Irgendwann wird der Gesetzgeber vielleicht aufwachen und eine Rechtsgrundlge schaffen, in der solcher Betrug nichtmehr funktioniert.

Ähm.... "der Gesetzgeber" ist der Bundestag. Und der setzt sich hauptsächlich aus zwei Berufsgruppen zusammen: Juristen und Lehrer!
 
Lycos schrieb:
Ich dachte immer strafbar wäre nur das hochladen von Dateien (wie es in P2P üblich ist). Ist denn auch das reine herunterladen illegal?

Die Horrenden Schadensersatz- und Anwaltskosten beziehen sich doch immer auf den "enormen" Schaden, den man durch das Anbieten einer Datei verursacht hat. Das gibt es beim reinen herunterladen ja nicht.

Oder sehe ich das falsch?

Ja, e-Laurin bringts auf den Punkt.

Nightmare25 schrieb:
Sowohl als auch, man sollte sich nicht davon freisprechen wenn man "nur" Files saugt. Der eigendliche Schaden ist geringer mehr nicht. [...] Der Technik halber werden Streams für ein paar KB zwischengeladen, sprich der eigendlich "Zuschauer" hat den Film nicht wirklich auf den Rechner. Nur Bruchstücke, jetzt kann man sich fragen ist es rechtens jemanden zu verklagen der sich etwas anschaut ? Soviel zur Grauzone. Jeder beknackte Anwalt mit seinem Forderungen bis 500 Euro würde bei mir sofort beim Haus und Hof Anwalt landen, die Clowns sind einfach nur niedlich, Geld verdienen mit leeren Drohungen. Sobald man knurrt gehen die laufen.

Klar, über die Höhe des Schadensersatzes kann man streiten, aber die Gesetze sind doch recht eindeutig, das hat nichts mit Willkür o.Ä. zu tun.

UrhG §16 (1) Vervielfältigungsrecht, da wird ausdrücklich erwähnt "gleichviel ob vorübergehend oder dauerhaft". Schaut man den Stream an, war letztlich alles im Speicher und damit vervielfältigt, Punkt. Und in §97 wird der Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz erwähnt, ist nunmal so.

Als Grauzone würde ich das nicht mehr sehen. Hier, im konkreten Fall kann es schon sein, dass man über die Herkunft der Daten etc. streiten kann, aber nicht über den Sachverhalt an sich.
 
Das kommt ja schon einer Überwachung der Internetanschlüsse gleich. Was ist wenn sich ein User "legal" (Appel-Sore) über ein Portal eine Datei runterläd, die genau den gleich Hashwert hat wie die aus einem Filesharing Netzwerks. Damit meine ich das so Abmahn Anwälte dinge in den Raum werfen wovon die keinen "Plan" haben. Das OLG Köln ist doch auch dafür bekannt das es schnell mal bei solchen Dingen seine Zustimmuing gibt. Das Internet ist ja voll davon.

Mal angenommen, ich lade mir aus dem Microsoft Store Windows 8.1 Pro als ISO runter, diese Datei hat den Hashwert xy, MD5 abc... Jetzt wird diese wird aber genau das ISO Image auch über den ein Filesharing Netzwerk angeboten. Die Hash und MD5 Werte sind aber gleich. Da steh ich jetzt aber auf dem schlauch...

Radio Streaming ist doch genau das gleiche.....
 
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etking schrieb:
[...]negative Feststellungsklage und niemals, niemals und unter keinen Umständen eine Unterlassungserklärung abgeben, auch keine modifizierte

Aber vorher noch überprüfen ob die Gegenseite auch zahlen kann wenn man gewinnt. Bei einer negativen Feststellungsklage schießt du das Geld für die Klage vor.

Lavaground schrieb:
Ich will hier nicht grob fahrlässig handeln und falsche Tips geben: aber kann man theoretisch nicht einfach all diese Briefe ignorieren, bis dann einer vom Gericht kommt und dann sollte man den Anwalt konsultieren? Da sie ja bei dieser Masche ja gar nicht auf klagen aus sind... ?

Anderer Tipp: Reagieren wenn jemand Geld (oder was anderes) von dir will - wenn du in Verzug kommst (was passiert wenn du alle Briefe ignorierst) und die Forderung begründet ist, zahlst du auch noch alle anderen Verzugskosten wie Inkassogebühren, Zinsen usw. Wer erst bei den Mahnbescheid reagiert zahlt meist mehr - und Richter sehen es überhaupt nicht gerne, wenn man sich vorher nicht außergerichtlich zu einigen versucht.

Ich würde in der Angelegenheit vor Gericht gehen - Streaming stellt für mich kein Download da oder gar eine Vervielfältigung. Mit der gleichen Begründung könnte man auch für jedes Bild was bei einem Besuch auf einer Internetseite im Browser dargestellt wird auch verklagt werden.

Je nachdem was für "Beweise" die Anwaltskanzlei hat, kann man ja auch so argumentieren, dass man auf irgendeinen Link geklickt hat, der auf das Video geführt hat, welches dann auch automatisch gestartet ist - man hat also weder danach gesucht noch es gezielt gestartet/heruntergeladen/gestreamt...
 
@Ned Stark, wie Du in einigen Punkten Recht hast. Schau dir mal nen Video z.B. Bei Youtube "FoodTube" von Jamie Oliver. Der Rechteinhaber ist aber ein anderer. Was machste nun ? Hat Jamie Oliver Anwälte beauftrag die die Kommunikation im Internet überwachen ??? ;)
 
Die hohe Anzahl an Anfragen, die uns in den letzten 24 Stunden erreichten sowie die Aktenzeichen der Kanzlei U+C lassen vermuten, dass durchaus eine fünfstellige Anzahl von Streaming-Abmahnungen unterwegs sind."

Hat sich jemand mal die erste Quelle durchgelesen?
Quelle

Fünfstellig wäre eine unvorstellbar große Zahl an Abgemahnten. Ich bin mal gespannt wie sich das entwickelt.
 
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@ sauba, der Link hinter der Quelle ist nicht aufrufbar !
 
Was schreiben denn die Verbraucherzentralen dazu ? Wie ist es denn mit den Artikeln hier auf CB zu Massen-Abmahnungen ? Gabs da keine Regelung ?

Zitat: "Nachdem es im Bereich Filesharing in den letzten Monaten verdächtig ruhig war und man sich bereits fragte, was die vielen Kollegen in ihren (vermutlich) mandantentleerten Abmahnkanzleien denn nun so machen, da sind es wieder einmal die Rechtsanwälte U+C (bekannt aus Funk, Fernsehen und Massenabmahnungen), die eine neue Abmahnidee in die Tat umsetzen:"

Wenn sich alle vertragen brauchen wir keine "Rechtsverdreher" mehr ! ODer was soll man aus dem Satz schließen ?

Ich verklage meinen Nachbarn weil sein Buchsbaum immer ein Blatt auf meiner Seite des Zauns verliert ? Ne da schraub ich ihm lieber das Innenventil aus dem Reifen und mach nen Zettel dran*lol*
 
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Eine üble Abzocke mit diesen Abmahnungen und deren Kanzleien die für nichts wichtigeres zu gebrauchen sind, liest man ja immer mal wieder in Deutschland!
Ein verwerfliches Geschäftsmodel das sich den Löchern der Rechtslage bedient!

Kannte auch schon Leute die aus Deutschland Post bekammen, ohne umweg in den Mülleimer und das Problem war erledigt!
Bei unserer Rechtslage kämme dieses Perverse Geschäftsmodel zum Glück nie und niemmer durch!
 
Das traurige ist ja, dass sicher min. 1-5% zahlen :freak:
Ich glaub ich fang auch Anwalt in DE an :evillol::freak:
 
Da ist doch was faul an der Geschichte.
Denn wie kommt die Kanzlei an die IPs? Entweder arbeitet der Streaminganbieter (nur die kennen die IPs) mit der Kanzelei zusammen und übergibt denen die IPs (was ich mir nicht vorstellen kann weil sie sonst gleich zu machen könnten) oder die Nutzer wurden gehackt und werden via Botnet gezielt auf die Streamseiten geschleust und die Abmahnanwälte und Hacker teilen sich den Kuchen. Das wäre wiederum echt krass und eine neue Dimension
 
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