Ebay= Kann man hier eine Festplatte erwarten?

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@M@rsupil@mi Wurde nicht angegeben das der Massenspeicher( hier SSD) nicht im Lieferumfang ist?

Ah ja keine Angaben zur CPU zum Ram? Ok dann lese ich wohl alleine folgende Komponenten:

AMD Dual Core 2 GHZ
4GB DDR 2 Ram
ATI 3450
17 Zoll
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ckone2208 schrieb:
Tjaja, da weiß ich wieder warum ich bei Ebay nichts (mehr) kaufe oder verkaufe!:evillol:

Ja liegt an der Unfähigkeit mancher Leute den Auktionstext richtig zu lesen und zu deuten. Selbst wenn es im verständlichem Deutsch da steht scheinen manche das nicht zu begreifen was eigentlich gemeint ist.

Übrigens ein Laptop läuft auch super ohne Festplatte. Hab ein Samsung x30 ohne FP hier, seit zwei Jahren läuft da Ubuntu von einem Stick. Ich kann nicht nachvollziehen warum eine Festplatte zwingend erforderlich ist um einen Bestimmungsmäßigen Betrieb herzustellen. Es ist komfortabler keine Frage aber nicht zwingend notwendig wie man auch in diesem Video sehen kann
http://www.youtube.com/watch?v=RD_eWPf5ERo
 
Zuletzt bearbeitet:
die grafikkarte wird als superschnell angepriesen und nicht mit einer anderen verglichen! sie ist aber nicht super schnell falsche produkteigenschaften werden somit zugesichert.punkt.

Superschnell (supergeil :D:D:D) sagt nunmal an sich nichts aus.
Dazu muss man halt einen Vergleich haben.
Eine Geforce Titan Z ist auch unter Umständen nicht superschnell.

Falsch ist (wäre, wenn es nicht der Fall ist): Graka A schafft mit dem Laptop XY auf YZ.
Dan wäre es eine "absolute" Zahl. Aber schnell heisst nicht: Graka A schafft blubb blubb auf blabla.

Superschnell ist relativ.
Das wollte ich damit aussagen.
 
dacapo schrieb:
Der Verkäufer erklärt, dass er als Massenspeicher eine SSD benutzt hat und diese nicht Bestandteil der Auktion ist. Daran gibt es nichts auszusetzen, und es obliegt an mir als Käufer nachzufragen ob überhaupt ein Massenspeicher vorhanden ist.

Das ist schlichtweg Unsinn! In der Regel werden Notebooks mit Massenspeicher ausgeliefert, ergo ist nicht
der Käufer in der Pflicht, nachzufragen, sondern der Verkäufer, wenn er schon erwähnt, dass die SSD ausgebaut worden ist, dass ebenso keine HDD vorhanden ist. Das Gerät aber zwingend für die uneingeschränkte Nutzung einen Massenspeicher benötigt.

Ich verstehe ehrlich gesagt nicht, warum der TE sich im Recht sieht?

Sei doch wenigstens ehrlich zu dir selber und gib zu, dass du dies nicht extra erwähnt hast, weil du einfach einen höheren Verkaufspreis erzielen wolltest.

Du wirst, wenn er wirklich vor Gericht geht, schlichtweg verlieren.

Wäre ja zu schön, wenn man sich mit dem Argument herausreden kann, ich habe die Komponenten aufgezählt die dabei sind, aber es liegt am Käufer nachzufragen, ob diese Komponenten eine uneingeschränkten Funktionalität bieten.
Dann schicken dir Händler/Hersteller demnächst Smartphones ohne Betriebssystem, Akkus, Netzteilen, Arbeitsspeicher und argumentieren dann genau so wie der TE.......
 
jeder käufer ist in der pflicht sich zu informieren was er kauft :confused_alt:

und wer nicht lesen kann hat pech.

kein gerät hat uneingeschränkte funktionalität ... oder geht osx auf nem herkömmlichen pc / notebook?
muss das der käufer wissen oder muss das der verkäufer extra hinschreiben?

will man virtualisierung am notebook machen muss ne intel cpu vt können.
schreibt asus, alienware, schenker ... das in die produktbeschreibung rein? ich denke nicht.
der kunde muss sich selber informieren!

bin ich mir bei ebay nicht sicher frage ich den verkäufer und kaufe nicht einfach!
 
Sodele mein letzter Post in dieser Sache hier:

Danke Ribery88 das du mir was aufzwingen willst, aber wenn es dich beruhigt ich habe fast 500 Bewertungen bei Ebay und es sicher nicht nötig irgend wen abzuzocken.
Lassen wir mal die Aufzählung weg und halten wir uns strikt an die Fakten, ich schrieb:"Ansonsten läuft das Notebook absolut ohne Probleme, zuletzt mit Windows 8 Pro und einer SSD (nicht im Lieferumfang enthalten)."
Notebook lief mit einer SSD, jeder Kundige weiß das eine SSD eine Art Festplatte ist. Wer das nicht weiß soll bei Media Markt kaufen und sich nicht Laptops in Ebay suchen. Nun wird explizit erwähnt SSD nicht mehr enthalten. Also kann jeder noch so kleine Laie davon ausgehen 0 SSD = 0 Massenspeicher.

Eine Frage vor Kauf habe ich nie bekommen, das wäre ja dann das mindeste. Und wenn ich dann suggeriert hätte da ist eine Platte dabei wäre ich schuldig.

Ok weiter :
Artikelzustand:
Gebraucht: Artikel wurde bereits benutzt. Ein Artikel mit Abnutzungsspuren, aber in gutem Zustand und vollkommen funktionsfähig. Bei dem Artikel handelt es sich unter Umständen um ein Vorführmodell oder um einen Artikel, der an den Verkäufer nach Gebrauch zurückgegeben wurde. Weitere Einzelheiten, z. B. genaue Beschreibung etwaiger Fehler oder Mängel im Angebot des Verkäufers. Alle Zustandsdefinitionen aufrufen

Das relevante habe ich schwarz markiert und was lesen wir da? Richtig zuletzt mit einer SSD betrieben und nun nicht im Lieferumfang. Das eine Ersatzplatte oder anders gearteter Massenspeicher vorhanden ist wurde nicht erwähnt. Im Gegenteil es wurde explizit erwähnt das der mit dem Laptop betriebene Massenspeicher nicht im Lieferumfang ist. Somit bin ich meiner Pflicht nachgekommen und wüsste auch nicht warum ich da irgendjemand abziehen sollte.
Klarer kann man das doch nicht schreiben. Natürlich wusste ich nicht das manche das Niveau eines 6 jährigen haben und denen man ganz genau erklären muss das die Festplatte nicht dabei ist oder eine SSD auch eine Festplatte ist.
Im übrigen habe ich das Teil als Sofortkauf mit Preisvorschlag für 30 tage eingestellt gehabt und bin nach zwei Tagen knapp 60 Euro runtergegangen was ich ursprünglich veranschlagt habe.
Insofern habe ich garantiert niemanden übervorteilen wollen, im Gegenteil knapp 130 Euro war ein fairer Preis und auch im Anbetracht dessen das ich mir Bewusst war weil die Festplatte fehlte auch absolut fair. Dazu muss ich sagen das der Laptop keinerlei Kratzer hatte und wirklich wie neu aussah. Technisch war der so oder so einwandfrei.

Artikel ist wie hier beschrieben auch ohne Platte voll Funktionsfähig, er geht an man kann ins Bios, eine DVD kann man auch starten, ebenso kann man ein USB Stick mit Betriebssystem anschließen oder wer es komfortabel möchte eine HDD oder SSD einbauen und ein Betriebssystem installieren.

So und das war es nun von meiner Seite von mir aus kann ein Mod das hier schließen von meiner Seite aus ist alles gesagt
 
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Ich würde bei deinem Angebot ebenfalls erwarten, dass eine Festplatte verbaut ist. Du schreibst zwar, dass keine SSD im Lieferumfang ist, aber irgendein fest verbauter Datenträger gehört grundsätzlich zu jedem Notebook oder PC. Selbst der dümmste Laie weiß ungefähr, was eine Festplatte ist und nimmt an, dass eine solche in einem Notebook verbaut ist. Dein Angebotstext ist somit irreführend. Üblicherweise steht in Angeboten, in der kein Datenträger enthalten ist, dies auch explizit drin. Du hast es eben NICHT explizit geschrieben.

Okay, ich hab nun ein Auto, bau mir da statt der normalen durchgesessenen Velour-Sitze ein paar schicke Recaros rein. Nach ein paar Jahren verkaufe ich dann das Auto gänzlich ohne Sitze und schreibe in den Angebotstext: "Bin den Wagen problemlos 4 Jahre lang gefahren mit 2 supersportlichen Recaro Schalensitzen (nicht im Lieferumfang)." Das wäre genau dasselbe!

Das einzige, worauf du explizit hinweist, ist die Möglichkeit, 2 Laufwerke zu verbauen. Hm... jetzt könnte man doch annehmen, du hast deine SSD als 2. Laufwerk verbaut und diese zum Verkauf des Notebooks wieder entfernt? Möp! Nö, du hast gleich beides entfernt verkaufst somit ein nicht uneingeschränkt nutzbares Gerät, und darüber steht NICHTS in der Auktion.

Ich glaube, irgendwie hast du es ja auch drauf angelegt bzw. arroganterweise vorausgesetzt, dass jeder Anwender den Unterschied zwischen einer HDD und SSD kennen müsste. Deine Entscheidung zur Reklamation des Käufers finde ich daher ebenso unverständlich.
 
Eigentlich wollte ich nicht mehr schreiben aber einen noch :)

Ich zitier dich mal manneken :D
""Bin den Wagen problemlos 4 Jahre lang gefahren mit 2 supersportlichen Recaro Schalensitzen (nicht im Lieferumfang)."

Eben das heißt für mich sind keine Sitze drinnen, klar und unmißverständlich. Nehme ich an das andere Sitze drinnen sind hätte das ja dann gestanden, motto: Bin den Wagen problemlos 4 Jahre lang gefahren mit 2 supersportlichen Recaro Schalensitzen (nicht im Lieferumfang, und wurden gegen normale Sitze ausgetauscht).

Mißbrauche ich den Satz oben und male mir aus oder denke das dort andere Sitze drinnen sind ist das mein Problem. Der fiktive Verkäufer hat aber geschrieben das die Recaro Sitze die 4 Jahre benutzt wurden nicht mehr enthalten sind, somit ist das eine klare Ansage.

Für mich war die Artikelbeschreibung ohne Hintergedanken verfasst worden und alleine auf Tatsachen gestützt. SSD vorher drinnen nun nicht mehr dabei, ganz neutral und ohne Hintergedanken.

"Das einzige, worauf du explizit hinweist, ist die Möglichkeit, 2 Laufwerke zu verbauen. Hm... jetzt könnte man doch annehmen, du hast deine SSD als 2. Laufwerk verbaut und diese zum Verkauf des Notebooks wieder entfernt?"

Annehmen kann man viel, und ich nehme auch an das du mir heute Abend ein schönes Steak mit einem Glas Champagner im Maredo ausgibst, nur solange du nicht schreibst das du es machst ist es ein Wunschtraum und hat mit der Realität nichts zu tun.

Da nicht viele Laptops die Möglichkeit haben zwei Festplatten zu verbauen habe ich darauf hingewiesen, als eine Art Gimmick und Nice to have Feature. Weder habe ich geschrieben das dort zwei Platten verbaut sind oder waren sondern ich schrieb "könnte" oder ganz genau "Das besondere an dem Laptop ist das man ohne Probleme zwei Festplatten einbauen könnte."

Da steht weder das dort welche verbaut sind oder waren sondern könnte und das ist was ganz anderes. Wenn das einer annimmt dann tut mir das leid ist aber nicht meine Schuld.

Bezüglich uneingeschränkt nutzbar habe ich schon alles geschrieben, nur dann hätte ich auch schreiben müssen Grafikkarte nicht uneingeschränkt nutzbar für THief GTA4, Crysis 3,etc. oder CPU nicht uneingeschränkt nutzbar für Virtualisierung etc. Wenn ich lese das eine Festplatte (ganz gleich ob HDD oder SSD) nicht im Lieferumfang ist dann weiß ich aber das der Laptop nicht so benutzbar ist wie mit einer enthaltenen Festplatte.
Ebenso wie eine Ati 3450 nicht nutzbar ist wie eine aktuelle Geforce oder AMD hassenichgesehen Grafikkarte, oder der AMD Dual Core von 2009 nicht wie ein Hasswell I7. Das ist alles relativ und die Pflicht liegt beim Käufer nachzufragen wenn Tatsachen beschrieben werden, ob eine in diesem Fall andere Platte vorhanden ist
 
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Dann stellt sich die Frage, warum du überhaupt hier nachgefragt hast. Du hast deine feste Meinung, andere sind nicht erwünscht. Der Thread ist erstens sowas von sinnlos und kann zweitens zu, würde ich mal sagen.
 
charras schrieb:
Ich zitier dich mal manneken :D
""Bin den Wagen problemlos 4 Jahre lang gefahren mit 2 supersportlichen Recaro Schalensitzen (nicht im Lieferumfang)."

Gutes Beispiel, ich würde zu 100% davon ausgehen das dann die 2 Original Sitze wieder verbaut sind !!

Dein Notebook wurde zu 100% mit irgendeiner Festplatte ausgeliefert, du hast sie dann ausgebaut und eine SSD reingesteckt, die du jetzt aber zum verkauf ausgebaut hast.
OK dein gutes Recht, aber dann würde ich ein Notebook erwarten welches dem Auslieferungszustand enstpricht.

Fakt ist das der Verkaufstext bewusst oder unbewusst schwammig geschrieben wurde. So gesehen würde ich die 20 Euro zahlen, und das Thema ist vergessen
 
Der Threat war Meinungsbildend für mich.

Ein Detail habe ich vergessen und deswegen habe ich überhaupt erwähnt gehabt das ich Windows 8 und die SSD verbaut hatte:

Ich hatte mehrere Fotos drinnen wo das Betriebssystem sichtbar war. Dies war nur um zu demonstrieren das der Laptop funktionsfähig ist bzw. war, und bevor einer auf die Idee kommt und sagt hey da ist aber auf dem Foto ein Betriebssystem zu sehen habe ich das mit der SSD und Windows 8 geschrieben.

Eine 80 GB Festplatte habe ich noch hier liegen, habe nicht geschrieben das ich ihm keine Platte zukommen lassen möchte, sehe aber nicht ein das er Preise diktiert und sagt 40 Euro kostet eine neue Platte und du bezahl mal zwanzig Euro.
Selbst wenn man das so sehen könnte das eine Platte zum Lieferumfang gehört, so ist die Bandbreite dann recht groß und kann von mickrigen 20gb bis hin zu 1000gb gehen.
Bisher kam noch nichts vom Käufer, beharrt er auf eine Platte schicke ich ihm die 80GB und die Sache ist erledigt.

Und nun Mods waltet eures Amtes und schließt diesen Threat :D
 
Also meiner Meinung echt "übel" die ganze Sache hier. Sry charras aber ich würde mir als Käufer hier auch gelinde gesagt sehr "veräppelt" vorkommen. Du VERSUCHST mit allerlei "Spitzfindigkeiten" zu argumentieren, dass er Käufer aus den Textzeilen hätte wissen oder erahnen können, dass er einen Notebook OHNE jeglichen Massenspeicher bekommt. Wo bitte gibt es sonst Notebooks OHNE Massenspeicher ?! Wer einen funktionsfähigen Notebook erwirbt, erwartet nun einmal einen FUNKTIONSFÄHIGEN Notebook. Ich kenne keinen Laden der Notebooks ohne jeglichen Massenspeicher verkauft, außer Bastlerläden. Alles andere ist irreführende Werbung.

Wärst du gewerblicher Verkäufer, hätte man dich dahin gehend abmahnen können (Strafzahlung im 4 stelligen Eruo Bereich samt strafbewährter Unterlassungserklärung) und das zu Recht.

Und im Grunde solltest du froh, sein, dass der Käufer noch noch friedlich ist und dir entgegen kommt. Andere hätten hier schon längst einen Fall eröffnet, die Sache eBay übergeben und (PayPal-Zahlung vorausgesetzt) nach 7 Tagen hätte der Käufer sein Geld zurück, DEFINITIV. Das überweist ebay dann nämlich mal eben zurück an den Käufer in voller Höhe und bucht es dir vom Konto. Das ganze nennt sich KÄUFERSCHUTZ.
Damit wärest du Notebook und Geld los. Und dann könntest du dich mit ebay und Käufer auseinandersetzen.

Und glaube mir auch eines, ich kenne den genauen Preis der Auktion nicht, aber wegen 400 Euro klagt keiner im Zivilprozess außer er hat eine sehr gute Rechtsschutzversicherung und fühlt sich rechtlich SEHR SEHR sicher bzw. abgesichert. Und selbst wenn - ohne dass ich Anwalt wäre - ich würde spontan meinen, du würdest hier mit Pauken und Trompeten verlieren.
 
Zuletzt bearbeitet:
charras schrieb:
[...] und die Pflicht liegt beim Käufer nachzufragen wenn Tatsachen beschrieben werden, ob eine in diesem Fall andere Platte vorhanden ist

Das ist falsch, denn im Falle von interpretationsfähigen Angaben (die vorliegen) entscheidet im Zweifel der objektive Empfängerhorizont. Also die Frage, wie ein Dritter als Laie das Angebot hätte begreifen müssen. Und hier fehlt es an dem Hinweis, das Gerät in seinem Auslieferungszustand nicht wie ein gewöhnliches anderes Notebook eingesetzt werden kann. Dies beantwortet dann die Frage der Auslegung nach obj. Empfängerhorizont.

Spätere Leser sollten sich daher merken, möglichst genau und vor allem abschließend den Auslieferungszustand zu beschreiben.

MfG,
Dominion.
 
So um die Gemüter zu beruhigen habe ich nun dem Käufer folgendes Angebot gemacht:

"Hallo nochmal, um ihnen entgegen zu kommen kann ich ihnen eine Festplatte mit 80 GB zuschicken. Das wäre dann mein Angebot an sie und die Sache wäre dann für mich erledigt. Schreiben sie mir ob sie dies wünschen dann veranlasse ich den Versand mfg"

So, es wurde keine Größe in der Auktion genannt und somit bin ich dann frei zu wählen was ich schicke. Und nächstes mal werde ich die Auktion wirklich so beschreiben das es ein 6 Jähriger versteht und weiß was genau geliefert wird. Wie geschrieben habe knapp 500 Bewertungen und nie solche Probleme gehabt
 
So wird da IMO schon eher "ein Schuh draus". Warum immer Konfrontation ?! Man sollte sich auch immer in die Position des anderen (hier des Käufers) versetzen. Deswegen hatte ich geschrieben, als Käufer wäre ich hier auch relativ "angep...".
Eine 80 GB HD als "Nachlieferung" wäre hier IMO ein guter Kompromiss für beide Parteien.

Und auch wenn du meinst "... so beschreiben dass es ein 6 Jähriger versteht". Das hat damit nichts zu tun. Mängel / Besonderheiten / Abweichungen von der "Norm" sind eben explizit anzugeben in der Auktions- oder auch Produktbeschreibung (auch für den Nichtfachmann ohne Nachfragen verständlich). "Das Notebook wird OHNE Massenspeicher (Festplatte) ausgeliefert" als klaren Hinweis und es hätte keine Diskussion erfordert. ;)
 
Gabs hier dieselben Probleme wie aktuell? ;)

Bild 1.png
 
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ne da ging es um ein UMTS Modul welches das Notebook angeblich haben sollte, aber es nicht hatte und wie man lesen kann auch nicht beschrieben oder beworben wurde :D

andere Laptops hatten dies wohl siehe hier

http://www.ebay.de/itm/Fujitsu-Life...Duo-2-x-2-2-GHz-120-GB-HDD-UMTS-/280947131235

meins aber nicht und da wollte der Käufer 50 Euro für das UMTS Modul haben, was ich natürlich abgelehnt habe, wenn du es genau wissen willst das war die Geschichte :evillol::D
 
Ich sag nur: Inhaltsirrtum (http://de.wikipedia.org/wiki/Inhaltsirrtum). Der Käufer bekäme Recht, wenn er den Vertrag wegen der schwammigen Formulierungen anfechten würde. Er konnte davon ausgehen, dass zumindest eine Festplatte eingebaut ist. Weil zwar einerseits die SSD vom Angebot ausgenommen wurde, andererseits aber viel Wert darauf gelegt wurde zu betonen, dass zwei Anschlüsse für Festplatten vorhanden sind. Ausserdem wurde ein funktionsfähiges Notebook beworben, das ohne Probleme läuft.

Die Angabe dass das Notebook problemlos läuft und zuletzt auch mit Windos 8 lief, erweckt für sich schon den Anschein, dass man ein betriebsbereites Gerät erwirbt. Betriebsbereit heisst aber - ich kann mir sofort und ohne weitere Aufwendungen sofort das ursprüngliche Betriebssystem (Vista) installieren, dessen Produkt Key auf dem Gerät vorhanden ist. Dazu kommt dann auch noch der Hinweis auf den jederzeit möglichen legalen Download des Systems (Vista) aus dem Internet.

Ich würde hier ein Gerät erwarten, das ich sofort einschalten und ein Betriebssystem meiner Wahl installieren kann. Genau das geht aber mit diesem Angebot nicht, es müsste erst eine SSD/HD erworben oder eingebaut werden um das Gerät in den beworbenen Zustand zu bringen. Genau dieser Umstand wird in der Artikelbeschreibung nicht explizit erwähnt - es wird ein Anschein erweckt, der nicht zutrifft.
 
Was vielleicht (imo) noch für den TS spricht:
Er schrieb von einem Laptop mit den Komponenten [...].

Und nicht: Asus BlubbVX Serie-QXX324234Blabla

Ersteres ist eher so ein "Restelager" für mich und wird durch eine Artikelbeschreibung überhaupt erst definiert.
Letzteres ist ansich schon definiert (die Komponenten halt).

<-- wie gesagt nur eine Ansicht, und ggf. nicht "rechtlich" korrekt.
 
Ich vermisse auch eine klare Aussage das die Festplatte fehlt. Das muss nicht bedeuten das du vor Gericht verlieren würdest, nur du kannst. Dessen scheint sich auch der Käufer bewusst zu sein, das er nicht ganz auf der sicheren Seite ist, daher sein Angebot das ihr euch die Kosten teilt. Ich persönlich würde es wohl annehmen, wenn ich kein Risiko eingehen wollen würde.
 
dann müsste der käufer das gerät auch zurückgeben und kann nicht 20 euro verlangen.
desweiteren kann der verkäufer für die zeit der nutzung, auch der besitz ist nutzung, gebühren etc. verlangen.

vll. bin ich auch der einzige der aus dem text und der auflistung rausliesst das keine hdd dabei ist^^
 
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