Shar
Captain
- Registriert
- Jan. 2010
- Beiträge
- 3.173
Servus.
Kommt nicht drauf an. Auch wenn dieser Irrglaube weit verbreitet ist, so kann auch eine Privatperson sich nicht komplett von der Gewährleistung frei sprechen.
Da spielt es auch keine Rolle, ob ein solcher Passus wie der zitierte Satz zu einer AGB wird oder nicht.
Wenn von privat ein intaktes und funktionsfähiges Produkt angeboten wird, so MUSS auch Privat eine solche liefern sonst wird auch diese Privatperson Gewährleistungspflicht, wovon sich Privat auch nicht frei sprechen kann.
Problem hier ist, daß sich wohl kein Anwalt finden wird, der einem bei einer Streithöhe von 30€ vertreten wird.
Zu den gedankenlos um sich geworfenen Vorwürfe des Betruges. Da es erst einmal viele Möglichkeiten gibt und es bisher auch noch nicht Sicher ist, daß der Anbieter vorsätzlich den Käufer ignoriert bzw. in Betrugsabsichten eine defekte Karte als funktionsfähig veräußert hat, liegt nicht zwangsläufig ein Betrug vor; dem gegenüber könnte man gleichermaßen anfangen, über Verleumdung nachzudenken, zumal diese Vorwürfe bisher haltlos bzw. nicht nachweisbar sind.
Entsprechend würde ich jetzt aktuell noch nicht über eine Anzeige wegen Betrug nachdenken; nicht solange es keine hieb- und stichfesten Hinweise hierzu gibt.
Grüße ~Shar~
AllesPutt schrieb:Kommt darauf an, so einfach ist das nicht. Man kann es ausschließen und wenn dieser Satz im Verkaufstext mit drinsteht, dann hast Du Pech gehabt.
Beispiel Wäre: "Die Ware wird unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung und Garantie verkauft."
Kommt nicht drauf an. Auch wenn dieser Irrglaube weit verbreitet ist, so kann auch eine Privatperson sich nicht komplett von der Gewährleistung frei sprechen.
Da spielt es auch keine Rolle, ob ein solcher Passus wie der zitierte Satz zu einer AGB wird oder nicht.
Wenn von privat ein intaktes und funktionsfähiges Produkt angeboten wird, so MUSS auch Privat eine solche liefern sonst wird auch diese Privatperson Gewährleistungspflicht, wovon sich Privat auch nicht frei sprechen kann.
Problem hier ist, daß sich wohl kein Anwalt finden wird, der einem bei einer Streithöhe von 30€ vertreten wird.
Zu den gedankenlos um sich geworfenen Vorwürfe des Betruges. Da es erst einmal viele Möglichkeiten gibt und es bisher auch noch nicht Sicher ist, daß der Anbieter vorsätzlich den Käufer ignoriert bzw. in Betrugsabsichten eine defekte Karte als funktionsfähig veräußert hat, liegt nicht zwangsläufig ein Betrug vor; dem gegenüber könnte man gleichermaßen anfangen, über Verleumdung nachzudenken, zumal diese Vorwürfe bisher haltlos bzw. nicht nachweisbar sind.
Entsprechend würde ich jetzt aktuell noch nicht über eine Anzeige wegen Betrug nachdenken; nicht solange es keine hieb- und stichfesten Hinweise hierzu gibt.
Grüße ~Shar~