Gebrauchte Graka ist defekt :-(

Servus.
AllesPutt schrieb:
Kommt darauf an, so einfach ist das nicht. Man kann es ausschließen und wenn dieser Satz im Verkaufstext mit drinsteht, dann hast Du Pech gehabt.

Beispiel Wäre: "Die Ware wird unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung und Garantie verkauft."

Kommt nicht drauf an. Auch wenn dieser Irrglaube weit verbreitet ist, so kann auch eine Privatperson sich nicht komplett von der Gewährleistung frei sprechen.
Da spielt es auch keine Rolle, ob ein solcher Passus wie der zitierte Satz zu einer AGB wird oder nicht.
Wenn von privat ein intaktes und funktionsfähiges Produkt angeboten wird, so MUSS auch Privat eine solche liefern sonst wird auch diese Privatperson Gewährleistungspflicht, wovon sich Privat auch nicht frei sprechen kann.

Problem hier ist, daß sich wohl kein Anwalt finden wird, der einem bei einer Streithöhe von 30€ vertreten wird.


Zu den gedankenlos um sich geworfenen Vorwürfe des Betruges. Da es erst einmal viele Möglichkeiten gibt und es bisher auch noch nicht Sicher ist, daß der Anbieter vorsätzlich den Käufer ignoriert bzw. in Betrugsabsichten eine defekte Karte als funktionsfähig veräußert hat, liegt nicht zwangsläufig ein Betrug vor; dem gegenüber könnte man gleichermaßen anfangen, über Verleumdung nachzudenken, zumal diese Vorwürfe bisher haltlos bzw. nicht nachweisbar sind.
Entsprechend würde ich jetzt aktuell noch nicht über eine Anzeige wegen Betrug nachdenken; nicht solange es keine hieb- und stichfesten Hinweise hierzu gibt.


Grüße ~Shar~
 
Sollte es sich um einen arglistig verschwiegenen Mangel (wie z.B. wissentlicher Defekt der Karte) handeln, hast du natürlich auch einen Anspruch auf intakte Ware oder Rückerstattung.

eBay wird sich bei Kleinanzeigen aber raushalten oder dir noch was von wegen "ja, warum nutzt du nicht unser großes Portal?" erzählen.

Bei dem "Streitwert" handelt es sich um eine Geringfügigkeit - zumindest habe ich das schon öfters bei so kleineren Beträgen gehört. Ob sich da ein Anwalt dem wirklich annimmt und das mit voller Motivation...kann und will ich nicht einschätzen.

Warte noch die Ostertage ab und kontaktiere dann nochmal den Verkäufer, was er dazu sagt.

Nebenbei: die Verpackung, hatte die irgendwie Dellen / Beulen? War die Grafikkarte ausreichend gut verpackt (Dämmung, usw.)?
 
Ich würde erstmal noch etwas warten, ist ja nicht so, dass Leute nicht mal für 3 Wochen in Urlaub fahren oder so.

Das immer gleich der Anwalt die erste Empfehlung ist, kann ich ja mal gar nicht nachvollziehen (vor allem bei einer Grafikkarte).
Das wäre für mich die allerletzte aller Optionen...
 
supastar: viele schwingen gleich die Anwaltskeule, da so mancher bei einem möglichen Anwaltsbrief sofort "die Hose voll" hat und direkt einknickt und alles direkt rückabwickelt.

Lieber zuerst nochmal untereinander versuchen zu klären.
 
Also von Anwalt war ja jetzt von meiner Seite nie die Rede. Sowas würde ich nicht tun, nicht bei so einem Betrag.
Aber eine Anzeige bei der Polizei...warum nicht. Wenn ich dem schreibe das ich das der Polizei melde und eine Anzeige wegen Betrugs mache, ich weiß nicht, mich würde das schon ein wenig einschüchtern ;-)
Hatte sowas ähnliches schonmal. Damals ging es um ein nicht geliefertes, gebrauchtes Navi. Nach ein paar Wochen hatte ich immerhin mein Geld wieder auf dem Konto. ;-)

@ Ltchrusher
Verpackt war die Karte eigentlich ganz Ordentlich. Mehrfach mit dieser Luftgepolsterte Folie eingewichekt.
Aber, jetzt wo dus sagst, NICHT in eine antistatische Hülle.
Ergänzung ()

Ach und ich vergaß zu schreiben: Hatte ihm ja schon per Mail geschildert das die Karte defekt sei. Wie gesagt, keine Antwort.
Da ich wusste das er noch andere Anzeigen hat habe ich unter anderem Namen nach seinen anderen Angeboten gefragt.
Da kam einige Std. später eine Antwort. Also im Urlaub scheint er nicht zu sein ;-)
 
tomcat70 schrieb:
wenn der mir da absichtlich was defektes untergejubelt hat

Was weder Beweis- noch Widerlegbar ist.
Somit ist eh Aussage gegen Aussage.
 
tomcat70 schrieb:
Verpackt war die Karte eigentlich ganz Ordentlich. Mehrfach mit dieser Luftgepolsterte Folie eingewichekt.
Aber, jetzt wo dus sagst, NICHT in eine antistatische Hülle.
Vielen Leuten ist es bis heute nicht klar, dass man mit einer normalen Plastikfolie (auch normale Luftpolsterfolie gehört dazu) mehr Schaden anrichtet als wenn man z.B. Zeitungspapier verwenden würde.
Normale Plastikfolie lädt sich immer statisch auf, daher ohne Antistatik-Beutel dazwischen gänzlich ungeeignet...
 
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