Schon 7 Wochen Reparatur bei einem SSD - hinnehmbar?

Guido06

Ensign
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Okt. 2004
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Hallo Leute,

vor 7 Wochen hatte ich mein SSD zum Händler gegeben, da es auf einmal Schreibfehler hatte. Das Laufwerk war nicht mal ein Jahr alt. Wie lange muss ich noch warten? Ich finde das schon echt heftig, zumal die erst meinten es würde nur ca. 10 Tage dauern. Hat ein Händler/Hersteller hier unbegrenzt Zeit zur Nachbesserung? Meine Nachfragen beim Händler werden meist abgewiesen mit der Begründung "Liegt am Hersteller, können die nichts machen".

Viele Grüße
 
JA, 7 Wochen gehen gar nicht, erst recht nicht bei einen Produkt welches Ausgetauscht wird.
Setze dem Händler eine Frist mit dem Hinweis auf weitere Rechtliche Schritte.
 
Als erstes:

7 Wochen liegen an der Grenze der zumutbaren Wartezeit, hier sind zwischen 6 und 8 Wochen als zumutbar anzusetzen. Eine Fristsetzung (zunächst würde ich 2 Wochen und alsdann eine Notfrist von einer weiteren Woche ansetzen) wäre jetzt sinnvoll.


ABER als zweites:

Wie kommst Du darauf, dass Du überhaupt einen Anspruch auf Nacherfüllung hast? Denn Deiner verwendeten Terminologie nach zu urteilen berufst Du Dich auf die Sachmangelhaftung (Gewährleistung). Dein Produkt ist jedoch fast ein Jahr alt, und nach Ablauf von 6 Monaten trägst Du die Beweislast dafür, dass der Mangel bereits bei Übergabe (wenn auch versteckt) vorlag. Dieser Nachweis dürfte Dir vermutlich nicht gelingen.

Wenn also seitens des Händlers nicht bereits eine Anerkenntnis eines Gewährleistungsfalls vorliegt und/oder Du Dich nicht doch auf eine Garantie berufst, steht Dir offen gesagt gar nichts zu. Dann wäre jedes Handeln des Händlers, es über den Hersteller klären zu lassen, reine Kulanz, welche natürlich durch Druck ausüben auch abgebrochen werden kann.

Daher wäre zunächst zu klären, welche Ansprüche Du nun überhaupt hast. Dies lässt sich anhand Deiner bisherigen Schilderungen nicht eindeutig klären.


Rein vorsorglich erwähne ich hier jedoch, dass Gewährleistung keine Haltbarkeitsgarantie ist. Auch wenn Dir zwei Jahre Gewährleistung eingeräumt wurden bedeutet das NICHT, dass das Produkt auch zwei Jahre halten muss. Vielmehr hast DU zwei Jahre Zeit zu beweisen, dass bei Gefahrübergang (Übergabe) bereits ein Sachmangel vorlag. In den ersten sechs Monaten entlastet Dich das Gesetz von dieser Pflicht und erlegt diese Beweislast dem Händler auf.

Gewährleistung bedeutet also nicht, dass innerhalb der Gewährleistungszeit keine Sachmängel auftreten dürfen, sondern es geht immer nur darum, ob diese Sachmängel bereits bei Gefahrübergang vorhanden waren. Nur dann ergeben sich Ansprüche aus der Sachmängelhaftung.


MfG,
Dominion.
 
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