Kündigungsrecht beim Zusammenziehen

CMP-Bikes

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Hallo, ich möchte mit meiner Frau bald zusammen ziehen, nun stehen Kündigungen bevor!

Sie ist bei der Telekom im 3 Jahr und ich bei Kabel Deutschland, wir möchten den Vertrag mit der Telekom kündigen. Kommen wir da mit Sonderkündigungsrecht raus oder können die sagen, wir können sie dort auch beliefern und das war es?

Und meine Frau ist bei ePrimo und ich beim Stadtwerken mit Bestpreis Strom der noch 1Jahr läuft kann ich da das Sonderkündigungsrecht anwenden? Oder streiten die da rum die Stadtwerke und ePrimo?


Danke im voraus...
 
Dann präziser.

Ein Umzug ist kein Grund für eine Sonderkündigung. Das wäre reine Kulanz.

Einzig wenn der Anbieter am neuen Wohnort nicht liefern kann, dann gäbe es ein Recht zur Sonderkündigung. Aber selbst da nur mit Einschränkungen.

Es gilt eben. Vertrag ist Vertrag. Wenn Du nicht sicher sein kannst, dass Du ihn einhalten kannst / willst, dann gibt es andere Möglichkeiten. zB Verträge abschließen, die monatlich kündbar sind.
 
Falls du jetzt Dsl50000 hast und die können nur noch 16000 liefern, dann kannst du kündigen. Ansonsten leider nicht.
Du musst dann auch noch 70€ für das umstellen bezahlen.
 
Ok Danke :-(

Und wie sieht das bei den Strom Verträgen aus?
 
Genauso. Oder besser gesagt. Frage Deinen Vertrag. Welche Laufzeit und Kündigungszeit bist Du eingegangen?

Wenn Du nicht bei dem örtlichen Standardversorger bist. Der lässt Dich gehen.
 
Du wirst vermutlich die Grundgebühr von beiden Strom Anbietern bezahlen müssen, wenn beide Verträge noch Laufzeit haben.
 
Ich bin beim örtlichen Stromanbieter meine Frau nicht, beide Verträge laufen noch gut und gerne 7 Monate.
 
Sowas will halt auch bedacht werden bei der Planung.
Wie sieht es denn aus mit Fernsehen?
Sky, T-Home vorhanden (das wäre dann ein ähnlicher Fall)?

Schaut Euch halt die Verträge an und nehmt jeweils einen mit und kündigt die anderen.

Wie schon von anderen geschrieben.
Sonderkündigungsrecht gibt es bei einem Umzug nicht, wenn der Anbieter auch am neuen Wohnort liefern kann.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: (überflüssiges Zitat entfernt!)
Beim Stromanbieter sieht die Geschichte oftmals besser aus. Einfach mal AGB eurer Anbieter studieren.
 
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