Twostone
Commodore
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Tomislav2007 schrieb:Ganz so einfach ist es nicht, der Vermieter muss die TV Grundversorgung sicherstellen
Muß er nicht, er darf nur die Möglichkeit zum Rundfunkempfang nicht aktiv verhindern. Die Diskussion war schon.
Tomislav2007 schrieb:dafür muss der Vermieter auch für die Instandhaltung und Reparaturen aufkommen
Sofern diese Anlagen Teil der Mietsache sind, ist der Vermieter dafür verantwortlich, daß diese Anlagen Betriebsbereit sind. Sind sie aber ausdrücklich von der Mietsache ausgeschlossen bzw. werden dem Mieter zur eigenständigen Instandhaltung übergeben, ist der Vermieter nicht mehr dafür verantwortlich. In diesem Falle kann aber auch der Mieter (in Grenzen) die Anlage austauschen/erweitern. Hier ist tatsächlich entscheidend, was im Mietvertrag steht. Kann auch für andere Sachen gelten, wie z.B. Pool, Empfangsanlage, etc.
Bei grundlegenden Sachen wie der Wasserversorgung ist i.d.R. (sofern nicht anders geregelt) der Vermieter für die Betriebsbereitschaft zuständig. Rundfunkempfangsanlagen zählten vor ein paar Jahren noch nicht zur "Grundversorgung".
Man kann aber durchaus argumentieren (und wird in den meisten Fällen auch Recht bekommen), daß eine technische (nicht ortsveränderliche) Einrichtung, die bei Übergabe bereits vorhanden war, Gegenstand des Mietvertrages ist.