Euronics verweigert Umtausch.

Dolbär

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Hallo, vor einiger Zeit habe ich schon einmal ein Thread eröffnet denn mein Freund wurde bei Euronics ordentlich über den Tisch gezogen. Er hat nämlich die zusammenstellung eines 1000€ Pcs in Auftrag gegeben. Der Verkäufer versicherte ihm alle spiele die in Zukunft oder im moment auf dem Makrt währen würden auf maximalen einstellungen einwandfrei laufen. Am Ende hat mein Kumpel mir den Pc gezeigt und ich war wie die Leute in meinem ersten Post ziemlich erschüttert. Der Pc hat über all Probleme hängt sich auf und und und. Das Gehäuse ist vollkommen überteuert mit 87€ die Grafikkarte eine Gtx 750 ti soll wohl ein witz in einem 1000€ gaming Pc sein dazu ein 750 Watt netzteil für über 100€ eine 120gb ssd von samsung 1tb festplatte. Ein 60€ standart mainboard und ein i5 4440 und 8gb ddr9 ram entweder kenne ich mich nicht sonderlich gut mit Pcs aus oder es gibt wirklich ddr9 ram steht zu mindest so auf der rechnung. Nun wollte er den Pc umtauschen doch aus dem ach so netten verkäufer der so viel versprach wurde ein beleidigender aggresiver der meint es wäre irgendein neues gesetz veröffentlicht worden und er dürfte und wolle den PC nicht zurücknehmen. Nun meine Frage habt ihr eine Idee was man machen kann ich habe mich entschlossen mal mit hin zu gehen und diesem Mann die meinung zu geigen. Ansonsten vielleicht mit dem Rechtsweg drohen? Vl habt ihr ja ein paar tipp :) Danke schonmal im Vorraus ich entschuldige mich ausserdem wegen der Rechtschreibung bin grade leicht gereizt.
 
Dolbär schrieb:
Hallo, vor einiger Zeit habe ich schon einmal ein Thread eröffnet denn mein Freund wurde bei Euronics ordentlich über den Tisch gezogen. Er hat nämlich die zusammenstellung eines 1000€ Pcs in Auftrag gegeben.

Scan doch mal die Komplette Rechnung ein (ohne Adresse!)
Oder gibt es auch einen Auftrag??

So kann man erst mal nix sagen.

Aber wenn die Einzelteile ungefähr so viel kosten was am ende der ganze PC gekostet hat, dann ist zunächst erstmal alles OK.
Es ist zb. nicht verboten ein Preiswertes Gehäuse für 87 Euro zu verkaufen....

Aber Poste doch mal den Auftrag


Dolbär schrieb:
Der Verkäufer versicherte ihm alle spiele die in Zukunft oder im moment auf dem Makrt währen würden auf maximalen einstellungen einwandfrei laufen

Wie soll denn das gehen?
Hat der Verkäufer eine geheime Zeitmaschine??
 
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Mich würde der Rückgabegrund auch interessieren. Mit welcher Begründung soll der Verkäufer den PC zurück nehmen? Der PC läuft und es wurden die Teile verbaut die dein Kumpel haben wollte. Die Grafikkarte reicht zum Spielen aus, auch wenn es nicht die High-End-Karte ist. Da sieht es mit dem Rechtsweg schlecht aus.
Im Zweifel beruft sich der Verkäufer erstmal darauf, dass der PC kein Gerät von der Stange ist, sondern eine extra Auftragsfertigung für deinen Kumpel. Somit hat dieser ja auch die einzelnen Teile "abgesegnet". Wenn keine schlechtere Hardware verkauft wurde gegenüber dem Auftrag, dann gibt es da keine Chance.

Es mag am Ende nicht der beste PC für Spiele sein und man hätte für das Geld auch etwas mehr Leistung bekommen können - aber es gibt kein Gesetz auf "billigst". Geschützt wird nur vor Wucher - der liegt hier nicht vor -> dafür hätte er ein Preis nehmen müssen, der um ein vielfaches über dem marktüblichen Preis liegt.

Sag deinen Kumpel -> er soll sich nicht weiter ärgern - ist doof gelaufen aber er soll sich den Spaß beim Zocken nicht verderben lassen.
 
Der Verkäufer versicherte ihm alle spiele die in Zukunft oder im moment auf dem Makrt währen würden auf maximalen einstellungen einwandfrei laufen

Und kann er sie starten (die Zukunftsspiele kann man ja im "jetzt" nicht testen ;) - das ist sehr unseriös, hier hätte man ja aber schon allein mit logischem Denken herausfinden könenn, dass man über unbekanntes keine definitiven Aussagen machen kann)?
Wenn ja: passt doch.
Sie laufen einwandfrei, also gibt es bspw. keine Inkompatibilität (altes DX zum Bleistift).
Stürzen sie ab? Nein? Ja, "zugesicherte" (bzw. erwünschte) Funktion wurde erbracht.

Ich seh da keinen Widerspruch - nicht im geringsten.
Er hat ja nicht zugesichert in Spiel X und Y garantiert(!) die Zahl X an FPS zu haben - egal welche Situation.
Wenn er 60fps bei Einstellung Y haben will, hätte dies halt im (mündlichen) "Vertrag"/der Forderung festgehalten werden sollen und nicht "läuft einwandfrei".

Für mich ist bspw. 25-30fps in GTA IV oder selbst Crysis noch sehr sehr angenehm. Andere wollen min. 120fps. Allein das zeigt doch, dass obige Aussaage mehr als schwammig ist und alles oder auch nicht bedueten kann.

Ich sehe wiegesagt nichts verwerfliches, zumal der Händler ja den Preis bestimmen kann. Selbst wenn er 100 Euro für 2GB DDR3 RAM verlangt. Muss man ja nicht kaufen. Und dass der Käufer keine Ahnung hat/nicht vorher sich erkundigt hat/auf einen auf Gewinn getrimmten Verkäufer hört - tja, das ist leider "Pech gehabt".
 
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Tja, wer sich vorher nicht informiert und dann so einen nichtssagenden Auftrag abgibt, dem ist eh nicht mehr zu helfen. Offensichtlich sind die 1000 Euro ja nicht viel Geld für „den Freund“, sonst würde man vorher überlegen was man kauft.

Der Händler hat seine Chance gewittert und dir irgendwas zusammengestellt und verkauft. Bei solchen zusammengestellten Kisten, greift afair das "normale" Widerspruchsrecht auch nicht, da lasse ich mich aber gerne eines besseren belehren.

Apropos belehren, beim nächstes mal schaut ihr lieber in einem Forum wie dem hier vorbei, da gibt es einen eigenen Bereich für Zusammenstellungen und die Empfehlungen bekommt ihr sogar kostenlos von Leuten die sich damit auskennen.
 
mit welcher Begründung sollte hier ein Widerspruch überhaupt möglich sein?
Gibt es das was der Verkäufer gesagt hat schriftlich?
Wenn dein Freund do dämlich ist und sich so eine Kirsche zusammenbauen lässt, selber Schuld
 
Gibt es das was der Verkäufer gesagt hat schriftlich?

Was sollte dies bringen?
Der PC erfüllt ja die Eigenschaft, dass die Spiele einwandfrei laufen. Also nicht abstürzen/sich nicht starten lassen.
Oder machen sie das nicht @threadersteller?
In "einwandfrei" eine FPS-Mindestzahl XY zu interpretieren, ist mMn nicht möglich und auch falsch - aber gut, das ist eig. so "nichtsaussagend", dass man da bestimmt auch irgend ne Maya-Prophezeiung rauslesen kann :p

Selbst ein "laufen flüssig mit Einstellung ABC" wäre im Vertrag nur wischi-waschi gelaber, da eben nicht definiert.

Hier lags wohl an der Bequemlichkeit des Käufers (nicht zu checken ob die Komponenten gut für die gewollten Eigenschaften sind), dass man (preislich im Vergleich zu den günstigeren Anbietern) übers Ohr gehauen wurde.
Wenn jemand zu mir kommt und er sagt:
"ich will ne Grafikkarte".
Und würde ich ihm sagen:
"willst meine ATI 4870?... 100€. Damit hab ich Spiele gespielt".
Wenn er dann ja sagt ist das sein Problem.
 
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Der Verkäufer versicherte ihm alle spiele die in Zukunft oder im moment auf dem Makrt währen würden auf maximalen einstellungen einwandfrei laufen.

wenn dem so wahr ist, ist das ja nicht erfüllt.
 
Ta da deshalb die Frage ob es die Zusicherung auch schriftlich gibt.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: (überflüssiges Zitat entfernt!)
Selbst Schuld kann man da nur sagen. Der Händler dachte sich wohl, das wäre die perfekte Gelegenheit, um seine Ladenhüter loszuwerden. Vielleicht kannst du ihn ja zurückgeben, weil auf der Rechnung DDR9 drauf steht, aber kein DDR9 drin ist. Wobei das wohl eher als offensichtlicher Schreibfehler gilt.
 
Dolbär schrieb:
diesem Mann die meinung zu geigen.
Solltest du vielleicht besser bei deinem Freund machen. Der scheint ja, siehe letzter Thread von dir dazu, kein Interesse an der Meinung anderer zu haben und denkt er könne das alles selber & besser.
 
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