Umzugspauschale - zu spät erbrachte Leistung

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Cadet 2nd Year
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März 2008
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Hallo,

ich hätte mal eine Frage bezüglich der allseits vorhandenen Umzugspauschale. Und zwar geht es bei mir um satte 40 Euro die ich dafür bezahlen soll, dass ich fast 2 Wochen kein Internet hatte.
Nun zur genaueren Beschreibung:
30.08. Beauftragung des Umzuges zum 19.9., inklusive Einbau einer Multimedia-Dose (war nicht vorhanden) - Mitarbeiter sagt wäre alles kein Problem
09.09. Erneuter Anruf, da sich bisher kein Techniker gemeldet hatte - Antwort: "Auftrag ist schon raus"
16.09. Erneuter Anruf, da immer noch keine Meldung vom Techniker vorliegt - Antwort: "Da muss etwas schief gelaufen sein, der Auftrag für den Techniker geht erst am 19.9. raus"
23.09. Erneuter Anruf, noch keine Meldung vom Techniker - Antwort: "Der Auftrag ist erst heute morgen raus"

Resultat des ganzen war, dass der Techniker sich am Donnerstag gemeldet hatte und ich erst seit dem 01.10. wieder Internet+Telefon habe. Nun bekomme ich nach ewigem Telefonieren eine Rückerstattung über die Ausfallzeit. Meiner Meinung nach ist das aber noch zu wenig, da ich für 40€ auch erwarte dass die Arbeit termingerecht ausgeführt wird.
Der Mitarbeiter in der Kulanzabteilung meinte aber dass dort nichts möglich wäre da die 40€ in den AGB aufgeführt sind und gesetzlich abgesichert sind.

Kann man da was machen? Ich finde das ist eine nicht erbrachte oder nur teilweise erbrachte Leistung oder?

Viele Grüße
 
Hallo,

bitte zukünftig wenigstens einmal schriftlich kommunizieren und nicht immer per Hotline. Jetzt hast Du gar keinen Nachweis wann Du was wem erzählt hast. :-(

Was die Gebühr angeht, diese wird nicht für einen fristgerechten Umzug erhoben, sondern nur für einen Umzug. Das Du den nicht fristgerecht bekommen hast, ist blöd ohne Frage aber er ist ja erfolgt. Somit wurde die Leistung erbracht und kann nicht gekürzt werden.

Für die 2 Wochen ohne Internet habe ich verstanden, dass Du hierfür eine Gutschrift bekommen hast. Wenn das nicht so ist => Mail schreiben und um anteilige Gutschrift für den Nutzungsausfall bitten.

Mahlzeit!
 
Der Gesetzgeber hat sich schon mit den AGBs und deren Klauseln beschäftigt, jedoch nicht so wie es der Mitarbeiter aus der Kulanzabteilung gerne hätte -> es gibt die "Überraschungsklausel" -> § 350c BGB.
Dies würde ich den Mitarbeiter nochmal aufgeben. Auch das die Umzugspauschale in den Vertrag bzw. in das Preisverzeichnis gehört und nicht in die AGBs. Diese sind keine Preisaushänge!

Also nochmal anrufen!

Ps ich hatte es auch mal beim roten Riesen -> da sollte ich die Kosten für das Modem übernehmen, hier habe ich den Mitarbeiter mal gefragt wo auf der Preisliste oder der Auftragsbestätigung die Kosten für das Modem aufgegeben sind. Natürlich waren sie nirgends aufgeführt -> der Mitarbeiter meinte aber, ich könne ja davon ausgehen das das Modem was kostet -> ich habe ihn dann aufgeklärt dass ich als Privatverbraucher nur das Zahlen muss, was in der Rechnung, im Auftrag oder Preisliste für mich transparent aufgelistet ist. Musste am Ende nichts zahlen.
 
Gut dann habe ich an dieser Stelle wohl keine Chance noch etwas zu bewegen. Leistung ist erbracht und die AGB sind mitsamt Preisliste bei jedem Vertrag beiliegend mitgesendet worden. Die Überraschungsklausel trifft hier also nicht zu.

Mir ging es halt auch nicht um die 40€ an sich. Bei guter Leistung wäre mir das völlig gleich gewesen. Nur die mehr oder weniger starke Verspätung schmälert meiner Meinung nach die erbrachte Leistung. Die besteht ja zum einen aus der Arbeit an sich und zum anderen ist ein Umzug ja termingebunden.

Danke erstmal für die Antworten.

Viele Grüße
 
Bei Internet ausfall kann man auch die Kosten einfordern die man dadurch hatte. Bspw weil man über das mobilfunknetz gesurft hat.

Dies muss man aber natürlich nachweisen und es darf nicht unverhältnismäßig teuer sein.
 
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