Plex Server Legal oder nicht?

Prinzenrolle_

Lt. Commander
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Hallo Zusammen,

gleich mal zur Info, vor allem bzgl. den Mods und Verwarnungen etc. Ich bin aus der Schweiz, und hier ist der Download jeglicher Art von Filmen, Musik etc. legal. Um dies geht es in dieser Diskussion / Frage auch nicht.
Meine Frage ist anders. Ich hab eine kleine Sammlung von Filmen. Diese habe ich auf einem Server bei mir zu Hause im Netzwerk freigegeben. Da ich einen guten Upload habe möchte ich dies mit meinen Freunden teilen. Da kommt der Plex Server zum Zuge. Daher meine Frage. Das Downloaden von den Filmen etc. ist ja legal, das Upload bzw. anbieten im Inet aber nicht. Macht man sich strafbar, wenn man seinen Kumpels Zugang zum Plex Server?
Evtl. kennt sich hier ja jemand ein wenig mit dieser Rechtslage aus. ich hab dies bzgl. auch nichts im Inet gelesen, da das Thema Plex Server sicher nicht so populär ist.
 
strubo0 schrieb:
aus der Schweiz, und hier ist der Download jeglicher Art von Filmen, Musik etc. legal.

Hab es tatsächlich nicht geglaubt aber es ist in der Schweiz legal selbst dann, wenn das Material aus dubiosen Quellen stammt, also beispielsweise während einer Kinovorstellung heimlich aufgezeichnet wurde.


strubo0 schrieb:
Upload bzw. anbieten im Inet aber nicht.

Es ist aber nicht legal sie anzubieten und das würdest du damit machen
 
Zuletzt bearbeitet:
JackSparrow schrieb:
Irgendwie kann ich mir das nicht vorstellen das ihr aus der Schweiz einen Sonderstatus habt und es nicht unter strafe steht Filme und Musik aus dem Inet runterzuladen.
Damit hast du dir die frage schon selbst beantwortet


http://www.tagesanzeiger.ch/digital/internet/Filme-und-Songs-aus-dem-Netz-Was-in-der-Schweiz-erlaubt-ist/story/30758512

Doch ist so. Nur Software etc. ist nicht legal. Jein, ich weiss was du meinst, aber in der Formulierung, anbieten, bzw. in der Formulierung vom Gesetz zum Upload ist halt nicht wirklich ersichtlich, ob dies nur Veröffentlichen im Sinne von allen zugänglich machen oder ob ich dies nur mit meinen Freunden teile. Ich meine, ich kann selber entscheiden, wem ich die Filme frei gebe und stelle sie ja nicht der Öffentlichkeit zur Verfügung.
 
@TE
Hab es selbst sort grade gelesen.

Das ist egal, nur für Privat erlaubt. Ob nun einer Person oder mehrere zur verfügung stellst spielt keine Rolle.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn Du einen Kopierschutz umgehst, dann ist das auch in CH strafbar. Du haust da doch einiges durcheinander. Und wenn Du die Filme aus nicht lizenzierten Quellen hast, dann ist auch das strafbar in CH, wenn Du sie weiter reichst.
 
Zitat aus dem Bericht: "
Der Konsument, der File-Sharing nutzt, tut das in der Regel aber nicht aus kommerziellen Interessen. Er macht das nur, um im Gegenzug Filme herunterladen zu können.
Es ist völlig unerheblich, ob hinter dem Upload eine kommerzielle Gewinnabsicht steht oder nicht. Der Upload ist in jedem Fall illegal. Bei den meisten gängigen Filesharing-Programmen lässt sich der Upload – die Freigabe von Dateien – verhindern, respektive deaktiviere"

Upload, ist damit gemeint, das vermehren, also das jemand die File von meinem Server auf sein PC laden kann, oder auch das Streamen UNTER Freunden?
Ergänzung ()

BlubbsDE schrieb:
Wenn Du einen Kopierschutz umgehst, dann ist das auch in CH strafbar. Du haust da doch einiges durcheinander. Und wenn Du die Filme aus nicht lizenzierten Quellen hast, dann ist auch das strafbar in CH, wenn Du sie weiter reichst.

Zitat Bericht: " In der Schweiz ist es, wie gesagt, erlaubt, Text-, Bild- oder Musikdateien für den Eigengebrauch herunterzuladen."
Kopierschutz umgehe ICH ja nicht. Das macht ja der Anbieter. Weiter reichen. wie gesagt, ermöglichen zu Streamen oder den Download?

Die Frage ist. Der Dienst Plex, da habe ich noch nie gehört, dass der Illegal ist und die werben ja damit, mit Freunden der Server und Filme etc zu teilen. Wo ist hier die Grenze zwischen legal und illegal?
 
Zuletzt bearbeitet:
Auch micht erlaubt.
Selbst wenn all deine Freunde zu dir kommen würdem und sich die Filme zu kopieren wäre dies verboten. Nur merken würde dies keiner den es angeht.
 
JackSparrow schrieb:
Auch micht erlaubt.
Selbst wenn all deine Freunde zu dir kommen würdem und sich die Filme zu kopieren wäre dies verboten. Nur merken würde dies keiner den es angeht.

Okay, sorry, wenn ich da so darauf poche, evtl. Haarspalterei, aber wenn meine Kumpels zu mir kommen und den Film kopieren, vervielfacht sich der Film. Wenn jemand aber einen Film über den Plex bei mir schaut, bleibt das Original an seinem Ort und es wird keine Kopie erstellt.

Klar, die Jungs von Kino.to etc. haben die Filme auch nur zum Streamen angeboten. Aber 1. waren sie nicht in der Schweiz :D:D und 2. haben sie es der Öffentlichkeit angeboten, ich nur dem Freundeskreis. Also eigentlich als Privatgebraucht. Nur wie weit geht privat?
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie das mit der Vorführung bei dir zuhause von solchen runtergeladen Filmen ist. Da bin ich überfragt.
Auch hier würde sich mein Hinweis von vorhin gerne nochmal schreiben.
Merken würde es wohl keiner wenn Freunde zu dir kommen um sich den einen oder anderen Film anzuschauen.
 
Okay, ja ist schon ein heikles Thema. Aber danke dir schon mal für deine Antworten. ich überlege mir bis morgen noch ein paar Fragen :D Jetzt gehe ich zuerst mal in die Heia. Gute Nacht!
 
strubo0 schrieb:
Okay, sorry, wenn ich da so darauf poche, evtl. Haarspalterei, aber wenn meine Kumpels zu mir kommen und den Film kopieren, vervielfacht sich der Film. Wenn jemand aber einen Film über den Plex bei mir schaut, bleibt das Original an seinem Ort und es wird keine Kopie erstellt.
Natürlich wird eine Kopie erstellt und zwar im RAM, dem Browsercache oder Mediaplayercache des Rechners auf dem geschaut wird.
 
Hmm, arbeite in einem Informatikdienstleistungsbetrieb und da sind sich eigentlich alle sicher (auch wir koennen uns taeuschen), das es hier in der Schweiz legal ist, weil es wie gesagt privat ist.

Hier mal ein Ausschnitt aus Wikipedia:
"Schweiz[Bearbeiten]
Artikel 19 des Schweizer Urheberrechtsgesetzes gestattet die Verwendung veröffentlichter Werke zum Eigengebrauch:

(1) Veröffentlichte Werke dürfen zum Eigengebrauch verwendet werden. Als Eigengebrauch gilt:

a. jede Werkverwendung im persönlichen Bereich und im Kreis von Personen, die unter sich eng verbunden sind, wie Verwandte oder Freunde;

b. jede Werkverwendung der Lehrperson für den Unterricht in der Klasse;

c. das Vervielfältigen von Werkexemplaren in Betrieben, öffentlichen Verwaltungen, Instituten, Kommissionen und ähnlichen Einrichtungen für die interne Information oder Dokumentation.

(2) Wer zum Eigengebrauch berechtigt ist, darf unter Vorbehalt von Absatz 3 die dazu erforderlichen Vervielfältigungen auch durch Dritte herstellen lassen; als Dritte im Sinne dieses Absatzes gelten auch Bibliotheken, andere öffentliche Institutionen und Geschäftsbetriebe, die ihren Benützern und Benützerinnen Kopiergeräte zur Verfügung stellen.

Im folgenden Absatz 3 wird die Vervielfältigung von Werkexemplaren nur ausserhalb des privaten Kreises nach Absatz 1 Buchstabe a untersagt. Der Artikel findet keine Anwendung auf Computerprogramme."
 
Evil E-Lex schrieb:
Natürlich wird eine Kopie erstellt und zwar im RAM, dem Browsercache oder Mediaplayercache des Rechners auf dem geschaut wird.
Das ist exakt dieselbe Argumentation wie die der Pornoabmahner von Urmann und Collegen.
Die wurde mittlerweile von genug Leuten (inkl. der Bundesregierung) begründet in Zweifel gezogen.

Für die Schweiz im übrigen wird da (in diesem speziellen Punkt) Artikel 24a des Urheberrechtsgesetzes einschlägig und auch eindeutig sein:

"Die vorübergehende Vervielfältigung eines Werks ist zulässig, wenn sie:
a. flüchtig oder begleitend ist;
b. einen integralen und wesentlichen Teil eines technischen Verfahrens darstellt;
c. ausschliesslich der Übertragung in einem Netz zwischen Dritten durch einen Vermittler oder einer rechtmässigen Nutzung dient; und
d. keine eigenständige wirtschaftliche Bedeutung hat."



PS: Und in Deutschland analog 44a UrhG:

Zulässig sind vorübergehende Vervielfältigungshandlungen, die flüchtig oder begleitend sind und einen integralen und wesentlichen Teil eines technischen Verfahrens darstellen und deren alleiniger Zweck es ist,
1. eine Übertragung in einem Netz zwischen Dritten durch einen Vermittler oder
2. eine rechtmäßige Nutzung eines Werkes oder sonstigen Schutzgegenstands zu ermöglichen, und die keine eigenständige wirtschaftliche Bedeutung haben.



Um darauf zurückzukommen: Die Frage ist wieder, ob die Nutzung durch die Kollegen rechtmässig ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
also bei uns würde das was du vorhast unter Privatkopie fallen, daher völlig legal.
sofern natürlich der Film aus einer Legalen Quelle beschafft wurde.
die max. Anzahl zulässiger Privatkopien ist nicht fest Definiert, im Zweifel entscheidet ein Gericht.
man sollte aber <10 bleiben.

ob ihr in der Schweiz was ähnliches habt, weiß ich nicht.



alle angaben ohne Gewähr.
 
Zuletzt bearbeitet:
florian. schrieb:
also bei uns würde das was du vorhast unter Privatkopie fallen, daher völlig legal.
sofern natürlich der Film aus einer Legalen Quelle beschafft wurde.
die max. Anzahl zulässiger Privatkopien ist nicht fest Definiert, im Zweifel entscheidet ein Gericht.
man sollte aber <10 bleiben.

ob ihr in der Schweiz was ähnliches habt, weiß ich nicht.



alle angaben ohne Gewähr.

Okay, super Info danke. Bzgl. der legalen Quelle ist es in der Schweiz sicher ein wenig anders, weil eben der Download von Film, Audi und Text nicht illegal ist. Denke, da es wie gesagt nur unter Freunden ist, sollte die Nutzung legal sein. Denke ich mal....
 
Hallo strubo0,
Ich bin auch aus der Schweiz, betreibe auch einen Plex Server und biete auch Filme meiner Familie an. Ich habe mich intensiv mit der Rechtslage in der Schweiz befasst, da ich mich nicht strafbar machen möchte. Die momentane Rechtslage in der Schweiz (Stand 2015) besagt:
Der Download von Urheberrechtlich geschütztem Material ist erlaubt, auch von Dubiosen Quellen.
Das gratis Anbieten/ Vorführen oder verteilen an Familie, Verwandte und "enge" Freunde ist legal, es darf aber kein Geld für die Medien verlangt werden. Ausser für den Rohling. Wie das Anbieten über einen Server, welcher nicht öffentlich ist, und nur für Familie und engen Freunden zugänglich ist, steht nicht explizit, jedoch kann man hiervon ausgehen, das das Medium nicht frei zugänglich ist, sondern gezielt an Familie oder Freunde zugänglich ist -->und Somit legal ist. Jedoch ist es klar verboten, sobald dein Server öffentlich ist.

Quelle: http://www.suisa.ch/de/suisa/news/n...erverguetung-auf-digitale-speichermedien.html

Es gibt sogar einen Bundesentscheid, das kein gesetzlicher Handlungsbedarf besteht, da die eingesparten Gelder wiederum in den Unterhaltungssektor ausgegeben wird! Quelle: https://www.steigerlegal.ch/2011/11/30/bundesrat-kein-handlungsbedarf-gegen-filesharing/

Sowie bekommst du auf der SUISA präzise Antwortet vom Herunterladen und Verbreiten von Urheberrechtlich geschütztem Material.


Es ist verboten, Urheberrechtlich geschütztes Material, öffentlich an zu bieten! Es ist aber erlaubt, in den eigenen 4 Wänden, der Familie oder engen Freunden gratis anzubieten.

WICHTIG! Das geltet nur in der Schweiz, in Deutschland ist sogar das Herunterladen von Urheberrechtlich geschütztem Material strafbar!

Freundliche Grüsse,
Squader

PS: In deinem Link bei deinem Ersten Beitrag, hast du bereits die Antwort gehabt, beim letzten Absatz steht das wegen der Familie und den Freunden.
 
strubo0 schrieb:
Klar, die Jungs von Kino.to etc. haben die Filme auch nur zum Streamen angeboten. Aber 1. waren sie nicht in der Schweiz :D:D und 2. haben sie es der Öffentlichkeit angeboten, ich nur dem Freundeskreis. Also eigentlich als Privatgebraucht. Nur wie weit geht privat?

Dann frag dich doch mal warum Sie nicht in der Schweiz waren. Das Prinzip bleibt das gleiche. Bin ja fast der Meinung de Fred fällt unter Rechtsberatung, was auch nicht legal ist (von Privat).

Frag nen Anwalt, am besten aus deinem eigenen Land.
 
Rein rechtlich is es definitiv so dass du alles wo du im Netz findest auch runter laden und privat verwenden kannst solang du danach keine Zusatzprogramme brauchst um irgend eine Verschlüsselung etc. zu umgehen. Aber ansonsten is das legal und kann bei Privatpersonen auch nicht verfolgt werden.
Allerdings darfst du dieses Material nicht an Drittpersonen weitergeben. Direkte Familienangehörige sind ne Grauzone. Kumpels/Freunde hingegen nicht mehr. Egal mit welchen Programmen etc. Aber du kannst ihnen natürlich den Dowloadlink geben, dann können sies selber saugen.
 
Das Herunterladen, um etwas dauerhaft zu speichern, stellt eine Vervielfältigungshandlung dar, die vom Recht auf Privatkopie gedeckt ist, wenn nicht zB die Ausnahme greift, dass auch eine solche Kopie unzulässig ist, wenn die Quelle offensichtlich rechtswidrig hergestellt oder öffentlich zugänglich gemacht ist. Keineswegs also ist "alles wo du im Netz findest" legal herunterzuladen.

Eine Grauzone gibt es allenfalls beim Streaming, dort auch noch zu unterscheiden nach den technischen Verfahren; das Grau tendiert allerdings wohl stark in Richtung Weiß.

Bezogen nur auf Deutschland.
 
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