PC nach Versand Defekt, Geld will zurück erstattet werden.

florian. schrieb:
wenn er unter 18 ist, dann hast du schlicht verloren.

Nicht zwangsläufig. Zum einen spielt da der Taschengeldparagraph hinein oder aber auch, wenn es für den Minderjährigen von rechtlichem Vorteil/Nachteil ist. Und das gilt auch nur für den Bereich "Geschäftsfähigkeit". Denn haftbar machen kann man auch einen 13jährigen, wenn er sich der Folgen bewusst war.

Was aber auch noch gar nicht besprochen wurde: Über welchen Account gekauft, bezahlt und auch geliefert wurde. Wenn das über den Account der Eltern lief, dann kann von einer Zustimmung der Eltern ausgegangen werden, da das PW auch vor Familienmitgliedern geheim zu halten ist... war jedenfalls die Urteilsbegründung in einem dt. Urteil.
 
Zuletzt bearbeitet:
Manuelk schrieb:
Also seine Mutter hat mir ja das Geld überweisen mit dem Überweisungsgrund "willhaben Gaming PC" also war Sie als Erziehungsberechtigte Person damit eindeutig einverstanden.

Er ist 14 Jahre alt sorry.


Das Thema "schwebend unwirksamer Vertrag" sollte damit wohl geklärt sein...
 
Droitteur schrieb:
Klar; wenn sie überwiesen hat, ist von der Zustimmung auszugehen. Glück im Unglück^^

Wäre auch etwas unwahrscheinlich, dass ein 13/14 - jähriger von seinem Bankkonto 1000€ überweist, aber gut.
 
Eisbrecher99 schrieb:
... Zum einen spielt da der Taschengeldparagraph hinein oder aber auch,....

Bei einem Betrag von 1000€? Wenn das Taschengeld war, dann bitte her mit der Nummer von der Mutti. Mal fragen ob sie mich adoptiert :D
 
Angespartes Taschengeld fällt natürlich auch darunter.
 
Wenn sich ein 14 jähriger einen Rechner für 1000 Euro leisten darf, kann man vermutlich auch davon ausgehen, dass er in einem wohlhabenden Haushalt lebt; da könnte es dann mit dem Taschengeldparagraphen durchaus etwas anders aussehen, wenn der Junge auch andere größere Beträge normalerweise schon verfügen kann und darf.
 
Was hat der Taschengeldparagraph mit einem Fall zu tun, der sich anscheinend in Oesterreich abspielt? Das BGB hat dort schon seit 70 Jahren keine Gueltigkeit mehr...
 
Hat doch nichts mit Taschengeld zu tun, die Mutti hat die 1000 Euro selbst überwiesen, damit ist sie mit im Boot.

@Topic
1500 Euro für einen PC mit einer 970? Da müssen wohl güldene S-ATA Kabel drin sein :lol:

Ich sehe es auch so, dass der komplette PC zurückgeschickt werden muss und der TE die nächsten Schritte einzuleiten hat.
 
Tomislav2007 schrieb:
Der TE ist nicht kooperativ, er hat den PC unzureichend verpackt und will jetzt so billig wie möglich aus der Sache raus kommen.
Mit dem Thema das man für 1000€ einen neuen PC mit GTX970 bekommt will ich gar nicht erst anfangen.
JA er hat beim Versand einen Fehler gemacht. Aber natürlich versucht man den Schaden so gering wie möglich zu halten.

Der TE will dem Käufer lediglich 70€ für das Gehäuse erstatten, der TE hat nicht angeboten das der PC auf seine Kosten zurück geschickt werden soll und das der TE den Umbau vornimmt.
Als erstes Angebot einen Preisnachlass anzubieten ist doch völlig legitim. Der Käufer erspart sich das hin und herschicken (inklusive Abbau und Verpacken) und der Verkäufer kommt günstig aus der Sache raus. Win-win.
Nach der Beschreibung ist wohl nur irgendwas am Gehäuse abgebrochen, aber durchaus noch funktionsfähig. Scheint also nur ein optischer Mangel zu sein.

Ich hatte auch schon bei einem Gehäuse ne Beule im Deckel. Verkäufer (gewerblicher Händler) bot mir 20€ Nachlass an. Ich hab das akzeptiert und gut war.

Der Käufer muss das Angebot ja nicht annehmen. Ist ja nur ein Vorschlag um die Sache schnell und unkompliziert abzuschließen.
Scheinbar akzeptiert der Käufer das nicht, also muss ganz normal die Gewährleistung erfolgen. Heißt zurückschicken lassen, reparieren, durchchecken und nochmal hinschicken.
Oder man bietet noch etwas mehr Preisnachlass an. Schließlich erspart man sich dann die Versandkosten und die Arbeit.
Bspw 100€ Nachlass, womöglich springen sie darauf an.
Das würde ich aber freundlich per E-Mail anbieten.
 
das lustige ist ja, dass dem Käufer das Gehäuse scheinbar vollkommen egal ist, aber nicht, dass er "nicht performant" Minecraft spielen kann.
Finde aber trotzdem den Vorschlag mit dem Preisnachlass gut und zur Not soll er einfach das Gehäuse tauschen, kostet dann evtl. auch unter 70€, und ich denke zwar nicht dass der Käufer dann mehr FPS in Minecraft hat, was aber ohnehin sein Problem ist^^
 
JanKrohn schrieb:
Was hat der Taschengeldparagraph mit einem Fall zu tun, der sich anscheinend in Oesterreich abspielt? Das BGB hat dort schon seit 70 Jahren keine Gueltigkeit mehr...


Ist richtig, dass das BGB in Österreich nicht mehr gilt; aber der TE hat sich trotz ausdrücklicher Nachfrage noch nicht wirklich erklärt, in welchem Land da welche Rechtsverhältnisse zugrundeliegen.

Und wenn es tatsächlich Österreich sein sollte, dann würde sich auch die österreichische Rechtslage kaum von der deutschen unterscheiden, denn die österreichischen Gesetze entsprechen grundlegend den deutschen !
 
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