Eigentlich sollte man bei falschem Paketinhalt, sobald der Verkäufer behauptet, das könne nicht sein usw., sofort Anzeige erstatten bei der Polizei. Denn offenbar hat dann ja jemand den Inhalt gestohlen (oder der Verkäufer lügt, dann ist es als Betrug strafbar).
Die Rücksendung des fälschlich gelieferten Pakets sollte man natürlich unterlassen, ggf. dem Verkäufer sagen, dass die Polizei das ja möglicherweise als Beweis benötigt.
Man ist übrigens rechtlich nicht dazu verpflichtet, Ware zurückzusenden, die man gar nicht bestellt hat (§ 241a BGB). Die Lieferung der falschen Ware ist so einzuordnen, als unbestellte Lieferung, während zugleich die tatsächlich bestellte Ware gar nicht geliefert wurde.
Die Rücksendung des fälschlich gelieferten Pakets sollte man natürlich unterlassen, ggf. dem Verkäufer sagen, dass die Polizei das ja möglicherweise als Beweis benötigt.
Man ist übrigens rechtlich nicht dazu verpflichtet, Ware zurückzusenden, die man gar nicht bestellt hat (§ 241a BGB). Die Lieferung der falschen Ware ist so einzuordnen, als unbestellte Lieferung, während zugleich die tatsächlich bestellte Ware gar nicht geliefert wurde.