Vertrag kündigen - Fitnessstudio

S

se7Ro

Gast
hallo zusammen,

ich habe vor vier Monaten ein Vertrag bei JustFit abgeschlossen (Laufzeit 24 Monate).

Ich wohne derzeit in Frechen und hatte vor in Köln zu studieren, trainiert habe ich in meiner Stadt, oder in der Nähe, jedoch alles relativ in der Nähe von Köln.

Da ich vor hatte in Köln zu bleiben, habe ich mich auch nur dort und für den Notfall in Aachen eingeschrieben. Dort habe ich (also in Aachen) schon eine Zusage erhalten und werde auch demnächst umziehen. In Köln habe ich auch Probleme bei der Wohnungssuche gehabt.

Bei der JustFit Hotline hieß es, eine Kündigung wäre definitiv nicht möglich, also unter keinen Umständen (AGB sagt etwas anderes, siehe unten), ich könnte den Vertrag höchstens auf ein Familienmitglied laufen lassen, jedoch wieder mit einer Laufzeit von 24 Monaten + Kursen die man noch extra bezahlen müsste.


Mich würde nun interessieren, wie ich hierbei am besten vorgehe. Was sollte ich meiner Kündigung beilegen, was sollte ich alles an wichtigen Informationen reinschreiben?

Beispiel
- Grund der Kündigung -> in Köln keine Möglichkeit zum Studieren gehabt, deshalb Umzug nach Aachen?

Muss man dann auch eine Kopie des Mietvertrags mitschicken, oder von meiner FH (Bestätigung des Einschreibens)?

Mir ist bewusst, dass ich ein Vertrag abgeschlossen habe, aber an einem Umzug komme ich nicht mehr herum (was auch eher überraschend war) und die 40€ möchte ich ungern zahlen wenn ich die Dienstleistungen nicht mehr in Anspruch nehmen kann (>50km).

Ich habe noch folgendes in den AGB gefunden (vom FitnessStudio):
7. Die außerordentliche Kündigung wie z.B. dauerhafte Sportunfähigkeit oder Umzug aus nicht persönlichen Gründen außerhalb des Just Fit-Einzuggebietes von mehr als 40 km, sind nur unter Vorlage eines qualifizierten ärztlichen Attestes (Original) bzw. einer Einwohnermeldeamtsbescheinigung mit beruflichem Nachweis möglich (wobei sich Just Fit eine gerichtliche Prüfung im Einzelfall vorbehält)."

Habe aber trotzdem die Befürchtung, dass die nicht sofort locker lassen :)

Vielen dank
 
Ganz hart gesagt. Was interessiert es Deinen Vertragspartner wo Du wohnst.

Du hattest da wohl Deine Gründe, Dich 24 Monate zu binden. Das kann man auch anders machen.

Der Anbieter ist im Recht. Und wenn er Dich nicht aus Kulanz aus den Vertrag lässt, dann bist Du 24 Monate an ihm gebunden.

Wenn er diesen Umzugspassus in den AGBs hat, dann sende ihm halt die Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt und schaue, wie er es auffasst.
 
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Einmal mehr leicht irreführende AGB - was darin an Möglichkeiten zur Kündigung geregelt ist, stellt logisch gerade keine "außerordentliche" Kündigung dar. Die außerordentliche Kündigung ist dadurch gekennzeichnet, dass es gerade nicht "ordentlich" im Vertrag geregelt ist. Statt dessen findet sich die Regelung in § 314 BGB und wird von Einzelfall zu Einzelfall, dh durch die Rechtsprechung, näher ausgestaltet.

Zu Verträgen mit Fitnessstudios finden sich bereits Unmengen an Informationen im Internet - orientiere dich erstmal daran und frag dann nach, wenn Details unklar sind. Ist doch unnötig, wenn man hier sonst pauschal alles wiederholt, was bereits tausendfach geschrieben steht. Spontan aus meinem Gedächtnis grob zusammengefasst: Sag, dass du aus wichtigem Grund außerordentlich kündigst; die Rechtsprechung erkennt drei Monate als Frist für Recht, gewissermaßen auch als Ausgleich. Demnach zahlst also drei Monate weiter und dann ist gut. Praktisch - vorausgesetzt, dass meine Aussagen wahr sind und mir keine wesentlichen Tatsachenkenntnisse eurerseits fehlen - würde ich persönlich nach drei Monaten die Zahlung einstellen; meint das Fitnessstudio, dass die Kündigung unwirksam ist-->der Vertrag fortbesteht-->es weiter Anspruch auf Zahlung hat, soll es eben klagen.

Die Lösung, die das Studio vorschlägt (Familienmitglied vorschieben), ist natürlich zulässig, aber eingehen muss man darauf nicht. Das wäre schlicht eine einvernehmliche Vereinbarung, keineswegs aber die von der Gesetzgeberin vorgesehen Lösung.

Übrigens meine ich mich dunkel zu erinnern, dass ich sogar schon Gerichtsentscheidungen sah, wonach eine 24-monatige Laufzeit unzulässig wäre - die entsprechende BGB-Regel also nur eine Obergrenze darstelle, die nicht in jedem Falle zulässig sein soll. Dies angenommen würde eine Kündigung sogar (weitgehend, dh je nach Umständen zB monatlich) zu jeder Zeit zulässig sein. Soviel aber nur nebenbei; kannst ja selbst mal nachsuchen, wenn es dich interessiert.

Bitte gib Rückmeldung, sobald es etwas zu erzählen gibt.
 
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Wenn du >30km wegziehst dann hast du ein sonder mündig ungerecht. Selber schon gemacht.
Die 30km stehen nicht im Gesetz aber zahlreiche Gerichtsurteile sagen, dass es ab 30km keinem mehr zuzumuten ist die Strecke auf sich zu nehmen.
Dabei durfte bei Vertragsunterzeichnung aber nicht feststehen dass du die 24monate nicht erfüllen kannst.
Hatte das wie gesagt selbst mit fitness first durch, die auch erst meinten ich kann nicht raus. Einen Brief mit entsprechenden gerichtsurteilen später wurde meine Kündigung akzeptiert.
 
Stimme Droitteur zu, habe aber noch eine Ergänzung, die einen gewissen Knackpunkt darstellen könnte:

Ich wohne derzeit in Frechen...
Ist das somit dein Erstzwohnsitz und wird dieser auch weiter bleiben, d.h. wohnen die Eltern in Frechen und dein Studienort wird nur Zweitwohnsitz? (So wie es viele Studenten aus steuerlichen Gründen machen.) In dem Fall wäre ein die "außerordentliche Kündingung", bzw. das Sonderkündigungsrecht nicht mehr gegeben.
 
Erstmal vielen Dank für die Antworten :)

Meine Eltern wohnen weiterhin in Frechen, ich werde aber in Aachen leben und höchstwahrscheinlich auch dort bleiben da ich sowieso aus dem Elternhaus ausziehen wollte.
 
Bei der JustFit Hotline hieß es

In den AGBs ist es geregelt. Einfach den entsprechenden Absatz und die Meldebescheinigung an das Fitness Studio schicken und es sollte gut sein.

Bzw. fälllt das doch sogar unter Sonderkündigungsrecht...
 
Eigentlich ist schon alles zu diesem Thema richtig gesagt worden. Vom BGH ist das Sonderkündigungsrecht im Falle eines Umzuges (> 20 km Mehrstrecke) abgesegnet worden. Keine AGB dieser Welt kann dieses Sonderkündigungsrecht einschränken. Also umziehen und dem Fitnessstudio zeitnah eine Kündigung mit einer entsprechenden Meldebescheinigung per Einschreiben zukommen lassen.
 
In seinem Grundsatzurteil vom 08.02.2012 (Az. XII ZR 42/10) teilte der BGH mit, dass der Vertrag mit einem Fitnessstudio immer aus einem wichtigen Grund außerordentlich gekündigt werden darf. Damit wurde vom Grundsatz her bestätigt, dass ein Umzug zur Kündigung ebenso berechtigt, wie dies bei Krankheit, Schwangerschaft oder Wehrdienst der Fall ist. Vertragsklauseln, die einen Austritt aus einem wichtigen Grund, etwa einer Krankheit, ausschließen, sind also unwirksam.

Strittig ist im Einzelfall lediglich die Frage, ab welcher Entfernung bei einem Umzug das Sportstudio nur noch unter großem Aufwand erreicht werden kann. Da gehen die Meinungen bei Fahrstrecken von 20 bis zu 50 km auseinander.
 
Dazu braucht es doch kein Grundsatzurteil, die AGB gibt dir doch die Möglichkeit einer Kündigung. Ich würde den Laufzeitvertrag formal kündigen und die Meldebescheinigung sowie Immatrikulationsbescheinigung in Kopie beilegen, gleichzeitig etwaige Einzugsermächtigung widerrufen und dann abwarten. ;)
 
Generell hast du natürlich Recht.

Das BGH-Urteil hat insofern Auswirkungen auf den vorliegenden Fall, dass die in den AGBs formulierten Einschränkungen der außerordentlichen Kündigung (qualifiziertes ärztliches Attest, beruflicher Nachweis, mindestens 40 km, usw.) zu einer Unwirksamkeit der gesamten Klausel führen kann.

Wichtig und entscheidend für eine außerordentliche Kündigung ist lediglich die Frage, ob die Fortführung des Vertrages trotz Vorliegens widriger Umstände weiterhin möglich oder zumutbar ist. Dies entscheidet keine AGB.

Mit anderen Worten, jegliche Einschränkung des außerordentlichen Kündigungsrechtes bei Fitnessstudioverträgen (anzusehen als Dauerschuldverhältnisse) seitens der AGB ist immer unwirksam und dient lediglich als Erschwernis, das Recht auf außerordentliche Kündigung wahrzunehmen.
 
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In der Praxis kann man sich ohne Gang vors Gericht aber wohl kaum auf solche Gesetze berufen. Die Mitarbeiter im Fitnessstudio orientieren sich an den AGB, wenn überhaupt. Man kann es also jetzt entweder juristisch korrekt mit viel Aufwand durch boxen, oder einfach den AGB´s folgen und kündigen. Wenn das nicht akzeptiert wird, kann man immer noch andere Schritte in Erwägung ziehen. Ich persönlich würde es so machen wie oben beschrieben. Sollten die sich wider Erwarten quer stellen, wäre ich auf deren Argumente sehr gespannt. :D
 
Dass die Berufung auf die Rechtslage - abgesehen von der Tatsache, dass prinzipiell immer Streit denkbar ist - nicht ganz so schwerfällt, hast du ja selbst schon angedeutet: Solange kein Geld mehr fließt, muss man nur noch "abwarten". Den Gang vors Gericht übernimmt, wenn überhaupt, dann das Fitnessstudio. Insofern handelt es sich hier ja mehr um eine dogmatische Diskussion als weniger um die Frage, worauf genau man sich berufen muss^^
 
Im vorliegenden Fall dürfte die AGB tatsächlich keine unüberwindbaren Hindernisse für eine außerordentliche Kündigung wegen Umzugs in den Weg legen. Eine Melde- und Immatrikulationsbescheinigung ist wohl sowieso verfügbar.

Ich wollte ja auch nur die Frage von Doc Foster bzgl. des BGH-Urteils nicht offen im Raum stehen lassen. ;)
 
Für alle Interessenten:
ich ziehe nächste Woche noch um und schicke morgen meine Kündigung per Einschreiben los. Habe auch eine Kopie des Mietvertrags und meiner Immatrikulationsbescheinigung, die Meldebescheinigung muss ich dann im Nachhinein verschicken (sofern gefordert).

Habe eben die Entfernung erwähnt, sogar das "naheste" Studio zu meiner Wohnung ist knapp 53km entfernt. Höflich erwähnt, dass ich die Dienste gerne in Anspruch genommen habe, aber die Entfernung leider unzumutbar für mich ist. Auf die AGB verwiesen, Kopien mitgeschickt.

Was ich nicht erwähnt habe:
wie lange ich noch zahlen soll/muss. Könnte ich schon einfordern, dass die ab dem nächsten Monat kein Geld mehr abheben dürfen? Oder einigt man sich da bspw. auf drei weitere Monate in denen man zahlt? (siehe zweiter Post)

Halte euch dann mal auf dem Laufenden :)
 
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Hallo,

die Antwort des Studios:

"Sehr geehrter Herr X,

mit Bedauern haben wir Ihre Kündigung erhalten. Wir bestätigen ihre Kündigung zum 28.02.2017 und bedanken uns recht herzlich für das von Ihnen in der Vergangenheit entgegebengebrachte Vertrauen!
Wie Sie Ihren AGB unter Punkt 7 ersehen können ist eine vorzeitige Kündigung in der Erstlaufzeit ausgeschlossen.

Eine vorzeitige Kündigung ist hier nicht möglich.

Gerne informieren wir Sie über die Möglichkeit, dass sie als ehemaliges Just Fit Mitglied einen exklusiven Vertrag über INTERFIT weiterführen können. Mit dieser Mitgliedschaft können sie in 600 Verbnudstudios deutschlandweit trainieren"

Ich finde komischerweise die AGB nicht mehr im Internet. Aber in meinem Eingangspost habe ich Punkt 7 zitiert, dort steht nichts von Erstlaufzeit.

http://www.interfit.de/ das scheint aber nur für Firmeninhaber und mitarbeiter zu sein. Ich bin allerdings Student, kann da gerade leider niemanden mehr erreichen.

Kann ich dagegen noch vorgehen?

edit:
haben wohl eine neue AGB.
Dort steht, dass während der Erstlaufzeit eine Kündigung aufgrund eines Umzugs ausgeschlossen ist.
 
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Es gelten natürlich die AGB zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Wäre gut, wenn du die noch iwo hättest; es wäre aber an deinem Vertragspartner, wenn er dich verklagen wollte, nachzuweisen, dass du den Bedingungen, auf die er sich beruft, akzeptiert hast. Es wird möglicherweise Vertragsanpassungsklauseln geben; die würden aber nicht wirksam sein, wenn sie im Fall deines Schweigens derart unangemessen zu deinem Nachteil sind.
 
Die neue AGB kann dir aber egal sein. Es zählt die AGB, die bei deinem Vertragsabschluss gültig war. Wenn der Anbieter die AGB ändert, muss er dich darüber informieren und du musst dem auch zustimmen.

edit:/ oh, habe den Tab wohl etwas länger noch offen gehabt. Droitteur hat ja schon das gleiche eine Stunde früher geposted.
 
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