Drillisch Kündigung bei Vertrag ohne Mindestvertragslaufzeit laut AGBs wird nicht akzeptiert

benklett

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Hallo,

ich habe 2021 einen Vertrag ohne Mindestvertragslaufzeit bei sim.de (Drillisch) abgeschlossen und habe laut den AGBs, die mir per E-Mail zugesendet wurden (siehe Anhang Punkt X.1 Absatz 2), wie im Thread:
https://www.computerbase.de/forum/threads/kuendigungsproblem-bei-premiumsim.1853409/
eine Kündigungsfrist von 30 Tagen zum Monatsende.
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Ich bekomme vom Support nur Antworten wie:

Ihr Ihrem aktuellen Vertrag bei sim.de gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Die Kündigung Ihres Vertrages wurde Ihnen daher ordnungsgemäß zum 13.02.2024 bestätigt.

Kündigungsfrist von einem Monat gemäß dem "Gesetz für faire Verbraucherverträge"
Die neue Kündigungsfrist von einem Monat gilt ausschließlich für ab dem 01. März 2022 geschlossene Verträge. Dies hat der Gesetzgeber in Art. 229 § 60 Satz 2 EGBGB ausdrücklich so festgelegt. Auf Ihren Vertrag, der vor diesem Datum geschlossen wurde, wirkt sich die Neuregelung daher nicht aus.
oder
Bei Ihrer Bestellung haben Sie sich für einen Vertrag mit einer flexiblen Laufzeit entschieden. Diesen können Sie täglich mit einer Frist von drei Monaten kündigen.

In der Zwischenzeit haben sich die AGBs wohl geändert, aber das betrifft mich doch nicht oder?

Ich habe auch schon überlegt das Lastschriftmandat zu wiederrufen bzw. Rücklastschrift zu nutzen, wenn der Einzug vom nächsten Monat durchgegangen ist, aber ich weiß nicht ob das so eine gute Idee ist.

Hat jemand schonmal Erfahrungen mit Anbietern, die AGBs nicht einhalten wollen gemacht? Kann man da irgendwas machen?


Mit freundlichen Grüßen
Benjamin
 

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  • Allgemeine_Geschaeftsbedingungen.pdf
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benklett schrieb:
In der Zwischenzeit haben sich die AGBs wohl geändert, aber das betrifft mich doch nicht oder?
Wenn du den neuen AGB zugestimmt hast dann gelten die. Da die Provider bei AGB Änderung verpflichtet sind die Bestätigung aktiv vom Kunden einzuholen, wird das auch irgendwie passiert sein.
 
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Natürlich betrifft Dich das, denn ein Unternehmen ist verpflichtet, über Änderungen an den AGB zu informieren - auch wenn Du das ignoriert hast.
 
Außerdem hast du nicht den kompletten Abschnitt oben gepostet, da steht nämlich ein entscheidender Teil noch drin.
Vielleicht einmal in deine Unterlagen schauen, wie du damals den Vertrag abgeschlossen hast, und welche Kündigungsfristen da festgelegt worden sind.

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Helge01 schrieb:
Wenn du den neuen AGB zugestimmt hast dann gelten die. Da die Provider bei AGB Änderung verpflichtet sind die Bestätigung aktiv vom Kunden einzuholen, wird das auch irgendwie passiert sein.
Aduasen schrieb:
Natürlich betrifft Dich das, denn ein Unternehmen ist verpflichtet, über Änderungen an den AGB zu informieren - auch wenn Du das ignoriert hast.

Neue AGBs wurden allerdings nie von mir bestätigt. Darüber müsste ich doch auch mal eine E-Mail bekommen haben. Die habe ich allerdings auch nie bekommen.
Geltend wären dann soweit ich weiß immer die AGBs, die zum Vertragsabschluss galten und denen ich zugestimmt habe.

Habe gerade mit einem Anwalt von meiner Rechtsschutzversicherung telefoniert, der hat mir geraten der Kündingung nochmal zu widersprechen und meine Einzugsermächtigung zu widerrufen.
Ergänzung ()

stage schrieb:
Außerdem hast du nicht den kompletten Abschnitt oben gepostet, da steht nämlich ein entscheidender Teil noch drin.
Vielleicht einmal in deine Unterlagen schauen, wie du damals den Vertrag abgeschlossen hast, und welche Kündigungsfristen da festgelegt worden sind.

Anhang anzeigen 1425827
Das wäre möglich, kann ich aber leider nicht mehr überprüfen.

Warum der Support mir das nicht erklären kann, ist mir allerdings ein Rätsel.
Er begründet es ja mit der Änderung im TKG.
 
Würde da auch nochmal ganz genau den Mailverkehr mit denen nachvollziehen, ob da wirklich nix kam und ansonsten dem Anwalt die Arbeit überlassen. Mir wollte man damals einen 24 Monatsvertrag unterjubeln, obwohl ich einen ohne Laufzeit abgeschlossen hatte. Da kam vom Support auch auch nur"Ne, das steht bei uns so im System, dann müssen Sie sich irren." und es gab einiges an Hin und Her, bis die endlich meine Kündigung akzeptiert hatten. Wenn es um Kündigungen geht können die sich winden wie ein Aal .....
 
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Das wäre möglich, kann ich aber leider nicht mehr überprüfen.
Das sollte doch jederzeit in den Vertragsunterlagen zu sehen sein, oder zumindest im Onlineportal.
Ich weiß nicht auf was du dich bei einem eventuellen Rechtsstreit berufen willst.

Das TKG hat mit deiner Sache auch erstmal garnichts zu tun. Da geht es um Verträge mit einer Mindestlaufzeit, und das diese danach nicht mehr wie sonst üblich um 12 Monate automatisch verlängert werden dürfen. Aber was das mit deinen Kündigungsfristen zu tun haben soll, weiß ich nicht.
Beachte Kündigungsfrist ist nicht das gleiche wie Vertragslaufzeit.

Siehe auch https://www.handyhase.de/magazin/3-monate-kuendigungsfrist-ohne-vertragslaufzeit/
Beachte allerdings, dass die 3 Monate Kündigungsfrist noch für Verträge gelten können, die vor dem 01.03.2022 abgeschlossen wurden.
 
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Wenn du dir sicher bist im Recht zu sein kannst du auf deine Kündigungsfrist bestehen und im Zweifelsfall einfach nicht zahlen (aber auch drauf achten den Dienst nicht mehr zu nutzen). Den Rest macht dann der Anwalt.

Alternativ sollen Sie dir anhand der Unterlagen vom Vertragsabschluss nachweisen, dass du eine längere Kündigungsfrist hast. Hier vor allem das in den AGB erwähnte Antragsformular.
 
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Wann gab es 6 und 12 Monate? Kenne nur 24 Monate und monatlich kündbar.

LogIn funktioniert wieder, bei mir steht in den Vertragsdetail 1 Monat Laufzeit, 1 Monat Kündigungsfrist, aktuell zum 28.12. möglich.


Interessant, es kam eine Anzeige das meine aktuelle SIM Karte veraltet ist und ich kostenlos eine Neue bestellen soll.
 
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Gleipnir schrieb:
es kam eine Anzeige das meine aktuelle SIM Karte veraltet ist und ich kostenlos eine Neue bestellen soll.
Vermutlich ist das noch eine klonbare SIM-Karte mit COMP128v1 Algorithmus und wird durch COMP128v2 / COMP128v3 ersetzt.
 
Gleipnir schrieb:
LogIn funktioniert wieder, bei mir steht in den Vertragsdetail 1 Monat Laufzeit, 1 Monat Kündigungsfrist, aktuell zum 28.12. möglich.
Bei mir steht da 3 Monate, aber das ist ja das System, welches ja eventuell bei der ein oder anderen Änderung auch fälschlicherweise geändert worden sein kann.

till69 schrieb:
AGB sind auch nicht relevant bei einem Vertrag ohne Laufzeit.
Es gelten die Fristen, die bei Abschluss genannt wurden.
Danke, das ist eine Information, die man haben sollte. Ich weiß halt leider nicht mehr welche Fristen da erwähnt wurden, aber ich nehme mal an das waren die 3 Monate, weil das auch in dem allgemeinen Produktinformationsblatt steht. In dem Blatt steht allerdings auch "Das Produktinformationsblatt bildet nur die tariflichen Standardkonditionen ab." Etwas anderes könnte ich aber sowieso nicht belegen, weil ich mir kein Screenshot von dem Antragsformular gemacht habe.

Ich hoffe nur der Support kann mir das dann auch so darlegen, weil mit dem TKG hat das in meinem Fall überhaupt nichts zu tun und die sollten eigentlich eine schlüssige Begründung liefern können und nicht ihr hier im Forum.

Danke an alle hier für die Infos.
 
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Helge01 schrieb:
Vermutlich ist das noch eine klonbare SIM-Karte mit COMP128v1 Algorithmus und wird durch COMP128v2 / COMP128v3 ersetzt.

da müsste ja meine Schwester eigentlich auch mal eine Neue bekommen. Die hat aber in den ganzen Jahren nur 1x eine bekommen und das als die damals von jetzt auf sofort aus dem D1 Netz geflogen sind.
 
Hi...

Vorweg mal (Klugscheißmodus):
Es gibt keine AGBs! 🤨
Es heißt Allgemeine Geschäftsbedingungen - und ist bereits der Plural. ☝️

Dann:
benklett schrieb:
[...] weil ich mir kein Screenshot von dem Antragsformular gemacht habe.
Entscheidend wäre auch nicht ein Antrag, sondern die Bestellbestätigung. 🧐
Allerdings kann ich auch immer nicht nachvollziehen, wie und warum man solche wichtigen Unterlagen insbesondere zu Vertragsabschlüssen nicht, bspw. für spätere Recherchen, verfügbar hat bzw. hält.
benklett schrieb:
Bei Ihrer Bestellung haben Sie sich für einen Vertrag mit einer flexiblen Laufzeit entschieden. Diesen können Sie täglich mit einer Frist von drei Monaten kündigen.
Das bliebe zu prüfen - am Besten durch eine Rechtsbeistand, mit dem Du eh schon Kontakt aufgenommen hast. Dahingehend ergäbe sich dann die jeweilige Rechtslage und daraus resultierende Verpflichtungen.​

Btw.:
Im Übrigen sind AGB eines Anbieters, sofern vorhanden, natürlich auch für jeden Vertragsschluß bindend, da sie ein grundsätzliches Bestimmungswerk darstellen, allerdings wird's durch weitere im Vertragswerk festgelegte Vereinbarungen mit übergeordneter Priorität ergänzt.
Man braucht sich nur mal Verträge anschauen, da steht immer im Kleingedruckten drin, dass die AGB Bestandteil des Vertrags sind.​
 
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