Haftpflicht -> Mutter zerstört Handy vom Sohn

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INHUMAN94

Gast
Moin,

Meine Mutter hat heute mein Handy zerstört als ich im Garten war. Ist ihr vom Balkon gefallen >.> Die Haftpflicht deckt doch auch Familie ab wenn diese in eigenen Haushalten leben oder? Ich wohne ja schon lange nicht mehr zu Hause und hab auch nen anderen Nachnamen...

Grüße
 
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Die Haftpflicht kommt für die Schäden auf, die der Versicherte einer anderen Person zugefügt hat. Wenn Deine Mutter ihrer Versicherung glaubhaft darlegen kann, dass sie den Schaden verursacht hat, sollte es keine Probleme geben.

Deine Mutter soll sich an ihre Versicherung wenden; die wird ihr die Fragen beantworten, denn dafür ist sie da.
 
Bei meiner Haftpflicht sind Schäden durch Familienmitglieder die im eigenen Haushalt leben nicht abgedeckt. Aber wie oben geschrieben, Versicherung fragen. Bei dem Tarifdschungel kann man als Laie keine Auskunft geben ;-)

@edit: Beim googeln findet man meine Aussage leider sehr häufig :-(
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich wohne aber schon lange nicht mehr im selben Haushalt. Wie oben schon geschrieben. Wohne nichtmal in der selben Stadt^^
 
Sorry, da habe ich zu flüchtig gelesen.
 
In Deine Versicherunspolice gucken. Oder eben, in die Police der Mutter.

Familienmitglieder sind idR ausgeschlossen. Es spielt keine Rolle, wo diese wohnen. Und der Name ist auch irrelevant, Deine Mutter ist eben Deine Mutter.
 
BlubbsDE schrieb:
In Deine Versicherunspolice gucken. Oder eben, in die Police der Mutter.

Familienmitglieder sind idR ausgeschlossen. Es spielt keine Rolle, wo diese wohnen. Und der Name ist auch irrelevant, Deine Mutter ist eben Deine Mutter.
Das ist Quatsch. Getrennte Haushalte bedeuten Deckung auch innerhalb einer Familie.
 
Das ist kein Quatsch und liegt einzig an der Versicherung, die der TE bzw. seine Mutter abgeschlossen hat. Sicher gibt es Versicherungen, die Schäden begangen am Eigentum von Familienmitgliedern nicht abdeckt.
 
OK grad mal eingelesen und zwei getrennte Haushalte sollten kein Problem darstellen da getrenntes Eigentum usw. Werden den Fall Montag melden und schnell auf Regulierung hoffen.

Wenns jemanden interessiert kann ich später gerne schreiben wie alles ausgegangen ist.
 
In Deine Versicherunspolice gucken. Oder eben, in die Police der Mutter.

Familienmitglieder sind idR ausgeschlossen. Es spielt keine Rolle, wo diese wohnen. Und der Name ist auch irrelevant, Deine Mutter ist eben Deine Mutter.

Da hat BlubbsDE mal wieder seinen unwissenden Blubbs dazugegeben, ist ja leider nicht das erste Mal.

Lies dir mal die Haftpflicht Rahmenbedingungen der GDV durch. (Gesamtverband der Deutschen
Versicherungswirtschaft e.V.)

"In der Regel" ist also schon mal grundverkehrt, es fällt in der Regel alles mit der Haushaltsangehörigkeit.
Ergänzung ()

Bevor hier noch Ausnahmen breitgetreten werden:

Ist der Nachwuchs zwar ausgezogen, aber noch über die Eltern versichert (erste Ausbildung/Studium) wird nicht gezahlt

Also: Eigener Haushalt + eigener Vertrag -> kein Problem.

Wobei natürlich in solchen Konstellationen u.U. sehr genau geprüft werden wird ob da Versicherungsbetrug vorliegt.
 
smuper schrieb:
(...) Wobei natürlich in solchen Konstellationen u.U. sehr genau geprüft werden wird ob da Versicherungsbetrug vorliegt. (...)

Aber hallo! Das hätte ich damals auch nicht so ohne weiteres reguliert und mir das Handy kommen lassen (insbesondere wenn es ein aktuelles, hochwertiges gewesen wäre und ein Gutachten beauftragt zur Plausiblitätsprüfung) sowie mir die Vertragshistorie genauestens angesehen, welche Schäden zuvor bereits gemeldet wurden. Für gewöhnlich fallen der artige Sachen unter Schadenschnellregulierung, das ist Schreibtischentscheidung, da gibt sich die Versicherung nicht großartig mit ab aber in diesem Falle, Verwandschaftsgrad ect. da wird genauestens hingeguckt. Wenn genau diese Schadennummer bei Regulierung in die Stichprobe fällt, hat man die Brille auf als Schadenssachbearbeiter, die Läuse setzt sich wohl keiner in den Pelz.
Ich würde daher dazu raten, den Schaden nicht direkt bei der Versicherung zu melden sondern bei der Agentur vor Ort - erspart man sich und der Versicherung viel Zeit und Rennereien sowie Kosten. Die Agentur hat bei derartigen Kleinschäden ebenfalls Regulierungsvollmacht und reicht die Schadenunterlagen später vollständig der Versicherung weiter, die lediglich gegenbucht (ohne weitere Prüfung) da die Agentur vor Ort das dann erledigt hat.
 
Können das gern prüfen. Von mir aus 3 mal. Ist so passiert und der Schaden ist auch so entstanden und nicht anders. Das ist das erste mal das meine Mutter in den letzten Jahren die Haftpflicht benötigt. Können sie noch so oft prüfen.

Und davor ist uns sowas auch noch nicht passiert.

Und welchen Sinn hätte Betrug. Hab es online gekauft und war 2 Tage alt. Hätte ich KB drauf gehabt hätte ich es eben Retour geschickt...

Fakt ist das es so passiert ist. Problem nur wenn die uns das nicht glauben? Das wär mal mega scheisse
 
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Keine Sorge.

Die glauben das schon.

Handyschäden passieren ständig.

Der Schaden ist plausibel und auch ganz normal versichert.
Der wird anstandslos bezahlt.
 
Jemanden damit zu beauftragen diesen Einzelfall zu prüfen wäre auch teurer als dir 5 Handys zu schicken.

Deine Mutter soll einfach den Schaden melden, ob telefonisch, per Brief oder Mail, da wurden die vorzüge ja schon geklärt.
aber...
a) Aber Versicherungen verdienen nunmal kein Geld, wenn sei greifen :D, der Fall ist aber recht klar. Genausogut hätte deine Mutter bei dir in der Wohnung eine Stehlampe umrennen können.
b) Gibts viele "Ganz schlaue" die eben versuchen, besonders mit Smartphones, ne schnelle Mark zu machen, oder ohne einen Betrug so ein teil garnicht bezahlen könnten. Bei einem zwei Tage alten Gerät gibts auch Maschen. Da besorgt man sich einfach ein kaputtes von Ebay, schmeißts vom Balkon und will dann Haftpflicht oder Handyversicherung für das neue geltend machen. Oder man Kauft, WEIL man das handy hat fallen lassen ein neues und gibt bei der Versicherung an, das Neugerät sei betroffen..

Und eben jene (hundsdrecksverschi***) Leute versauens eben für die ehrlichen, wie dich, deren Mutter wahrscheinlich "mal ein schönes Foto" machen wollte.

c) Wird die Versicherung wohl,wenn überhaupt 250-300€ oder so erstatten, so sehen das zumindest "handyversicherungen" vor, wo das gerät kurz nach dem Kauf schon 30% Wertverlust ( und jedes halbe Jahr nochmal 10%) hat. Könnte sein das bei 2 Tagen aber noch der NP drin ist.
 
KTelwood schrieb:
(...) Jemanden damit zu beauftragen diesen Einzelfall zu prüfen wäre auch teurer als dir 5 Handys zu schicken. (...)

Es wurde nicht angeraten, jemanden (im Detail Schadengutachter) zu beauftragen, sondern der vor Ort ansässigen Versicherungsagentur zu melden.

Ein vager auf Vermutungen gestützter Laienrat, wenn im Thema sich ein ehemaliger Schadensachbearbeiter meldet, zu revidieren, das ist schon harter Tobak. ich hab solche Fälle fast täglich auf meinem Schreibtisch gehabt und zu entscheiden, reguliere ich oder schalte ich einen Gutachter ein. ... erklär einem Bäcker das backen ...
 
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