Chibi88
Lt. Commander
- Registriert
- Dez. 2007
- Beiträge
- 1.266
Hallo,
angenommen:
Ich kaufe bei einem Einzelhändler ein Produkt. Nehmen wir mal einen Kopfhörer. Dieser Kopfhörer weist nach einem Jahr einen Fehler auf. Laut Hersteller sind aber 2 Jahre Garantie drauf. Da die Kopfhörer älter als 6 Monate sind, tritt die Beweislastumkehr ein.
Frage:
a) Ist der Einzelhändler verpflichtet die Ware zum Hersteller zu schicken? Immerhin habe ich 2 Jahre Gewährleistung gegenüber dem Verkäufer und er ist da Ansprechpartner Nr. 1
oder aber
b) Kann mich der EH abspeisen und mir sagen, ich solle das Produkt selber zum Hersteller schicken, da 6 Monate verstrichen sind und ich Beweisen muss, dass der Fehler von Anfang an da war bzw. ein Mangel vorlag?
angenommen:
Ich kaufe bei einem Einzelhändler ein Produkt. Nehmen wir mal einen Kopfhörer. Dieser Kopfhörer weist nach einem Jahr einen Fehler auf. Laut Hersteller sind aber 2 Jahre Garantie drauf. Da die Kopfhörer älter als 6 Monate sind, tritt die Beweislastumkehr ein.
Frage:
a) Ist der Einzelhändler verpflichtet die Ware zum Hersteller zu schicken? Immerhin habe ich 2 Jahre Gewährleistung gegenüber dem Verkäufer und er ist da Ansprechpartner Nr. 1
oder aber
b) Kann mich der EH abspeisen und mir sagen, ich solle das Produkt selber zum Hersteller schicken, da 6 Monate verstrichen sind und ich Beweisen muss, dass der Fehler von Anfang an da war bzw. ein Mangel vorlag?