Außerordentliche Kündigung Fitnessstudio

@abulafia. wenn du mal genau den thread lesen würdest, dann hättest du festgestellt, dass ein umzug hier in dem fall ein sonderkündigungsrecht darstellt, da der weg vom neuen wohnort zum fitnessstudio 2 stunden beträgt und ein fitnessstudio derselben kette nicht in der nähe ist.
 
Ich kann hier nirgends herauslesen, dass ein Umzug ein Sonderkündigungsrecht darstellt. Und ich habe den Thread genau gelesen.
 
kisser schrieb:
Ich kann hier nirgends herauslesen, dass ein Umzug ein Sonderkündigungsrecht darstellt. Und ich habe den Thread genau gelesen.

BGH Urteil (welches der TE gepostet hat) durchlesen. Da steht drinnen, dass man aus "wichtigem Grund" ein Sonderkündigungsrecht hat, welches auch nicht in den AGB ausgeschlossen werden darf.

Allerdings ist die Frage, ob der Umzug des TE so einen "wichtigen Grund" darstellt bzw. gibt es dazu keine allgemeine Regelung (z.B. wenn Studio x Kilometer entfernt etc.). Im konkreten Urteil wird das Wort "Umzug" nicht erwähnt.

Der TE müsste sein Recht aber unter Umständen einklagen, falls das Studio bockig ist. Ich würde dann empfehlen den Verbraucherschutz aufzusuchen.
 
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"Der TE müsste sein Recht aber unter Umständen einklagen, falls das Studio bockig ist. Ich würde dann empfehlen den Verbraucherschutz aufzusuchen."

Bzw. der TE müsste damit rechnen, dass das Studio klagt. Bis dahin könnte er durchaus die Füße stillhalten oder versuchen, eine überzeugende Kulisse aufbauen, die das Klagen für das Studio unattraktiv aussehen lässt.
 
Er muss überhaupt nichts aufbauen.
Er hat dem Fitnesstudio seinen Umzug als Kündigungsbegründung mitgeteilt.
Er hat eine Kopie seines Ausweises mit neuer Anschrift mitgeschickt , dass muss reichen!
Das Bestehen auf einer Kopie der Ummeldebescheinigung von Seiten Fitnessstudio ist reine Schikane. Damit kommen die nie vor Gericht durch.
Falls er wirklich kein Geld für einen Anwalt hat, kann er im Klagefall Prozesskostenhilfe beantragen.
Auf jeden Fall muss der TE überhaupt nicht klagen, da er richtiger weise die Lasteinzugsermächtigung nach Kündigung widerrufen hat.
 
Also soweit ich mich erinnere, würde ich da schon etwas aufbauen; aber stecke gerade nicht allzu tief im Thema. Ansonsten sagte ich ja selbst, Füße stillhalten ist auch eine Option, wenn man das entweder für richtig hält oder nicht die Ahnung hat, wie man etwas aufbaut.
 
Also ISPs wollen auch immer eine Meldebescheinigung. Eine Ausweiskopie reicht eventuell tatsächlich nicht aus. Bei einer Sonderkündigung wegen Umzugs bei einem Telefonanschluss gilt zum Beispiel eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Dieser Fall ist aber gesetzlich genau geregelt. Die Frage, ob auch in diesem Fall ein wichtiger Grund vorliegt, wird hier nicht beantwortet. Genauso wenig wie die Frage nach Fristen.

Mir ist nicht klar, ab das Studio die Kündigung angenommen hat. Außerdem kann man darüber Streiten, zu welchen Zeitpunkt diese wirksam würde.

Also ich hätte weiter Beiträge bezahlt, bis die Kündigung durch ist. Einfach nicht mehr zu bezahlen war bestimmt nicht die beste Lösung. Das Geld hätte man sich anschließend zurückerstatten lassen können.
 
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Ich bin am 01.01.2014 bereits umgezogen (aus beruflichen Gründen). Da mein befristeter Vertrag nicht verlängert wurde und zum 15.10.2015 endete habe ich sehr spät alle laufenden Kosten gekündigt. Incl. dieses Fitnessstudio. Nun bin ich zum 01.11.2015 wieder umgezogen und wohne immer noch sehr weit weg. Das Inkasso kennt immer noch nur meine alte Adresse. Wird von der Post aktuell umgeleitet. Sobald die Umleitung abläuft bin ich für das Inkasso unbekannt verzogen.
 
Du solltest darauf achten, dass die deine aktuelle Anschrift kennen. Sonst könnten Kosten wegen einer Anschriftenermittlung hinzu kommen.

Den Nachsendungsauftrag kannst du verlängern.
 
Eine Ausweiskopie wird genügen; ich könnte das genauer nachlesen, habe das kürzlich erst gemacht und erinnere mich noch in die Richtung, dass das Beweisverlangen nicht übertrieben werden darf. Wenn eine Meldebescheinigung genügt, kann eine Ausweiskopie nicht wirklich ungenügend sein. Sogar kopierte Adressänderungsmitteilungen an verschiedene Versorgungsunternehmen wurden schon anerkannt.

Die Frage ist aber tatsächlich (und deshalb braucht man die Nachweisfrage wohl gar nicht so genau zu verfolgen..) wie du sagst und hallo7 auch schon bemerkte, ob wirklich ein wichtiger Grund vorliegt. Bevor es das TKG in seiner jetzigen Form gab, hat der BGH ein Sonderkündigungsrecht bzgl Umzug/ISP verneint. Bei Fitnessstudioverträgen mag man gute Gründe in die eine Richtung anführen können; je nach Einzelfall gab es auch Urteile über unwirksame AGB und dergleichen. Gleichwohl gute Gründe wird es aber auch in die andere Richtung geben.
 
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Im Zweifel ist die Meldebescheinigung allerdings das Dokument, das als Nachweis unbestreitbar anerkennt werden sollte. Über andere "Dokumente" kann man diskutieren, geht aber an der Sache vorbei, da ja eine Bescheinigung vorliegt. Mit einer Meldebescheinigung sollte man auf der sicheren Seite sein.

Geht es jetzt denn eigentlich um ein paar Monatsbeiträge mehr oder weniger, also den Zeitpunkt der Kündigung, oder hat das Studio die Kündigung gar nicht akzeptiert?
 
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Im ersten Schreiben vom Studio wurde meine Kündigung akzeptiert zum 31.12.2015. Eine Sonderkündigung konnte nur nach Vorlage der Meldebescheinigung geprüft werden.

In der Antwort vom Inkasso stand folgendes: "Sehr geehrter Herr ***, nach Rücksprache mit dem Studio wurde Ihre außerordentliche Kündigung fristgerecht 3 Monate nach Erhalt der Meldebescheinigung, also zum 31.12.2015 berücksichtigt.

Wir machen hier die rückständigen Beiträge vom 01.11.2015 bis zum 31.12.2015 sowie Rücklastschriftkosten geltend. Die Forderung ist berechtigt und muss beglichen werden."
 
@abulafia: Das geht nicht an der Sache vorbei, wenn man berücksichtigt, dass das Kind ja nun mal bereits in den Brunnen gefallen ist: zum Zeitpunkt der damaligen Kündigung lag dem Schreiben eben keine Meldebescheinigung, sondern "nur" eine Ausweiskopie bei. Gut möglich, dass die Kündigung nicht rückwirkend wirksam würde, wenn nur eine nachgereichte Meldebescheinigung genügte.

@Lipovitan: Zum Inkasso: das würde ich ohnehin nicht zahlen. Und zur Sonderkündigung: wenn sie den Sonderkündigungsgrund an sich nicht zurückweisen, würde ich da natürlich nicht viel weiter schreiben; das sollte nun wirklich kein Studio/Inkasso riskieren, wegen zwei Monaten zu behaupten, dass nur die Meldebescheinigung genügt.
 
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Du verwechselst wohl außerordentlich mit fristlos. ;)

Drei Monate Kündigungsfrist bei außerordentlicher Kündigung scheinen doch angemessen.
am 14.09 habe ich bei meinem Fitnessstudio außerordentlich gekündigt
[Die Meldebescheinigung] Ist lt. Einlieferungsbeleg aber schon am 26.09.2015 eingegangen.
Drei Monate zum Monatsende wäre dann der 31.12.2015. Egal ob man die Meldebescheinigung berücksichtigt oder nicht, man kommt zum gleichen Ergebnis.

Die Rechnung passt doch dann. Die außerordentliche Kündigung wurde mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten akzeptiert. Die Rückstände sind wohl zu bezahlen.
 
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ThomasK_7 schrieb:

Wo steht da was von Umzug?
Ergänzung ()

hallo7 schrieb:
BGH Urteil (welches der TE gepostet hat) durchlesen. Da steht drinnen, dass man aus "wichtigem Grund" ein Sonderkündigungsrecht hat, welches auch nicht in den AGB ausgeschlossen werden darf.

Ja, das habe ich gelesen. Und erneutes Verlinken trägt hier nicht zur weiteren Klärung bei.
 
kisser schrieb:
Ja, das habe ich gelesen. Und erneutes Verlinken trägt hier nicht zur weiteren Klärung bei.

Dann lies die anderen Sätze die ich noch dazu geschrieben habe... Der TE hält den Umzug für einen "wichtigen Grund".
 
Die Kündigung wurde doch akzeptiert, mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten. Alles tutti. :evillol:
 
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@ hallo7

Habe ich gelesen.

Da ein Umzug einen „wichtigen Grund“ im Sinne des Gesetzes (hier im speziellen der § 314 BGB) darstellen kann, und der BGH die Kündigung bei wichtigem Grund erlaubt hat, kann von einem nach wie vor gültigen Kündigungsrecht bei Umzug ausgegangen werden.

Die einzelnen Gerichte sehen das aber dennoch sehr unterschiedlich, eben weil der BGH keine endgültige Stellungnahme bezogen hat, so dass es immer wieder zu unterschiedlichen Urteilen kommt. Manche Gerichte stimmen einer Kündigung wegen Umzugs zu, wenn der Kunde mindestens 30 Kilometer weit weg zieht. Andere Gerichte gehen von einer Grenze von 40 Kilometer aus, andere wiederum akzeptieren eine Kündigung wegen Umzugs überhaupt nicht oder nur dann, wenn der Umzug aus beruflichen oder privaten Gründen unabwendbar und nicht vorhersehbar war.


Quelle: https://www.aboalarm.de/blog/fitnessstudio/fitnessstudio-umzug-kuendigen/
 
Da steht aber nichts von fristlos. Lipovitan hat wohl nicht damit gerechnet, dass es eine Kündigungsfrist auch bei außerordentlicher Kündigung geben könnte.
 
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