Neuer Vodafone VDSL Anschluss "Kein Port für sie frei"

hier hast du leider pecht gehabt. Der Vormieter belegt vermutlich das letzte Adernpaar und daher ist keine Schaltung möglich. Normalerweise wird das schon bei der TAL Bestellung geprüft, kann aber in Einzelfällen auch nachträglich erst kommen mit B100%.

Normalerweise hat der Nachmieter hier zwei Möglichkeiten. Entweder Umzug an neue Adresse. Wenn an neuer Adresse schon Anschluss besteht oder eine Gegend in der nicht versorgt werden kann, dann kann er vorzeitig mit einer Frist von 3 Monaten kündigen.

Ggf hier mit dem Vormieter mal in Verbindung setzen, wenn das möglich ist. Sollte meiner Meinung nach geklärt werden. Schon nervig am Ende 4 Monate ohne Internet. War damals bei meinem Umzug auch. Hatte 6 Monate kein Internet!
 
Da muss man nicht mit dem Vormieter kommunizieren. Der Vormieter hat keine Berechtigung an deinem Abschluss einen Vertrag abzuschließen.
Daher einfach mal beim alten Provider anrufen und sagen das die den freigeben sollen. Dazu sind die verpflichtet.
 
Bei laufendem Vertrag? Eher nicht...
 
WhiteShark schrieb:
Da muss man nicht mit dem Vormieter kommunizieren. Der Vormieter hat keine Berechtigung an deinem Abschluss einen Vertrag abzuschließen.
Daher einfach mal beim alten Provider anrufen und sagen das die den freigeben sollen. Dazu sind die verpflichtet.
Woher hast du denn die Infos? DAs ist völlig falsch.
Vormieter hatte bereits Vertrag an der Adresse und hat nur einfach keinen Umzug gemeldet. Daher ist die letzte TAL belegt.
Da kann man nicht einfach bei dem Provider anrufen und sagen das die die TAL kündigen sollen.
 
Natürlich kann man das. Der Vormieter hat keine Berechtigung mehr den Anschluss zu blockieren.
Der Provider muss den Anschluss sogar freigeben, sobald er weiß das der Vertragspartner dort nicht mehr wohnt.

Sonst könnte man ja einfach einen zwei Jahres Vertrag abschließen, ausziehen und der Nachmieter könnte erst nach zwei Jahren Internet und Telefon bekommen.
 
Das wäre mir neu und so kenne ich das nicht. Arbeite selber seit 8 Jahren in der Branche und kenne so etwas nicht. Daher möchte ich gerne wissen, woher du die Info hast.

Die Frage ist halt, woher er weiß (der Provider), dass der jenige dort nicht mehr wohnt? Sonst könnte jeder ja ankommen und sagen, hier der jenige Wohnt dort nicht mehr und die TAL muss gekündigt werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn der Vertrag noch läuft dann zahlt der Vormieter auch noch, egal ob er da noch wohnt oder nicht. Daher sollte er grundsätzlich ein Interesse daran haben, diesen so schnell wie möglich loszuwerden.

Grundsätzlich wird man aber schon irgendwie beweisen müssen, daß man da jetzt wohnt und der Vormieter nicht mehr, ein einfacher Anruf reicht da ziemlich sicher nicht aus.
 
Ob der Vormieter bezahlt oder nicht spielt ja keine Rolle für den Nachmieter. Er hat kein Recht mehr den Anschluss zu nutzen.

Was natürlich stimmt, ist das ein Anruf wohl nicht reicht. Aber mit einer Kopie des Mietvertrags ist das leicht Nachweisbar.
 
Ein Mietvertrag sagt garnichts aus. Bei deinem Anbieter musst du in der Regel nicht angeben in welcher Wohnung du wohnst. Daher ist das nicht relevant.

Daher möchte ich gerne wissen, woher du die Infos hast. Muss ja irgendwo gesetzlich geregelt sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
Selbstverständlich muss ich dem Provider mitteilen wo genau der Anschluss ist, sonst kann der ja nicht schalten.
Oft geschieht das durch Nennung des Vormieters oder dessen Rufnummer.

Und ich spreche aus persönlicher Erfahrung. Hatte es schon das der Anschluss blockiert war. Die wollten erst ne zweite Dose legen. Nach etwas Stress hatte die Telekom dann eingesehen das sie den bereits vorhandenen Anschluss nutzen können.

Und gesetzlich geregelt ist das. Oder seit wann darf man Verträge für Wohnungen abschließen, welche einem nicht gehören?
Ich kann ja nicht einfach einen Telefonanschluss für die leerstehende Wohnung nebenan bestellen und dem neuen Mieter dadurch für immer den Anschluss blockieren.
 
Du belegst eine unbewiesene Behauptung mit einer weiteren unbewiesenen Behauptung. Das führt zu nichts.
 
Das kommt eventuell auf den Anbieter drauf an, ob du die genau Wohnung angeben musst.
Es ist auch richtig, dass es durch die Nennung der Vormieterdaten erfolgt. Soweit ich weiß, darf der neue Anbieter nicht einfach eine vorhandene TAL abklemmen und einfach eine neue draufschalten.

Da du ja der Meinung bist das dies gesetzlich geregelt ist, möchte ich ich von dir die entsprechenden Gesetze haben.
 
Habe auf die schnelle jetzt nicht einen passenden Paragraphen dazu gefunden, aber eine Aussage einer Anwaltskanzlei:
http://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/dsl-vertrag-und-festnetzanschluss/
Runterscrollen zu Punkt 7, zweiter Absatz
Wird mein Festnetzanschluss automatisch freigegeben, wenn ich aus einer Wohnung ausziehe?

Sobald Sie Ihrem Festnetz/DSL-Anbieter mitteilen, dass Sie aus einer Wohnung ausziehen, ist dieser verpflichtet, den Auszug an den Netzbetreiber mitzuteilen. Das heißt, die Information muss an den Betreiber des Telefonnetzes, meistens die Deutsche Telekom, weitergegeben werden. Diese gibt dann Ihren Anschluss in der Wohnung frei. Der Nachmieter kann einen neuen Provider beauftragen und den Anschluss nutzen. Das gilt selbst dann, wenn Ihr Vertrag noch einige Monate weitergelaufen wäre. In rechtlicher Hinsicht macht er das auch, denn durch einen Wohnungsauszug wird der Vertrag in rechtlicher Hinsicht nicht beendet.

Ähnliches gilt, wenn Sie in eine neue Wohnung einziehen. Ist dort der Anschluss noch vom Vormieter belegt, so teilen Sie dem Netzbetreiber den Neueinzug mit. Dieser gibt den Anschluss für Sie frei. Es besteht damit kein Grund zur Sorge, dass Sie in eine neue Wohnung ziehen, und dort die Telefonleitung noch vom Vormieter belegt ist.
 
Schon mal interessant. Jetzt interessiert mich nur noch das entsprechende Gesetz dafür. Weil so kenne ich das nicht. Bisher kenne ich in meiner Laufbahn keinen Fall der so gehandhabt wurde.

Wobei ich es aber auch komisch finde. Weil dann kann jeder am Ende kommen und so den Anschluss von jemanden abschalten lassen, nur damit der dann die TAL bekommt.
 
Mit Sicherheit brauchst de für sowas Gesetze. Sonst könnte ja jeder kommen. Zumindestens muss es etas von der BNetzA geben.
 
Einigen wir uns darauf das ein einigermaßen solider Hinweis gegeben ist und das zugehörige Gesetz nur noch der Vollständigkeit halber gesucht wird? :-)
 
Nur weil das die Kanzlei so sieht ist das noch lange nicht bindend und schon gar nicht grundsätzlich anwendbar
 
Am Donnerstag steht ein neuer Techniker Termin an. Mal schauen was der Herr macht. Werde euch in jedem Fall informieren.
Ist es dem Techniker nicht möglich mir VDSL zu schalten, werde ich den Vertrag mit Vodafone natürlich widerrufen.
Anschließend habe ich die Möglichkeit den bestehenden Vertrag des Vormieters zu übernehmen und auf VDSL zu ändern. Da hätten alle was von ;)
 
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