Battle.net - Account löschen - Kopie vom Personalausweis?

in den Gesetzestexten steht rein garnix von einer bildkopie. es steht klipp und klar immer nur "interner speicher" etc.

einzig der text :

§ 14 Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten

Die Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten aus dem Ausweis oder mithilfe des Ausweises darf ausschließlich erfolgen durch
1.zur Identitätsfeststellung berechtigte Behörden nach Maßgabe der §§ 15 bis 17,
2.öffentliche Stellen und nichtöffentliche Stellen nach Maßgabe der §§ 18 bis 20.
sagt annähernd etwas dazu.
Es ist in meinen augen nicht klar! Es wird nämlich auch auf die Paragraphen 15-17 & 18-20 verwiesen - die aber rein garnix über eine bildkopie verlieren. es geht immer nur um den speicherabruf.
ergo ist es für mich eine Grauzone.

was irgendwelche Politiker meinen und reden ist am ende komplett wurst - es zählt nunmal nur das was wirklich in den texten steht - und das wird häufig falsch oder halt "anders" interpretiert.
Ergänzung ()

Lord Wotan schrieb:
Da das kopieren des Ausweis in Deutschland verboten ist, Handelt Blizzard in diesen Fall Rechtswidrig

steht wo ?
 
@ cruse


Einfach Googeln
https://www.google.de/search?q=Kopi...p6ASDoYCwCw#q=Kopieren+des+Ausweises+verboten


Auszug aus Wiki


Kopiereinschränkungen

In vielen Fällen wird im Privatbereich von Institutionen eine Fotokopie des Personalausweises zur Überprüfung der Identität verlangt (beispielsweise für eine Schufa-Auskunft). Dies stellt im Vergleich zu anderen Verfahren (beispielsweise Postident oder persönlichem Erscheinen) ein einfaches, weit verbreitetes Verfahren dar (wenn auch einer nicht beglaubigten Fotokopie letztlich wenig Beweiskraft zukommt).

Die Bundesrepublik Deutschland behält sich vor, auch das Anfertigen von Kopien zu reglementieren. In § 14 PAuswG findet sich dazu eine klarstellende Regelung:

„Die Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten aus dem Ausweis oder mithilfe des Ausweises darf ausschließlich erfolgen durch

zur Identitätsfeststellung berechtigte Behörden nach Maßgabe der §§ 15 bis 17,
öffentliche Stellen und nichtöffentliche Stellen nach Maßgabe der §§ 18 bis 20.“

Diese Vorschriften umfassen Grenzkontrollen (siehe auch Passkontrolle und Zollkontrolle), Fahndung, Strafverfolgung und -vollstreckung (§ 15), Verknüpfungsverbot (§ 16) sowie Identitätsfeststellung und Echtheitsprüfung (§ 17), die §§ 18 und 19 betreffen den elektronischen Identitätsnachweis (eID). § 20 gibt dem Inhaber das Recht, seinen Ausweis bei öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen zur Legitimation einzusetzen und beschränkt den automatisierten Abruf personenbezogener Daten bei elektronischer Nutzung.

In der amtlichen Begründung wird hierzu ausgeführt:[31]

„§ 14 stellt klar, dass die Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten aus oder mithilfe des Ausweises künftig nur über die dafür vorgesehenen Wege erfolgen darf. Dies sind für nichtöffentliche und öffentliche Stellen der elektronische Identitätsnachweis und für zur hoheitlichen Identitätsfeststellung berechtigte Behörden der Abruf der elektronisch gespeicherten Daten einschließlich der biometrischen Daten. Weitere Verfahren, so etwa über die opto-elektronische Erfassung (das Scannen) von Ausweisdaten oder den maschinenlesbaren Bereich sollen ausdrücklich ausgeschlossen werden. Die Begrifflichkeiten der Vorschrift knüpfen an die Legaldefinitionen in den §§ 2 und 3 BDSG an. Der Behördenbegriff ist in § 2 Abs. 2 legaldefiniert.“

Damit wird eine generelle Erlaubnis zur Nutzung von Kopien im nicht-öffentlichen Bereich verneint.

In einem Urteil vom 28. November 2013 hat das Verwaltungsgericht Hannover das Kopierverbot für Personalausweise noch einmal bestätigt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Mit deinen Link bestätigst du was ich sage. Blizzard muss in Deutschland das Post Ident Verfahren anbieten. Denn das besagt dein link. Somit handelt Blizzard mal wieder Illegal.
 
Wo genau liest du dort, dass Blizzard post ident anbieten muss? Das wird nicht mit einem Wort erwähnt.
 
WhiteShark schrieb:
Wo genau liest du dort, dass Blizzard post ident anbieten muss? .
Steht doch klar da. Ein milderes Mittel nur wenn das nicht vorhanden ist dann. In der BRD gibt es aber als Milderns Mittel das Post Ident Verfahren, somit wäre die Kopie Illegal. Und dann gibt es wie gesagt ein Urteil zu der Frage der Kopie. Und die sagt eindeutig es ist verboten.
 
Ich sehe PostIdent jetzt nicht als mildernes Mittel. PostIdent ist kostenpflichtig. Den Ausweis hinschicken per Mail kostet keinen Cent, per Brief 60cent.

Ich persönlich würde letzteres immer bevorzugen.
 
Den Thread könnte man auch mal dicht machen. Der TE meldet sich eh nicht mehr und es jetzt in ein reines 1vs1 ausgeartet. ;)

hallo7 schrieb:
Was du mit deinem Ausweis sonst machst ist ziemlich egal, du darfst eine Kopie natürlich nicht als Ausweisdokument vorlegen.
Habe beim Biken immer nur eine Photokopie dabei und es gab letztens bei einer Kontrolle keine Bemerkung/Anmerkung dazu.
 
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