Sonderkündigungsrecht UnityMedia

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TomPrankYou

Gast
Ich bin seit Anfang an Kunde bei Kabel BW/ UnityMedia. Heute ging ich meine Kontoauszüge durch und stellte fest, dass der Betrag um ein paar Euro zu hoch ist. Habe dann bei der Hotline angerufen und nachgefragt. Dort sagte man mir, dass ich bereits am 30.12.15 ein schreiben erhalten hätte aus dem hervor geht, dass die Kabelgebühren steigen.

Solch ein Schreiben habe ich aber definitv nicht erhalten. Als ich der Mitarbeiterin dann sagte, dass ich umgehend mein Kabelanschluss kündigen möchte, verneinte Sie dies. Dies war nur bis zum 01.03.16 möglich. Als ich die gute Dame darauf hinwieß, dass ich das Schreiben nicht erhalten habe und auch so nicht reagieren konnte, meinte Sie salopp "Das kann ja jeder sagen". Das telefonat ging noch ein wenig hin und her und ich beendete es ziemlich sauer.


Ich wollte sowieso auf Sat umstellen daher kommt mir dieses Sonderkündigungsrecht sehr gelegen, mein Vertrag läuft noch bis 31.01.2017. Nun wäre meine Frage wie ich weiter vorgehen soll. Es kann doch rechtlich nicht sein, dass ich dafür gerade stehen muss, wenn der an mich adressierte Brief nicht ankommt, sofern er überhaupt versendet worden ist. Habe in den Jahren zuvor schon viel erlebt in diesem Laden :D
 
Ich hab ihn bekommen. Bist du sicher ihn nicht als Werbung abgetan zu haben und entsorgt hast?
 
So sieht mein Anschreiben aus: UM-Preisanpassung.jpg
 
So sah er aus, richtig. Hatte ihn sogar zwei Mal bekommen, da ich umgezogen bin. Und zwar an meine alte und neue Adresse. Kann mir daher schwer vorstellen das er nicht angekommen ist.
 
Sorry, war missverständlich.
Meinte natürlich das Äußere, die Aufmachung des Briefumschlages.
 
Kannste nur zum Anwalt gehen. Vorher werden die sich keinen Meter bewegen.
Geld einbehalten...bringt auch nichts.

Ich würde anrufen "Haben sie meine Kündigung vom 27.2.16 nicht erhalten ? Nein ? Kann ja jeder sagen !" :evillol:

Aber leider gilt auch in Deutschland das Recht von dem der es bekommt.
 
Krafty schrieb:
Sorry, war missverständlich.
Meinte natürlich das Äußere, die Aufmachung des Briefumschlages.
Normaler Fensterumschlag mit UM-Logo drauf und dem Text "Wichtige Vertragsinformationen" in groß und fett gedruckten Buchstaben. Das weiß ich noch, weil ich mich wunderte, was da wohl drin sein könnte. War kein Einschreiben. Wäre meiner Meinung nach aber auch egal, da ein Einschreiben nur nachweist, das etwas angekommen ist. Über den Inhalt sagt das nichts aus.
 
Ab wann galt denn diese Preiserhöhung?

Aus obigem Link geht ja hervor, dass man erst mit Kenntnisnahme des Problems seine Rechte auf widersprich verwirken kann.
Wenn es jetzt also mit der 1. oder 2. Rechnung auffällt, rechne ich dem TE eigentlich gute Chancen aus, da wieder rauszukommen.
 
Steht doch im Schreiben: Ab 1. März.

Im Übrigen kam das Schreiben nicht als Infopost, sondern als Brief.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ahja sorry, hatte verdrängt dass man oben ja den Inhalt nachlesen konnte.

Es geht doch vor allem um die Frage, ob der TE informiert wurde.
Wenn er sagt, so einen Brief hat er nie erhalten, dann muss man ihm das glauben und wenn er sich nun direkt im ersten Monat bei KD meldet dass er mit der Erhöhung nicht einverstanden ist, dann hat man ihm ein Sonderkündigungsrecht einzuräumen.
 
Ich würde Unity Media mal auf ihre eigenen aktuellen AGB hinweisen und nachfragen, wie sie "Zugang" definieren. Unter 8.2 steht folgendes:

"Der Kabelnetzbetreiber wird dem Kunden solche Änderungen rechtzeitig vor Inkrafttreten in Textform (z. B. Brief, E-Mail oder Hinterlegung im Web Self Care mit Benachrichtigung per E-Mail) unter drucktechnischer Hervorhebung der jeweiligen Änderungen bekannt geben. Soweit die Änderungen dem Kunden nicht lediglich einen rechtlichen Vorteil gewähren und der Kunde mit den Änderungen nicht einverstanden ist, kann er innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung über die Änderung schriftlich widersprechen. Für den Fall des Widerspruchs gelten die bisherigen Regelungen zunächst unverändert fort. Widerspricht der Kunde nicht, gelten nach Ablauf der Widerspruchsfrist die geänderten Regelungen. Der Kabelnetzbetreiber wird den Kunden auf die Widerspruchsmöglichkeit und die möglichen Rechtsfolgen für den Fall des Ausbleibens des Widerspruchs in der Mitteilung über die Änderungen gesondert hinweisen. Das Kündigungsrecht der Parteien bleibt hiervon unberührt."

Falls man sich bei Unity Media nicht auf deine Argumente einlässt hilft evtl. ein Gang zur Verbraucherzentrale.
 
Oder den Spieß umdrehen und denen sagen, dass die Kündigung rechtzeitig verschickt wurde. Ich meine wenn die meinen, dass jeder kommen kann und sagen könnte, dass Schreiben mit der Anpassung nicht erhalten zu haben, dann würde ich genau das gleiche denen sagen. Mal sehen wie die reagieren^^
 
Gar nicht werden die reagieren. Die sagen dann einfach "Nie erhalten" wie Vodafone bei mir damals, weswegen man solche Dinge immer per Einschreiben sendet.
 
Ja das dachte ich mir, aber dann müsste im Umkehrschluß ja das gleiche für den TE gelten. Dort heißt es aber dann wir haben den Brief losgeschickt, also haben sie den auch erhalten?!
Deswegen sagte ich ja, wenn sie behaupten das der Brief angekommen sein muss, dann kann man ja das gleiche behaupten mit einem Widerspruch. Den könnten sie ja auch erhalten haben^^

Und warum zählt dann das eine mehr wie das andere?
 
YesWeedCan schrieb:
Und warum zählt dann das eine mehr wie das andere?

Weil die sich das drehen, wie es ihnen gerade passt. Leider fällt das mit einer Heerschar von Anwälten im Rücken wesentlich leichter.
 
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